Die Bedeutung Des Winterdienstes für den ÖPNV

Download Report

Transcript Die Bedeutung Des Winterdienstes für den ÖPNV

Die Bedeutung des Winterdienstes
für den ÖPNV
Personenbeförderungsgesetz
§1
§ 13
„…entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von
Personen mit Straßenbahnen, Obussen und mit Kraftfahrzeugen ….“
„… ist die Genehmigung zu versagen, wenn
1. der Verkehr auf Straßen durchgeführt werden
soll, die sich aus Gründen der Verkehrssicherheit
oder ihres Bauzustandes hierfür nicht eignen ….“
Mitwirkungspflicht des Unternehmens
Thüringer Straßengesetz
§ 9 Straßenbaulast
Abs. 1
„ Die Straßenbaulast, … alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen
zusammenhängenden Aufgaben,…“
Abs. 2
„ Zu den Aufgaben nach Abs. 1 gehören nicht das Schneeräumen, das Streuen
bei Schnee- oder Eisglätte,…
Die Träger der Straßenbaulast sollen jedoch nach besten Kräften die öffentlichen Straßen, vorbehaltlich der Regelungen des § 49, Abs. 4 von Schnee
räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen ….“
Thüringer Straßengesetz
§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst
Abs. 1
„Die Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung
alle öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften zu reinigen.
Das gilt auch für Bundesstraßen.“
Abs. 2
„Die Gemeinden können die Reinigung durch Satzung auf solche öffentlichen
Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausdehnen, an die bebaute
Grundstücke angrenzen.“
Thüringer Straßengesetz
§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst
Abs. 3 „Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und
Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu
streuen. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten
Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein
Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze.“
Abs. 4 „Die Gemeinden haben im übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der
geschlossenen Ortslage nach Maßgabe Ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen
und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“
Thüringer Straßengesetz
§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst
Abs. 5 „Die Gemeinden sind berechtigt
durch Satzung die Verpflichtung zur
Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3
ganz oder teilweise den Eigentümern
oder Besitzern der durch öffentliche
Straßen erschlossenen Grundstücke
aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen.
Die Heranziehung zu den Kosten regelt sich nach den Bestimmungen des kommunalen
Abgaberechtes.
Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende weitergehende Verpflichtungen der Eigentümer oder Besitzer der anliegenden Grundstücke und Verpflichtungen Dritter bleiben
unberührt.“
Thüringer Straßengesetz
§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst
Abs. 6
„Das Ausbringen von Stoffen, die geeignet sind, den menschlichen oder
tierischen Körper oder die Umwelt zu schädigen, zu Zwecken der Straßenreinigung oder des Winterdienstes, ist verboten.
Ausnahmen für bestimmte Straßenabschnitte und Witterungsverhältnisse
können durch Rechtsverordnung des für den Straßenbau zuständigen
Ministeriums im Benehmen mit der für die Umwelt zuständigen Ministerium
geregelt werden.“
Widerspruch im Interesse der Fahrgäste
und Bürger lösen.
Anforderungen an den ÖPNV
Zuverlässigkeit
Zugänglichkeit
Pünktlichkeit
Komfort
Sicherheit
Der ÖPNV ist kein
Selbstzweck!
Der Aufgabenträger ist für
den ÖPNV verantwortlich,
der Verkehrsbetrieb ist
Erfüllungsgehilfe !
Anforderungen
Kraftfahrzeugverkehr
Fußgänger
WINTERDIENST
Fahrgast
ÖPNV
Sonstige
(Müllabfuhr,
Krankenwagen, usw.)
Nun will ich schon mal mitfahren, aber …
Eckpunkte aus der Sicht des Verkehrsbetriebes
Wie kommt der Fahrer morgens zum Bus?
Räumung des Betriebshofes
Ausrückerstrecke
Linienweg (Nebenstraßen! Busbuchten!)
Haltestellen räumen/streuen
Zugänge zu Haltestellen räumen/streuen
Schulbusse verlassen oft Linienwege
Busbahnhöfe
Fahrgastinformation
Verkehrsinformation
Fahrzeugtechnik (Niederflurbusse,
Gelenkwagen)
Enge Abstimmung
Winterdienstzentrale / Verkehrsbetriebe
Kritische Punkte aus der Sicht des Verkehrsbetriebes
Oftmals mehrere Winterdienstzentralen mit unterschiedlichen Arbeitsweisen
(Straßenbaulastträger, Gemeinden, Kreisgrenzen).
Beräumung von Haltestellen
Informationsflüsse nicht immer optimal
Finanzielle Ausstattung des Winterdienstes
Zeitgerechte Durchführung
Bürger interpretieren Verantwortlichkeiten völlig anders als Winterdienstzentrale und Verkehrsunternehmen
FAZIT:
Gute Abstimmung des Straßenwinterdienstes mit ÖPNV-Betreibern
sichert Qualität.
Schauen „über den Tellerrand“ ist in der Sache hilfreich.
Hand – in – Hand – Arbeiten stärkt Ansehen von Verwaltung und
Verkehrsbetrieben in den Augen der Bürger.
Angemessene Finanzausstattung des Straßenwinterdienstes unverzichtbar.