Bundesvergabegesetz

Download Report

Transcript Bundesvergabegesetz

Das Bundesvergabegesetz
Möglichkeiten der Implementierung
von Nachhaltigkeitskriterien in
Ausschreibungen
Workshop
Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung
8. – 9. April 2010
Robert Hörmann
prove Unternehmensberatung GmbH
SMART SPP Österreich
Umweltschutz durch Vergaberecht
Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die
Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Brüssel, den 4.7.2001, KOM(2001) 274
endgültig
Europäische Kommission, Umweltorientierte Beschaffung! Ein Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, 2005
RL 2006/32/EG vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Artikel 5 Endenergieeffizienz im öffentlichen Sektor
VO (EG) Nr. 106/2008 vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte - Artikel
6 Werbung in Bezug auf Energieeffizienzkriterien
Mitteilung der Kommission, Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen, Brüssel, den 16.7.2008, KOM(2008) 400 endgültig
RL 2009/33/EG vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
VO (EG) Nr. 66/2010 vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen
http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm
Bundesvergabegesetz § 19 Abs. 5 BVergG 2006 Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. …
Berücksichtigungsmöglichkeiten
1. Festlegung der Anforderungen an den Auftrag
Auftragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Technische Spezifikationen
Umweltzeichen
Produktionsprozesse und -methoden
2. Auswahl der Bieter
Ausschlussgründe
Technische Leistungsfähigkeit
3. Zuschlagserteilung
Zuschlagsverfahren
Zuschlagskriterien
4. Auftragsausführungsklauseln
1. Festlegung der Anforderungen an den
Auftrag
Was will ich kaufen?
Bauaufträge:
„Planung und Bau eines Passivenergiehauses“
Dienstleistungsaufträge:
„Umweltverträgliche Gebäudereinigung“
Lieferaufträge:
„Ungebleichtes Recycling-Papier“
(Foto: www.wwf.ch)
Wahl des Auftragsgegenstandes
AG ist grundsätzlich frei,
jedoch Primärrecht ist zu beachten:
-
Gleichbehandlung
Nichtdiskriminierung
Bio-Erdäpfel, die das Gütezeichen „Bio-Austria“
tragen
Buswartehäuschen aus einheimischen Holz
AG ist aber nicht verpflichtet, seinen Bedarf so
auszurichten, dass möglichst viele Anbieter
angesprochen sind.
Wie beschreibe ich, was ich will?
Leistungsbeschreibung § 95 BVergG 2006
Hinreichend genau und neutral!
-
Funktionale Leistungsbeschreibungen
Straßenbeleuchtung gemäß EN 13201 und einem Gesamtenergieverbrauch
von max. x kWh/a ….
Das Gebäude ist so zu planen, dass der Energieverbrauch des Gebäudes
nicht über 40 kWh/m2/a liegt.
und/oder
-
Konstruktive Leistungsbeschreibungen
Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen mit mind. 100 lm/W sowie 2700 K und
Solarpanel mit mind. 0,5 m2 …
Produktionsprozesse und -methoden
§ 2 Z 34 BVergG 2006
… können vorgeschrieben werden, wenn dadurch
(un-)sichtbare Anforderungen an die Leistung
spezifiziert werden und zur Charakterisierung
des Produktes beitragen.
Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
Strom aus erneuerbarer Energiequellen
Papier muss total chlorfrei (TCF) gebleicht sein
Produktionsprozesse II
§ 2 Z 34 BVergG 2006
Anforderungen dürfen jedoch nicht diskriminierend sein:
Umweltfreundlicher Strom aus Windrädern
Strom aus erneuerbarer Energie
Anforderungen müssen sich auf das Produkt/
Leistung beziehen und beispielsweise nicht auf die
allgemeine Unternehmenspolitik
Geschäftsreisen des Unternehmens dürfen nur per Eisenbahn
erfolgen.
Der Abtransport des Bauschuttes hat per Eisenbahn zu
erfolgen. (Vorsicht: nur falls nicht diskriminierend!)
