Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT

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Transcript Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT

Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Technologie über die Gewährung von
staatlichen Zuwendungen aus dem Aufbauhilfefonds
des Bundes und der Länder für ein
„Aufbauhilfeprogramm zur Unterstützung von
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
Angehörigen Freier Berufe sowie zur Beseitigung von
Schäden an wirtschaftsnaher Infrastruktur infolge des
Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in
Thüringen“
Dr. Sabine Awe
Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT
• die Richtlinie des TMWAT über die Gewährung von Zuwendungen aus
dem Aufbauhilfefonds zur Unterstützung von Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen Freier Berufe wurde am
19.08.2013 veröffentlicht
• die Richtlinie tritt erst nach erfolgter Notifizierung durch die
Bundesregierung und beihilferechtlicher Genehmigung durch die
Europäische Kommission in Kraft
• mit einer Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission
wird seitens des Bundeswirtschaftsministeriums im September 2013
gerechnet
• ab diesem Zeitpunkt sind Bewilligungen und Auszahlungen möglich,
• Anträge können aber ab sofort gestellt werden
• für das Aufbauhilfeprogramm des TMWAT stehen insgesamt Mittel in
Höhe von 49,53 Mio. Euro zur Verfügung
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Aufbauhilfeprogramm – Was wird gefördert?
• Ausgaben zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von
gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen:
• Investitionen (u. a. Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit des
Grundstückes, Reparatur / Ersatzbeschaffung geschädigter
Maschinen, Fahrzeuge)
• Umlaufvermögen (u. a. Geschäftsausstattung, Lagerbestände
• Ausgaben zur Wiederherstellung von wirtschaftsnaher Infrastruktur
• Erstattung maximal 100 % des Schadens - Leistungen von
Versicherungen und Spenden sowie der Soforthilfe werden
angerechnet
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Aufbauhilfeprogramm – Ab wann wird gefördert?
• Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Richtlinie, dem
19.08.2013 möglich
• Maßnahmebeginn kann frühestens der Zeitpunkt sein, zu dem
die Hochwasserschäden eingetreten sind
• der Beginn vor Antragstellung ist förderunschädlich
• die Antragstellung im Rahmen der Aufbauhilfe wird bis
spätestens 30.06.2015 möglich sein
• die Bewilligung kann noch bis zum 31.12.2015 erfolgen
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Aufbauhilfeprogramm - Wo wird gefördert?
• das Förderverfahren für die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird
über das Thüringer Landesverwaltungsamt TLVwA abgewickelt
• die Informationen für die Träger der wirtschaftsnahen
Infrastruktur zum Förderprogramm Aufbauhilfe und die
entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite der
Thüringer Landesverwaltungsamtes unter
http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerde
rung/ online gestellt
• Ansprechpartner beim TLVwA ist Frau Sindermann
Referat 500 – Infrastrukturförderung, Tel.: 0361 / 3773-7467
E-Mail: [email protected]
Adresse: Weimarplatz 4; 99423 Weimar
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Aufbauhilfeprogramm – Wo wird gefördert?
• das Förderverfahren für Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie der
touristischen Infrastruktur wird durch die Thüringer Aufbaubank
(TAB) betreut
• bereits im Juni diesen Jahres wurde eine Hotline unter der
Rufnummer 0361 / 7447-744 bei der TAB eingerichtet
• die Informationen für Unternehmen zum Förderprogramm
Aufbauhilfe und die entsprechenden Antragsformulare sind auf
der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter
www.aufbaubank.de online gestellt
• damit soll eine zeitnahe Bewilligung und Auszahlung der
Fördermittel nach Genehmigung des Programms durch die
Europäische Kommission gewährleistet werden
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Aufbauhilfeprogramm – Wie wird gefördert?
• bei der Förderung von Unternehmen und Angehörigen Freier
Berufe ist folgendes vorgesehen:
• Regelfall pauschaler Zuschuss von 80%
• in Härtefällen Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 100 %
nach detaillierter Antragsprüfung
• sofern es sich um Schäden an Wirtschaftsgütern oder
Infrastruktur handelt, die bereits eine GRW-Förderung erhalten
haben, und für deren Ersatz erneut Förderung gewährt wird,
greifen die mit der GRW-Förderung verbundenen Auflagen an
Zweckbindungsfristen und Arbeitsplatzziele, wenn diese noch
nicht abgelaufen waren
• für die Träger der wirtschaftsnahen Infrastruktur beträgt der
Zuschuss bis zu 100% des Schadens
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm
zur Beseitigung von Schäden infolge des
Hochwassers 2013 in Thüringen
Soforthilfeprogramm Hochwasser des TMWAT
• im Rahmen des bereits seit 17.06.2013 laufenden
Soforthilfeprogramms liegen der Thüringer Aufbaubank 172
Anträge mit einem Investitionsvolumen von ca. 11,3 Mio. Euro
vor
• davon wurden 59 Projekte mit einem Investitionsvolumen von
4,3 Mio. Euro und einem Zuschuss von insgesamt 1,8 Mio.
Euro bewilligt
• ausgezahlt wurden bisher 636.062,23 Euro (Stand 23.08.2013)
• insgesamt war dem Bund im Rahmen der vorläufigen
Schadensmeldung ein Gesamtschaden im Bereich der
Wirtschaft von 115 Mio. Euro gemeldet worden