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Vertraglichen Haftungsfallen entgehen
Rechtsanwalt und Mediator (DAA)
Dr. Benno Grunewald
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Vertrag
• Ein Vertrag kann wie folgt geschlossen
werden:
• schriftlich
• mündlich
• konkludent
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Vertragsfreiheit
•
•
•
•
Grundsätzlich alles erlaubt!
Grenzen:
§ 134 BGB Verstoß gegen ein Gesetz
§ 138 BGB Verstoß gegen die guten Sitten
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Vertragsauslegung
• § 133 BGB
• Bei der Auslegung einer Willenserklärung
ist der wirkliche Wille zu erforschen und
nicht an dem buchstäblichen Sinne des
Ausdrucks zu haften
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Dienstvertrag oder Werkvertrag
• Dienstvertrag § 611 BGB
• (1) Durch den Dienstvertrag wird
derjenige, welcher Dienste zusagt, zur
Leistung der versprochenen Dienste, der
andere Teil zur Gewährung der
vereinbarten Vergütung verpflichtet.
• (2) Gegenstand des Dienstvertrags
können Dienste jeder Art sein.
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Dienstvertrag oder Werkvertrag
• Werkvertrag § 631 BGB
• (1) Durch den Werkvertrag wird der
Unternehmer zur Herstellung des
versprochenen Werkes, der Besteller zur
Entrichtung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet.
• (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl
die Herstellung oder Veränderung einer Sache
als auch ein anderer durch Arbeit oder
Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
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Ergebnis
Fast alle Verträge mit IT-Selbständigen
sind Dienstverträge, da es an einer
ausreichend konkreten Beschreibung der
zu erbringenden Leistung fehlt
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Haftung und Gewährleistung
• Gewährleistung
– Dienstvertrag: Nein
– Werkvertrag: Im Rahmen der
vertraglichen oder gesetzlichen
Regelungen
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Haftung
Beweislast umfasst:
Schaden,
rechtswidriges Handeln,
Kausalität
und Verschulden
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Gegenmittel
• Vertraglicher Haftungsausschluss
• Haftungsbeschränkung (Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit)
• Haftpflichtversicherung
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Wettbewerbsverbot
• Kundenschutzklausel
• Loyalitätsvereinbarung
• Geheimhaltungsgebot
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Wirksamkeit
• Während der Vertragslaufzeit: Ja!
• Nach Ende des Vertrags: es kommt darauf
an!
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Rechtsprechung
• Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist
unwirksam, wenn
keine Karenzentschädigung vereinbart
nur ein Auftraggeber bzw. nur ein
Hauptauftraggeber
Vertragsdauer länger als ein Jahr
Spezialisierung ist zusätzliches Argument,
nach neuester Rechtsprechung jedoch
nicht zwingend notwendig
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Rahmenvertrag Einzelvertrag
• Welche Pflichten sind an welchen Vertrag
gebunden?
• Welche Inhalte überschneiden sich?
• Welcher Vertrag endet mit Zeitablauf?
• Welcher Vertrag muss gekündigt werden?
• Welche Kündigungsfristen müssen
beachtet werden?
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Option auf Verlängerung
• Wichtig: Frist zur Anmeldung der Option
vereinbaren!
• Ansonsten: rechtzeitige Anzeige, die
Option nicht wahrnehmen zu wollen bzw.
sie auszuschlagen
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Scheinselbständigkeit/
Rentenversicherungspflicht
• Scheinselbständigkeit: durch
Gesetzesänderungen seit 2003
weitgehend erledigt!
• Rentenversicherungspflicht: noch immer
hoch aktuell!
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Empfehlungen
• keine Verpflichtung, Leistung
höchstpersönlich zu erbringen
• keine Einschränkung des Einsatzes
eigener Mitarbeiter
• keine unbefristeten Verträge
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Gewerbesteuer/Freiberuflichkeit
• Keine detaillierten und umfangreichen
Tätigkeitsbeschreibungen
• Ideal: Hinweis auf ingenieurvergleichbare
Aufgaben
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Salvatorische Klausel
• § 139 BGB: Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts
nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig,
wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne
den nichtigen Teil vorgenommen sein würde
• Salvatorische Klausel: Vertrag bleibt wirksam,
auch wenn eine Klausel nichtig ist
• BGH: Auch bei salvatorischer Klausel muss eine
unwirksame Vertragsbedingung geprüft werden
und kann zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags
führen
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Haftungsfallen
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Gut Recht bedarf der Hilfe!
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