Dürfen Umweltzeichen zum Einsatz kommen?
JA!
- zur Leistungsbeschreibung
- zum Nachweis
aber …
Umweltzeichen zur Leistungsbeschreibung
§ 98/6 BVergG 2006
AG können zur Beschreibung der Leistung auf technische
Spezifikationen oder Teile davon Bezug nehmen, die in
europäischen, in nationalen, multinationalen oder ins
sonstigen Umweltgütezeichen festgelegt sind, sofern
-
sich die Spezifikationen zur Definition der Merkmale der Leistung eignen;
-
auf Grundlage wissenschaftlich abgesicherter Informationen erarbeitet;
-
im Rahmen eines Verfahrens unter Einbeziehung der relevanten
Stakeholders erstellt und
-
für alle interessierten Kreise zugänglich.
Umweltzeichen als Nachweismittel
§ 98/6 BVergG 2006
„Der Nachweis der Umweltanforderungen
kann durch das Umweltzeichen XY oder
durch andere geeignete Beweismittel, wie
technische Beschreibungen des
Herstellers oder Prüfberichte anerkannter
Stellen, erfolgen.“
2. Auswahl der Bieter
Umweltsünder als Bieter??
Ausschlussgründe §§ 68 Abs 1 Z 4 + 5 BVergG 2006
Bieter sind auszuschließen, wenn
- berufliche Zuverlässigkeit wegen
rechtskräftigem Urteil in Frage steht
- Schwere nachweisliche Verfehlungen gegen das
Umweltrecht begangen wurden
§ 73 Abs 2 Unternehmer kann jedoch Besserung
nachweisen!!
Umweltspezialisten als Auftragnehmer I
Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006
Erfordert ein Auftrag besonderes Know-how im
Umweltbereich, so ist einschlägige Erfahrung ein
zulässiges Kriterium der technischen Leistungsfähigkeit.
- Referenzprojekte
z.B.: Es sind 3 Referenzprojekte über Planung von Kindergärten mit
einem spezifischen Heizbedarf von max. 30 kwh/m2/a vorzulegen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
z.B.: Labor zur Untersuchung des Aushubs auf Schadstoffe XY
Umweltspezialisten als Auftragnehmer II
Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006
- Angaben über die technischen Fachkräfte
z.B.: Mind. ein/e TechnikerIn mit Erfahrung im Bereich kontrollierter
Wohnraumbelüftung
- Berufliche Fähigkeiten insb. der für die Ausführung der
Arbeiten verantwortlichen Personen
z.B.: Die ausführenden Personen haben an regelmäßigen
Schulungen zu umweltfreundlicher Reinigung im Ausmaß von mind.
16 Stunden im letzten Jahr teilgenommen.
Umweltspezialisten als Auftragnehmer III
Technische Leistungsfähigkeit § 75/6 und 7 sowie § 77 BVergG 2006
Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen, können Angaben über die
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer bei der
Ausführung des Auftrages gegebenenfalls anwenden will, verlangt
werden.
• nur bei Aufträge, deren Ausführungen die Umwelt gefährden
könnte
z.B.: Abfallentsorgung, Bauvorhaben in sensiblen Gebieten,
Verkehrsdienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen
Als Nachweis, dass der Unternehmer bestimmte Normen für
das Umweltmanagment erfüllt, kann u.a. eine EMASRegistrierung dienen.
3. Zuschlagserteilung
Welches ist das beste Angebot?
