Monika Fulle, TAB - Serviceagentur Demografischer Wandel

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Transcript Monika Fulle, TAB - Serviceagentur Demografischer Wandel

Finanzierungsmöglichkeiten
Stand September 2014
Allgemeine Informationen
Wer ist die Thüringer Aufbaubank?
· Förderbank des Freistaates Thüringen
· Gründung 1992, Sitz: Erfurt
· Anteilseigner: 100% Freistaat Thüringen
· Kundencenter: Erfurt, Gera,
Nordhausen, Suhl, Eisenach
Allgemeine Informationen
Was leistet die Thüringer Aufbaubank?
· Wirtschafts-, Technologie- und Landwirtschaftsförderung
· Wohnungs-, Städtebau-, Umwelt- und Infrastrukturförderung
· Kommunalfinanzierung
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Förderungen in Thüringen
Förderung in Thüringen
Zuschüsse
Darlehen / Besicherungen
• GRW
• Thüringen-Dynamik
• Technologieförderung
• GuW Plus
• Thüringen-Invest
• Thüringen InvestDarlehen
• Energieeffizienz
• Hochwasser
• AFP/MVS
• Tourismusprojekte
• Bürgschaften
• Konsolidierungsfond
• Kommunalkredite
• Wasserwirtschaft
• Global- u. Einzelrefinanzierungen
• 1000 Dächer-Programm
• Konsortialdarlehen
• Breitbandinfrastruktur
Eigenkapital / Beteiligungen
• Thüringen-Kapital
• bm-t Beteiligungsmanagement
Thüringen GmbH
• MBG Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft
mbH
• Wohnungsbau
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Touristische Infrastruktur
Touristische Infrastruktur
Überarbeitung /
Neufassung
Thüringer GRW-Richtlinie, Teil II –
Wirtschaftsnahe Infrastruktur vom 24.02.2009, hier Tz 2.1.7
Inhalt:
· Förderung der Geländeerschließung für den Tourismus und
Errichtung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus
u.a. Wander-, Rad- und Reitwege, unentgeltliche Park- / Rastplätze, öffentliche Toiletten,
unentgeltliche Informationszentren und Häuser des Gastes, Promenaden, Skiloipen, Kurparks,
unentgeltliche Bootsanlegestellen und Wasserwanderrastplätze, Schwimmsteganlagen,
Gradierwerke, Wassertretanlagen
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Touristische Infrastruktur
Überarbeitung /
Neufassung
Thüringer GRW-Richtlinie, Teil II –
Wirtschaftsnahe Infrastruktur vom 24.02.2009, hier Tz 2.1.7
Inhalt:
· Im Vorjahr geplanten Baus bis 30.08. formlose Förderanfrage stellen
· Fördersatz 60 % – in Ausnahmefällen bis zu 90 %
(besonderes Landesinteresse, interkommunale Kooperation, besondere Einfügung in
regionale Entwicklungsstrategie)
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Touristische Infrastruktur
Touristische Infrastruktur
Überarbeitung /
Neufassung
Landesprogramm Tourismus (Richtlinie vom 07.08.2012)
Inhalt:
· Förderung von Investitionen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur
(die in der GRW nicht ffg. sind)
· Förderung des Tourismusmarketings und Kooperationen in den Regionen
· Förderung des Marketings für Veranstaltungen mit besonderer touristischer Relevanz
· Fördersatz 70 %; in Ausnahmefällen bis zu 90 % (besonderes Landesinteresse)
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Wasserwirtschaftliche Maßnahmen
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen
Überarbeitung /
Neufassung
Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
im Freistaat Thüringen vom 20.06.2008
Inhalt:
· Förderung der Errichtung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
(Kläranlagen, Schmutzwasserkanäle, Bauwerke)
· Vorhaben ist Bestandteil des geprüften Abwasserbeseitigungskonzepts
· Im Vorjahr geplanten Baus zur Aufnahme in das Förderprogramm anmelden
· Fördersatz 65 % – künftig 55 %
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Förderung Gewässer II. Ordnung
Maßnahmen an Gewässer zweiter Ordnung
sowie an Hochwasserschutzanlagen, die in der Unterhaltungslast der Gemeinden liegen
Das sind im Einzelnen:
· Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen
· Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
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Förderung Gewässer II. Ordnung
Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und
chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern, z. B. durch
· Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen,
· Verbesserung der Durchgängigkeit,
· Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft.
