Auszubildende

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Metallbearbeitungsmaschinen
Warnung vor
Handverletzungen
Bedienung mit langen
Haaren verboten
Benutzen von
Handschuhen verboten
Schutzhaube benutzen
• An Metallbearbeitungsmaschinen
dürfen nur Beschäftigte arbeiten,
die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
• Jugendliche über 16 Jahre dürfen
an Metallbearbeitungsmaschinen
arbeiten, wenn
– dies zur Erreichung ihres
Ausbildungszieles erforderlich
und
– ihr Schutz durch einen
Aufsichtführenden
gewährleistet ist.
Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1.0.0.2 - Stand: 1.12.2010
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Holzbearbeitungsmaschinen
Warnung vor
Handverletzungen
Rauchen verboten
Gehörschutz benutzen
• Auszubildende unter 18 Jahren
dürfen an Holzbearbeitungsmaschinen nicht arbeiten.
• Ist dies zum Erreichen des
Ausbildungszieles erforderlich, muss
es unter Aufsicht eines Ausbilders
oder eines anderen Fachkundigen
erfolgen.
• Auf die notwendige Unterschreitung
des Arbeitsplatzgrenzwerts für
Holzstäube achten.
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Hebezeuge und Krane
Der Benutzer von Kranen muss
• mindestens 18 Jahre alt sein,
Warnung vor
schwebender Last
• ausreichend unterwiesen sein,
• die Befähigung dem Arbeitgeber
nachgewiesen haben und
Kopfschutz benutzen
• für diese Tätigkeit beauftragt sein.
Handschutz benutzen
Fußschutz benutzen
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Hebebühnen
• Betriebsanleitung des Herstellers
beachten.
Warnung vor
Absturzgefahr
• Sicht- und Funktionsprüfung.
• Hebebühne standsicher aufstellen.
Fußschutz benutzen
• Zulässige Belastung nicht
überschreiten.
• Lasten so aufbringen, dass
unbeabsichtigte Lageveränderungen
verhindert werden.
• Hebebühne nur vom Steuerplatz aus
bedienen.
• Standplatz nicht durch zusätzliche
Hilfsmittel erhöhen.
Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche beachten!
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Flurförderzeuge
Benutzter von Flurförderzeugen müssen
Warnung vor
Flurförderzeugen
• mindestens 18 Jahren alt sein,
• ausreichend ausgebildet sein,
Mitfahren verboten
Aufenthalt unter
der Last verboten
• dem Arbeitgeber einen Nachweis der Befähigung nachgewiesen
haben und
• eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erhalten
haben.
Sicherheitsgurt benutzen
Fußschutz benutzen
Zum Führen eines Flurförderzeugs ist eine gesonderte
Ausbildung nach BGG 925 notwendig.
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Schweiß- und Schneidarbeiten
Warnung vor
optischer Strahlung
Augenschutz benutzen
Handschutz benutzen
• Auszubildende unter 18 Jahren
dürfen keine Schweiß-, Schneido. ä. thermische Verfahren
ausführen.
• Arbeiten mit Schweiß- und
Schneidgeräten zum Erreichen des
Ausbildungszieles dürfen nur unter
Aufsicht eines Ausbilders oder eines
anderen Fachkundigen erfolgen.
• Jugendliche dürfen in
brandgefährdeten Bereichen nicht
beschäftigt werden.
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Laserstrahlung der Klasse 3B und der Klasse 4
• Geeignete Persönliche
Schutzausrüstung benutzen.
Warnung vor
Laserstahlung
• Lasergerät in Betrieb:
– Warnzeichen beachten.
• Nicht in den Laserstrahl hineinsehen.
Augenschutz benutzen
• Laserstrahl nicht auf Personen
richten oder umlenken.
• Bei Nichtgebrauch Laser gegen
unbefugtes Benutzen sichern.
Jugendliche dürfen nicht in Laserbereichen, in denen
Lasereinrichtungen der Klasse 3B oder 4 betrieben werden,
beschäftigt werden!
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Maschinen und Geräte in Backbetrieben und
Fleischwirtschaft
Warnung vor
Quetschgefahr
Warnung vor
heißer Oberfläche
• Beschäftigte dürfen Arbeiten an
Maschinen in Backbetrieben und
Fleischwirtschaft nur ausführen,
wenn sie das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
• Jugendliche über 16 Jahre dürfen an
diesen Maschinen arbeiten, wenn
In die Schüttung greifen
verboten
Handschutz benutzen
– dies zur Erreichung ihres
Ausbildungszieles erforderlich
und
– ihr Schutz durch einen
Aufsichtführenden gewährleistet
ist.
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Tätigkeiten mit Sicherungsaufgaben
Warnposten, Absperrposten, Sicherungsposten, Einweiser
• Mit Sicherungsaufgaben dürfen nur
Personen betraut werden, die
Warnung vor
einer Gefahrenstelle
Warnung vor
Quetschgefahr
Warnweste/
-kleidung tragen
– das 18. Lebensjahr vollendet
haben,
– zuverlässig die übertragenen
Sicherungsaufgaben erfüllen,
– körperlich geeignet und
– vor der Tätigkeit eingehend
eingewiesen worden sind.
• Keine andere Tätigkeit während des
Sicherungseinsatzes ausführen.
Keine Beschäftigung für
Jugendliche!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist:
Herr/Frau
Telefon:
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