Transcript Sponsoring

Workshop 4: Schulsponsoring
Rechtliche Grundlagen
 Was ist Schulsponsoring überhaupt?
 Vor- und Nachteile von Sponsoring
 Beispiele
 Diskussion

Referent: Lennart J. Krotzek
Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz:
§ 98 Zuwendungen
(1) Schulen können für den Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Sach- und
Geldzuwendungen Dritter unterstützt werden. Der Schulträger stellt sicher, dass einzelne
Schulen nicht unangemessen bevorzugt oder benachteiligt werden.
(2) Zuwendungen entbinden den Schulträger nicht von seinen finanziellen
Verpflichtungen nach diesem Gesetz.
[→ Schulen bekommen aus dem öffentlichen Etat genauso viel wie vorher, Anm. d. Autors]
§ 99 Sponsoring, Werbung
(1) Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten
entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring),
wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und
die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung
trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des
Schulträgers.
(2) Im Übrigen ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der
Schule grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das Ministerium.
Weitere rechtliche Richtlinien:
1. Datenschutz:
Die Sammlung und Weitergabe der Adressen von Lehrern oder Schülern an einen Sponsor
(z.B. eine Versicherung oder eine Fahr-, Tanz- oder Computerschule) ist nach dem
Datenschutzgesetz nicht zulässig.
2. Vorteilsnahme:
Sponsorengelder kann die Schule nur in Vertretung des Schulträgers annehmen, nicht ein einzelner
Lehrer oder Lehrergruppen, sondern die Schulleitung als Vertreter des Schulträgers. Sachspenden
oder z.B. gesponserte Laptops müssen inventarisiert werden. Sie gehören nicht den mit ihnen
arbeitenden Lehrern oder Schülern, sondern dem Schulträger. Dieser muss dann auch für die
weitere Wartung und die Entsorgung sorgen (Folgekosten von Sponsoring-Leistungen). Deshalb
sollte die Annahme von Sachleistungen vom Schulträger geprüft werden.
3. Vertrag:
Da Sponsoring eine Vereinbarung über den Austausch von Leistung und Gegenleistung über einen
festgelegten Zeitraum bedeutet, ist es unbedingt zu empfehlen, dieses Austauschverhältnis in
einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Dieser "Vertrag" kann dann auch vom Schulträger in
sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft werden, so dass alle Beteiligten wissen "woran sie sind".
Leicht geändert zit. aus: http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/faq_sponsoring.php#anker45
Unterschied zwischen Werbung und Sponsoring
„Schulsponsoring bedeutet Verantwortung und Partnerschaft im Rahmen einer
projektorientierten oder längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
und Schule. Das Unternehmen unterstützt ein konkretes Projekt bzw. die
Realisierung des Schulprogramms; es profitiert von der Kommunikation über
das Projekt bzw. die Partnerschaft als solche. Unmittelbare Werbung für ein
Produkt findet nicht statt.“
http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/faq_sponsoring.php#anker45
(Ministerium für Schule und Weiterbildung im Land NRW)
Unterschiedliche Unterstützungen für Schulen
Stiftungswesen
[...]
Mäzenatentum
[...]

Spenden
Der Spender erbringt freiwillig Leistungen, die ohne Gegenleistung, aber in der Regel mit
einer gewissen Zweckbestimmung gegeben werden. Jegliche Gegenleistung ist
zuwendungsschädlich.
[...]
Der Spender strebt an, über die Zuwendungsbestätigung (ehemals Spendenquittung)
eine Steuervergünstigung durch Berücksichtigung als Sonderausgaben zu erlangen.
Sponsoring
[...]

