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Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Outsourcing, Umstrukturierung und
Betriebsübergang
Reinbek – 21. April 2010
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Eingangsfall 1:
Arbeitgeber A hat einen Garten- und
Landschaftsbaubetrieb mit ca. 100 Arbeitnehmern. Er
kündigt sämtlichen Landschaftsgärtnern und bietet
diesen gleichzeitig die Weiterbeschäftigung als
selbständige Landschaftsgärtner im Rahmen der
Vergabe von einzelnen Aufträgen an.
Ist dies zulässig?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Eingangsfall 2:
Die Versicherung V unterhält bislang mehrere
Standorte in HH und SH, an denen alle Leistungen
erbracht werden. Im Rahmen einer Umstrukturierung
soll die Leistungsabrechnung zukünftig zentral in Kiel
erfolgen. Mitarbeiterin M arbeitet bislang in der
Leistungsabrechnung in Lübeck. V versetzt sie nach
Kiel. M möchte dort nicht arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag
enthält keine betreffende Regelung.
Muss M nach Kiel wechseln?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Eingangsfall 3:
Arbeitgeber A lagert den Produktionsbereich
Mobiltelefonfertigung auf ein Joint-Venture J mit dem
Konzern B aus. Die Unterrichtungen über den
Betriebsübergang sind fehlerhaft. J gerät nach 1 ½
Jahren in Insolvenz. Die Arbeitnehmer widersprechen
nun dem Betriebsübergang und verlangen
Beschäftigung bei A.
Mit Erfolg?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
I. Outsourcing
II. Umstrukturierung
III. Betriebsübergang
IV. Mitbestimmungsfragen
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
I. Outsourcing
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Outsourcing
Auslagerung von bislang eigenständig erbrachten/
erstellten Dienstleistungen und Produkten an externes
Unternehmen zur selbständigen Erledigung.
 betriebswirtschaftlicher Begriff
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
•
typisch in administrativen Bereichen und bei
einfachen Tätigkeiten
•
ggf. auch Outsourcing von Kernbereichen
•
extern und intern möglich
•
konzernintern möglich
•
Motivation meist:
Kostensenkung und/oder Flexibilisierung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Arbeitsrechtliche Anknüpfungspunkte:
•
verminderter – eigener – Beschäftigungsbedarf
•
Kündigungsperspektive
•
möglicher Betriebsübergang
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
außerbetriebliche Gründe
innerbetriebliche Gründe
gestaltende unternehmerische Entscheidung
Überhang an Arbeitskräften
Kündigung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Outsourcing-Entscheidung
umsetzende unternehmerische Entscheidung
Überhang an Arbeitskräften
Kündigung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Prüfungsfolge bei betriebsbedingter Kündigung
1. dringende betriebliche Erfordernisse
2. keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
3. ordnungsgemäße Sozialauswahl
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Weiterbeschäftigung ist grundsätzlich
unternehmensweit geschuldet, aber
•
Arbeitsvertrag muss Versetzung hergeben
•
eine Änderungskündigung kann im Raum
stehen
•
ggf. auch zu verschlechternden Konditionen
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Vorrang der Änderungskündigung
Vor Ausspruch einer Beendigungskündigung ist als
milderes Mittel stets zu prüfen, ob ein freier
Weiterbeschäftigungsarbeitsplatz zur Verfügung steht,
der angeboten werden müsste.
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Vorrang der Änderungskündigung
•
bei freiem Arbeitsplatz
•
bei Eignung des Arbeitnehmers
•
gleiche oder niederwertige Tätigkeit
•
i.d.R. unabhängig davon, ob Arbeitnehmer
neuen Arbeitsplatz will oder nicht
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Bei der Sozialauswahl sind allein folgende Kriterien
maßgeblich (§ 1 Abs. 3 KSchG):
1. Dauer der Betriebszugehörigkeit
2. Lebensalter
3. Unterhaltsverpflichtungen
4. Schwerbehinderung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Outsourcing:
•
bei Leiharbeit unzulässig (Austauschkündigung)
•
unproblematisch bei Übertragung zur
eigenständigen Erledigung
•
Konzeptwechsel eigene AN 
freie Handelsvertreter zulässig („Mosquito“)
•
unzulässig bei Umgehung von Kündigungsschutz
•
problematisch bei Scheinselbständigkeit
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Outsourcing kann die Voraussetzungen eines
Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) erfüllen.
 s.u.
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Eingangsfall 1:
Arbeitgeber A hat einen Garten- und
Landschaftsbaubetrieb mit ca. 100 Arbeitnehmern. Er
kündigt sämtlichen Landschaftsgärtnern und bietet
diesen gleichzeitig die Weiterbeschäftigung als
selbständige Landschaftsgärtner im Rahmen der
Vergabe von einzelnen Aufträgen an.
Ist dies zulässig?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
II. Umstrukturierung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Vielfältige Umstrukturierungsvarianten denkbar, z.B.:
•
Standortverlagerungen
•
betriebsinterne Aufgabenumverteilung
•
konzerninterne Aufgabenumverteilung
•
Änderung von Arbeitsabläufen
•
u.v.a.m.
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Meist identische Folgen von Umstrukturierungen für
betroffene Arbeitnehmer:
•
Änderung des Arbeitsortes
•
Änderung des Arbeitsinhalts
•
Änderung der Rahmenbedingungen der
Arbeitsleistung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Zulässigkeit der jeweiligen Änderung abhängig vom
Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrages
Arbeitsvertrag
Direktionsrecht
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Gibt der Arbeitsvertrag die durch die Umstrukturierung
bedingte Änderung her

