Kein Folientitel - portfolio institutionell

Download Report

Transcript Kein Folientitel - portfolio institutionell

Neuerungen
- in der Anlageverordnung
- in der Versicherungs- und Bankenaufsicht
Paul Wessing
portfolio institutionell summits I. Sterne im Fixed Income Universum
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Neuerungen
1. in der AnlV - Infrastruktur und EEG
2. der Versicherungsaufsicht - Bewertungsreserven § 153 VVG
3. Bankenaufsicht - Bankenunion
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
2
Neuerungen im gebundenen Vermögen –AnlV-Entwurf 2014
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Zur Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur sind Erweiterungen in der
Diskussion, aber über was reden wir ?
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
3
Neuerungen im gebundenen Vermögen –AnlV-Entwurf 2014
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Mögliche Kassainstrumente der Anlageverordnung für Infrastruktur können sein:
Kreditprüfung
Machbar
aber selten
als Equity
im Markt
Investmentgrade nötig
als Equity
im Markt
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
4
Neuerungen im gebundenen Vermögen –AnlV-Entwurf 2014
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Umsetzungsvorschlag zu Infrastruktur, erneuerbare und nicht–regenerative Energie:
1. Darlehen an Unternehmen nach § 2 Nr. 4 c) ohne besondere Sicherheiten und mit
Vorlage des letzten Jahresabschlusses (keine 3-Jahresfrist)
2. Schuldverschreibung nach Nr. 8 ohne Einschränkung nach § 3 Abs. 1 - prudent
3. als Nachrang oder Genussrecht nach Nr. 9 einer Infrastrukturgesellschaft
4. als ABS nach Nr. 10 mit Forderungsrechten/ Kreditrisiken einer Infrastrukturgesellschaft
5. als Beteiligung an einer Infrastrukturgesellschaft nach Nr. 13
6. als Ausnahme nach § 1 Abs. 4 auf Konzernebene auch möglich als Tochter-U im
Sicherungsvermögen des VU (Beteiligung i.S.v. § 18 AktG)
7. alle Infra-Anlagen unterliegen der neuen Mischungsquote mit 10 % nach § 3 VI AnlV n.F.
Noch zu klären 
• Erhöht sich dadurch die ABS-Quote von 7,5% oder die Beteiligungsquote von 15%
• eine Anrechnung auf die 35%-tige Risikoquote wie bisher ist vorgesehen
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
5
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Neuerungen
1. in der AnlV - Infrastruktur und EEG
2. der Versicherungsaufsicht - Bewertungsreserven § 153 VVG
3. Bankenaufsicht - Bankenunion
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
6
Bewertungsreserven
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Reuters - 13.04.14
Die Finanzmärkte weltweit beobachten derzeit mit Spannung alle Signale zum EZB-Kurs.
Anfang des Monats beließ die Notenbank zwar den Leitzins unverändert bei dem Rekordtief
von 0,25 Prozent, öffnete aber die Tür für eine mögliche weitere Lockerung auch mit
unkonventionellen Mitteln.
Dazu könnten etwa umfangreiche Wertpapierkäufe zählen, mit denen die Geldmenge
aufgebläht werden könnte.
Deutsche Wirtschafts-Nachrichten - 09.04.14
Bundesbank-Präsident Jens Weidmann kündigt wegen der niedrigen Inflation eine weitere
Geldschwemme der EZB an. Weidmann warnt jedoch, dass diese Maßnahme das Vertrauen
der Bürger in die Notenbanken aufs Spiel setzen könnten.
Vor dem Hintergrund des geringen Inflationsdrucks ist die expansive Ausrichtung der Geldpolitik angemessen.
Die EZB will in den kommenden Monaten massiv Geld in den Markt pumpen, weil das
bisher bereits massiv in den Markt gepumpte Geld nicht gereicht hat, um Schulden-Staaten
und Banken zu stabilisieren (hier).
Die deutschen Sparer müssen sich daher auf weitere, herbe Verluste in den kommenden
Jahren einstellen.
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
7
Bewertungsreserven
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
GDV – 10.04.2014
Es war das falsche Signal der EZB die Leitzinsen nochmals zu senken. Konjunkturelle Impulse blieben
aus – vor allem aber hat die Niedrigzinspolitik fatale Folgen für die Altersvorsorge:
Eine niedrige Verzinsung vermindert das Vorsorgevermögen, erfordert zusätzliche Anstrengungen und
untergräbt die Vorsorge- und Sparmentalität.
