internationales gesellschaftsrecht

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Transcript internationales gesellschaftsrecht

Justizakademie des Landes Brandenburg
Fortbildungsveranstaltung:
Handelsregister im In- und Ausland
mit Registerverfahrensrecht
Referenten:
RiAG Prof. Dr. P. Ries
RiAG Dr. Dr. C. Schulte
25. September 2013
Justizakademie Königs Wusterhausen
Inländisches Registerverfahren
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Antragsverfahren
 Anmeldung + Eintragungsantrag, Antrag auch
durch Notar (§ 378 FamFG)
 Wirksamkeit der Anmeldung
 Zukünftige Ereignisse?
 Vergangene Ereignisse?
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Beteiligte
• Antragsteller nach § 7 Abs. 1 FamFG
 für KGs sämtliche Gesellschafter?
• Unmittelbar rechtlich Betroffene § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG:
• Betroffener Rechtsträger (vertreten durch die Anmeldenden)
• Neue Geschäftsführer (da sie Versicherungen zur Person
abgeben),
• Nicht aber Prokuristen (da die Eintragung hier nur deklaratorisch
wirkt)
• Bei Umwandlungsvorgängen und Unternehmensverträgen werden
der andere Vertragsteil und die Gesellschafter des anderen
Vertragsteils Beteiligte, weil diese an den beim Registergericht
vorliegen Verträgen und Beschlüssen mitwirken.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Vertretung
§§ 10, 378 FamFG, § 12 HGB
• Rechtsanwälte
• Beschäftigte des Beteiligten
• Volljährige Familienangehörige
• Volljuristen
• Beteiligte, die für die Vertretung kein Entgelt
erhalten (also z. B. Mitgesellschafter)
• Notare
• § 378 I1 FamFG, § 12 HGB als lex specialis
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Beweismittel, Prüfung






Amtsermittlungsgrundsatz, § 26 FamFG
Mitwirkungspflichten, § 27 FamFG
Freie Beweisermittlung, § 29 FamFG
Erbfolge, § 12 Absatz 1 Satz 3 HGB
Anhörung anderer Stellen, § 380 Abs. 2 FamFG
Prüfung:
 Formell + Materiell
 Einschränkung nach § 9c GmbHG, 38 AktG
 Gesellschafterstellung, § 16 Abs. 1 GmbHG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Entscheidungen des Registergerichts
 Zwischenverfügung, § 382 Abs. 4 FamFG
 Aussetzung, §§ 381, 21 FamFG
 Eintragung, § 382 Abs. 1 und 2 FamFG
 Zurückweisung, § 382 Abs. 3 FamFG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Zwischenverfügung
• Nicht bei nicht behebbaren Mängeln (OLG Hamm Rpfleger
1990, 426)
• Soll alle Beanstandungen und Vorschläge zu deren
Behebung (BayObLG Rpfleger 1991, 156) enthalten
• Muss Fristsetzung enthalten
• Angemessen = mind. 4 Wochen (Holzer ZNotP 2009, 210)
• Mit der Beschwerde anfechtbar
• Muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten, da ein
Rechtsbehelf gegen die Zwischenverfügung gegeben ist
• Bekanntgabe der Zwischenverfügung in elektronischer
Form erfolgt nach § 15 Abs. 2 FamFG i. V. m. § 174 Abs. 3
ZPO, Signatur erforderlich
• Zustellung über das EGVP
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Eintragung
 Eintragung bewirkt die Erledigung des Verfahrensgegenstandes, ohne dass es eines Beschlusses
bedarf, § 38 Abs. 1 FamFG i. V. m. § 382 FamFG.
 Eintragungstext unabhängig vom Anmeldungstext,
z.B. Großschreibung der Firma (KG GmbHR 2000.
1101).
 Text: aus sich heraus verständlich, nicht nur
Bezugnahme auf §§
 Wirkung der Eintragung: mit der tatsächlichen
Eintragung
 Änderungen/Löschungen von Eintragungen: nur
unter neuen fortlaufenden Nummern
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Zurückweisungsbeschluss
 Wenn Beanstandung nicht behoben werden kann oder wenn
behebbare Beanstandung nicht innerhalb der gesetzten Frist
behoben worden ist.
 Zurückweisungsbeschluss muss unterschrieben und begründet
werden (§§ 382 Abs. 3, 38 Abs. 3 FamFG, § 26 Satz 1 HRV).
Bezugnahme auf Verfügungen genügt. Statt Schriftform reicht
auch die elektronische Signatur (§ 14 Abs. 3 FamFG i.V.m. §
130b ZPO).
 Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG)
 Bekanntgabe durch Zustellung oder durch Übergabe an die
Post mit Zugangsfiktion von drei Tagen nach Aufgabe zur Post
(§ 15 Abs. 2 FamFG) oder elektronisch
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Nachricht, Mitteilungen, Bekanntmachung
 Benachrichtigt von der Eintragung, Zwischenverfügung und
Zurückweisungen der Eintragung werden
Die Beteiligten (§ 383 FamFG)
Der Notar, falls er den Eintragungsantrag nach § 378 FamFG
gestellt hat
IHK, Berufsvertretungen ... nach § 380 Abs. 4 FamFG, wenn
sie angehört wurden
Weitere Adressaten: MiZi Teil XXI
 Bei Eintragungsmitteilung reicht formlose Mitteilung (auch
elektronisch, § 38a HRV), § 15 Abs. 3 FamFG
 Bekanntmachung der Eintragungen: § 10 HGB
 Ausnahmen von der Bekanntmachung: §§ 32 Abs. 2, 162 Abs.
2, 175 S. 2 HGB
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Kosten I
•Eintragung: § 58 GNotKG, Geschäftswert § 36
GNotKG; HRegGebNeuOG
•Ablichtungen, Ausdrucke, elektronische Übermittlung,
Bescheinigungen aus dem Register: KV 17000-17004
Anlage 1 zum GNotKG (Einfacher Registerausdruck 10
Euro, amtl. Registerausdruck 20 Euro)
•Abruf von Daten aus dem elektronischen Register je
Registerblatt 4,50 Euro, je Dokumentendatei 1,50 Euro:
§ 4 Justizverwaltungskostengesetz, Anlage, Nr. 1140
und 1141
•Beschwerde: § 61 GNotKG
•Zwangs-/Ordnungsgeldverfahren: KV 13310 und
13311 Anlage 1 zum GNotKG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Kosten II
• Gebühren in unternehmensrechtlichen Verfahren: § 67
GNotKG; Geschäftswert für Kapitalgesellschaften
60.000 Euro, für Personenhandelsgesellschaften 30.000
Euro, sonst 10.000 Euro, Gebührensatz 2.0 nach KV
13500 Anlage 1 zum GNotKG
• Gebührenfreie Geschäfte: Einsicht ins Register bei
Gericht (Vorbemerkung 1.1.4 Anlage zu JVKostG),
Löschungen nach § 395 FamFG und Inso-Eintragungen
(§ 58 Abs. 1 S. 2 GNotKG und Vorbemerkung 1.3
Anlage 1 zum GNotKG)
• Vorschuss: § 13 GNotKG. Vorwegleistungspflicht
(„soll“ = muss) bei Antragsgeschäften (=
eintragungsfähige, nicht eintragungspflichtige
Tatsachen), außer Kostenverbürgung des Notars, § 16
GNotKG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Beschwerde I
gegen …




