Die Präsentation Pathologisches Spielen als - Sucht

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Transcript Die Präsentation Pathologisches Spielen als - Sucht

Glücksspiel - Lust oder Last ?
Eine Präsentation der Sucht – Selbsthilfegruppe
Hoffnung e.V. Sonsbeck/Xanten/Alpen
Infoveranstaltung am 21.09.2013
Text – und Informationsquellen:
Eigene Erfahrungen, Google, Wikipedia
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Was ist Glücksspiel (pathologisches
Spielen) überhaupt ?
Pathologisches Spielen oder zwanghaftes Spielen,
umgangssprachlich auch als Spielsucht bezeichnet, ist
schlicht weg die Unfähigkeit des Betroffenen einem oder
mehreren Glücksspielangeboten widerstehen zu können.
Bekannt ist, dass mehrere 100.000 Menschen davon betroffen
sind. Männer sind unter den Betroffenen deutlich in der
Überzahl, was nicht heißen soll, dass es Frauen nicht treffen
kann.
Was sind Symptome des
pathologischen Spielens?
 Im alltäglichen Leben kreisen die Gedanken häufig nur ums
Spielen. Sprich es wird versucht Taktiken zum Spielen zu
entwickeln und Wege zu finden irgendwie zu Geld zu
kommen.
 Menschen im Umfeld des Betroffenen werden im
Zusammenhang hiermit immer häufiger belogen.
 Beruf, Hobbies, Familienleben u.v.m. werden vernachlässigt.
Stufen einer Spielerkarriere
Eine Spielerkarriere gliedert sich typischerweise in drei Abschnitte, die
als Gewinn-, Verlust- und Verzweiflungsphase bezeichnet werden.
1.) Gewinnphase
 Gelegentliches Spielen
 Positive Empfindungen vor und während des Spiels
 Unrealistischer Optimismus
 Entwicklung von Wunschgedanken
 Häufigeres Spielen
 Setzen immer größerer Beträge
Stufen einer Spielerkarriere
2.) Verlustphase
 Bagatellisierung der Verluste
 Prahlerei mit Gewinnen
 Entwicklung der Illusion Verluste seien durch Gewinne abgedeckt
 Häufigeres Spiel alleine
 Häufigeres Denken an das Spiel
 Erste größere Verluste
 Verheimlichung von Verlusten und Lügen über Verluste
 Vernachlässigung von Familie und Freunden
 Beschäftigung mit dem Spiel während der Arbeitszeit
 Aufnahme von Schulden und Krediten
 Unfähigkeit, dem Spiel zu widerstehen
 Verlust von Familie und Freund
Stufen einer Spielerkarriere
3.) Verzweiflungsphase
 legale und illegale Geldbeschaffung
 Unpünktlichkeit bei der Schuldenrückzahlung
 Veränderungen der Persönlichkeitsstruktur: Reizbarkeit, Irritationen,
Ruhelosigkeit, Schlafstörungen
 Völliger gesellschaftlicher Rückzug
 Vollständige Entfremdung von Familie und Freunden
 Verlust der gesellschaftlichen Stellung und des Ansehens
 Ausschließliche Verwendung von Zeit und Geld für das Spiel
 Wiederholtes tagelanges Spielen
 Gewissensbisse und Panikreaktionen
 Hass gegenüber anderen (vor allem gewinnenden) Spielern
 Hoffnungslosigkeit, Selbstmordgedanken bzw. -versuch
Behandlung
Behandelt werden kann die Spielsucht mittels ambulanter und stationärer
Therapieeinrichtungen und – formen. Es empfiehlt sich eine Selbsthilfegruppe aufzusuchen
wie z.B. die Sucht – Selbsthilfegruppe Hoffnung e.V. mit Kontakt zu folgenden Institutionen
und Einrichtungen:
-
Caritasverband Moers – Xanten
-
Der Paritätische
-
Kreis Wesel Sozialpsychiartrischer Dienst
-
Selbsthilfenetzwerk Wesel
Aus eigener Erfahrung heraus können wir Hilfestellungen geben und dabei unterstützen von
der Sucht abzukommen hin zur Abstinenz. Nur eins muss dabei immer bedacht werden. Jeder
Suchtkranke wird ein Leben lang Suchtkranker bleiben. Nur kann die Reise hin gehen zu
einer Abstinenz, die durchaus Zufriedenheit und eine bessere Lebensqualität bereit hält.