Sponsoring
„Unterstützung von Institutionen, Personen oder Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln
oder Sach- und Dienstleistungen durch Unternehmen. Im Gegenzug wird das
Firmenengagement publikumswirksam öffentlich gemacht. Der Sponsor fördert um
der kommunikativen Gegenleistung willen, die Gegenleistung ist geeignet, dem
Unternehmen zu dienen. Der Aufwand ist daher für das Unternehmen als
Betriebsausgabe abzugsfähig.
Es handelt sich beim Sponsoring also um einen rechtlich bindenden Vertrag von
Leistung und Gegenleistung; der Sponsor, sprich Förderer der Sc.hule, unterstützt
diese; die Schule kommuniziert den Sponsor öffentlich, im Sinne des Mottos: “Tue Gutes
und rede darüber““
Zit. aus http://www.ler-nrw.de/archiv/handreichung.pdf
(Helmut Schorlemmer, Schulsponsoringberater Nordrhein-Westfalen, Schulleiter Pestalozzi-Gymnasium
Unna: Schulsponsoring NRW)
Welche Gegenleistungen sind möglich?
Präsenz des Sponsors während Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste,
Projektwochen)
Erwähnung des Sponsors bei Schulpublikationen Nutzung des Sponsorenlogos
bei eigenen Veröffentlichungen (z.B. Schuljahrbuch, Schülerzeitung)
Erwähnung des Sponsors bei Pressemeldungen und/oder gemeinsamen
Pressekonferenzen
Firmenlogos auf gesponserten Gegenständen (z. B. Computer, Beamer,
Whiteboards)
Präsenz des Sponsorenlogos in Schaukästen/Vitrinen der Schule
Freigabe des Schulsponsoringprojekts zur Nutzung in der
unternehmensinternen Kommunikation
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Zit. aus:
https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/70895/schulsponsoring.pdf
(Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW )
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Der Nutzen für Unternehmen
Für Unternehmen ist das Schulsponsoring ertragreich und sinnvoll, um . . .
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die Qualität der schulischen Bildung zu verbessern
potenzielle Nachwuchskräfte gezielter informieren zu können und potenzielle Auszubildende
kennenzulernen
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die Vorstellungen der Firma und die Ansprüche an die Mitarbeiter deutlich zu machen
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häufiger und positiv in der lokalen Presse erwähnt zu werden
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ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung Nachdruck verleihen zu können
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die Beziehungen zum regionalen Umfeld zu verbessern
Vorurteile der Wirtschaft gegenüber zu beseitigen, Unternehmen am Standort und in der Region positiv in
Erscheinung treten zu lassen und dazu beizutragen die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und
Imagegewinn zu erreichen.
Zit. aus:
https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/70895/schulsponsoring.pdf
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Vorteile von Schulsponsoring für Schulen und SuS
Blick hinter die Kulissen von Unternehmen
Praxisorientierter Unterricht
Vermittlung von Ausbildungsplätzen
Finanzielle Unterstützung und größere Handlungsmöglichkeiten
Projektunterstützung
Vorteil gegenüber anderen Schulen
Stärkung des Schulprofils → Presse
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Nachteile für Schulen und SuS
Kein neutraler, objektiver Unterricht (mit Ausnahmen)
Indirekte Werbung im öffentlichen Raum
Unterbewusste Konsumsteuerung
Eventuelle qualitative Verschlechterung von Unterrichtsmaterialien
Beschränkung der Handlungsfelder auf Sponsoringbereich
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→ Abhängigkeiten
Standpunkt der LSV
„4. Bildungsfinanzierung
Heutzutage hat die Wirtschaft die Möglichkeit, das System Schule materiell und finanziell
zu unterstützen und so auf den ersten Blick aufzuwerten. Doch eine Einmischung der
Wirtschaft in die Schule und finanzielle Zuwendungen bedeuten in ihrer Konsequenz eine
Gefahr für die öffentliche, freie, staatlich garantierte und kostenlose Bildung:
Sobald Firmen bereit sind, in Schule zu investieren, liegt diesem Anliegen ein
betriebswirtschaftlicher Vorgang zu Grunde: Das Streben nach Gewinn, Profit und
Einfluss. Darum müssen die offensichtlich vorhandenen finanziellen Ressourcen der
Wirtschaft in Form von Steuern eingetrieben und vom Staat verwaltet, anstatt für
Sponsoring ausgegeben zu werden.
Werden Zuwendungen von Seiten der Wirtschaft angenommen, entsteht eine
Abhängigkeit und somit das Risiko, dass Schule ihre weitgehende Unabhängigkeit
verliert.
[...]“
Zit. aus dem Grundsatzprogramm der LSV NRW
Beispiele
Gesamtschule Eiserfeld
Sehtests von Optikern
Volksbank in Kirchhellen
Kooperationen mit Bibliotheken und öffentlichen Einrichtungen
Kooperation Heisenberg-Gymn. Gladbeck mit dem Musiktheater im
Revier Gelsenkirchen
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Diskussion