Die Unterlagen zum Workshop

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Transcript Die Unterlagen zum Workshop

Koppelung von Frauenförderung an die öffentliche Auftragsvergabe
Das Wiener Modell
Dr.in Marion GEBHART, Frauenabteilung Stadt Wien
Rechtliche Grundlagen
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§ 19 Abs. 6 des Bundesvergabegesetzes 2006:
„Im Vergabeverfahren kann auf die Beschäftigung von Frauen... sowie
auf Maßnahmen zur Umsetzung sonstiger sozialpolitischer Belange
Bedacht genommen werden. Dies kann insbesondere durch die
Berücksichtigung derartiger Aspekte bei der Beschreibung der
Leistung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen, durch die
Festlegung konkreter Zuschlagskriterien oder durch die Festlegung von
Bedingungen im Leistungsvertrag erfolgen.“
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„Interpretierende Mitteilung der Kommission über die Auslegung des
gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur
Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge“ vom 28. November 2001, Amtsblatt der EG C 333, S. 27.
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Eckpunkte der Projektentwicklung
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Entwicklung des Modells als „rot/grünes“ Projekt
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Einsetzung einer magistratsinternen Arbeitsgruppe mit SpezialistInnen
in Vergabe- und Genderfragen
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Erarbeitung eines Modells zur Koppelung der Vergabe öffentlicher
Aufträge an innerbetriebliche Frauenförderung
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Parallel Herausgabe von informierenden, unterstützenden
Publikationen für Unternehmen
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Erlass des Magistratsdirektors vom 29.9.2010 zum Start eines
Modellprojekts
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Instrumente der Frauenförderung und Berücksichtigung von
Genderaspekten
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Frauenförderung als sogenannte „soziale Ausführungsbedingung“
im Auftrag
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Berücksichtigung von Gender-Aspekten bei der Ausformulierung von
konkreten qualitativen Zuschlagskriterien anlässlich der
Ausschreibung
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Gendersensible Bedarfserhebung, Beschaffungsplanung und
Leistungsbeschreibung
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Frauenförderung als soziale Ausführungsbedingung – Teil 1
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Kommt zur Anwendung bei Dienstleistungsaufträgen, wenn
- AuftragnehmerIn mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt und
- Auftragswert zumindest 40.000 Euro beträgt und
- Laufzeit des Auftrages mindestens 6 Monate
AuftragnehmerIn muss sich verpflichten, im Betrieb zumindest auf
Auftragsdauer bestimmte Maßnahmen der Frauenförderung zu setzen
Umsetzung der Maßnahmen ist bis zur Hälfte der Leistungsfrist
nachzuweisen
Verstöße werden mit Pönalen sanktioniert (1Promille der Auftragssumme pro Woche, max. 1% der Auftragssumme, höchstens EUR
10.000,--).
Verstoß kann auch bewirken, dass dem Unternehmen in künftigen
Vergabeverfahren die nötige Zuverlässigkeit fehlt
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Frauenförderung als soziale Ausführungsbedingung Teil 2
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Unternehmen verpflichten sich per Verpflichtungserklärung aus einem
Maßnahmenkatalog mit 4 Maßnahmengruppen (A – D) jeweils 1
Maßnahme pro Gruppe auszuwählen (bei kleineren Unternehmen bis
50 ArbeitnehmerInnen und Bilanzsumme bis EUR 10 Mio. kann eine
Maßnahme aus Gruppe B oder C entfallen)
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Gruppe A: Frauenförderung bei Einstellung und Aufstieg
Gruppe B: Frauenförderung bei Qualifizierung
Gruppe C: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Gruppe D: Strukturelle Maßnahmen
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Frauenförderung und Genderaspekte bei der Vergabe von
Dienstleistungsaufträgen
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Bei der Bedarfserhebung, Beschaffungsplanung und Leistungsbeschreibung sind Aspekte der Frauenförderung und Gender-Aspekte
zu berücksichtigen
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Bei der Formulierung konkreter Zuschlagskriterien können
Frauenförderungs- und Gender-Aspekte berücksichtigt werden. Diese
können sich beispielsweise auf die Qualifikation des für die Ausführung
des Auftrags verbindlich anzubietenden Schlüsselpersonals und die
Qualität eines anzubietenden Konzepts beziehen.
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Begleitmaßnahmen zur Umsetzung bei der Stadt Wien
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Entwicklung von Programmen zur Sensibilisierung und Schulung von
Führungskräften und Vergabeverantwortlichen durch die
Verwaltungsakademie der Stadt Wien
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Entwicklung von Kriterien zur Prüfung der Verpflichtungserklärung und
der Nachweise von Frauenfördermaßnahmen
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Vorbereitung der Evaluierung des Modells
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Begleitmaßnahmen für Unternehmen
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Publikationen der Frauenabteilung:
- „Frau+Mann gleich fördern=Gewinnen!“ – Gleichstellung als
Erfolgsformel für Unternehmen
- „Toolbox“ – Diagnoseinstrumente zur Gleichstellung im Betrieb
- „Betriebliche Frauenförderung in Wien“ – Erfolgreiche Beispiele aus
der Praxis
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Informationen für Unternehmen im Rahmen der Beratungen zum
Ökobusinessplan
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Informationen für Unternehmen auf Homepage der Stadt Wien
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Workshops für Unternehmen im Auftrag der Frauenabteilung
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Danke für die Aufmerksamkeit!
www.frauen.wien.at
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