Saferinternet_Resuemee_Workshops

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Transcript Saferinternet_Resuemee_Workshops

AHS Direktoren/innen
Dienstbesprechung
Resümee der Arbeitstagung
„Safer Internet“
Workshop 1:
Facebook – Mobiltelefon
Barbara Buchegger
1. Cybermobbing: Verantwortung?
2. Filmen / Nachvertonung des Unterrichts
3. Sexuelle Inhalte
4. Löschen von Daten
5. Schutzfunktion bei Schulcomputer
6. Strafrechtliche Relevanz
7. Schummeln mit Handys
8. Elternarbeit
9. Kompetenzen für richtigen Umgang
10. Hinweise
1. Cybermobbing:
Wo beginnt und wo hört die Verantwortung auf?
• Schule als Problemlöser eines gesellschaftlichen Phänomens:
 Elternarbe
• Problem wird in Schule getragen: privat – öffentlich?
• Braucht Zuschauer  Beeinträchtigung d. Unterrichts = Grenze
• Täter-/Opfer-Rollen bzw. –Profile sind verschwommen
• Schule muss reagieren – sonst Folgereaktionen
 aktiv auftreten
 nicht dulden
 Beweise sichern (screen shot)
 gravierende Fälle über „saferinternet“ löschen lassen
 Soziales Lernen / Notfallschüler / Peers / Guidelines
2. Filmen / Nachvertonen des Unterrichts
• Rechtsunsicherheit: unterschiedliche Meinungen
• Workshops – „Recht am eigenen Bild“
3. Sexuelle Inhalte
• Pornographie = Teil der Lebenswelt
• Im EDV-Saal rückläufig, da durch andere Medien abgedeckt
• 11-Jährige in Kontakt mit Pornographie / „posing“
 Vorbildfunktion: a) Werbung
b) Popkultur (Musikvideos)
c) freie Verfügbarkeit (YouPorn.com)
• Aufklärungsunterricht – „clicksafety“
4. Löschen von Daten
• unbedingt löschen  entschleunigt Verbreitung
a) Verfasser kontaktieren
b) Netzwerkbetreiber melden (mehrere P. – button)
c) saferinternet.at
• Sensibilisierung:
- mittels Personalrecherche im Unterrich
www.123people.com
- Niaravani über Facebook auf www.Youtube.com
5. Schutzfunktion bei Schulcomputer
• Keine Illusionen: Sperren werden über „Tunnelurls“ umgangen
6. Strafrechtliche Relevanz
• Bei begründetem rechtswidrigem Verdacht
 vgl. Aktiv gegen Cyber-Mobbing, S. 27
 vgl. Das Handy in der Schule, S. 20
 vgl. Schutz der Privatsphäre im Internet, S. 7
• Laut Jugendschutzgesetz muss L/L reagieren
• Verjährungsfristen  Polizei geeigneter Vermittler
• Aufklärung durch Polizei wirksamer als Beratungsinstitutionen
• 2./3. Klasse Info durch L/L präventiv wirksam
7. Schummeln mit Handys
Handy  Störsender  Vorsicht keine gesetzliche Regelung
8. Elternarbeit
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•
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•
Eltern sind überfordert – wissen nicht bescheid – Elternabende
Durch geringe Teilnahme nicht entmutigen lassen
Verhaltensvereinbarungen besprechen
Informationsmaterial:
www.saferinternet.at
www.clickundcheck.at
9. Kompetenzen für richtigen Umgang
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•
•
Im Unterricht thematisieren und Fakes bewerten lassen
Infos von L/L sind relevant  in 2. Klasse beginnen
Perspektivenwechsel - Bsp. Jobbewerbung - www.123people.at
14-Jährige im Netz nach Einträgen aus VS suchen lassen
10. Hinweise
• Verhaltensvereinbarungen mit S/S
• Aktionsmonat im Februar 2011
