Gebietsreform

Download Report

Transcript Gebietsreform

Gebietsreform
Bündner Vereinigung für Raumentwicklung
15. März 2013, Davos
Barbara Janom Steiner, Regierungsrätin, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden
Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden
1
Gebietsreform
Teil I

Wo stehen wir?

Wohin gehen wir?
Teil II
Barbara Janom Steiner
Thomas Kollegger

Vernehmlassungsvorlage zur Anschlussgesetzgebung

Weitere Umsetzungsvorlagen
2
Gebietsreform
Teil I: Wo stehen wir? Wohin gehen wir?
3
Gebietsreform
Regionalisierung im Kanton Graubünden I

1960 er Jahre: frühe Regionalisierungs-Bestrebungen in der Schweiz

1961 Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung (ORL) an der ETH. 1965–1973 mit der
Vorbereitung der Schweizerischen Landesplanung beauftragt

1973 KRG

1974 GG (Regionalverband als Mehrzweckverband)

1979 RPG

1969 Bericht der Regionalplanungsgruppe (Vorläuferin BVR) zu Abgrenzung und Organisation der
Regionen (Aspekt der Planungsregionen)
4
Gebietsreform
Regionalisierung im Kanton Graubünden II

Bonny-Beschluss/Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG); Entwicklungskonzepte

Vor KV-Totalrevision 2003: 15 Regionalorganisationen, z.T. privatrechtlich organisiert

KV 2003 und GG: öffentlich-rechtliche Regionalverbände
Art. 69 KV: Die Gemeinden schliessen sich für die Erfüllung regionaler Aufgaben zu RV zusammen. Sie
sind so abzugrenzen, dass sie ihre Aufgaben zweckmässig und wirtschaftlich erfüllen können.

Bericht ERFA-Regio 2004: Regionalverbände im Kanton Graubünden

Ab 2008: Umsetzung NRP ("Wertschöpfung, Unternehmertum, Innovationen")

Seit 2012: 14 Regionalverbände (neuer Regionalverband Bündner Herrschaft/Fünf Dörfer)
5
Gebietsreform
6
Gebietsreform
Reformziele

Stärkung der Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit der Gemeinden

Abbau der Überstrukturierung durch grundlegende Vereinfachung der staatlichen Strukturen

Bereinigung der mittleren Ebene mit den heutigen Kreisen, Bezirken und Regionalverbänden

Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit durch Vereinfachung der regionalen Strukturen
Umsetzungsstrategien

Unterteilung der Reform in:
- Gemeindereform (Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit) und
- Gebietsreform (Kreise, Bezirke und Regionalverbände)

7
Unterschiedliche Umsetzungsstrategien
Gebietsreform
Strategische Absichten der Regierung wurden im Februar 2011 klar bestätigt:
-
Gemeindereform nach dem Prinzip Bottom-up
Mittelfristige Reduktion der Anzahl Gemeinden auf 50 bis 100, langfristig auf < 50
-
Gebietsreform mit den drei Ebenen Kanton, Regionen und Gemeinden
Verankerung in der Verfassung
Etappierte Diskussion, Beschlussfassung und Umsetzung
8
Gebietsreform
Ursprg. Vorstellungen der Regierung in Bezug auf Gebietsreform
-
5 - 8 Regionen
-
Beschränkte Rechts- und Handlungsfähigkeit
-
Keine Gesetzgebungs- und keine Steuerhoheit
Lösungsvorschlag Die Regionen GR:
Regionen Nordbünden, Mittelbünden/regioViamala, Moesano, Prättigau/Davos, Nationalparkregion,
Oberengadin/Bergell/Valposchiavo, Surselva
9
Gebietsreform
Botschaft Gebietsreform
10
Gebietsreform
Beratung Gebietsreform durch den Grossen Rat (Landsession Samnaun)
Diverse Anträge:
- Regionen als Wahlkreise: mit 92 zu 19 abgelehnt
- 8 Regionen: mit 105 zu 8 Stimmen abgelehnt
- Bezeichnung Region "Engiadina Bassa/Val Müstair" (anstelle "Inn"): 109:0
Schlussabstimmung: 93 zu 4; Abschreibung KJS-Auftrag (Optimierung Bezirksgerichte): 96 zu 0
11
Gebietsreform
Abstimmung vom 23. September 2012

Mit 31788 : 9410 Stimmen sagt das Bündner Stimmvolk klar Ja.

Zustimmung in allen Regionen
12
Gebietsreform
Rechtsnatur der Regionen (aufgrund KV-Revision)
Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts (analog Regionalverbände)
organisatorische Ausgestaltung v.a. in Bezug auf die Organe wird im Rahmen der
Anschlussgesetzgebung diskutiert.
13
Gebietsreform
Kreise
Aufhebung der Kreise als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen
Auflösungszeitpunkt: Inkrafttreten der Einteilung des Kantons in Regionen. Ausnahme: Auflösung der
Kreise mit von den Gemeinden übertragenen Aufgaben zwei Jahre später.
Weiterhin Wahlsprengel für den Grossen Rat (Ablehnung der Proporzinitiative am 3.3.2013)
14
Gebietsreform
Bezirke heute
15
Gebietsreform
Regionalverbände heute
14 Regionalverbände
16
Gebietsreform
Kreise heute
39 Kreise
17
Gebietsreform
11 Regionen neu:
18
Gebietsreform
Zeitliche Umsetzung
19
Gebietsreform
Bereinigung der Strukturen auf der mittleren Ebene
Institution
Heute
neu
Regionalverbände
14 Körperschaften des
11 Regionen als
öffentlichen Rechts
Verwaltungsebene
Bezirke
11 Gerichtssprengel mit
beschränkter Rechts- und
11 Gerichtssprengel
Handlungsfähigkeit
Kreise
20
39 Körperschaften des
39 Wahlsprengel
kantonalen öffentlichen
ohne Rechtskörperschaft
Rechts
und ohne Organe
Gebietsreform
Anschlussgesetzgebung