Zurückweisungsbeschlüsse, §§ 382 Abs. 3; 58 Abs. 1 FamFG
Zwischenverfügungen, § 382 Abs. 4 S. 2 FamFG
Zwangs- und Ordnungsgeldbeschlüsse, §§ 391, 392 FamFG
Beschlüsse im Amtslöschungsverfahren (§ 393 ff. FamFG) bei
Widerspruch gegen die Löschungsabsicht oder bei Ablehnung
der Einleitung
 Beschlüsse in unternehmensrechtlichen Verfahren, § 402
FamFG
nicht gegen HR-Eintragungen, § 383 Abs. 3 FamFG ( ggf.
Löschungsantrag nach § 395 FamFG)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Beschwerde II
 Einlegung beim Ausgangsgericht, § 64 Abs. 1
FamFG
 Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle,
Begründung „soll“ § 65 FamFG
 Beschwerdeberechtigung, § 59 FamFG
 Antragsteller (=Anmeldenden)
 Notar § 378 FamFG
 Berufsvertretungen, § 380 Abs. 5 FamFG
 „sonstige durch Beschlussfassung
Beeinträchtigte“ § 59 Abs. 1 FamFG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Beschwerde III
 Frist:
 1 Monat nach Bekanntgabe, § 63 Abs. 1 FamFG oder
 6 Monate nach Erlass, wenn keine Bekanntgabe
erfolgt ist § 63 Abs. 3 FamFG
 Beschwerdewert: mind. 600 EUR, § 61 Abs. 1 FamFG
 Regelmäßiger Verfahrenswert in Registersachen:
3.000 EUR
 Bei Zwangs- oder Ordnungsgeldern: festgesetzter
Betrag
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Beschwerde IV
 Abhilfemöglichkeit des Ausgangsgerichts, § 68 Abs. 1
FamFG
 Entscheidung durch das Beschwerdegericht oder u. U.
Zurückweisung an Ausgangsgericht, § 69 FamFG
 Zuständigkeit Beschwerdegericht:
 Kammergericht (OLG), § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG
 Kein Anwaltszwang
 Weitere Beschwerde:  Rechtsbeschwerde
 Zuständigkeit BGH, § 133 GVG, Anwaltszwang § 10
Absatz 4 FamFG
 nur, wenn vom Beschwerdegericht zugelassen § 70
FamFG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Eintragung von Amts wegen
(ohne Mitwirkung anderer Stellen)
 Löschung von Firmen nach § 31 HGB, § 393 FamFG
 Löschung vermögensloser Gesellschaften nach §
394 FamFG
 Löschung unzulässiger Eintragungen nach § 395
FamFG
 Löschung nichtiger Kapitalgesellschaften nach § 397
FamFG
 Löschung nichtiger Beschlüsse von
Kapitalgesellschaften nach § 398 FamFG
 Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach § 399
FamFG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Amtseintragung auf Veranlassung des Registergerichts
 Amtseintragung gerichtlich bestellter Vertreter
 Eintragungen bei Umwandlungen
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Amtseintragung auf Veranlassung anderer Stellen
 Insolvenzvermerke, §§ 32, 143 HGB, § 60 GmbHG, §
262 AktG
 Auflösung von AG, §§ 396, 398 AktG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Zwangs- und Ordnungsgeldverfahren I
 Zwangsgeldverfahren nach §§ 388 ff FamFG
 Gerichtet auf Durchsetzung künftigen Verhaltens
= Beugefunktion
 Anwendungsfälle: § 14 HGB, § 40 GmbHG, §
106 AktG, §§ 37a Abs. 4, § 125a Abs. 2, 177a HGB,
§ 35a, 71 Abs. 5 GmbHG, §§ 80, 268 Abs. 4 AktG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Zwangs- und Ordnungsgeldverfahren II
 Zwangsgeldverfahren nach § 35 FamFG: § 166 Abs.
3 HGB, §§ 273 Abs. 3, 278 Abs. 3 AktG, § 74 Abs. 3
S. 2 GmbHG
 Ordnungsgeldverfahren nach § 392 FamFG, § 37
HGB (Beuge- und Straffunktion, deshalb Verschulden
erforderlich)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Auslandsbezug und ausländische Handelsregister
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Ausländische Vertretungsorgane