Zuweisung des neuen Arbeitsbereichs
Liegt die Änderung im Rahmen des Direktionsrechts

Zuweisung des neuen Arbeitsbereichs
Wird die Änderung nicht vom Arbeitsvertrag oder
Direktionsrecht gedeckt

Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO):
•
Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der
Arbeitsleistung
•
nach billigem Ermessen
•
wenn nicht durch Arbeitsvertrag,
Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz
festgelegt
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Eingangsfall 2:
Die Versicherung V unterhält bislang mehrere
Standorte in HH und SH, an denen alle Leistungen
erbracht werden. Im Rahmen einer Umstrukturierung
soll die Leistungsabrechnung zukünftig zentral in Kiel
erfolgen. Mitarbeiterin M arbeitet bislang in der
Leistungsabrechnung in Lübeck. V versetzt sie nach
Kiel. M möchte dort nicht arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag
enthält keine betreffende Regelung.
Muss M nach Kiel wechseln?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
III. Betriebsübergang
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Betriebsübergang auf Ihr Unternehmen
Ihr Unternehmen
Betriebsübergang von Ihrem Unternehmen
Ihr
Unternehmen
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Betriebsübergang – § 613 a BGB
Begriff
Übergang von Rechten und Pflichten
Haftung
Kündigungsverbot
Unterrichtung
Widerspruch
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Begriff
•
wirtschaftliche Einheit
•
unter Wahrung ihrer Identität
•
Übergang auf Erwerber
•
durch Rechtsgeschäft
•
auch Teilbetriebsübergang

