können Sie sich den Vortrag der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar

Download Report

Transcript können Sie sich den Vortrag der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar

Recht und Fair Play
Homepage anpassen –
sonst droht die Abmahnung
Tipps zur Vermeidung teurer Fehler
Martin Proba, Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
© Martin Bonelli, Geschäftsbereich Recht und Fair Play
Recht und Fair Play
Die 5 gefährlichsten Stolpersteine
•
Anbieterkennzeichnung/Impressum: allgemeine Pflichten und
Besonderheiten für reglementierte Berufe
•
Fernabsatz: Vertragsschluss über Telefon und Internet
•
Preisangaben: insbesondere Endpreisangabe, Erstattung der Hinund ggf. Rücksendekosten bei Widerruf
•
AGB
•
Fremde Rechte: Fotos, Stadtpläne, Logos & Co.
•
Und: Abgemahnt, was tun?
Seite 2
Recht und Fair Play
Was ist ein „Impressum“ und wer muss eines haben?
•
Grundregel: Wer sein Unternehmen im Internet präsentiert, ist dazu
verpflichtet, seine Identität preiszugeben
•
Alle Anbieter von elektronischen Informations- und
Kommunikationsdiensten brauchen ein Impressum, wenn der
Internetauftritt geschäftlichen Zwecken dient
 Online-Shops
 Unternehmenspräsentationen
 Informationsangebote
•
Die Impressumspflicht gilt unabhängig davon, ob die Nutzung ganz
oder teilweise unentgeltlich oder kostenpflichtig erfolgt
Seite 3
Recht und Fair Play
Wie sieht ein perfektes Impressum aus?
•
Name, (Niederlassungs-) Anschrift, Rechtsform,
Vertretungsberechtigung
•
Angaben zur Kontaktierung
•
(Zuständige Aufsichtsbehörde)
•
Registereintragungen
•
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Achtung: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist nicht identisch
mit der Steuernummer!
•
Abwicklung oder Liquidation
Seite 4
Recht und Fair Play
Seite 5
Recht und Fair Play
Wo müssen diese Informationspflichten platziert sein?
•
„leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar”:
Anklicken von zwei aufeinander folgenden Links
•
Ideal: immer an der gleichen Stelle auf jeder Seite des Auftritts in der
Navigationsleiste
•
Button nicht am unteren Rand einer Seite installieren, wenn er nur
durch „scrollen” erreicht werden kann
•
Leicht verständliche Bezeichnungen: „Kontakt” oder „Impressum”
•
Nicht mehrere Buttons in der Navigationsleiste (z. B. „Über uns” und
„Kontakt” und „Impressum”) installieren, die jeder für sich den
Eindruck erwecken, die erforderlichen Angaben könnten hier zu
finden sein
Seite 6
Recht und Fair Play
Was passiert bei Missachtung der Impressumspflicht?
•
Anbieter, die absichtlich oder fahrlässig die vorgeschriebenen
Informationen überhaupt nicht, fehlerhaft oder unvollständig erteilen,
haben mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von EUR 50.000 zu
rechnen
•
Und: Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen!
Seite 7
Recht und Fair Play
Was ist „Fernabsatz“?
•
„Fernabsatzverträge“ sind Verträge über die
Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,
die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden
•
Zu "Fernkommunikationsmitteln" zählen auch E-Mails sowie
Telemediendienste
•
Eine Ausnahme besteht, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen
eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssystems erfolgt
Bsp.: Anbieter vertreibt Waren über ein Ladenlokal und nimmt nur
ausnahmsweise telefonische Bestellungen an
Seite 8
Recht und Fair Play
Fernabsatz
•
Seit dem 13. Juni gelten die neuen Vorschriften zum
Widerrufsrecht im Fernabsatz (Stichwort: VerbraucherrechteRichtlinie).
•
Wichtig: Die neuen Regelungen gelten nur für Geschäfte mit
Endverbrauchern, nicht im B2B-Geschäft
•
Grundsätzlich müssen dem Kunden vor bzw. spätestens bei
Lieferung alle Fernabsatzinformationen bekannt gemacht
werden. Über Lieferbeschränkungen und Zahlungsmodalitäten
muss der Händler zu Beginn des Bestellvorgangs informieren.
•
Informationen im Internet:

http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Wettbewerb_und_Schutzrechte/Internetrecht/Fernabsatzvert
raege/2757540/Umsetzung_der_Verbraucherrechte_Richtlinie.html (Kurzinformation) und

