Bauliche Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude

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TEEK – Themen Bauen und Wohnen
Bauliche Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude
(Sondervermögen Immobilien und Technik)
Immobilien Bremen
Abteilung Strategie und Entwicklung Bau
10. Januar 2013
immobilien bremen | Strategie und Entwicklung Bau | 09. Januar 2013
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Gliederung
Bauliche Zugänglichkeit öff. Gebäude
• 1. gesetzliche Grundlagen Bau und Nutzer
•
- 1.1. Gleichstellungsgesetz
•
- 1.2. bundesweit geltende DIN-Normen
•
- 1.3. Landesbauordnung LBO, Richtlinien
•
- 1.4. Standards im Sondervermögen Immobilien und Technik
•
und neuer Leitfaden (Entwurf)
•
- 1.5. fachliche Nutzervorgaben (bspw. Inklusion)
• 2. Beispiele
•
• 3. Ausblick
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1. Gesetzliche Grundlagen Bau
1.1. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
§ 4 Barrierefreiheit:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, … , wenn sie für behinderte
Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
§5 Geltungsbereich:
Dieses Gesetz gilt für die Behörden des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen
und Bremerhaven, …., als Träger öffentlicher Gewalt. Sie sollen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel …. insbesondere geeignete Maßnahmen zur Maßnahmen zur Herstellung der
Barrierefreiheit, soweit diese … noch nicht gewährleistet ist, ergreifen …
§8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr:
(1) Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten der in §5 genannten Stellen sollen
entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden.
Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, … wenn die Anforderungen … nur mit
unverhältnismäßig en Mehraufwand erfüllt werden können.
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1.2. DIN-Vorschriften als allgemein anerkannte
Regeln der Technik
in Bremen als Technische Baubestimmung eingeführt:
-DIN 18024 T.2: Barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude
Veröffentlicht, in Bremen noch nicht eingeführt:
-DIN 18040 T.1: Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, öffentlich
zugängliche Gebäude
-DIN 18041: Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen (Akustik)
-DIN 32975: Gestaltung visueller Information im öffentlichen Raum zur
barrierefreien Nutzung (Kontraste)
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DIN 18040 T1 ersetzt DIN 18024 T.2
Aus dem Vorwort:
„ … berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit
Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (…) oder motorischen
Einschränkungen sowie Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle
benutzen. Auch für andere Personengruppen wie z.B. groß- und
kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen,
ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder
Gepäck, führen einige dieser Anforderungen zu einer
Nutzungserleichterung.“
Grundsätzlich neu sind die sensorischen Anforderungen (visuell, akustisch,
taktil) sowie die Formulierung von Schutzzielen.
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1.3. Bremische Landesbauordnung LBO
§50 Barrierefreies Bauen:
(2) „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem
allgemeinen besucherverkehr dienenden teilen von Menschen mit
Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern
barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend
genutzt werden können.“
-nicht abschließende Aufzählung …
(3) „Für bauliche Anlagen, die überwiegend …. von behinderten
Menschen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern genutzt …
werden, wie …. gilt Abs. 2 für die gesamte Anlage.“
(4) ~ mind. 1 barrierefreier Toilettenraum
(5) ~ Ausnahmen bei unverhältnismäßigen Mehraufwand
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Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher
Anlagen des öff. Verkehrsraums, … (Amtsblatt)
1.Gültigkeitsbereich
-Bauliche Anlagen, die nicht im Anwendungsbereich der LBO liegen
(genehmigungsfrei, Bestand), aber gemäß Gleichstellungsgesetz
barrierefrei zu gestalten sind
-auch ohne gesetzliche Verpflichtung bei Erhaltungs- und
Pflegemaßnahmen nach Möglichkeit beseitigen oder entschärfen
1.1.Ausnahmeregelungen
-Unverhältnismäßig hoher Aufwand, soweit wie möglich, angemessene
Alternative
1.2.Beteiligung bei der Vorhabenplanung
Landesbehindertenbeauftragter, dieser beteiligt die Verbände
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1.4. Baustandards – öffentlicher Hochbau
Ziffer 002052:
Berücksichtigung der gesetzlichen Ziele zur Herstellung von
Barrierefreiheit bei Neu-, um-, und Erweiterungsbauten,
Instandsetzungen, Sanierungen
Nach §3 der LBO sollen bei der Instandhaltung und Änderung baulicher
Anlagen die Belange Behinderter berücksichtigt werden.
-Neu-, große Um- und Erweiterungsbauten DIN 18024.
Das sind solche mit Gesamtkosten von > 1 Mio Euro.
-sonstige Umbaumaßnahmen, insbesondere in Verbindung mit
Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen:
Klärung der Barrierefreiheit im Sinne des BremBGG mit
Landesbehindertenbeauftragten (Einzelfalllösung)
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Leitfaden zur Barrierefreiheit – ENTWURF
-Neu- und große Umbauten gem. LBO, Nutzerauftrag: DIN 18024 T.2
-Umbauten: ist nur der umzubauende Bereich zu betrachten?
-Sanierung, Bauunterhalt: gem. LBO ohne Verpflichtung, aber Amtsblatt?
-Was ist unverhältnismäßiger Aufwand?
-regelhafte Standards statt Einzelfallentscheidung
Der Leitfaden liegt mittlerweile im Entwurf zwischen Immobilien
Bremen und der Fachaufsicht Senatorin für Finanzen vor. Nach der
Abstimmung mit anderen Ressorts und dem
Landesbehindertenbeauftragten wird er in die regelhaften
Baustandards für den öffentlichen Hochbau aufgenommen werden.
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Leitfaden zur Barrierefreiheit – ENTWURF
Leitidee auch bei Sanierungen ist die barrierefreie Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit des wesentlichen Gebäudekerns.