Bestellung zum Organ eines ausländischen Rechtsträgers
beurteilt sich nach dem Personalstatut des Rechtsträgers,
also regelmäßig nach am Gründungssitz maßgeblichen
nationalem Recht

Erteilung rechtsgeschäftlicher Vertretungsbefugnis
beurteilt sich regelmäßig nach dem Wirkungsstatut, also
nach dem Recht am Ort, an dem die Vertretungsmacht
eingesetzt werden soll; z. B. Prokura, Handlungsvollmacht,
Ständiger Vertreter nach § 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB

Ausländer als Organe deutscher Kapitalgesellschaften:

nach Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz
(MoMiG 2008)  kein Visum/Aufenthaltstitel mehr
erforderlich

Ausübung der Leitungsfunktion vom Ausland aus
unbeschränkt möglich
Aktuelle Probleme des
08.04.2015
Handelsregisterrechts
Peter Ries Internationales
Gesellschaftsrecht
24
Ausländische Beteiligte als Organe
Versicherung über „weiße Weste“ nach § 8 Abs. 3
GmbHG, 37 Abs. 2 AktG



Belehrung auch durch ausländischen Notar, zumindest bei
vergleichbarer beruflicher Stellung und Ausbildung nebst Kenntnis
des einschlägigen Normen
Alternative: Belehrung, Versicherung und komplette Anmeldung
durch Konsularbeamten oder schriftliche Belehrung durch
deutschen Notar.
Berücksichtigung ausländischer Gewerbe- und Berufsverbote für
die Amtsfähigkeit? Wohl keine Analogiefähigkeit nach dem
Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes und der zulässigen Grenzen
der Berufs(ausübungs-)freiheit aus Art. 12 GG.  aber wegen
MoMiG Berücksichtigung ausländischer Straftaten, vgl. § 6 Absatz 2
Satz 3 GmbHG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Sitzverlegung ins Ausland
 § 4a GmbHG und § 5 AktG durch MoMiG geändert
Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen
 Verlegung des Satzungssitzes ins Ausland:
Rechtsfolge ist Auflösung der Gesellschaft 
Ausnahmen: SE, EWIV, EU-Ausland (EuGH: „Vale“)
 RefE Intl. Gesellschaftskollissionsrecht
 noch nicht umgesetzt
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Ausländer als Gesellschafter
 Ausländische natürliche Personen als Gesellschafter
 Ausländische juristische Personen als Gesellschafter
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHT





Gründungstheorie
Sitztheorie
EuGH: Centros, Daily Mail, Inspire Art
EFTA (www.efta.int), außer Schweiz
Deutsch-Amerikanisches Freundschaftsabkommen
 Briefkastengesellschaften aus anderen Ländern?
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Übersicht: Niederlassungsfreiheit
(Art. 49 ff. AEUV)
 grenzüberschreitender Sachverhalt (nicht lediglich
Inländerdiskriminierung)
 persönlicher Schutzbereich: Gesellschaften nach Art. 54 AEUV
 Sachlicher Schutzbereich: selbständige Erwerbstätigkeit, feste
und ständige Einrichtung, in anderem Mitgliedstaat, auf
unbestimmte Zeit (EuGH „Gebhardt“)
 Inhalt der Grundfreiheit:
 Diskriminierungsverbot (Gebot der Inländergleichbehandlung)
 Allgemeines Beschränkungsverbot (EuGH: „Cassis“-Formel, „Dassonville“Formel“)  „geeignet, zu behindern“, „weniger attraktiv zu machen“
 Rechtfertigungsgründe:
 Öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit nach Art. 52 Abs. 1 AEUV
 „zwingende Gründe des Allgemeininteresses“ (Übertragung der „Cassis“Formel auf die Niederlassungsfreiheit (EuGH „Gebhardt“ und „Centros“)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Peter Ries / Christian Schulte
Internationales Gesellschaftsrecht
29
Rechtsprechung des EuGH
(„europäisches Gesellschaftsrecht“ – „Klassiker“ des EuGH)
 „Daily mail“ (1988)  „Niederlassungsfreiheit“ ist ein Recht der
Gesellschafter, nicht der Gesellschaft
 „Centros“ (1999): AZN muss zulässig sein, auch wenn keine Tätigkeit
bei der Hauptniederlassung  „Startschuss“ für limitedGründungswelle in Deutschland, bestätigt durch „Inspire Art“ (2003)
 „Überseering“ (2002) Annäherung an Gründungstheorie, Trennung
von Satzungs- und Verwaltungssitz (nach MoMiG 2008 jetzt in § 4 a
GmbHG im nationalen Recht implementiert)
 „Sevic“ (2005): grenzüberschreitende Verschmelzungen von
Kapitalgesellschaften fallen unter die Niederlassungsfreiheit (jetzt:
Umsetzung in § 122 a ff. UmwG erfolgt)
 „innoventif“ (2006)  Erhebung von (hohen) vom nationalen Recht
„verursachten“ Verwaltungskosten ist keine unzulässige Beschränkung
der Niederlassungsfreiheit
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
30
Rechtsprechung des EuGH
(neuere/aktuelle Entscheidungen)
 „Cartesio“ (2008)  keine Übertragung der Rechtsprechung zu
„Zuzugsfällen“ auf „Wegzugsfälle“  nationales Recht darf bei
„Wegzug“ einer Kapitalgesellschaft die Auflösung anordnen
 „VALE Epitesi kft.“ (2012): „Sitzverlegende Neugründung“ mit
Universalsukzession unterfällt Niederlassungsfreiheit 
Beschränkung durch nationales Recht nur dann zulässig, wenn
a) nicht diskriminierend und b) gerechtfertigt aus „zwingenden
Gründen des Allgemeinwohls“
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Peter Ries / Christian Schulte
Internationales Gesellschaftsrecht
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Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften




Deutsches vs. Englisches Gesellschaftsrecht
Schnellere Gründung?
Anmeldung Zweigniederlassung (Firma, Vertreter …)
Billigerer Gründung?
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Limited & Co. KG
 Firma
 Vertretung
 Eintragung Zweigniederlassung
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHT
Nachweise
 Existenz- und Vertretungsnachweise in
Kontinentaleuropa
 Existenz- und Vertretungsnachweise in
angelsächsischen Staaten
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
AZN Limited, WebCHeck, 1
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
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Handelsregisterrechts
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Gesellschaftsrecht
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AZN Limited, WebCHeck, 2
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
AZN Limited, WebCHeck, 3
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
08.04.2015
Handelsregisterrechts
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Gesellschaftsrecht
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AZN Limited
Certificate of
Incorporation
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Limited
Nachweise
Nachweise ergänzend/alternativ durch
• WebCHeck (nur Existenznachweis)
• certificate des registrars oder current appointment
report
• Bescheinigung des secretary,
• Bescheinigung eines notary public oder eines
scrivener notary oder
• Bescheinigung eines deutschen Notar nach § 24
BNotO
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Anerkennung von Urkunden aus dem Ausland
 Anerkennung von Urkunden deutscher
Auslandsvertretungen
 Anerkennung von Urkunden ausländischer
Notare
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
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Überbeglaubigung ausländischer Urkunden
 Nicht erforderlich, falls zwischenstaatliches
Abkommen
 Apostille, falls fremder Staat Mitglied des Haager
Übereinkommens (www.hcch.net)
 Ansonsten Legalisation durch Auslandsvertretung
der BRD
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHT
 Grenzüberschreitende Verschmelzungen
 Grenzüberschreitende Unternehmensverträge
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES
GESELLSCHAFTSRECHT
Verschmelzungen, Unternehmensverträge
• Grenzüberschreitende Verschmelzungen
– frühere Ansicht: wegen § 1 Abs. 1 UmwG nur im Inland möglich
– jetzt: §§ 122 a ff. UmwG infolge der EuGH-Rechtsprechung
„SEVIC“ (DB 2005, 2804)
• Grenzüberschreitende Unternehmensverträge:
– Zulässigkeit nicht unumstritten, nach h.M. aber im Grundsatz
anerkannt
– zivilrechtlich sind die §§ 292 ff. AktG anwendbar, wenn
Untergesellschaft in Deutschland Satzungssitz hat
– sehr str: Voraussetzungen für Anerkennung steuerrechtlicher
Organschaft gemäß § 14 KStG, teilweise „doppelter Inlandsbezug“
gefordert, FGe wollen aber unionsrechtskonform auslegen
(Nieders. FG; FG Rheinland-Pfalz)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Peter Ries / Christian Schulte Internationales
Gesellschaftsrecht
66
EU-Verschmelzung
Verschmelzungsfähige Rechtsträger




Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aktiengesellschaft
SE (str. ob SE-VO lex specialis gegenüber §§ 122 a ff. UmwG)
UG (haftungsbeschränkt): soweit auch bei rein inländischer
Verschmelzung umwandlungsfähiger Rechtsträger
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
67
EU-Verschmelzung
nicht verschmelzungsfähige Rechtsträger
 Genossenschaften (§ 122 b Abs. 2 Nr. 1 UmwG)
 Kapitalanlagegesellschaften (§ 122 b Abs. 2 Nr. 2 UmwG)
 alle Personengesellschaften
Aktuelle08.04.2015
Probleme des
Handelsregisterrechts
68
Verfahrensschritte einer
grenzüberschreitenden Verschmelzung (I)
 Arbeitnehmerbeteiligung nach inl. Recht (vgl. § 16 VRL)
 Gemeinsamer Verschmelzungsplan (§ 122 c I UmwG) notariell
beurkundet (strenge Anforderungen an "Gleichwertigkeit" bei
Auslandsbeurkundung  ggfs. "Doppelbeurkundung"
erforderlich  bei "upstream-Merger" Erleichterungen gemäß §
122 c III UmwG)
 Bekanntmachung: 1 Monat vor beschlussfassender
Versammlung (§ 122 d UmwG)
 Verschmelzungsbericht (unverzichtbar) gemäß §§ 122 e, 122 a,
8 UmwG, Art. 8 VRL
 Offenlegung des Berichts gegenüber Anteilsinhabern und
Betriebsrat (ein Monat vor zustimmender Versammlung, § 122 e
S.2 UmwG)
 Verschmelzungsprüfung mit Bericht (§ 122 f S. 1 UmwG, Art. 8
VRL)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
69
Verfahrensschritte einer
grenzüberschreitenden Verschmelzung (II)
 Zustimmende Versammlungen (Einberufung und Durchführung
nach Vorschriften des nationalen Rechts)
 Anmeldung der übertragenden Gesellschaft zum zuständigen
Handelsregister bzw. Registerbehörde) --> Bescheinigung nach
§ 122 k UmwG
 Anmeldung der übernehmenden Gesellschaft zum zuständigen
Handelsregister bzw. Registerbehörde und Vollzug der
Anmeldung (§ 122 i UmwG, Art. 12 VRL)
 Wirksamkeit der Verschmelzung nach dem Recht der
übernehmenden Gesellschaft (Art. 13 VRL), in Deutschland
demnach § 20 UmwG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
70
Alternativen für Verschmelzung von
Personengesellschafen
 Zwischen-Formwechsel in Kapitalgesellschaft
 Anwachsungsmodell des § 738 BGB (KG mit ausländischem
Kommanditisten, nach Verschmelzen der inländischen
Gesellschaft auf die KG scheidet die Komplementärin aus,
Kommanditist verbleibt als Alleingesellschafter)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
71
INTERNATIONALES
GESELLSCHAFTSRECHT
• EWIV
• Societas Europaea
• Europäische Privatgesellschaft (vergleichbar GmbH): Exitus
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
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Gesellschaftsrecht
72
EWIV
 Europäische oHG; mind. zwei Gesellschafter aus versch. EUStaaten
 Schriftlicher Gesellschaftsvertrag
 Anmeldung durch Geschäftsführer (auch Fremdorganschaft) mit
Versicherungen
 Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Eintritt neuer
Gesellschafter, Auflösung erfordern einstimmigen Beschluss
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Peter Ries / Christian Schulte
Internationales Gesellschaftsrecht
73
SE
Normenhierarchie
SE-VO
SEAG
AktG
Aktuelle Probleme des
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Internationales Gesellschaftsrecht
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Gründung der SE
•Identische Rechtsgrundlage in allen Mitgliedstaaten der Union (SE-VO Nr.
2157/2001 EG)  Transformation durch das SEAG v. 22.12.2004 in
nationales Recht. Mindestgrundkapital 120.000 EUR.
•Vertretungsorgan wahlweise:
- monistisches System (Bestellung durch HV)
- dualistisches System (Bestellung durch AR  wie deutsche AG)
•„Numerus clausus“ der Gründungsvarianten:
- Verschmelzung von Aktiengesellschaften (Aufnahme oder Neugründung),
sofern
mindestens zwei dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterfallen
- Gründung einer „Holding“-SE, sofern mindestens zwei aus unterschiedlichen
Mitgliedstaaten (bzw. dem Recht von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten unterfallen) 
alternativ: mindestens seit zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates
unterfallende Tochtergesellschaft oder AZN
-Umwandlung einer AG (sofern diese seit mindestens zwei Jahren dem Recht eines anderen
Mitgliedstaates unterfallende Tochtergesellschaft hat)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
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Internationales Gesellschaftsrecht
75
Satzung der SE
(notwendiger Inhalt)
 notwendige Inhalte gemäß §§ 23, 26, 27 AktG
 Festlegung auf dualistisches oder monistisches System
 Zusammensetzung des jeweiligen Aufsichts- bzw.
Leitungsgremiums
 dualistisches System: Anzahl AR-Mitglieder und Modus der
Bildung des Vorstands (Art. 39 Abs. 4, 40 Abs. 3 SE-VO)
 monistisches System: Anzahl Mitglieder VerwR oder Regelungen
über die Bildung des Gremiums (Art. 43 Abs. 2 SE-VO)
 Amtsdauer (Art. 46 SE-VO)
 „Zustimmungskatalog“ gemäß Art. 48 SE-VO
zur Vertiefung vgl. die Übersicht bei Spitzbart, RNotZ 2006, 369 ff., 386 f.
Aktuelle Probleme des
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Internationales Gesellschaftsrecht
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Organe der SE
 Dualistisches System: Aufsichtsorgan +
Leitungsorgan (Aufsichtsrat und Vorstand)
 AR: mindestens drei Mitglieder (§ 17 Abs. 1 SEAG), Staffelungen nach §
17 Abs. 1 Satz 4 SEAG, max. 6 Jahre (Art. 46 Abs. 2 SEVO), Mitbestimmung
nach arbeitsr. Vereinbarung, sonst Auffangregel nach § 36 SEBG, mit
Vorstand inkompatibel
 Vorstand: nach inl. AktG, Art. 39 SE-VO, § 16 SEAG
 Monistisches System: §§ 20-49 SEAG
 Verwaltungsrat: Regelfall drei Mitglieder, nur nat. Personen (§ 23 Abs. 1
SEAG), satzungsdispositiv (Art. 43 Abs. 2 SE-VO (Satzung muss
„Vorbehaltskatalog“ haben, Art. 48 S. 1 SEVO), bei Mitbestimmung mind. drei
Verwaltungsräte, max. 6 Jahre (Art. 46 Abs. 1 SE-VO); ger. Bestellung nach §
30 SEAG (entspr. § 104 AktG), mit gesch. Dir. kompatibel (aber: Sperre des §
40 Abs. 1 Satz 2 SEAG)
 geschäftsführende Direktoren (interne oder externe), eine oder mehrere
Personen
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77
Hauptversammlung der SE