Folge:
Übergang der Arbeitsverhältnisse
zu unveränderten Bedingungen
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles:
•
Art des betreffenden Betriebs
•
Übergang materieller und immaterieller Aktiva
•
Übernahme der Hauptbelegschaft
•
Übernahme der Kunden
•
Ähnlichkeit der verrichteten Tätigkeiten
•
Dauer der evtl. Tätigkeitsunterbrechung
•
nicht: reine Auftragsnachfolge
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Schwerpunkte:
•
betriebsmittelgeprägte Betriebe:
immaterielle und sachliche Betriebsmittel
•
betriebsmittelarme Betriebe:
Tätigkeitsfortführung und wesentliche Belegschaft
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Auflösung der wirtschaftlichen Einheit im aufnehmenden
Betrieb
EuGH Urt. v. 12.02.2009 – C-466/07 („Klarenberg“)
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Inhaberwechsel:
•
Fortführung durch neuen Rechtsträger
•
natürliche oder juristische Person
•
Personengesellschaften
•
nicht: Gesellschafterwechsel der GmbH
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Übergang von Rechten und Pflichten
•
Eintritt durch Betriebserwerber
•
TV und BV werden Inhalt des Arbeitsvertrages
(Transformation)
•
1 Jahr Änderungssperre (nur Nachteile)
•
Fortführung des Arbeitsvertrages
•
durch Rechtsgeschäft
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Haftung
•
Haftung für Altverbindlichkeiten vor Zeitpunkt
des Übergangs, wenn innerhalb eines Jahres fällig
•
Haftung neben dem Alt-Inhaber
•
Haftung für Alt-Inhaber bei Fälligkeit nach
Übergang nur anteilig (Bemessungszeitraum)
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Kündigungsverbot
•
Kündigung wegen des Betriebsübergangs
unzulässig
•
Kündigung aus anderen Gründen statthaft
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Unterrichtung
•
durch bisherigen Arbeitgeber oder neuen Inhaber
•
vor dem Übergang
•
in Textform
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Unterrichtung über:
•
(geplanten) Zeitpunkt des Übergangs
•
Grund des Übergangs
•
rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des
Übergangs für die Arbeitnehmer
•
hinsichtlich der bezüglich der Arbeitnehmer in
Aussicht genommenen Maßnahmen
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Widerspruch
•
innerhalb eines Monats
•
nach (ordnungsgemäßer) Unterrichtung
•
schriftlich
•
gegenüber bisherigen oder neuen Inhaber
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Unterrichtung fehlerhaft
kein Fristlauf für Widerspruch
•
Widerspruch bis zur Verwirkungsgrenze zulässig
•
u.U. auch noch nach Jahren
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Bedenkenswerte Folgen bei Widerspruch:
•
freier Arbeitsplatz in Alt-Betrieb vorhanden?
•
Sozialschutz bei Kündigung?
•
Sozialplan?
•
Arbeitsmarktchancen?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Eingangsfall 3:
Arbeitgeber A lagert den Produktionsbereich
Mobiltelefonfertigung auf ein Joint-Venture J mit dem
Konzern B aus. Die Unterrichtungen über den
Betriebsübergang sind fehlerhaft. J gerät nach 1 ½
Jahren in Insolvenz. Die Arbeitnehmer widersprechen
nun dem Betriebsübergang und verlangen
Beschäftigung bei A.
Mit Erfolg?
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
IV. Mitbestimmungsfragen
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Stellung des Betriebsrats bei Betriebsübergang:
•
Wahrung der Identität des Betriebs

Wahrung der Identität des Betriebsrats
•
Wegfall der Identität des Betriebs

Integration:

keine Integration:
Wahrnehmung durch
aufnehmenden BR
falls nicht vorhanden: Übergangsmandat
Übergangsmandat
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Berührte Mitbestimmungsrechte:
•
Outsourcing (mit Kündigungen)

§ 102 BetrVG

§§ 111, 112 BetrVG
•
Umstrukturierungen

§ 99 BetrVG

§ 102 BetrVG

§ 90 BetrVG
•
Betriebsübergang

§ 99 BetrVG (-)
Olaf Möllenkamp
Arbeitsgericht Lübeck
Olaf Möllenkamp
Richter am Arbeitsgericht
Arbeitsgericht Lübeck
Neustraße 2a
23568 Lübeck
Tel. (0451) 389 78 45
Fax (0451) 389 78 50
[email protected]
www.olaf-moellenkamp.de