http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Wettbewerb_und_Schutzrechte/Internetrecht/Fernabsatzvert
raege/2935690/Verbraucherschutzbestimmungen_ab_13_06_2014.html (Merkblatt).
Seite 9
Recht und Fair Play
Widerrufsrechte von Verbrauchern
•
Das Fernabsatzrecht räumt dem Verbraucher ein generelles Recht
auf Widerruf des Vertrages ein
•
Um vom Widerrufsrecht wirksam Gebrauch zu machen, musste der
Verbraucher die Annahme der Ware bislang lediglich verweigern oder
sie kommentarlos zurücksenden.
•
Seit dem 13.6.2014 reicht dies nicht mehr aus: Ab diesem Zeitpunkt
muss der Käufer den Widerruf ausdrücklich erklären, wofür ihm der
Verkäufer ein Formular zur Verfügung stellen muss
Seite 10
Recht und Fair Play
Neu bei Widerrufsrechten von Verbrauchern
•
Betreiber von Online-Shops: Generell hat der Verbraucher die
regelmäßigen Rücksendekosten zu tragen. Allerdings muss der
Händler den Kunden ordnungsgemäß über diese Regelung
informieren und die regulären Hinsendekosten erstatten.
•
Sogenanntes „Unendliches" Widerrufsrecht: Jetzt erlischt das
Widerrufsrecht des Verbrauchers in jedem Falle spätestens nach
Ablauf von 12 Monaten.
•
Die Option, den Kunden anstelle des gesetzlich
vorgeschriebenen Widerrufsrechts ein Rückgaberecht
einzuräumen, ist nicht mehr vorgesehen.
Seite 11
Recht und Fair Play
Widerrufsfrist
•
Die Widerrufsfrist läuft erst dann, wenn der Unternehmer dem
Kunden eine Belehrung in Textform zur Verfügung gestellt hat,
die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der
Widerruf zu erklären ist sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn
enthalten muss
•
Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des
Wareneingangs beim Empfänger
•
Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt,
beträgt die Frist einen Monat
•
Bsp.: eBay: Nach inzwischen wohl gefestigter Rechtssprechung
beträgt die Frist hier einen Monat
Seite 12
Recht und Fair Play
Ausnahmen
•
Waren, die nach Spezifikationen des Kunden speziell angefertigt wurden
•
Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde
•
Bestellung von CDs, DVDs sowie Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind
•
Bestellung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass
der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat
•
Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der
Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat
•
Bestellung die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) abgeschlossen
werden (Achtung: Internetauktionen sind keine Versteigerungen!)
•
Unter bestimmten Voraussetzungen bei Finanzdienstleistungen
•
der Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung
des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht
werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt
Seite 13
Recht und Fair Play
Preisangaben im Internet
Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von
dessen Willenserklärung bezügl. des Preises folgende Informationen
zur Verfügung zu stellen (§ 1 BGB-InfoV):
Den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller
damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den
Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis
angegeben werden kann, über die Grundlage für seine Berechnung,
die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die
nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung
gestellt werden.
Seite 14
Recht und Fair Play
Allgemeine Geschäftsbedingungen
•
AGB sind auf eine Vielzahl von Fällen vorformulierte
Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei (Verwender) beim
Abschluss eines Vertrages vorgegeben werden (also nicht individuell
ausgehandelt!).
•
Es besteht keine Pflicht zur Verwendung von AGB!
Durch sie können gesetzliche Regelungen zugunsten des
Verwenders abgeändert werden oder gesetzliche Regelungslücken
gefüllt werden. Aber nur, wenn und soweit gesetzliche Regelungen
überhaupt geändert werden können.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind die Möglichkeiten zur
Abänderung von gesetzlichen Regelungen größer als im
Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
Seite 15
Recht und Fair Play
Fotos, Stadtpläne, Logos & Co.
•
Achtung: Fast alle im Internet auffindbaren Bilder, Texte und
Grafiken sind urheberrechtlich geschützt!
•
Selbst vermeintlich unscheinbare Fotos wie „der Konferenztisch mit
zwölf Stühlen”, „der Blick aus dem Bürofenster” oder „die Sekretärin,
die dem Chef freundlich lächelnd eine Akte reicht” sind in der Regel
von Fotoagenturen, dem Fotografen oder anderen Berechtigten