mind. 1 mal pro Jahr, 6 Monate nach
Geschäftsjahresende (Art. 54 Abs. 1 S. 1 SE-VO)
Beschlussmaterien gem. Art. 52 SE-VO (VO,
SEAG, Beschlussmaterien des AktG)
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
Satzungsänderungen (Art. 59 Abs. 1 SE-VO)
Sitzverlegungen (Art. 8 Abs. 6 SE-VO)
Wahl des Aufsichtsrates oder des Verwaltungsrates
Zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen
Abschluss von Unternehmensverträgen i.S.d. §§ 291 ff. AktG
(Art. 9 Abs. 1 SE-VO)
„Squeeze Out“ (Art. 9 Abs. 1 SE-VO, §§ 327 a ff. AktG)
Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
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78
Hauptversammlung (Ablauf)

nach den Art. 52 ff. SE-VO u. Vorschriften des
AktG
-
Art. 57 SE-VO: Beschluss durch Mehrheit der abgegebenen
Stimmen
satzungsändernde Beschlüsse: grds. 2/3-Mehrheit (Art. 59
Abs. 1 SE-VO, aber: Verschärfung durch § 179 Abs. 2 AktG
 ¾-Mehrheit)
Form der Beschlussfassung / Niederschrift: Art. 53 SE-VO, §
130 AktG
Beschlussanfechtungen gem. Art. 9 Abs. 1 SE-VO nach §§
241 ff. AktG
Auflösung der Gesellschaft grds. nach inl. Aktienrecht
-
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Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Peter Ries / Christian Schulte
Internationales Gesellschaftsrecht
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Sitzverlegung der SE
 Sitzverlegung in anderen Mitgliedstaat führt nicht zur Auflösung
(§ 8 Abs. 1 SE-VO)
 Ablauf der innereuropäischen Sitzverlegung:
 Verlegungsplan und Verlegungsbericht der Verwaltungsorgane
(Angaben zum neuen Sitz, Folgen für Arbeitnehmer, Zeitplan, Schutz
der Aktionärs- und Gläubigerrechte)  Einreichung bei dem HR des
alten Sitzes zur Bekanntmachung
 Beschluss der HV (frühestens 2 Monate nach Bekanntmachung)
 Bescheinigung des HR des alten Sitzes, dass die erforderlichen
Rechtshandlungen und Formalitäten erfüllt wurden  erst dann
Eintragung bei dem neuen Sitz
Aktuelle Probleme des
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Peter Ries / Christian Schulte
Internationales Gesellschaftsrecht
80
Auslandsbezug
Ausländische Registerauszüge
 Sachverhalt: Zum Nachweis der Existenz und
Vertretungsbefugnis einer holländischen BV wird ein
holländischer Registerauszug eingereicht: Ausreichend?
 Entscheidung: Übersetzung/Beglaubigung/Legalisierung des
Registerauszugs ist nicht erforderlich, wenn der
Richter/Registerrechtspfleger die Unterlagen versteht und
Beglaubigung und Legalisierung nicht verlangt, OLG Schleswig
GmbHR 2012, 800 und OLG Dresden DNotZ 2011, 51, ähnlich
auch KG v. 18. 10. 2012 – 1 W 334/12, NZG 2012, 1352 für
Grundbuch und italienische Gesellschaft
 Anmerkung: Registerauszug ist in diesem Fall nur Beweismittel,
Gerichtssprache hierfür ist nicht unbedingt Deutsch, Gerichte
haben Ermessen, vgl. §§ 26, 29 FamFG
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Auslandsbezug
Limited/director/Nachweis
 Sachverhalt: Wie weist man Vertretungsberechtigung bei der
Limited nach?
 Entscheidung: Nachweis auch durch Bestätigung eines
englischen Notars möglich, OLG Schleswig GmbHR 2012, 800
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Auslandsbezug
US-Gesellschaft/Nachweis Existenz
 Sachverhalt: Wie weist man Existenz einer US-Gesellschaft
nach?
 Entscheidung: Nachweis durch Gründungsurkunde nicht
ausreichend, certificate of good standing ausreichend, OLG
Köln NZG 2013, 754
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Vertretung bei der Anmeldung I
 Sachverhalt: Notar meldet als „Vertreter“ die von ihm
beurkundete Satzungsänderung an. Möglich?
 Entscheidung: Im Rahmen des § 378 Abs. 2 FamFG kann
beurkundender Notar Anmeldungen von Satzungsänderungen
vornehmen, OLG Oldenburg v. 16.9.11 – 12 W 193/11 NZG
2011, 1233.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Vertretung bei der Anmeldung II
