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Vertraglichen Haftungsfallen entgehen
Rechtsanwalt und Mediator (DAA)
Dr. Benno Grunewald
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Vertrag
• Ein Vertrag kann wie folgt geschlossen
werden:
• schriftlich
• mündlich
• konkludent
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Vertragsfreiheit
•
•
•
•
Grundsätzlich alles erlaubt!
Grenzen:
§ 134 BGB Verstoß gegen ein Gesetz
§ 138 BGB Verstoß gegen die guten Sitten
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Vertragsauslegung
• § 133 BGB
• Bei der Auslegung einer Willenserklärung
ist der wirkliche Wille zu erforschen und
nicht an dem buchstäblichen Sinne des
Ausdrucks zu haften
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Dienstvertrag oder Werkvertrag
• Dienstvertrag § 611 BGB
• (1) Durch den Dienstvertrag wird
derjenige, welcher Dienste zusagt, zur
Leistung der versprochenen Dienste, der
andere Teil zur Gewährung der
vereinbarten Vergütung verpflichtet.
• (2) Gegenstand des Dienstvertrags
können Dienste jeder Art sein.
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Dienstvertrag oder Werkvertrag
• Werkvertrag § 631 BGB
• (1) Durch den Werkvertrag wird der
Unternehmer zur Herstellung des
versprochenen Werkes, der Besteller zur
Entrichtung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet.
• (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl
die Herstellung oder Veränderung einer Sache
als auch ein anderer durch Arbeit oder
Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
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Ergebnis
Fast alle Verträge mit IT-Selbständigen
sind Dienstverträge, da es an einer
ausreichend konkreten Beschreibung der
zu erbringenden Leistung fehlt
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Haftung und Gewährleistung
• Gewährleistung
– Dienstvertrag: Nein
– Werkvertrag: Im Rahmen der
vertraglichen oder gesetzlichen
Regelungen
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Haftung
Beweislast umfasst:
Schaden,
rechtswidriges Handeln,
Kausalität
und Verschulden
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Gegenmittel
• Vertraglicher Haftungsausschluss
• Haftungsbeschränkung (Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit)
• Haftpflichtversicherung
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Wettbewerbsverbot
• Kundenschutzklausel
• Loyalitätsvereinbarung
• Geheimhaltungsgebot
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Wirksamkeit
• Während der Vertragslaufzeit: Ja!
• Nach Ende des Vertrags: es kommt darauf
an!
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Rechtsprechung
• Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist
unwirksam, wenn
keine Karenzentschädigung vereinbart
nur ein Auftraggeber bzw. nur ein
Hauptauftraggeber
Vertragsdauer länger als ein Jahr
Spezialisierung ist zusätzliches Argument,
nach neuester Rechtsprechung jedoch
nicht zwingend notwendig
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Rahmenvertrag  Einzelvertrag
• Welche Pflichten sind an welchen Vertrag
gebunden?
• Welche Inhalte überschneiden sich?
• Welcher Vertrag endet mit Zeitablauf?
• Welcher Vertrag muss gekündigt werden?
• Welche Kündigungsfristen müssen
beachtet werden?
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Option auf Verlängerung
• Wichtig: Frist zur Anmeldung der Option
vereinbaren!
• Ansonsten: rechtzeitige Anzeige, die
Option nicht wahrnehmen zu wollen bzw.
sie auszuschlagen
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Scheinselbständigkeit/
Rentenversicherungspflicht
• Scheinselbständigkeit: durch
Gesetzesänderungen seit 2003
weitgehend erledigt!
• Rentenversicherungspflicht: noch immer
hoch aktuell!
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Empfehlungen
• keine Verpflichtung, Leistung
höchstpersönlich zu erbringen
• keine Einschränkung des Einsatzes
eigener Mitarbeiter
• keine unbefristeten Verträge
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Gewerbesteuer/Freiberuflichkeit
• Keine detaillierten und umfangreichen
Tätigkeitsbeschreibungen
• Ideal: Hinweis auf ingenieurvergleichbare
Aufgaben
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Salvatorische Klausel
• § 139 BGB: Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts
nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig,
wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne
den nichtigen Teil vorgenommen sein würde
• Salvatorische Klausel: Vertrag bleibt wirksam,
auch wenn eine Klausel nichtig ist
• BGH: Auch bei salvatorischer Klausel muss eine
unwirksame Vertragsbedingung geprüft werden
und kann zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags
führen
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Haftungsfallen
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Gut Recht bedarf der Hilfe!
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