Leitplanke: Regionen sind Erfüllungsgehilfen der Gemeinden, enge Anbindung an Gemeinden

Zeitplan: Regionen sollen ab 2015 operativ sein können (Abstimmung mit FA-Reform)

Inhalt: Zuteilung der Gemeinden (Einteilungserlass), Organisatorische Ausgestaltung (Organe,
Modalitäten der Aufgabenübertragungen), formelle Anpassungen in zahlreichen Erlassen,
Übergangsbestimmungen

Hinweise: überregionale Aufgabenerfüllung, möglichst Verhindern von neuen Zweckverbänden,
was geschieht mit Regionalverbänden, die alle Aufgaben übertragen haben?
21
Gebietsreform
Wegmarken auf der weiteren Reise

Raumkonzept Schweiz als Orientierungshilfe steht; tripartites Team soll die Zusammenarbeit
zwischen den Metropolitan- und Handlungsräumen fördern, die Agglomerationspolitik
weiterentwickeln und die Gesamtstrategie für den ländlichen Raum erarbeiten

Funktionale Räume und Politik: Spannungsfeld

Abgrenzungsfragen in Bezug auf Zuständigkeit (Bund, Kanton, Gemeinden; vgl.
Zweitwohnungsinitiative), aber auch in Bezug auf funktionale Räume

Zentral ist und bleibt: Koordinationspflicht (vgl. Art. 2 und 7 RPG)

Art. 15 Abs. 3 RPG (Abstimmung vom 3.3.2013):
Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen; dabei sind
die Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu befolgen.

22
Weitere Schritte in der Gemeindereform sind mitbestimmend
Gebietsreform
Teil II: Vernehmlassung Anschlussgesetzgebung
23
Gebietsreform
Schwerpunkte der Anschlussgesetzgebung

Einteilung der Regionen

Organisatorische Ausgestaltung der Regionen

Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragung

Region und Regionalgerichte

Auswirkungen/ Übergangsfragen
24
Gebietsreform
Einteilung der Regionen

KV- Revision vom 23.9.2012 bestimmte 11 Regionen

Ausgangspunkt: Einteilung der Gemeinden zu 11 Bezirken. Anpassungen dort, wo klare
Willenskundgaben der Gemeinden vorliegen (Mutten, Trin, Haldenstein)

25
Grosser Rat nimmt Zuteilung vor- in Kenntnis der Willensäusserungen der Gemeinden
Gebietsreform
Organisatorische Ausgestaltung der Regionen

Öffentlich-rechtliche Körperschaften (mit Statuten)

Organe:
Gesamtheit
der stimmberechtigten RegionseinwohnerInnen
Präsidentenkonferenz
Regionsausschuss
GPK

26
Politische Rechte
(PK) mit Stimmengewichtung
(aus PK bestimmt) als Verwaltungsbehörde
Gebietsreform
Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragungen

Regionale Aufgaben sind Aufgaben, die in den Regionsstatuten als solche verankert sind und von
den Gemeinden (ganz oder teilweise) übertragen werden. Regionale Aufgaben können auch von
der kantonalen Spezialgesetzgebung den Regionen zugewiesen werden (z.B. Richtplanung,
Berufsbeistandschaften).

Formen der Übertragung (Vertrag, Erlass) und Regelung der Rücknahme

Zusammenarbeit mit anderen Regionen
27
Gebietsreform
Regionen und Regionalgerichte

Regionalgerichte sind untere kantonale Gerichte (Wählbarkeitsvoraussetzungen analog
KGer/VGer)

Berührungspunkte sind rein territorialer Natur

Bestellung der RichterInnen nach dem bisherigen System

Bezirksgerichte bis Ende 2016 mit ihrer heutigen Bezeichnung und für den heutigen Sprengel
zuständig. Bezeichnung "Regionalgericht" erst ab 2017
28
Gebietsreform
Auswirkungen/ Übergangsfragen

Archive

Immobilien, Mobilien, Arbeitsmittel der Kreise

Auflösung Regionalverbände, wenn Aufgabenübertragungen erfolgt (d.h. auch vor Ende 2016
möglich)

Rechnungsabnahme Regionalverbände

Umsetzungshilfen für die Regionen (Musterstatuten, Musterleistungsvereinbarung)
29
Gebietsreform
Fahrplan

März 2013
Eröffnung Vernehmlassung (Frist 3 Monate)

Anfangs 2014
Verabschiedung Botschaft Regierung

April 2014
Grosser Rat

Bis 12.2014
Verabschiedung Statuten der Regionen

1. Jan. 2015/2017
Inkraftsetzung
30
Gebietsreform
Weitere Umsetzungsvorlagen
- Notariatsgesetz (Vernehmlassung bis 15.4.2013)
- Lotteriegesetz (Vernehmlassung wird nächstens eröffnet)
- Weitere (EGzSchKG ...)
31