Sowie die im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen erforderlichen konzeptionellen
Vorarbeiten und Erhebungen (z. B. Gewässerentwicklungspläne)
Fördersatz: 70%
Rechtsgrundlage: Richtlinie des TMLFUN als oberste Wasserbehörde zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an
Gewässern zweiter Ordnung vom 16.06.2010 (ThürStAnz Nr. 26/2010)
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Förderung der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden
Anschubfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden
Bei der Neugründung eines Gewässerunterhaltungsverbandes oder beim Beitritt
weiterer Kommunen zu einem bestehenden Verband können im 1. und 2. Wirtschaftsjahr:
· Investitionen am Gewässer zzgl. Planung (auch Unterhaltungsmaßnahmen!)
· Personal- und Sachausgaben (im Falle der Neugründung)
· Sachausgaben (im Falle des Beitritts)
Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaates Thüringen zur Anschubfinanzierung
von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 31.07.2002, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2002, Seite 2273
Förderung der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden
Anschubfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden
Höhe:
Fördersatz bis zu 90 %, max. 1.000 EUR je km Gewässerlänge
Zuwendungsempfänger:
Gewässerunterhaltungsverbände und Wasser- und Bodenverbände
Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaates Thüringen zur Anschubfinanzierung
von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 31.07.2002, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2002, Seite 2273
1000-Dächer-Solar-Programm
Solarförderung
1000-Dächer-Solar-Programm (Richtlinie vom 19.12.2013)
· Förderung der Errichtung von Photovoltaik-, Solarthermie und Hybrid- /
Kombianlagen
· Auf Gebäuden und baulichen Anlagen im Eigentum der Öffentlichkeit,
Gemeinnütziger und Kirchen
· Antragsteller können sein: o.g. sowie Träger von Bürgersolaranlagen
· Fördersatz PV –20 %, alle anderen 30 %
(aus Tz. I. (2) Satzung der TAB)
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Breitbandinfrastruktur
Infrastrukturförderung
Breitbandinfrastruktur
Überarbeitung /
Neufassung
Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau vom 17.03.2014
· Förderung der verbleibenden Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investition / Betrieb
und Einnahmen zu 75 % (max. 90 %)
· Nachgewiesene Unterversorgung, nachgewiesener Bedarf, fehlende Ausbauabsicht von Netzbetreibern
· Ausbauziel: min 30 Mbit / s
Breitbandinfrastruktur
Firmenkunden und öffentliche Kunden
Kommunen
• ÖPP-Finanzierung
• Kommunal
finanzierung
Kommunalnahe
Unternehmen
• Finanzierung von
Landesgesellschaften und
sonstigen
kommunalen
Gesellschaften
Unternehmen
• Weiterleitungs- und
Nachrang-darlehen
Banken
• Konsortialfinanzierung
• Refinanzierungsdarlehen
Abteilung Kommunalkredite
Kundensegment für Kommunaldarlehen
Kommunalkunden
Kommunalnahe Kunden
Land Thüringen
Landesgesellschaften
Landkreise
Kommunale Gesellschaften
Kommunen
Eigenbetriebe
Voraussetzungen
Einheitsgemeinden
·
Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand
Verwaltungsgemeinschaften
·
100 %ige kommunale Besicherung
Kommunale Zweckverbände
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Abteilung Kommunalkredite
Produktportfolio
Annuitätendarlehen
Tilgungsdarlehen
Festverzinsliche
Darlehen
Variabel
Verzinsliche
Darlehen
Endfällige- und
Forward-Darlehen
Forfaitierung mit
Einredeverzicht
(z. B. bei ÖPP Projekten)
Zwischenfinanzierung
von Fördermitteln
Kassenkredit
Roll Over
Forderungskaufverträge
Bereich Firmenkunden und Öffentliche Kunden
Bankenrefinanzierung
und
Konsortialfinanzierung
Finanzierung von
kommunalen
Gesellschaften
– falls keine 100%ige
Absicherung durch die
Kommune möglich ist* –
* Mit Einbindung der Hausbank
Programme: Bereich Wohnraumförderung und Landesentwicklung
Eigenheim
• Wohneigentumsprogramm
(WEP)
Mietwohnung
• Energieeffizient es
Sanieren (EES)/
Effizienzhaus
• Familienbaudarlehen
• Modernisierungsdarlehen
• Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)
• Energieeffizientes Sanieren
• ThürModR Mietwohnungen
• Vorrangiges TAB-Darlehen
• Sanierungsbonus
Städtebauförderung
• Darlehen aus dem Thüringer
Stadtentwicklungsfonds
Thüringer Aufbaubank
Monika Fulle
Friedrich-Engels-Straße 7
07545 Gera
0365 / 4 37 07 12
[email protected]
[email protected]
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Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
für meine Region
18. September, Schleiz
„Mit gutem Beispiel voran: Gestaltungsspielräume im demografischen Wandel“
zum Nachschlagen
Förderlotse (Thüringer Aufbaubank): http://www.aufbaubank.de/?p=6
Förderfibel (TMWAT):
http://www.thueringen.de/th6/tmwat/wirtschaft/themenstrategien/foerderfibel/
Das Förderbuch Thüringen (TIAW): http://www.tiaw.de/2012/10/vorankundigungforderbuch-thuringen-20122013.html
Übersicht über Online-Förderdatenbanken (Netzwerk Ländliche Räume):
http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/service/foerderung-wettbewerbe/onlinefoerderwegweiser/
LEADER
LEADER
• Finanzierung aus dem ELER Fonds
• LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen
Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mit zu gestalten.
• Zentral in LEADER sind die sogenannten Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) - in
denen Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und Landwirtschaft,
Politik und Bürgerschaft zusammenarbeiten.
• In Thüringen: 15 LEADER-Regionen mit Regionalen Aktionsgruppen (RAG)
• Grundlage und Richtschnur für die ländliche Entwicklung der Regionen bilden
Regionale Entwicklungsstrategien, die die Vertreter der Regionen gemeinsam
erarbeitet haben. Entsprechend der regionalen Besonderheiten benennen diese
Strategien die Handlungsschwerpunkte sowie innovative Ansätze und Leitprojekte
für eine zukunftsorientierte Entwicklung der jeweiligen Region.
LEADER
Umsetzung:
• Der Maßnahmenträger reicht seinen Projektantrag bei der Regionalen
Aktionsgruppe ein. Ansprechpartner dort ist in der Regel die
Geschäftsstelle in Gestalt des LEADER - Managements.
• Innerhalb der Aktionsgruppe wird geprüft, ob das Vorhaben im Einklang
mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie steht. Die
Entscheidung wird vermerkt und begründet.
• Der vollständige Antrag wird an das zuständige Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung weitergeleitet, das die formellen Voraussetzungen
für eine Förderfähigkeit der Maßnahme prüft.
• Nun folgt das reguläre Verwaltungsverfahren von der Bindung und
Bereitstellung der Fördermittel, deren Auszahlung bis hin zur
Nachweisprüfung und endgültigen Abrechnung.
LEADER
Umsetzung:
Städtebauförderung
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien
ThStBauFR
Der Förderbereich umfasst folgende Programme und Initiativen:
Bund-Länder-Programme (BL-Programme)
• Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (BL-SE)
• Städtebaulicher Denkmalschutz (BL-SD)
• Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt (BL-SoS)
• Stadtumbau-Ost (BL-SU)
• Förderung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden (BL-FI)
• Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum (BL-KISG)
Landeseigene Programme (TL-Programme)
• Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S)
• Landesprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in Wohngebieten (TL-B/P-W) bis 2010
• Landesprogramm zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum ab
2011 (TL-AdW)
• Landesprogramm strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen (TL-SSM)
Initiativen innerhalb der Städtebauförderungsprogramme
• Thüringer Innenstadtinitiative (ISI)
• Thüringer Förderinitiative „Genial zentral“
• Thüringer Förderinitiative Kirchen
Förderprogramme der Europäischen Union (2007–2013)
• Operationelles Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung –
Schwerpunkt 3, Handlungsfeld Unterstützung nachhaltiger Stadtentwicklung in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern und
Schwerpunkt 4, Handlungsfeld Entwicklung von Konversionsflächen.
