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Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Umgang mit erkrankten Mitarbeitern
Reinbek – 7. Juli 2010
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
I.
Mitteilungs- und Nachweispflichten
II. Fragen der Entgeltfortzahlung
III. Handlungsoptionen während der
Arbeitsunfähigkeit
IV. Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Präventivpflichten
V. Krankheitsbedingte Kündigung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
I. Mitteilungs- und Nachweispflichten
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Anzeige über AU und voraussichtliches Bestehen

unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EfzG)

ohne schuldhaftes Zögern

bei Verstoß: Abmahnungsmöglichkeit
Form: nicht vorgegeben (telefonisch, Email, Kollegen)
Übermittlungsrisiko: Arbeitnehmer
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
wenn AU länger als 3 Kalendertage:

Vorlage am Folgetag des 3. Tages
(§ 3 Abs. 1 EfzG)
Frist durch abweichende Vereinbarung verkürzbar

ggf. bis Ende Erkrankungstag
(Arzt erreichbar?

Regelung denkbar durch AV, BV, TV
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Prognoserisiko

Arbeitgeber
falls AU-Bescheinigung abgelaufen und nicht genesen

neue AU möglich

Frist: keine gesetzliche
h.M.: wieder 3 Kalendertage nach Ende
der Vor-AU
aber: unverzügliche Mitteilung der Fortdauer
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
rückwirkende AU-Bescheinigung
•
grundsätzlich möglich
•
grundsätzlich kein Anhalt für missbräuchliche
Gestaltung/Gefälligkeit
•
nur ausnahmsweise Indiz für Missbrauch
•
selten ausreichende Grundlage für
Abmahnung/Kündigung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Zugangsrisiko für AU

Arbeitnehmer
wenn Hilfsperson/Übermittlungsmedium versagt

Pflichtenverstoß

Abmahnungsmöglichkeit
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Falls im Wiederholungsfall Kündigung nach
Abmahnung(en):
Abwägungsentscheidung
Überlegungspunkte:
•
Intensität der durch Unzuverlässigkeit
verursachten Ablaufstörungen
•
u.U. Rückschluss auf generelle Unzuverlässigkeit
•
Dauer des Arbeitsverhältnisses, Sozialdaten
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Arbeitsunfähigkeit im Ausland (§ 5 Abs. 2 EfzG):

erhöht wieder den Urlaubsanspruch

sichert Entgeltfortzahlung

Verfahren abhängig von Aufenthaltsort
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Arbeitsunfähigkeit im EWR-Ausland und bei
Sozialabkommen:

AN informiert den örtlichen
Sozialversicherungsträger

Träger informiert heimische Krankenkasse

Krankenkasse informiert Arbeitgeber
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Arbeitsunfähigkeit im übrigen Ausland:

wie Inland

deutsche KK ist an ärztliche Feststellungen
gebunden, sofern nicht eigener
Vertrauensarzt im Ausland untersucht hat

identischer Beweiswert wie Inlands-AU
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Zweifel am Bestehen der AU:

Einschaltung des MDK über KK

keine Angabe von Gründen erforderlich

KK/MDK zur Gutachtenerstattung
verpflichtet
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Zweifel an AU insbesondere bei:

häufiger Kurzzeit-AU, insbesondere
montags und freitags

AU durch bekannte
„Krankschreibungsärzte“
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Untersuchung durch MDK:

„unverzügliche“ Untersuchung

in der Praxis selten unter 2 Wochen

bei Nichterscheinen Indizwirkung der AU
erschüttert

Ergebnismitteilung an KK  AG

Zweitgutachten möglich
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Falls MDK-Ergebnis AU nicht stützt:

Rückforderung der Efz nach § 812 ff. BGB

u.U. Schadensersatz ggü. Arbeitnehmer

u.U. Schadensersatz ggü. Arzt

ggf. Abmahnung/Kündigung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Sonderprobleme:
•
„Gesundschreibung“
•
Meldung nach 6 Wochen AU?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
II. Fragen der Entgeltfortzahlung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Entgeltfortzahlungspflicht:
Dauer

6 Wochen nach Erkrankung
danach

Krankengeldanspruch
Ausnahme:
erste vier Wochen des Arbeitsverhältnisses
(§ 3 Abs. 3 EfzG)
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Entgeltfortzahlungspflicht bei Folgeerkrankung:
wenn zusammenhangslos mit Ersterkrankung
 neue 6 Wochen Efz-Pflicht
Beweislast:
Arbeitnehmer
wenn im Zusammenhang mit Ersterkrankung
 keine Efz-Pflicht
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Berechnung des Entgelts:
•
regelmäßige Vergütung ohne Überstunden
•
bei ergebnisorientierter Arbeit Vergütung nach
regelmäßigem Durchschnitt
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
III. Handlungsoptionen während/nach der AU
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
•
eigene Nachforschungen
•
Kontaktaufnahme
•
Krankenrückkehrgespräche
•
zulässige Fragen
•
Aufdecken von Simulation
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
IV. Betriebliches Eingliederungsmanagement
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
•
Rechtsgrundlage § 84 Abs. 2 SGB IX
•
in Kraft seit 01.05.2004
•
standardisiertes Verfahren zur Überwindung der
Arbeitsunfähigkeit
•
ohne AN-Zustimmung nicht möglich
•
Rechtsprechung hierzu mittlerweile gefestigt
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
länger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig
Verpflichtung zur Durchführung des BEM
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
AU länger als 6 Wochen
falls AN nicht
einverstanden
im Einvernehmen mit
AN BEM durchführen
Ablehnung dokumentieren