Zuschlag § 130 BVergG 2006
Angebot mit dem niedrigsten Preis
oder
technisch und wirtschaftlich günstiges
Angebot
Umweltbezogene Zuschlagskriterien
§ 2 Z 20 BVergG 2006
- Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
Ausmaß der Energieeffizienz der Bürobeleuchtung des Lieferanten
Energieverbrauch im Stand-by Modus des PC
- Erlauben AG keine willkürliche Entscheidung
Ausmaß der Effizienzsteigerung der Leuchtmittel beim Nachkauf
(Festlegungen erfolgen durch Auftraggeber)
- Sind Bietern bekannt
- Verstoßen nicht gegen das europäische Primärrecht
(insb. Nichtdiskriminierung/Gleichbehandlung)
Formulierungsmöglichkeit Zuschlagskriterium
Ausmaß der Zielerreichung
Angebote, die die Anforderungen des ENERGY STARStandards (v5.0) erreichen, erhalten 10 Punkte.
Verhältnis zu dem Mitbewerbern
Das Angebot mit der größten nachgewiesenen Energieeinsparung erhält 10 Punkte, die nachfolgenden Bieter
proportional weniger.
4. Ausführungsbestimmungen
ökologische Vertragsbestimmungen
§ 99/1/13 BVergG 2006
-
sind während der Erbringung der Leistung zu erfüllen
vom Auftraggeber in der Ausschreibung bekannt zu machen
Wiedergewinnung oder Wiederverwendung von Verpackungsmaterial
und gebrauchten Produkten durch den Lieferanten
Durchführung von Schulungen der MitarbeiterInnen in
umweltfreundlichem Reinigungsverhalten
Laufende Auflistung der bei der Reinigung verwendeten Materialien
inkl. Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen
Spezifikationen
umweltfreundlichen Transportart für die Auslieferung von Waren,
sofern dies bei dem betreffenden Auftrag nicht zu einer
Diskriminierung führt.
Sonderregelung „Straßenfahrzeuge“
Beschaffung von Straßenfahrzeugen
§ 80 BVergG 2006
AG haben folgende betriebsbedingten Energieund Umweltauswirkungen während der gesamten
Lebensdauer zu berücksichtigen:
- Energieverbrauch
- CO2-Emissionen
- Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx),
Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen (NMHC) und
Partikeln.
Beschaffung von Straßenfahrzeugen
§ 80 BVergG 2006
Der AG hat hinsichtlich der Energie- und
Umweltauswirkungen
1.
technische Spezifikationen festzulegen
oder
2.
Zuschlagskriterien festzulegen.
oder
3.
die Lebenszykluskosten zu quantifizieren und bei Bestoder Billigstbieterprinzip zu berücksichtigen.
Geldwert der CO2- und Schadstoff-Emissionen –
Beispiel Bus
Bus mit 800.000 km & 57 l/km
CO2
NOx
Nicht-Methan-KW
Partikel
Summe
EURO I
24.168 €
160.512 €
5.016 €
142.819 €
332.515 €
Beispiel von Beschaffungsservice Austria
EURO II
24.168 €
140.448 €
5.016 €
59.508 €
229.140 €
EURO III EURO IV
24.168 €
24.168 €
100.320 €
70.224 €
3.010 €
2.098 €
39.672 €
7.934 €
167.170 € 104.424 €
EURO V
24.168 €
40.128 €
2.098 €
7.934 €
74.328 €
Zusammenfassung
-
Umwelt- und Energieeffizienzkriterien im Vergaberecht von europäischer/nationaler
Ebene gewünscht
-
umweltorientierte Festlegung des Auftragsgegenstandes am zielführensten!
-
Leistungsbeschreibung jedoch möglichst klar und nachvollziehbar erstellen
-
Nachweisbarkeit/Prüfbarkeit der Anforderungen im Vorfeld abklären
-
Bezug zum Leistungsgegenstand als Richtschnur für ökologische Kriterien
-
Falls Verweis auf bestimmte Zeichen/Labels/Normen zweckmäßig, mit „oder
gleichwertig“ ergänzen.
-
Regionalpräferenzen idR nicht durch ökologische Kriterien gedeckt
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
DI Robert Hörmann
prove Unternehmensberatung GmbH
Brahmsplatz 1
1040 Wien
Tel.: +43(1)/971 24 36
www.smart-spp.eu
www.smart-spp-austria.blogspot.com
www.prove.at