• Förderinitiative ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER)-Dorferneuerung und -entwicklung – Städtebauförderung in kleinst- und kleinstädtisch geprägten
ländlichen Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien
ThStBauFR
Wer? Antragsberechtigt sind Gemeinden. Die Gemeinden können die Fördermittel an
Dritte weiterleiten.
Was? Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Darlehen.
Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden
sein (Jahresprogrammanmeldung siehe Punkt 32).
Sie muss Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sein.
Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2015.
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien
Das EFRE-Förderverfahren ab 2014
ThStBauFR
… und sonst so?
KommZ-Förderung
Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen
Gefördert wird die freiwillige kommunale Zusammenarbeit der Gemeinden/Landkreise
in allen Aufgabenbereichen, in denen diese zusammenarbeiten dürfen.
Voraussetzung: Durch die kommunale Zusammenarbeit wird künftig eine Einsparung
erzielt, die mindestens im Verhältnis 5:1 zu der gewährten Zuwendung unter
Berücksichtigung eines Zeitraums von fünf Jahren steht und mindestens 50.000 Euro
betragen muss (Effizienzgewinn).
Wer? Gemeinden und Landkreise
Was? Zuschuss (Der Zuschuss beträgt ein Fünftel des geplanten Effizienzgewinns und
beläuft sich im Einzelfall auf mindestens 10.000 Euro und maximal 75.000 Euro)
Link: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung3/richtlinie_th__zik.pdf - Zeitraum von Mai 2013 bis zum 31.12.2015
Regionalentwicklung
Thüringer Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung
Der Freistaat Thüringen unterstützt seit 1994 die Erarbeitung, Fortschreibung und
Umsetzung von Regionalen Entwicklungskonzepten (REK). Ziel der Förderung ist die
Erarbeitung und Umsetzung von interkommunal oder interregional abgestimmten
Planungs- und Handlungskonzepten.
Wer? Landkreise und Gemeinden, VG (ggf. auch Zweckverbände, Regionale
Planungsgemeinschaften, Planungsverbände)
Was? Zuschuss (bis zu 70 % der Ausgaben, mindestens € 7.500, maximal € 80.000)
Link: http://www.thueringen.de/th9/tmblv/landesentwicklung/rolp/regentw/ - derzeit gültig bis zum 31.12.2014
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege
Mit dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege – Personalausgaben für festangestellte
Kindertagespflegepersonen“ werden Arbeitgeber gefördert, die
Kindertagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Es werden
ausschließlich neu begründete Arbeitsverhältnisse gefördert. Das Arbeitsverhältnis
muss für mindestens 24 Monate geschlossen werden. Fördergegenstand ist die
reguläre Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch die festangestellte
Kindertagespflegeperson.
Wer? Antragsberechtigt sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische
Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie Personengesellschaften
Was? Zuschuss (maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben für die Dauer von bis zu 12
Monaten in Form der Fehlbedarfsfinanzierung)
Link: http://www.esf-regiestelle.eu/aktionsprogramm_kindertagespflege/festanstellung - Zeitraum vom 01.06.2012 bis zum 31.12.2015
Revitalisierung von Brachflächen
Förderfähig ist die Durchführung von Vorhaben, die durch Rückgewinnung von
brachliegenden Flächen Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für
Nachnutzungen eröffnen und dadurch zur Aufwertung von Altstandorten in
ländlichen Gemeinden führen.
Wer? Kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse sowie
natürliche Personen und Personengesellschaften
Was? Zuschüsse in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Vorhaben > 7.500 €)
Achtung: seit 2013 sind die Mittel in diesem Fonds ausgeschöpft! zukünftig
vergleichbare Maßnahmen unter ELER, siehe auch „Sanierungsbonus“
Link: http://www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/brachflaechen/ - Diese Richtlinie ist bis 31.12.2015 befristet.
Brandschutz
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die
Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Gefördert werden können Neubau/Umbau von Feuerwehrhäusern, Beschaffung von
Feuerwehrfahrzeugen, Beschaffung von funktechnischen Anlagen, Maßnahmen zur
Unterstützung von Jugendfeuerwehren.
Wer? Kommunale Gebietskörperschaften
Was? Zuschuss bis zu 50% oder 70% der Ausgaben (Vorhaben > 7.500 €)
Link: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVTH-213170-TIM-20080923-SF&psml=bsthueprod.psml&max=true - Diese
Richtlinie ist bis 11.03.2016 befristet.