 Sachverhalt: Dritter meldet aufgrund schriftlicher Generalvollmacht
Satzungsänderung einer GmbH an. Geschäftsführer genehmigt
schriftlich. Geht das?
 Entscheidung: Die Genehmigung einer formunwirksamen
Anmeldevollmacht muss notariell beglaubigt sein, § 12 Absatz 1
Satz 2 HGB analog; Generalvollmachten, die organgleiche
Vertretungsbefugnis gewähren sind unzulässig (OLG Frankfurt v.
7.11.2011 – 20 W 459/11, GWR 2012, 224).
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Vertretung bei der Anmeldung III

Sachverhalt: GF erteilt Anmeldevollmacht und scheidet dann
aus. Erlöschen der Vollmacht?

Entscheidung: Handelsregistervollmacht erlischt nicht nach
Ausscheiden des erteilenden Geschäftsführers, OLG Hamm
v. 23.2.2012 – I - 27 W 175/11, GmbHR 2012, 903.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Anmeldung durch Prokuristen
 Sachverhalt: Prokurist meldet Ausscheiden des
Geschäftsführers an. Möglich?
 Entscheidung: Prokura allein ermächtigt nicht zur Anmeldung
des Ausscheidens eines Geschäftsführers (OLG Düsseldorf v.
16.3.12 – I-3 Wx 296/11, GWR 2012, 335513).
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Auslegung der Anmeldung
 Sachverhalt: Es wird angemeldet, dass Prokurist jetzt
Geschäftsführers ist. Ausreichend?
 Entscheidung: Wird angemeldet, dass der Prokurist jetzt
Geschäftsführer ist, liegt darin auch – konkludent – die
Anmeldung des Erlöschens der Prokura (OLG Düsseldorf v.
7.3.12 – I-3 Wx 200/11, NZG 2012, 957).
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Zwischenverfügung I
 Sachverhalt: Registergericht verlangt Belege zum Erhalt des
Stammkapitals. Ist das eine Zwischenverfügung?
 Entscheidung: Zwischenverfügung liegt nur dann vor, wenn die
Verfügung begründet ist und Beanstandungen und Vorschläge
zu deren Behebung unter Fristsetzung mit
Zurückweisungsandrohung enthält, OLG Düsseldorf NZG 2012,
271.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Zwischenverfügung II
 Sachverhalt: Registergericht verlangt Beibringung einer
positiven IHK-Stellungnahme. Ist das eine Zwischenverfügung?
 Entscheidung: Zwischenverfügung liegt nur dann vor, wenn
fehlende positive Stellungnahme ein Eintragungshindernis wäre;
fehlende positive IHK-Stellungnahme ist kein
Eintragungshindernis, OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 197.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Aussetzung
 Sachverhalt: Registergericht will wegen anhängiger
Anfechtungsklage Eintragungsverfahren aussetzen. Möglich?
 Entscheidung: Aussetzung des Eintragungsverfahrens wegen
anhängiger Anfechtungsklage liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Registergerichts, OLG Zweibrücken v.
30.08.2012 – 3 W 108/12, NZG 2013, 107.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Rücknahme der Anmeldung
 Sachverhalt: Notar nimmt Anmeldung durch Papierschreiben
zurück. Möglich?
 Entscheidung: Rücknahme der Anmeldung durch
Papierschreiben ist zulässig, solange die Registerakte nicht nur
elektronisch geführt wird, OLG Frankfurt v. 22.02.2013 – 20 W
550/11, NZG 2013, 626.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Erneute Anmeldung nach Rücknahme oder Zurückweisung
 Sachverhalt: Notar nimmt Anmeldung durch zurück und meldet
gleichen Sachverhalt nochmals an. Möglich?
 Entscheidung: Erneute Antragstellung nach Rücknahme oder
Zurückweisung ist grundsätzlich unzulässig, wenn keine neue
Sach- und Rechtslage, BGH v. 9.7.13 – II ZB 7/13, NZG 2013,
951.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Genehmigungspflichtiger Gegenstand, § 43 KWG
 Sachverhalt: Registergericht verlangt Negativattest, obwohl
genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausgenommen sind.
Richtig?
 Entscheidung: Negativattest nicht erforderlich, wenn
Gegenstand ausreichend individualisiert ist (OLG München v.
21.5.12 – 31 Wx 164/12)