Was heißt das für zu sanierende Gebäude, bspw:
-öffentlich zugängliche Bereiche in Schulen sollen barrierefrei sein (Aula,
Schulsekretariat, mind. 1 WC-Anlage)
-mindestens 1 Fachraum einer Fachrichtung soll barrierefrei sein
-barrierefreier Zugänglichkeit von Turnhallen und mind. einer
Sanitäranlage
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Leitfaden zur Barrierefreiheit – ENTWURF
Was heißt das für zu sanierende Gebäudeteile, bspw:
-Zugänge: möglichst über Rampen, Verzicht auf technische Lösungen wie
bspw. Hublifte
-Haupteingangstüren und Windfänge: möglichst Automatikschiebetüren
mit Sensoren, oder Schlagtaster
-WC-Anlagen: mindestens 1 WC-Anlage ist barrierefrei nutzbar und
zugänglich zu gestalten
-Büro-, Klassenraumtüren: bei Austausch der gesamten Tür einschl. Zarge
ist in zugänglichen Bereichen die Barrierefreiheit (Breite) herzustellen
-Rauchschutztüren: Bei Austausch oder Neubau in zugänglichen Bereichen
in ausreichender Breite und mit im Brandfall gesteuerten
Türschließern
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1.5. Nutzervorgaben - Auszug
-Schulgesetz:
Förderzentren, kooperative Beschulung, Inklusion
-Beirätegesetz:
Barrierefreiheit von Sitzungsorten
-Landesrahmenprogramm Frühförderung:
Schwerpunkteinrichtungen, u.a. KiTas
-Arbeitsstättenrichtlinie
Öffentlicher Dienst als Arbeitgeber
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2. Beispiele – Auszüge aus Pressemitteilungen
Volkshaus
Der neue Aufzug gewährleistet den barrierefreien Zugang in alle Geschosse des Volkshauses,
das zudem einen behindertengerechten Zugang direkt von den Behindertenparkplätzen Auf
dem Kamp erhielt. …
Zum umfangreichen Sanierungsprogramm gehörte unter anderem auch der Einbau neuer
WC‘s sowie von zwei Behinderten-WC‘s, jeweils getrennt nach Mitarbeitern und Besuchern.
GR Alfred-Faust-Straße
Eigens installierte Wand-Paneele sorgen für eine erheblich verbesserte Akustik in den
Klassenräumen.
Förderzentrum Georg-Droste-Schule (ehem. Gete)
Neben dem orange-weißen Farbsystem, das auch in den Treppenhäusern umgesetzt wurde,
soll das neue Beleuchtungssystem dazu beitragen, dass sich die rund 70 sehbehinderten und
blinden Kinder und Jugendlichen künftig noch sicherer in ihrer Schule bewegen können. Dazu
gehören neben der variablen Regelung der Lichtquellen und –stärken unter anderem eine
Lichtpräsenzsteuerung in Fluren und WC‘s.
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Grundschule Ausgburger Straße
Im Zuge der Baumaßnahmen gelang es zudem, einen barrierefreien Zugang von der
Augsburger Straße zur Mensa und zum Schulhof anzulegen. Dafür wurden die an dieser
Stelle bisher vorhandenen Stufen entfernt. Auch dies stellt für die Findorffer Grundschule,
deren Förderklassen von mehreren Rollstuhlfahrern besucht wird, eine deutliche
Verbesserung dar.
Schulzentrum Butjadinger Straße – Mehrzweckhalle
Hallendecke und –wände werden schallabsorbierend ausgestattet, um die Nachhallzeit
möglichst zu senken.
Bei der Planung wurde auf eine barrierefreie Nutzung des gesamten Gebäudekomplexes
geachtet. Zu den Maßnahmen gehören ein schwellenloser Zugang in die Hallen,
behindertengerechte Pkw-Stellplätze sowie barrierefrei erreichbare Umkleide und
Duschräume. Zudem wird ein separater Duschraum behindertengerecht ausgestattet.
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Justizzentrum Am Wall
-alle Bereiche für Rollstuhlfahrer erreichbar (keine Stufen, kraftbetätigte Türen,
behindertengerechte Fahrstühle)
-behindertengerechtes WC
-Induktionsschleifen im Service-Point (Auskunft) und zwei Sitzungssälen
-Braille-Beschriftung des taktilen Grundrissplans im Eingangsbereichen, der Beschilderung
und der Handläufe im Treppenhaus
-taktiles Leitsystem, Richtungsänderung mit Klangplatten
-Fahrstuhlnutzung mit taktiler und akustischer Unterstützung
Justizvollzugsanstalt
Im Zuge der Modernisierung der JVA wurden 4 Zellen den Bedürfnissen behinderter
Gefangener entsprechend ausgestattet. Der Neubau des Verwaltungsgebäudes ist für
Rollstuhlfahrer zugänglich. Ferner wird dort ein Behinderten-WC erstellt worden.
Ortsämter
OA Hemelingen, OA Neustadt, OA Vegesack, …
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3. Ausblick
• Kurzfristig:
Einführung des Leitfadens für zu sanierende Gebäude als Standard für den
öffentlichen Hochbau im SV I+T
• Mittel- und langfristige Diskussion:
Die Herstellung von Barrierefreiheit im umfassenden Sinne ist nur eine
von vielen Anforderungen an Gebäude (Denkmalpflege, Klimawandel,
Lärmschutz, Herstellungs- und Betriebskosten, Sozialverträglichkeit
etc.pp.), die sich z.T. widersprechen können. Hier müssen jedes Mal von
neuen wieder tragfähige Kompromisse gefunden werden.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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