urheberrechtlich geschützt
•
Bei unberechtigter Verwendung drohen Abmahnung oder Klage auf
Unterlassung und Schadenersatz
Seite 16
Recht und Fair Play
Seite 17
Recht und Fair Play
Abgemahnt, was tun?
•
Was ist eine Abmahnung?
•
Wer darf abmahnen?
•
Was können Sie gegen eine Abmahnung tun?
•
Überprüfung einer Abmahnung
•
Reaktionsmöglichkeiten
Seite 18
Recht und Fair Play
Erst prüfen, dann handeln
•
Nicht sofort unterschreiben!
•
Empfänger muss sorgfältig überlegen, ob die Abmahnung berechtigt
ist und wie er am besten auf das Schreiben reagiert
Seite 19
Recht und Fair Play
Was ist eine Abmahnung?
•
Schreiben, mit dem ein wettbewerbsrechtlicher
Unterlassungsanspruch außergerichtlich geltend gemacht wird
•
Typische Abmahnung hat folgenden Inhalt:
 Kurze Beschreibung des zu Grunde liegenden Sachverhalts
 Rechtliche Begründung des behaupteten Wettbewerbsverstoßes
 Aufforderung, eine vertragsstrafenbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben
 Fristsetzung für die Abgabe der Unterlassungserklärung
 Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall des erfolglosen
Fristablaufs
Seite 20
Recht und Fair Play
Wer darf abmahnen?
•
Direkte Mitbewerber
•
Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen (Wirtschafts- und
Fachverbände, Vereine zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs):
bekanntester Wettbewerbsverein ist die Zentrale zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs e.V.
•
Verbraucherverbände, soweit es um eine Handlung geht, durch die
wesentliche Belange der Verbraucher berührt werden
•
Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern
•
Verbraucher dürfen Unternehmen generell nicht abmahnen
•
Um herauszufinden, ob ein Verband abmahnen darf, können Sie sich
an Ihre zuständige IHK oder die Wettbewerbszentrale wenden
Seite 21
Recht und Fair Play
Was können Sie gegen eine Abmahnung tun?
•
Schnell reagieren - nicht tatenlos bleiben!
•
Innerhalb der gesetzten Frist reagieren, da sonst der Erlass einer
einstweiligen Verfügung bei hohem Streitwert droht
•
Im Zweifel so schnell wie möglich bei der zuständigen IHK, einem
Berufsverband oder einem Rechtsanwalt über die weitere
Vorgehensweise informieren
•
Falls die gesetzte Frist zu kurz bemessen ist, kann versucht werden,
mit dem Abmahnenden ein Fristverlängerung zu vereinbaren
Seite 22
Recht und Fair Play
Überprüfung der Abmahnung
•
Sind Sie der richtige Empfänger?
•
Ist der dargestellte Sachverhalt tatsächlich korrekt?
•
Liegt rechtlich ein Wettbewerbsverstoß vor?
•
Ist die Abmahnung unterschrieben?
•
Ist der Abmahnende ausreichend erkennbar?
•
Wenn der Absender Rechtsanwalt ist: Ist eine Vollmacht beigefügt?
•
Ist der Abmahnende berechtigt, die Abmahnung auszusprechen?
•
Ist die Unterlassungserklärung hinsichtlich des
Unterlassungsversprechens und der Vertragsstrafe zutreffend
formuliert und nicht zu weit gefasst?
•
Ist die Höhe des Streitwertes, der Vertragsstrafe und der
Abmahnkosten angemessen?
Seite 23
Recht und Fair Play
Reaktionsmöglichkeiten
Möglichkeit 1: Eine Unterlassungserklärung wird abgegeben und die
Kosten werden übernommen
Möglichkeit 2: Eine Unterlassungserklärung wird abgegeben, aber die
Kosten werden nicht übernommen
Möglichkeit 3: Die Abmahnung wird zurückgewiesen und die Kosten
werden nicht übernommen
Möglichkeit 4: Hinterlegung einer Schutzschrift beim Landgericht, eine
Negative Feststellungsklage oder - in Ausnahmefällen - eine
Schadensersatzklage: Wer diese Varianten wählt, benötigt
regelmäßig anwaltliche Unterstützung!
Seite 24
Recht und Fair Play
Kontaktdaten:
Der IHK-Spezialist zum Thema:
Martin Bonelli
Tel. 06151 871-248
E-Mail: [email protected]
Seite 25
Recht und Fair Play
Weiterführende Informationen
www.darmstadt.ihk.de , „Dokumentensuche“:
Nr. 20578: Übersicht Internetrecht
Nr. 17922: Impressumspflichten mit Link zum Leitfaden Anbieterkennzeichnung/BMJ
Nr. 21386: Fernabsatz und Nr. 16800 mit Link zur Checkliste OnlineHandel/Wettbewerbszentrale
Nr. 16798 und Nr. 3105: Urheberrecht
Nr. 19750: Abgemahnt - was tun?
Nr. 132071: Neue Verbraucherrechte beim Online-Kauf
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Wettbewerb_und_Schutzrechte/Internetre
cht/Fernabsatzvertraege/2757540/Umsetzung_der_Verbraucherrechte_Richtlinie.html
(Kurzinformation) und
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Wettbewerb_und_Schutzrechte/Internetre
cht/Fernabsatzvertraege/2935690/Verbraucherschutzbestimmungen_ab_13_06_2014.
html (Merkblatt).
Seite 26
Recht und Fair Play
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Seite 27