Zitat: „ Selbst der längste Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt.“ (Laotse)
§ Gesetze zum Schutze der Spieler in
der Bundesrepublik Deutschland §
Für Glücksspiele im rechtlichen Sinne
 Der Schutz der Spieler wird durch einen Staatsvertrag zum
Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag GlüStV) geregelt, den die Bundesländer geschlossen haben
und der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Der
Staatsvertrag folgt den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes. Demnach ist das staatliche
Glücksspielmonopol nur durch eine konsequente und
glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu
rechtfertigen.
§ Gesetze zum Schutze der Spieler in
der Bundesrepublik Deutschland §
Für den Bereich des gewerblichen Spiels
 Für den Bereich der gewerblich aufgestellten Spielautomaten, bei
denen es sich rechtlich nicht um Glücksspiele handelt, wird der
Spielerschutz durch die Bestimmungen der Gewerbeordnung
sowie der Spielverordnung reglementiert. Dort werden für die
Aufstellung von Spielautomaten in Gaststätten bzw. Spielhallen
Vorgaben gemacht. Dort ist unter anderem geregelt:
 die maximale Anzahl von Geldspielgeräten pro Aufstellort,
 Auflagen für die Aufstellung (z. B. Verbot des Alkoholausschanks in
Spielhallen),
§ Gesetze zum Schutze der Spieler in
der Bundesrepublik Deutschland §
 Regelung von Höchstgewinn, -einsatz und Zeitintervall dazwischen (Dauer
eines „Spiels“): zulässig sind z. B. in 5 sec 0,20 € Einsatz und 2 € Gewinn.
 Begrenzung des durchschnittlichen Verlusts pro Stunde auf 33 €.
 Prüfung der die Automaten betreffenden Parameter durch die PhysikalischTechnische Bundesanstalt im Rahmen einer Bauartzulassung.
 Darüber hinaus wurden in den Jahren 2011 und 2012 auf Länderebene
inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum
Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) beschlossen.
Diese regeln zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten
in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und
Getränken, Sperrstunden, ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände
zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und
Jugendlichen besucht werden.
Folgen und Komplikationen
 Der Spielsüchtige beschäftigt sich oft mit
Glücksspiel und mit „verbesserten"
Spieltechniken. Es wird versucht, Geld für das
Spielen zu beschaffen, wobei es zu Diebstählen,
Überschuldung und Betrug kommen kann. In
extremen Fällen werden Beruf und Familie
vernachlässigt, weil das Glücksspiel den Alltag
bestimmt.
Folgen und Komplikationen
 Im Strafverfahren kann das Vorliegen einer solchen Verhaltenssucht – im
Hinblick auf die Schuldfähigkeit – dann beachtlich sein, wenn die
begangenen Straftaten der Fortsetzung des Spielens dienen. In jüngster
Zeit hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen restriktiv
formuliert, gleichzeitig aber auch die Möglichkeiten der Eingliederung
der Erkrankung in die Systematik des § 20 des deutschen StGB
(Schuldunfähigkeit) klargestellt:
 "Eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit ist beim
pathologischen Spielen nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn die
Sucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der
Täter bei Beschaffungstaten unter Entzugserscheinungen gelitten hat".
Bei der Beurteilung dieser Frage komme es darauf an, "inwieweit das
gesamte Erscheinungsbild des Täters psychische Veränderungen der
Persönlichkeit aufweist, die pathologisch bedingt oder – als andere
seelische Abartigkeit – in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen
Störungen gleichwertig sind."
Folgen und Komplikationen
 Zur Klärung dieser Frage muss das erkennende Gericht in diesen
Fällen einen Sachverständigen hinzuziehen.
 Im Zivilrecht kommt zwischen Spieler und Spielanbieter ein sog.
Spielvertrag zustande. Wenn aber eine Spielsperre angeordnet
oder vereinbart wurde (letzteres z.B. auf Antrag des Spielers
selbst, ihn wegen Suchtgefährdung nicht zum Spiel zuzulassen),
hat der Spielanbieter (z.B. die Spielbank) vor Aufhebung dieser
Sperre hinreichend sicher zu prüfen und den Nachweis zu
erbringen, dass der Aufhebung der Sperre der Schutz des Spielers
vor sich selbst nicht entgegensteht, mithin keine
Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt, und der Spieler zu einem
kontrollierten Spiel in der Lage ist.
Fazit
Das pathologische Spielen (Spielsucht) ist eine sehr ernst zu
nehmende Krankheit, die in ihrer schwersten Ausprägung
Existenzen regelrecht zerstören kann. Es ist davon
auszugehen, dass es ein langer und harter Prozess ist für alle
Beteiligten, diese Krankheit in den Griff zu bekommen, um
wieder ein normales Leben zu führen und eine normale und
zufriedenstellende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
haben zu können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
www.sucht-hoffnung.de