2013 haben die deutschen Lebensversicherer jeden Monat etwa 230 Millionen Bewertungsreserven aus
festverzinslichen Wertpapieren ausgeschüttet, 80 Prozent mehr als noch 2011.
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
8
Bewertungsreserven
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Die Versicherungswirtschaft setzt sich für eine Modifikation der fehlerhaften Regulierung aus dem
Jahr 2008 ein im Rahmen der 10. VAG-Novellierung.
Reserven-Aktiv sollten mit Lasten-Passiv verrechenbar sein (Sicherungsbedarf)
um Ausschüttungen aus Bewertungsreserven von Zinspapieren um den Sicherungsbedarf zu kürzen
„§ 130 - Drucksache 90/12 VAG-Entwurf 2012 Überschussbeteiligung
( (3) Zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen sind
Bewertungsreserven aus direkt oder indirekt vom Versicherungsunternehmen gehaltenen festverzinslichen
Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den
Bewertungsreserven gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes nur insoweit zu berücksichtigen, als
sie einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie gemäß Absatz 4
überschreiten.
(4) Der Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie ist die Summe der Sicherungsbedarfe der Versicherungsverträge, deren maßgeblicher Rechnungszins über der maßgeblichen Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Ermittlung der Bewertungsreserven
(Bezugszins) liegt.
Der Sicherungsbedarf eines Versicherungsvertrags ist die versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung des Bezugszinses bewertete Zinssatzverpflichtung des Versicherungsvertrags, vermindert um die
Deckungsrückstellung.
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
9
Bewertungsreserven
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Neues Gesetz zur Bewertungsreserve für Lebensversicherung lässt auf sich warten !
Neues Gesetz für Lebensversicherung soll im Sommer vorgelegt werden!
"Sollte die Niedrigzinsphase noch lange anhalten, könnten einige Anbieter Probleme bekommen",
sagt Ulrich Rosenbaum, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung.
Wie dramatisch die Lage wirklich ist, das ermittelt der sog. Rat für Finanzstabilität  §2 FinStabG
Infolge Niedrigzins haben L-VU Reserven von 60 Mrd. und 13,5 Mrd. ZZR, aber
1.
2.
3.
4.
§ 153 VVG zwingt den Versicherer zur Realisierung
ZZR und Reallokation erschweren die Schaffung zugesagter Garantien in der Zukunft
Versicherung kann nur im Kollektiv stattfinden
Abschied von Garantien  AXA, Ergo, Allianz ….. Run-Off ?
Die Mitgabe der Bewertungsreserven soll gekürzt und die Mindestzuführung 90-75-50% geändert
werden, d.h. Lebensversicherer müssen mehr Überschüsse aus anderen Quellen ausschütten,
begleitet von einem Provisionsdeckel und der Haftungszeitverlängerung für Vermittler.
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
10
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Neuerungen
1. in der AnlV - Infrastruktur und EEG
2. der Versicherungsaufsicht - Bewertungsreserven § 153 VVG
3. Bankenaufsicht - Bankenunion
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
11
Bankenrettung - Bankenunion
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
12
Bankenrettung – Bankenunion - national
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Insolvenz der Lehman Brothers führte 2008 zur Gründung des
1. SoFFin – Finanzmarktstabilisierungsfonds mit Hilfe des FMStFG
(Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds) und des FMStBG
(Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz und Finanzmarktstabilisierungsfonds-VO)
2. verwaltet von der „Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung“ - FMSA
gegründet Juli 2009 durch das FStFEntwG
(Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung )
3. verwaltet seit 2011 auch den Restrukturierungsfonds durch das
RStrukFG (Restrukturierungsfondsgesetzes) finanziert über Bankabgaben
4. Erweitert ab 2013 durch das 3. Finanzmarktstabilisierungsgesetz zur
Nutzung aller Maßnahmen des SoFFin bis 2014 – begleitet durch 
5. Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und
Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
13
Bankenrettung – Bankenunion - national
VVB-Fachkreis
Möglichkeiten des Soffin
Kapitalanlagen Assetmanagement
verbunden mit Ausschüttungssperren und Vergütungsgrenzen des Managements
Garantien (§6 FMStFG)
für Verbindlichkeiten für max. 84 Monate für gedeckte Schuldverschreibungen und 60 Monate für
andere Verbindlichkeiten. Der Preis der Garantien liegt zwischen 0,5 % und 2 % p.a. bei
angemessener Eigenkapitalausstattung. -> max. 400 Mrd. bis 31.12.2014
Rekapitalisierung (§7 FMStFG)