www.saferinternet.at
• Schutz der Privatsphäre im Internet
Bestellungen (auch in Klassenstärke)
per E-mail unter [email protected] oder
telefonisch unter 01 531 15/2525
Workshop 2:
Schüler-Websites / Urheberrecht
(Michael Sonntag)
• Ergänzungen zur PP
• „Man muss davon ausgehen, dass eigentlich
alles verboten ist“
• Zur „Impressionspflicht“: strafrechtlicher
Rahmen: bis 6 Monate oder 360 Tagessätze
• Fotos ins Internet stellen:
– Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt
– Veröffentlichung: Recht des Fotografen
erforderlich
– Schüler-/Lehrerfotos: schriftliches Einverständnis
der Personen erforderlich – kann einmal eingeholt
werden; gilt für mehrere Jahre; kann
zurückgenommen werden – außer Teil des
Aufnahmevertrags (Privatschulen)
– Wenn Schüler/innen in der Schule gefilmt werden
– Zustimmung durch
Erziehungsberechtigte/Schüler/innen notwendig
für Ausstrahlung
– Probleme: Fotografenfotos und eingescannte
Landkarten
• Daten aus dem Internet kopieren, bzw. bei
„embedded links“: Vorsicht! Wichtig: bei
Vorzeigen vor öffentlicher/nicht öffentlicher
Gruppe (Klasse – öffentlicher Vortrag)
• Zitate für Texte und Bilder: möglich; Urheber
angeben
• Bei Collagen mit Bildern von Künstlern: Rechte
müssen
• Links auf andere Websites: möglich;
– verboten Hinweis auf verbotene Seiten
Kontakt:
Dr. Michael Sonntag:
[email protected]
Workshop 3: Internet +neue Medien:
Faszination und Sucht (Peter Eberle)
• Faszination der neuen Medien: Anknüpfen an
Grundbedürfnissen der Jugendlichen
(Autonomie, Verbundenheit, Kompetenz,
Selbstwert)
• Gefährdet? Jugendliche mit Defziten in
Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse; virtuelle
Welt als Ersatz
• Burschen zw. 15 – 17: besonders gefährdet
(ca.5%)
• Wann Sucht?
– Leben rund um das Spiel organisiert;
– Leistungsabfall;
– Kontrollverlust
• Unterstützungsmöglichkeiten:
– „Stärkung der Lebenskompetenzen“
– Programm „plus“: 4 Jahre, 5.-8.Schulstufe
– Punktuelle Beschäftigung mit Neuen Medien
• Kontaktadresse Eberle:
Ing. Mag. Peter Eberle:
[email protected]
• Institut Suchtprävention:
Hirschgasse 44; 4020 Linz; 0732 – 778936
www.praevention.at
• Facebook account: Peter.Prävention
Workshop 4: Cyber Mobbing/Bullying
Kriminalprävention
• Polizei sieht Prävention als Teil ihrer Aufgabe
Präventionsbeamte
Prävention bzgl. Eigentum, Sucht und Gewalt
• „Gewalt und Gefahren durch neue Medien“
Trendkriminalität (Happy Slapping,…),
Gewaltspiele/-filme, virtuelle Welten, Onlineforen,
Chatrooms, Handyfallen
• Cyber… …mobbing, …bullying, …stalking, …grooming
Cyber…, facebook & co  „Internet“
• Daten unwiderruflich gespeichert
• „big brother …“ – jederzeit Foto, Sprachaufnahme
• Aufklärung Konsequenzen  Strafmündigkeit
StGB, Jugendschutzgesetz, Mediengesetz
• Mobbing/bullying kein Delikt  Begriffe aus StGB
Nötigung (§105), gefährl. Drohung (§107), üble
Nachrede (§111), Beleidigung (§115),
Verleumdung (§297)
• Nach Anzeige ändert Täter meistens sein Verhalten.
Information und Kontakt
• Internet
www.clickundcheck
www.saferinternet.at
www.kija.at
www.gewaltpraevention-ooe.at
• Projektleiter
[email protected]