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„Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen
(unter Einbeziehung von Arzneibuchmethoden)“
PD Dr. Heike Kahlert
Institut für Biochemie
AK Prof. Scholz „Analytische Chemie und Umweltchemie“
Felix-Hausdorff-Strasse 4, 17487 Greifswald, Raum B 236
Tel: 03834 864452, e-mail: [email protected]
Gruppe 9
56
Gruppe 9
60
52
64
76
Gruppe 8
44
80
92
Gruppe 6
32
28
96
Gruppe 4
104
112
124
Gruppe 2
12
Assistentenzimmer
100
Gruppe 3
24
8
88
108
16
84
Gruppe 5
36
20
72
Gruppe 7
56
48
40
68
116
120
Gruppe 1
128
Garderobe
WC WC
132
Ordnung und Leistungsnachweise
§ 2 Praktikum
-10 SWS
-praktikumsbegleitende Vorlesung Mo 13-14 Uhr, HS I, und Die 12-13 Uhr, HS I
-Rechenübungen Mo 11-12 Uhr, HS I
§ 3 Leistungsnachweise
(1) Ableistungen der vorgeschriebenen Regelstundenzahl, erfolgreicher Abschluss der praktischen Analysen,
erfolgreicher Nachweis theoretischer Kenntnisse
(2) -Laborjournal
-bei mangelhafter Bewertung einer Analyse Wiederholungsanalyse
-gesamtes Praktikum ist zu wiederholen, wenn über 50 % der Aufgaben erst im Wiederholungsfall gelöst werden, bzw.
die Durchschnittsnote > 4,0 ist
-Kurztestate
(3) -zwei Übungsklausuren, können einmal wiederholt werden (60 % richtige Beantwortung = bestanden)
(4) Voraussetzung Abschlussprüfung:
-Abschluss der praktischen Aufgaben in der vorgesehenen Zeit und Qualität,
-Übungsklausuren Durchschnittsnote mindestens 4,0
3 Termine
(5) Praktikumsschein:
-wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde
-Benotung Durchschnitt aus experimentellen Leistungen, Übungsklausuren und Abschlussprüfung
-wird erst ausgehändigt, wenn seitens der Glasausgabe eine Bestätigung über die ordnungsgemäße und vollständige
Rückgabe/Bezahlung aller ausgeliehenen Glasgeräte vorliegt.
Praktikumsordnung
1. Verbindliche Arbeitsschutzrichtlinien für alle Studenten sind die
- „Allgemeine Laborordnung“ des Instituts
- der Alarm- und Evakuierungsplan
- Gruppenbetriebsanweisungen
2. Jede Studentin/jeder Student ist vor Beginn der praktischen Tätigkeit aktenkundig darüber zu
belehren.
3. Im Rahmen eines Rundganges werden u.a. Fluchtwege, Feuerlösch-Einrichtungen, Erste-HilfeKästen, Notdusche etc. gezeigt.
4. Bei besonderen Tätigkeiten und nach besonderen Vorkommnissen sind Zusatzbelehrungen
durchzuführen.
5. Das Tragen einer Schutzbrille und eines Laborkittels im Labor ist Pflicht. Kittel sind mitzubringen.
6. Im Rahmen der Analysen dürfen von den Teilnehmern nur solche Arbeiten ausgeführt werden, die
im Zusammenhang mit den Analysen stehen, vom zuständigen Assistenten angeordnet wurden und
über deren Durchführung der Teilnehmer belehrt wurde.
7. Arbeiten außerhalb der offiziellen Praktikumszeiten werden nur im Ausnahmefall genehmigt und
müssen vorher beim Assistenten beantragt werden.
8. Beim Arbeiten im Labor müssen mindestens zwei Personen anwesend sein.
9. Die Mitnahme von Chemikalien ist verboten.
10. Entsorgungsvorschriften sind strikt einzuhalten. (Sammlung von Rückständen, Neutralisation stark saurer oder stark
alkalischer Lösungen, Fällung von Carbonaten oder Sulfiden der Metalle u. a. m.)
11. Es ist auf Sauberkeit und Ordnung im Labor zu achten. In die Abfallbehälter dürfen keine Chemikalien und Glas
gegeben werden; die Waschbecken sind sauber zu halten.
12. Die Einnahme von die Wahrnehmung beeinträchtigenden Drogen (auch Alkohol)/Arzneimitteln im Labor bzw. vor
Betreten des Labors ist verboten und muss gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden.
13. Jeder Teilnehmer erhält für die Zeit des Praktikums leihweise einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der am
Beginn des Praktikums vom Studenten anhand einer Materialliste übernommen wird und entsprechend dieser
Materialliste am Ende dem Assistenten wieder übergeben wird. Der Student ist für die vollständige Rückgabe des
sauberen Materials verantwortlich. Fehlendes Material ist vom Studenten zu ersetzen.
14. Chemikalien und Verbrauchsmaterialien können, sofern sie nicht zum freien Verbrauch ausgestellt werden, gegen
Unterschrift des Assistenten in der Chemikalienausgabe bezogen werden.
15. Eventuell benötigte, nicht in der Ausrüstung enthaltene Geräte können in der Geräteausgabe entliehen werden. Der
Student haftet für die saubere Rückgabe der intakten Geräte.
RAHMENZEITPLAN ZUM PRAKTIKUM SOSE 2013
08.04.
Übernahme der Schränke, Glasfritten u.ä., Übungen im Umgang mit den Glasgeräten
SÄURE-BASE-TITRATIONEN
09.04.
H2SO4 / HCl
15.04.
Ascorbinsäure
16.04.
Borax
22.04. – 30.04.
Theophyllin / Natriumcitrat / Chloralhydrat (s. Extraplan)
FÄLLUNGSANALYSEN
29.04.
06.05.
07.05.
Cl- gravimetrisch (parallel zu laufenden Analysen, 1. Ansage spätestens am 21.05.)
Cl- Fällungstitration nach MOHR
Cl- oder I- Fällungstitration nach FAJANS bzw. Ag+ Fällungstitration nach VOLHARD
KOMPLEXOMETRISCHE TITRATIONEN
13.05.
Mg2+
14.05.
Zn2+
21.05.
Calciumpantothenat
REDOXTRITRATIONEN
28.05.
03.06. / 04.06.
10.06. / 11.06.
17.06. / 18.06.
Sb3+ bromatometrisch
Oxalsäure
Cu2+ iodometrisch
Salicylsäure
01.07. oder 02.07.
Aufräumen, Laborputz, Schrankabgabe
Grundausrüstung
Vollpipette 50 ml
Bürette 50 ml
Bürettentrichter Durchmesser 3-4 cm, PP
Trichter
Uhrgläser Durchmesser 10-12 cm
Petrischale
Gummiwischer
Tiegelzange
Hornlöffel (roter Plaselöffel)
Spatel
Tondreieck, klein
Drahtnetz, klein
Glasstäbe, 3 versch. Sorten
Tropfpipette komplett
Schutzbrille
Peleusball
Pipetten 3 ml (Plaste)
Bürettenklammer
Kappe für Bürette
Meßkolben 250 ml
Weithals-Erlenmeyerkolben 250 ml oder 300 ml
Bechergläser 400 ml
Meßkolben 500 ml
Jodzahlkolben NS 29 250 ml + Stopfen
Brenner
Spritzflasche (500 ml oder 1 l)
Dreifuß
2
2
2
1
6
2
2
2
2
2
1
1
6
2
2
2
4
2
2
6
6
6
1
2
1
2
1