Kapitaleinlagen des Fonds - Verzinsung 9 % -10 % durch neue Aktien oder eine stille Beteiligungen
Risikoübernahme (§8 FMStFG)
der SoFFin kann Risikopositionen übernehmen oder absichern und überträgt sichere EZB-fähige
Schuldtitel des Bundes
Abwicklungsanstalten (§§ 8a-Bund / b-Land ab Juli 2009 durch das FStFEntwG)
strukturierte Produkte, gefährdete Kredite und ganze Bereiche werden übertragen was Eigenkapitalanforderungen und Abschreibungen entlastet, aber weiterhin die Eigentümer bei Verlusten zum
Ausgleich verpflichtet . Die Abwicklungsanstalten der FMSA:
Erste Abwicklungsanstalt - WestLB, FMS Wertmanagement der HRE, interne Bad Bank der HSH
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
14
Bankenrettung – Bankenunion - national
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Möglichkeiten seit 2011 bei Insolvenz einer systemrelevanten Bank nach
dem RStrukG (v. 09.12.2010)
das RestrukturierungsG beinhaltet
das Kreditinstitute - Reorganisationsgesetz und das Restrukturierungsfondsgesetz
1.Stufe- das Sanierungsverfahren
durch Bestellung eines „haftenden“ Sanierungsbeauftragten über das OLG und
allg. Handlungsoptionen im Wesentlichen bestimmt durch das KWG.
2.Stufe- das Reorganisationsverfahren
Insolvenzplanverfahren mit Besonderheiten und Übertragungsanordnung:
- kein sog. Massenverfahren mit allgemeinem Haircut
- Eingriffe in gesicherte Gläubigerrechte und Wandlung in Anteile bei Zustimmung
- Vermögen oder Teile des Vermögens werden durch die Bafin auf
- eine Privatbank oder eine staatliche „Brückenbank“ übertragen
- nicht systemrelevante Teile werden im Altinstitut abgewickelt
Die Finanzierung des Sondervermögen erfolgt über eine risikobezogene Bankenabgabe
und die Verlängerung der Verjährungsfrist der Organhaftung nach § 93 AktG auf 10Jahre.
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
15
Bankenrettung – Bankenunion - national
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Auf Basis des FMStFG
verwaltet durch die FMSA beträgt
die maximale Garantie des
SoFFin :
Gesamt
400 Mrd.
+ 70 Mrd. BMF-Kredit
+ 10 Mrd. Btag-Kredit
480 Mrd.
Das Gesamtvolumen der im Jahre
2011 erhobenen RSF- Bankenabgabe beträgt 590 und 692,6 Mio.
in 2012 somit am 31.12.2012
gesamt 1,2 Mrd €
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
16
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
17
Bankenrettung – Bankenunion – national und International
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
5. 07.08.2013 „Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der
(64a Abs.7 VAG) Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
BGBL Nr.47  Fortschreibung des KredReorgG + RStrukFG aus 2011
•
•
•
Regelungen zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten,
Trennbankensystem ab 100 Mrd. Investment-Banking oder > 20% Bilanzsumme
Regelungen zur Strafbarkeit im Risikomanagement - Unternehmenstestamente
Gestaltung des europäischen Rettungsmechanismus
European Stability
Mechanism
01.07.2012 ESM - Europäischer Stabilisierungsmechanismus –
unbefristeter Rettungsschirm (700 Mrd.) auf Grundlage des
europäischen Fiskalpakt als Ergänzung der Konvergenzkriterien
European Financial
löst den
Stability Facility
EFSF -Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (Anleihenfinanziert bis 440 Mrd) für
Griechenland - Portugal - Irland - bis Mitte 2013 ab sowie den :
.
European Financial
Stabilisation Mechanism
EFSM - Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus“ –
als temporärer Euro-Schutzschirm mit 60 Milliarden seit 2010.
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
18
Bankenrettung – Bankenunion – national und International
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
European Financial
Stability Facility
Deutschland garantiert
European Financial
Stability Mechanism
Deutschland garantiert
211 Mrd.
20%
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
19
Bankenrettung – Bankenunion – national und International
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Ausschöpfung und Belegung des ESM-Ausleihvolumens in Mrd. Euro
Gesamtzusage
Volumen des ESM
Aktuelles ESM-Ausleihvolumen
Davon ausbezahlt
323,8
Zugesagte Finanzhilfen:
Spanien
“Hasta la vista Baby”
Zypern
Summe zugesagter Finanzhilfen
Verbleibendes ESM-Ausleihvolumen
100,0
41,4
9,0
3,0
109,0
44,4
214,8
im August 2013
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
20
Bankenrettung – Bankenunion – national und International
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Der Weg für die Bankenunion ist frei - 15.04.2014, 13:51 Uhr
Straßburg
Die Steuerzahler in der Europäischen Union sollen künftig nicht mehr für die Rettung
maroder Banken in die Tasche greifen müssen.