kein BEM !!!
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
AN einverstanden
Abstimmung von
Maßnahmen mit BR
und SBV
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
•
keine Festlegung auf Maßnahmen durch Gesetz
•
„freie Hand“ für Akteure
•
ergebnisoffener Suchprozess
•
Effektivitätskontrolle
•
Umsetzungsverpflichtung bei positivem Ergebnis
•
kein Ausschluss vernünftiger Optionen
•
Aufforderungsverpflichtung
•
Initiativpflicht
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Mögliche Maßnahmen:
•
Beeinträchtigungsanalyse
•
Perspektivgespräch / Einsatzwünsche
•
medizinische Begleitung / Vertrauensarzt
•
Arbeitsplatzumgestaltung
•
technische Analysen
•
arbeitstechnische Hilfsmittel
•
Mitarbeiterschulung („Rückenschule“)
•
u.v.a.m.
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Auswirkung unzureichenden/unterlassenen BEMs:
1.
negative gesundheitliche Prognose
2.
erhebliche Beeinträchtigung
betrieblicher Interessen
3.
Interessenabwägung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Taktische Erwägungen:
•
Erstellen einer BEM-Richtlinie (ggf. mit BR)
•
nominale Bestellung eines Betriebsarztes
•
Mitarbeiterinformation
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Sonderproblematik:
AN verweigert BEM
•
keine Teilnahmepflicht
•
keine Pflicht zur Offenbarung von Krankheiten
•
aber: auch Berücksichtigung in der
Interessenabwägung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
• soziale Gesichtspunkte
• Wille zum BEM
• (Mit-)Verursachung
• Verweigerung AN zur
Teilnahme am BEM
• Betriebsgröße
• finanzielle Belastbarkeit AG
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
V. Krankheitsbedingte Kündigung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Krankheitsbedingte Kündigung:
Drei Hauptfälle
Dauererkrankung
häufige Kurzerkrankung
(Leistungsminderung)
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Grundprüfungsschema immer gleich:
1.
negative gesundheitliche Prognose
2.
erhebliche Beeinträchtigung
betrieblicher Interessen
3.
Interessenabwägung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Dauererkrankung:
•
ursächlich i.d.R. eine einzige Erkrankung
•
Entscheidung häufig durch ein ärztliches
Gutachten
•
Problem bei der Prüfung der Beeinträchtigung
betrieblicher Interessen:
Entfall der Entgeltfortzahlungspflicht
nach 6 Wochen

geminderte Kostenbelastung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Häufige Kurzerkrankungen:
•
häufigste Variante der krankheitsbedingten
Kündigung
•
viele Detailprobleme
•
dadurch oft ungewisser Verfahrensausgang
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Prüfungsschema erweitert:
1.
negative gesundheitliche Prognose
(1)
indizielle Prognose
(2)
Widerlegung möglich
(3)
ggf. Gegenbeweis
2.
erhebliche Beeinträchtigung
betrieblicher Interessen
3.
Interessenabwägung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Indizielle Prognose:
•
offiziell keine typisierte Festlegung
•
Praxis:
mehr als 30 Tage Arbeitsunfähigkeit
(durchgehend oder in der Summe)
in den vergangenen 3 Jahren
•
aber: Einzelfallbetrachtung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Widerlegung der Negativprognose:
•
AN legt Erkrankungen dar (Krankenkassenauszug)
•
AN erklärt (laienhaft), warum deshalb keine
Erkrankung mehr zu erwarten
(„ausgeheilt“)
•
sofern Laiensachverstand hierzu nicht ausreicht,
Verweis auf behandelnde Ärzte
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Gegenbeweis:
Arbeitgeber
durch:
arbeitsmedizinisches Sachverständigengutachten
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:
•
(meist) finanzieller oder
•
tatsächlicher Art
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Finanzielle Beeinträchtigungen:
•
Entgeltfortzahlungskosten
•
Kosten von Arbeitsersatz
(Subunternehmer, Leiharbeitnehmer)
•
Schäden (Konventionalstrafen)
•
Maschinenstillstand
•
Mehrarbeitsbelastung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Häufigste Variante:
•
hohe Entgeltfortzahlungskosten
•
Faustformel: 20 % den Entgeltgesamtkosten
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Nach Vorstellung des BAG soll an dieser Stelle
berücksichtigt werden, ob der AG auf einem
leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigen kann.
•
milderes Mittel gegenüber Beendigungskündigung
•
keine Verpflichtung zum Freikündigen
•
ggf. aber Verpflichtung zum Schaffen eines
leidensgerechten Arbeitsplatzes
•
BEM
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Interessenabwägung:
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Arbeitnehmer
• soziale Gesichtspunkte
• (Mit-)Verursachung
• Betriebsgröße
• finanzielle Belastbarkeit AG
Arbeitgeber
?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Krankheitsbedingte Kündigung vor den Arbeitsgerichten:
•
eher geringe Verfahrenszahl
•
hohe Vergleichsquote
•
schon erstinstanzlich geringe Erfolgsquote
aus AG-Sicht
•
vor LAG häufig „Zwangsvergleich“
•
Tendenz auch abhängig von Betriebsgröße
•
Bewegung durch EuGH-Rechtsprechung zur
Urlaubsabgeltung bei Dauererkrankung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Olaf Möllenkamp
Richter am Arbeitsgericht
Arbeitsgericht Lübeck
Neustraße 2a
23568 Lübeck
Tel. (0451) 389 78 45
Fax (0451) 389 78 50
[email protected]
www.olaf-moellenkamp.de