Sieben Berufe – ein gemeinsamer Weg

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Transcript Sieben Berufe – ein gemeinsamer Weg

Dachverband der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste
Österreichs
MTD-Jubiläum: 20 Jahre MTD-Gesetz
Sieben Berufe – ein gemeinsamer Weg
20 Jahre MTD-Gesetz
Warum feiert man ein Gesetz?
Warum sind DIESE sieben Berufe
in einem Gesetz geregelt?
Entwicklung 1916 – 1938: erste Ausbildungen
 1916: Staatliche Anerkennung der 1913 eröffneten Ausbildung
zur Assistentin für physikalische Therapie und Heilgymnastik (AKH
Wien; ÖBIG)
 1916: Ausbildung zur Röntgenassistentin (AKH Wien; Wimmer;
ÖBIG)
 1922: Ausbildung zur Laborassistentin (AKH Wien; Wimmer,
ÖBIG)
 1930: Ausbildung zur Diätassistentin
 private kostenpflichtige Ausbildungen auf Initiative von Ärzten
Entwicklung 1916 – 1938: Zielgruppe
Zielgruppe für Ausbildungen sind junge Frauen der bürgerlichen
Gesellschaft nach Absolvierung z.B. von höheren Töchterschulen und
nach Vollendung des 20. Lebensjahres (Antonius) bzw. Matura – nach
Entscheidung
Besonderheit
des
ärztlichen
Ausbildungsleiters
(Betzwarz)
=
Entwicklung 1916 – 1938: Interessensvertretung

Technische Entwicklungen und Entdeckungen UND medizinischer
Fortschritt, sowie Auswirkungen des 1. Weltkrieges => Bedarf
nach „ärztlichen Assistentinnen“ => Ärzte als Promotoren und
Vertreterinnen des jeweiligen Berufes als organisatorische
Ausbildungsleiterinnen

Verbindung mit Pflege:
•
•
•
•
1914: Massage, Hydro- und Elektrotherapie als Aufgabe der
Krankenpflege (Krankenpflegeverordnung 1914)
1919: Einsatz von Röntgenschwestern (Erlass 2.7.1919, Z.
13.100/V.G)
1928: geschultes Pflegepersonal für logopädische Therapie, z.B.
von Aphasien (Fröschels)
Erste Leiterin der Ausbildung zur Diätassistentin 1930 =
Krankenschwester (Antonius)
Entwicklung 1916 – 1938: Interessensvertretung
Unterschied zur Pflege:

Ausbildung zu MTD kostenpflichtig (s.u. bis 1961; ab dann
öffentlich – in Wien von Gemeinde Wien als Träger übernommen)
=> soziales Auswahlkriterium

„technische“ vs. „pflegerische“ Tätigkeit als Argumentation für
höhere Vorbildung, eigene Fortentwicklung des Berufes
=>„Schlüssel“ für Entwicklung 1945 – 1961 (siehe auch Gesetz zur
Ordnung der Krankenpflege 1938)
Zwischenkriegszeit: Ursprung der Berufsbezeichnung
Entwicklung im Deutschland der Zwischenkriegszeit die Namensgebung
für MTD unterstützend:
 1921, Preußen: Vorschriften für die staatliche Prüfung von
„Technischen Assistentinnen“ an medizinischen Instituten
 Die vier „medizinisch-technischen“ Assistenzberufe lauten:
• Laboratoriumsassistentin
• Röntgenassistentin
• Technische Assistentin für Diät (Diätküchenleiterin und
Diätassistentin)
• Technische Assistentin für Krankengymnastik (Krankengymnastin)
Berufsbezeichnungen
In Deutschland betitelt die Berufsbezeichnung MTA heute
andere Berufe als in Ö:
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•
•
Medizinisch-technischer Assistent – Funktionsdiagnostik
Medizinisch-technischer Assistent – Nuklearmedizin
Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
Medizinisch-technischer Radiologieassistent
Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
In Deutschland sind dagegen DiätologIn, ErgotherapeutIn, LogopädIn,
OrthoptistIn, PhysiotherapeutIn außerhalb der MTA geregelt!
Entwicklung 1938 – 1945

1938: Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege
Zusammenfassung der zahllosen und teilweise nach
landesrechtlichen Vorschriften geregelten Gesundheitsberufe
des deutschen Reiches
=> „gesamtes ärztliches Hilfspersonal“ wird unterteilt in Kranken-
pflege und Hilfskräfte in der Gesundheitspflege (Engel) bzw.
medizinisch-technische Hilfskräfte (Kowarschik)
Entwicklung 1938 – 1945

