Expertentest (Testen Sie Ihr Wissen zur BEK mit Hilfe dieser

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Transcript Expertentest (Testen Sie Ihr Wissen zur BEK mit Hilfe dieser

Niedersächsisches
Kultusministerium
Berufseinstiegsklasse
(BEK)
Expertentest
Stand: Mai 2010
Frage 1: Welche Schüler gehören nicht in die BEK?
A Schüler mit einer Durchschnittsnote von 3,2 im
HS-Abschluss nach Klasse 9.
B Schüler aus dem BVJ.
C Schüler aus der 9. Klasse der Förderschule für Lernhilfe.
D Schüler, die aus der Klasse 8 abgegangen sind.
Antwort: Nur D ist eindeutig richtig.
BbS-VO Anlage 2 (zu § 33)
§ 2 Aufnahmevoraussetzung
(1) In die Berufseinstiegsklasse kann aufgenommen werden, wer
eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemein
bildenden Schule oder ein Berufsvorbereitungsjahr ohne
Hauptschulabschluss verlassen hat.
(2) Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler mit
Hauptschulabschluss aufgenommen werden, die einen
Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in den
Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter
als 3,5 erreicht haben und von denen nach einer Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu
erwarten ist, dass sie vor Aufnahme in eine Berufsfachschule ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern
müssen, um deren Ausbildungsziel zu erreichen.
Frage 2: Welche Schülerinnen und Schüler können
vom Englischunterricht befreit werden?
A Schüler, die Sprachfeststellungsverfahren absolviert haben.
B Schüler, die keinerlei Grundkenntnisse besitzen.
C Schüler ohne HS-Abschluss.
D Schüler mit HS-Abschluss.
Antwort: Keine Antwort ist richtig.
Frage 3: Welche Aussage ist richtig?
A In allen Fächern ist eine Abschlussprüfung vorzunehmen.
B In den Fächern Deutsch und Englisch ist eine
Abschlussprüfung vorzunehmen.
C Im Fach Mathematik und je Qualifizierungsbaustein ist
eine Abschlussprüfung vorzunehmen.
D Die Zeitvorgabe für die Klausurarbeit beträgt 90 Minuten.
Antwort: C, D
BbS-VO – Anl.2 (zu § 33 )
§ 3 Abschlussprüfung
(1) Im berufsübergreifenden Lernbereich ist in den Fächern
Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine
Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten
zu schreiben.
(2) Im berufsbezogenen Lernbereich wird am Ende eines jeden
QB‘s eine schriftliche und praktische Prüfung durchgeführt.
(3) Die §§ 8 und 14 bis 22 des Ersten Teils finden keine
Anwendung.
(4) Die einzelnen Prüfungsaufgaben werden von den Mitgliedern
der Klassenkonferenz ausgewählt und bewertet, die die
Schülerin oder den Schüler in dem Fach oder dem QB zuletzt
unterrichtet haben. Über die Benotung der Lernbereiche
entscheidet abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 2 des Ersten
Teils die Klassenkonferenz.
Frage 4: Welche Aussage ist richtig?
A Die mündliche Prüfung findet nach Bedarf statt.
B Die mündliche Prüfung soll in der Regel nicht länger als 15
Minuten dauern.
C Eine mündliche Prüfung findet nicht statt.
D Die mündliche Prüfung findet nur im Fach Deutsch statt.
Antwort: C
Mündliche Prüfung ist grundsätzlich geregelt
in § 15 BbS-VO.
Für die Abschlussprüfung in der BEK gilt:
BbS-VO – Anl.2 (zu § 33 )
§ 3 Abschlussprüfung
(3) Die §§ 8 und 14 bis 22 des Ersten Teils finden keine
Anwendung.
Frage 5: Was gilt für BEK-Schülerinnen/Schüler, die
bereits einen HS-Abschluss besitzen?
A Brauchen nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen.
B Selbst bei sehr guten Leistungen erhalten sie keinen neuen
HS-Abschluss.
C Bei sehr guten Leistungen erhalten sie den SEK I - Hauptschulabschluss (HSA).
D Mit dem BEK-Abschlusszeugnis erhalten sie grundsätzlich
auch den HSA, selbst wenn sie sich damit verschlechtern.
.