Darauf zielen einheitliche Regeln zur Abwicklung von Krisenbanken ab, die das
Europaparlament am Dienstag in abschließender Lesung verabschiedet hat.
Single
Supervisory
Mechanism
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Single
Supervisory
Mechanism
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
21
Bankenrettung – Bankenunion – national und International
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Europäische Bankenaufsicht auf dem Weg zur Bankenunion
erste Säule der Bankenunion - einheitlicher Bankenaufsichts-Mechanismus zum 1. November 2014
(Single-Supervisory-Mechanism – SSM) erfolgt durch EZB und nat. Aufsicht für
• die drei größten Banken jedes Mitgliedstaates unabhängig von ihrer absoluten Größe;
• Banken mit direkter EFSF- oder ESM-Unterstützung geplant aber nicht geregelt
• Bilanzsumme > 30 Mrd. Euro oder > 20 % des nationalen BIP.
Die zweite Säule der Bankenunion, die Bankenabwicklung, umfasst die
•Bankenabwicklungsrichtlinie (Banking Recovery and Resolution Directive - BRRD) und die
•Verordnung für einen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM).
Die Gläubigerbeteiligung soll im Abwicklungsfall (Bail-in) vor einer Inanspruchnahme des
Abwicklungsfonds mindestens 8 % aller Verbindlichkeiten über Eigen- und Fremdkapitalgeber
betragen.
Die Abwicklungsagentur (Single Resolution Board - SRB) besteht aus Vertretern der EZB, EU-Kom,
der nat. Abwicklungsbehörde und verwaltet den Abwicklungsfonds „Single Resolution Fonds – SRF“
mit einer Zielgröße von 1 % der gesicherten Bankeneinlagen bis 2024  ca. 55 Mrd. (40%,20%-1,2J)
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
22
VVB-Fachkreis
Das Vermögen 2012
Kapitalanlagen Assetmanagement
Allokation der Lebensversicherungsunternehmen zum 31.12.2012 (GDV)
1
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
23
VVB-Fachkreis
Was sind die Alternativen ?
Kapitalanlagen Assetmanagement
Sind Anlagen bei Kreditinstituten weiterhin eine geeignete Alternative zu „risikoreichen“
Unternehmensanleihen?
Durch Grundpfandrechte, Depotwerte oder Barmittel besicherte Darlehen an Unternehmen
stehen der Sicherheit eines Bank-SSD nicht nach und haben einen höheren Spread.
Bei Insolvenz eines Kreditinstituts kann die Einlagen- oder Institutssicherung bei privaten
öffentlichen oder genossenschaftlichen Banken nur noch begrenzt zur Ausfallfinanzierung
genutzt werden
nicht nur Eigentümer sondern auch die Gläubiger werden an den Verlusten beteiligt , denn
der Staat zieht sich zurück
Das Rating der Banken, Ausfallwahrscheinlichkeiten und Recovery-Quoten werden sich
sich verschlechtern – das Vertrauen in die Agenturen schwindet > eigene Prüfung!!!!
Stille Lasten und Wertberichtigungen bei langen Laufzeiten können die Folge sein.
Erhebliche nationale und internationale Regulierungsauflagen der EU belasten die Rendite
Versicherer sollten auch außerhalb des Sicherungsvermögen künftig auf
Pfandverzichtserklärungen gegenüber Banken bestehen
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
24
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
EZB-Chef Draghi stellt sich
offensichtlich auf eine längere
Phase niedriger Zinsen ein.
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
25
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
26
VVB-Fachkreis
Was sind die Alternativen ?
Kapitalanlagen Assetmanagement
Sind Staatsanleihen weiterhin geeignet zur sicheren und rentablen Anlage ?
Investoren müssen erkennen, dass alle Staatsanleihen, unabhängig vom Emittenten, mit
Kreditrisiken behaftet sind und es bedarf einer anderen Sichtweise
Entscheidend ist – Werde ich für die Risiken entsprechend bezahlt ?
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
27
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
1
Die Deutsche Feuerwehr
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
28
VVB-Fachkreis
Kapitalanlagen Assetmanagement
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Portfolio Institutionell – FI-Summit 2014
Paul Wessling
München, den 29.04.2014
29