1940: I. und II. MGAV
(Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinischtechnischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen)
•
•
•
•

auf Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der Krankenpflege
erste gesetzliche Regelung für MTD; vorerst nur zur RöntgenLaborassistentin = eine einheitliche Ausbildung (vs. vor 1938)
erstmalige Abstufung in Ausbildung, berufliche Kompetenzen und
Verantwortung: „medizinisch-technische Gehilfin“ - „medizinischtechnische Assistentin“ => wird 1961 mit MTF und MTD wieder
aufgegriffen
erstmaliger Bezeichnungsvorbehalt (§ 27 Abs. 1 und 2 I. MGAV)
Weiterhin keine eigenen berufsgesetzlichen Regelungen für
DiätologInnen und PhysiotherapeutInnen, aber bis 1945
Ausbildungen in beiden Sparten.
Entwicklung 1945 – 1961
Krankenpflegegesetz 1949:
Die vier vor 1938 bekannten Sparten der späteren MTD als
„Spezialqualifikationen“ der Krankenpflege:
• „medizinisch-technischer Hilfsdienst“ statt Röntgen- und
Laborassistentin (vor 1940)
• „gymnastisch-physikalische Heilpflege“
• „Heildiätpflege“
 2-jährige vorangehende Krankenpflegeausbildung
(§ 7 Abs 3 KrpflG 1949), danach mind. 1-jährige Ausbildung in
einer eigenen Ausbildungseinrichtung (§ 7 Abs 4 KrpflG 1949)
 Regelung ohne Beteiligung von MTD, sondern Durchsetzung von
Interessen der Krankenpflege mit Hilfe von Vertreterinnen der
Krankenpflege im Bundesministerium für soziale Verwaltung
Entwicklung 1945 – 1961

MTD als „Spezialqualifikationen“ der Krankenpflegeberufe,
international isolierte gesetzliche Sonderlösung

Krankenpflegegesetz 1949 im Tätigkeitsfeld nicht lebbar

1951, gemeinsamer Berufsverband: „Verband der diplomierten
medizinisch-technischen, der Physiko- und der Diät-
assistentinnen Österreichs“

Ziel: eine von der Krankenpflege getrennte Regelung wie
international üblich => Idee eines eigenen Berufsgesetzes
Entwicklung 1961 – 1992

1961: MTD als eigenständige Berufe innerhalb des
Krankenpflegegesetzes (BGBl 1961/102),
einschließlich: Ergotherapeutin und Logopädin

Teilung des gemeinsamen Berufsverbandes nach Erreichen des
Ziels einer von der Krankenpflege getrennten Regelung in:
•
(gemeinsamen) Berufsverband der Biomedizinischen
AnalytikerInnen und RadiologietechnologInnen (Teilung folgt
erst 1972)
•
Berufsverband der DiätologInnen
•
Berufsverband der PhysiotherapeutInnen
Entwicklung 1961 – 1992

1970: OrthoptistInnen als siebente Sparte der MTD-Berufe
innerhalb des Krankenpflegegesetzes 1961

1984: Gründung des Dachverbands der gehobenen medizinischtechnischen Dienste Österreichs als Dachorganisation der sieben
MTD-Berufsverbände – Ziel: eigenes Berufsgesetz!

1992: eigenes Berufsgesetz für alle MTD-Berufe (MTD-Gesetz –
BGBl 1992/460)
Das MTD-Gesetz gilt heute für geschätzte ca. 25.000 Personen, die
österreichweit in diesen MTD-Berufen tätig sind: Biomedizinische Analytik,
Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und
Radiologietechnologie
Jüngere Geschichte

2004: Freiberuflichkeit für alle MTD-Berufe (MTD-GesetzNovelle 2003 – BGBl I 2004/7) nach Klage EU gegen Österreich,
initiiert vom Berufsverband der Biomedizinischen Analytikerinnen

2005: Ausbildung im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (MTD-Gesetz – BGBl I 2005/70 u. FH-MTD-AV –
BGBl II 2006/2)

2005: Änderungen der Berufsbezeichnungen (BGBl I 2005/70)
Jüngere Geschichte
Gesetzliche Regelungen sind zu den folgenden wichtigen
Bereichen ausständig bzw. benötigen regelmäßig einer
Aktualisierung und werden in den Regierungsabkommen seit
1996 dementsprechend thematisiert:

Einführung einer MTD-Berufsliste

Fortbildungsverpflichtung

Berufsbilder

Registrierung
Der Dachverband heute
Mitgliedschaft und politische Stärke von MTD-Austria:
Berufsverbände
Berufsangehörige
Der Dachverband heute: das Team
Präsidentin MTD-Austria:
Mag. Gabriele Jaksch
Diplomiert an der Akademie für den Physiotherapeutischen Dienst,
AKH Wien
Magistra des Pädagogik und Sonder-Heilpädagogik Studiums an der
Universität Wien
Finanzreferentin MTD-Austria:
Petra Toifl
Diplomiert an der Akademie für den Radiologisch-Technischen Dienst,
AKH Wien
Akademische Managerin für Gesundheits- und Krankenhauswesen
Geschäftsführer MTD-Austria:
Mag. Jost-Alexander Binder
Studium an der WU Wien
Der Dachverband heute: die Position
MTD-Austria agiert als gemeinsame, überbetriebliche Interessensvertretung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
Österreichs (MTD):
 …arbeitet für eine gemeinsame berufspolitische Entwicklung
 …fungiert intern und extern als zentraler Ansprechpartner für MTD-
Belange
 …agiert intern als spartenübergreifende Drehscheibe (Information,
Austausch, Diskussion)
 …sorgt für eine berufsübergreifende Öffentlichkeitsarbeit
 …begreift sich als Servicestelle für die einzelnen Berufsverbände
Der Dachverband heute: der Auftrag
MTD-Austria nimmt wesentliche Aufgaben in den folgenden
Bereichen wahr:

Ausbildung (Qualifikationsvoraussetzung, Dauer, Inhalt und
Umfang sowie akademischer Abschluss)

Berufsbefugnis, Berufsausübung (Art, Anbindung, etc.) und
Eigenverantwortlichkeit

Integration im relevanten System (Wiedererkennbarkeit der
Leistung und Berufsgruppe, Abbildung in den relevanten Gremien
des Gesundheitswesens).

Entwicklung und Sicherung der Berufe und Berufsfelder

Verankerung gesetzlicher Rahmenbedingungen

Qualitätssicherung
Der Dachverband heute: Projekt- und Arbeitsgruppen
MTD Stabsbereiche
MTD – Projekte
Bildungsgruppe
Projekte mit
MTD – Beteiligung
Projekte mit
BV – Beteiligung
ANetPAS
Nat. Gesundheitsziele
CIRS (an BV)
ASVG
E-Health (an BV)
GBK
MAB
Leitlinien Demenz
ÖGCC
Leitlinien Parkinson
OÖ, STM, NÖ, W
ÖGNR
DMP
BGL, SBG
Richtlinien AEM
ÖNI
Restliche Bld.
ELGA-Beirat (mit BV)
COPD
Berufsliste
PR - Medienarbeit
Register GmbH
Ländergruppen
Gesetzesmonitoring
MTD-Novelle
Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung
MTD Austria
CPD-Richtlinie
Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung
MTD-CPD-Richtlinie (seit 01.01.2012)
Allgemeine Fortbildungsverpflichtung lt. MTD-G 1992 i.d.g.F., §11 (2):
„Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse des jeweiligen gehobenen
medizinisch-technischen Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft, soweit diese für den
jeweiligen gehobenen medizinisch-technischen Dienst relevant ist, regelmäßig fortzubilden.“
=> Erneuerung, Vertiefung und Erweiterung des bereits erworbenen Wissens:
lebensbegleitendes Lernen
Die MTD-CPD-Richtlinie…
…strukturiert diesen Fortbildungsbedarf…
…im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben und…
…in Anlehnung an nationale und internationale Benchmarks.
…bietet eine übersichtliche Darstellung der Fortbildungsvarianten und deren
Bewertung.
…bietet seitens des Berufsverbands standardisierte, faire und nachvollziehbare
Qualifikationsprozesse und die entsprechende Bestätigung in Form des CPDZertifikats.
Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung
Das CPD-Zertifikat
Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung
Das II. MTD-Forum
Thema:
Patientensicherheit, Transparenz
und Versorgungsqualität
zwischen Wunschtraum und
Realität
25. November 2011
(Urania)
Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung
Gallup-Umfrage (Juni 2011)
 93% der ÖsterreicherInnen vertrauen darauf, dass die Ärzte Österreichs
sie wieder „gesund machen“ => therapieren => MTDienste => MTD-G
 Kernaussagen der Österreichischen Gesellschaft zu:
• PatientInnensicherheit: verlässliche Erkennbarkeit von berechtigten
Therapeuten bzw. gesetzlicher Schutz vor unbefugten Anbietern =>
Schweigepflicht, strenge Zulassungsbestimmungen
• Versorgungsqualität: Bedarf an räumlicher Nähe, sich Zeit nehmen,
kurze Wartezeiten, Kassenleistungen
• Registrierungsbedarf überfällig: 75% wollen zwischen qualifiziertem
und gesetzlich nicht berechtigten Anbietern unterscheiden können =>
Berufsliste! 58% würden diese Liste nutzen
• Die Liste eignet sich als Gütesiegel, das Angebotsqualität und Vertrauen
der Österreicher positiv beeinflusst
Details zu den Umfrageergebnissen finden Sie auf der MTD-Homepage
http://www.mtd-austria.at/presse/pressemitteilungen
Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung
MTD-Austria
Registrierung
Dachverband der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste
Österreichs
Danke!