Antwort: D
BbS-VO
§ 25 Erwerb des Hauptschulabschlusses
Den HSA erwirbt, wer
1. …BVJ…
2. Die BEK erfolgreich besucht hat.
3. ….§66
BbS-VO – Anl.2 (zu § 33)
§4 Bescheinigung des Hauptschulabschlusses
Bei einem erfolgreichen Besuch der BEK wird der Hauptschulabschluss auch dann bescheinigt, wenn dieser Abschluss bereits
zu einem früheren Zeitpunkt durch den Besuch eines anderen
Bildungsganges erworben wurde.
Frage 6: Was gilt für Qualifizierungsbausteine?
A Vermitteln fachpraktisches Grundwissen.
B Haben eine zeitlichen Umfang von 60 bis 120 Zeitstunden.
C Sind anrechnungsfähig, bzw. führen zu einer verkürzten
Ausbildung.
D Enden mit einer Leistungsfeststellung bzw. Prüfung.
Antwort: B, D , (A)
EB-BbS
4. Berufseinstiegsschule
4.1 Berufseinstiegsklasse
4.1.1 Organisation des Unterrichts
In dem berufsbezogenen Lernbereich soll, in Abstimmung
zwischen Theorie und Praxis, die Vermittlung von Grundlagen
beruflicher Handlungsfähigkeit insbesondere durch inhaltlich
und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus den
Zielen und Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe oder
berufsqualifizierender Berufsfachschulen entwickelt werden
(Qualifizierungsbausteine). Diese QB‘s sollen
• zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer
Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
einer gleichwertigen Berufsausbildung ist, und
• einen Vermittlungsumfang von jeweils mindestens 60 und
höchstens 120 Zeitstunden umfassen.
Frage 7: Nach welchen Eckwerten richtet sich das
Budget?
Klassenbildung/Budget
Das zugewiesene Budget legt zugrunde eine
Klassenfrequenz von 18,
37 Unterrichtswochen.
Für die Schulform sind zwar 4 Wochen Praktikum vorgesehen, es
ist jedoch zweifelhaft, ob es gelingt, dass sämtliche Schülerinnen
und Schüler zeitgleich für vier Wochen ein Praktikum
absolvieren.
Da das erforderliche Durchhaltevermögen bei dieser Zielgruppe
nicht immer vorausgesetzt werden kann, muss das Praktikum
evtl. verkürzt werden. Daher ist das Budget vorerst auf 37
Unterrichtswochen (36 plus 1) ausgelegt.
Frage 8: Was ist bei der Klassenbildung hinsichtlich
der fachlichen Ausrichtung zu beachten?
BbS-VO – Anl.2 (zu § 33)
Die BEK kann in 14 Fachrichtungen geführt werden. Eine auf
geeignete Ausbildungsberufe bezogene Schwerpunktbildung
ist möglich.
EB-BbS Dritter Abschnitt
Klassenbildung
1.2 Berufsbildende Schulen in Vollzeitform müssen jahrgangsweise organisiert werden. Verschiedene Fachrichtungen derselben Schulform können in einer Klasse zusammengefasst
werden; für den fachrichtungsspezifischen Unterricht können
die Schüler/innen einer Fachrichtung jeweils in getrennten
Gruppen unterrichtet werden (äußere Differenzierung).
Frage 9: Ist eine Wiederholung der Klasse möglich?
Wenn ja, wie oft?
Antwort: Ja.
Eine, ggf. zwei Wiederholungen sind
möglich.
BbS-VO
§ 24 Abs. 1:
Wer einen Bildungsgang nicht erfolgreich besucht hat, kann
die Abschlussklasse einmal wiederholen.
Wenn besondere Gründe vorliegen ist auch ein zweite
Wiederholung möglich.
Frage 10: Aufgrund erheblichen Fehlverhaltens werden
zwei Schüler für drei Monate vom Unterricht
ausgeschlossen. Ein Schüler arbeitet während dieser
Zeit in einem Betrieb, der andere „faulenzt“. Ein QB
wird versäumt. Wie wird dieser QB im Zeugnis bewertet
??
.
Es ist kein unentschuldigtes Fehlen! Eine Benotung (- mit 6 -)
von QB‘s oder Arbeiten entfällt somit. Folgende Bemerkung ist
aufzunehmen:
„Der Schüler war vom … bis … durch eine Ordnungsmaßnahme vom Unterricht ausgeschlossen.“
Alternativ für Fall 1:
„Der Schüler hat vom … bis … aufgrund eines einzelfallbezogenen Praktikums nicht am Unterricht teilgenommen.“