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb
_111024_bezeichnungsschutz.html
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Löschung der Löschung
 Sachverhalt: Registergericht löschte nach Hinweis der IHK auf
ausstehende IHK-Beiträge. Zulässig?
 Entscheidung: Registergericht muss Vermögenslosigkeit genau
überprüfen. Schlechte Zahlungsmoral reicht nicht. Bei
Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften muss
Gesellschaft wieder eingetragen werden, OLG Düsseldorf NZG
2013, 108.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Beschwerde
 Sachverhalt: Beschwerde wird elektronisch eingereicht.
Fristwahrend?
 Entscheidung: Die elektronische Einreichung der Beschwerde
ist fristwahrend, Eingang auf Server innerhalb der Frist reicht,
KG v. 14.12.2011 – 25 W 48/11, NZG 2012, 353.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Registerverfahren
Einsicht in Registerakte
 Sachverhalt: Presse will Einsicht in elektronische Akte nehmen.
Möglich?
 Entscheidung: Presse kann berechtigtes Interesse an
Einsichtnahme haben, betroffenes Unternehmen muss nicht
unbedingt vorher angehört werden, OLG Hamm v. 20.06.2012 –
27 W 41/12, NZG 2013, 822.
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Auslandsbezug
AZN als Kommanditistin
 Sachverhalt: Zweigniederlassung soll als Kommanditistin eingetragen werden.
Zulässig?
 Entscheidung: Nach OLG Bremen NZG 2013, 144 kann Zweigniederlassung
eines ausländischen Unternehmens als Kommanditistin eingetragen werden und
dabei vom ständigen Vertreter bei der Anmeldung vertreten werden.
 Anmerkung: Problematisch, da ZN nicht rechtlich selbständig. Ähnlich
(Eintragung der ZN in das Grundbuch) OLG München NZG 2013, 558
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Auslandsbezug
Limited/Löschung
 Sachverhalt: Limited ist in England gelöscht. In Deutschland ist noch
Zweigniederlassung eingetragen. Was ist zu tun?
 Entscheidung: Falls Ltd. in England gelöscht ist, Zweigniederlassung in BRD aber noch
Vermögen hat, soll für Zweigniederlassung vom Gericht ein Nachtragsliquidator bestellt
werden (OLG Düsseldorf v. 10.5.10 – I-24 U 160/09, ZIP 2010, 1852; OLG Thüringen
v. 22.8.07, GmbHR 2007, 1109; ähnlich auch KG v. 15.10.09 – 8 U 34/09, GmbHR
2010, 316)
 Achtung: Löschung der Zweigniederlassung über § 395 FamFG, nicht nach § 394
FamFG wegen Vermögenslosigkeit (KG v. 24.10.11 – 25 W 37/11, NZG 2012, 230 und
OLG Frankfurt am Main v. 17.5.10 – 20 W 163/10, NZG 2011, 158)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Auslandsbezug
Limited/Fortsetzung
 Sachverhalt: Limited ist in England gelöscht. In Deutschland ist
Zweigniederlassung weiter tätig. Folge?
 Entscheidung: Falls gelöschte ZN in Deutschland weiter agiert, wird
sie als Personengesellschaft angesehen (OLG Celle v. 29.5.12 – 6 U
15/12, NZG 2012, 738)
Aktuelle Probleme des
Handelsregisterrechts
Auslandsbezug
Zuzug von ausl. Gesellschaften
 Sachverhalt: Ausländische Gesellschaft will Sitz
identitätswahrend nach Deutschland verlegen. Möglich?
 Entscheidung: Nicht möglich nach OLG Nürnberg NZG 2012,
468 bzw. nur, wenn §§ 190 ff UmwG eingehalten werden, EuGH
DB 2012, 1614 „VALE“
Aktuelle Probleme des
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Danke für
Ihre
Aufmerksamkeit!
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