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BWLV & Teil-M
►CAMO Plus –
Was muss ich beachten ?
Der BWLV und der Part-M
Vortrag auf dem BWLV-Segelfliegertag 2009
von Werner „micro“ Scholz, Akaflieg Stuttgart
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BWLV & Teil-M
►EU-Luftfahrtgesetzgebung
Kommission
EASA
EU-Parlament
Ministerrat
(Council)
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BWLV & Teil-M
►Basic Regulation
• Die EU-Kommission, Parlament und Ministerrat
haben definiert, für welche Bereiche die Autorität für
Luftfahrt auf die EU übertragen werden.
Basic Regulation
zunächst: (EC) 1592/2002 of 15 July 2002
inzwischen: (EC) 216/2008 of 20 Feb. 2008
Regelungswerke
z.B. die EU Verordnung 2042/2003 enthält:
Part M
(Instandhaltung)
Part 66
(Technisches Personal)
Part 147
(Ausbildung v. Techn. Personal)
Annex I : Essential
Requirements for Airworthiness
Annex II : Excluded Aircraft
Ausgenommen durch Annex II sind:
-Oldtimer
-Einzelstücke
-Ultraleichtflugzeuge
…hier gelten nationale Verfahren
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BWLV & Teil-M
►Basic Regulation
• Die EU-Kommission, Parlament und Ministerrat
haben definiert, für welche Bereiche die Autorität für
Luftfahrt auf die EU übertragen werden.
Basic Regulationgeändert?
Regulation (EC) 1592/2002 of 15 July 2002
Annex I : Essential
Requirements for Airworthiness
Annex II : Excluded Aircraft
Regelungswerke
z.B. die EU Verordnung 2042/2003 enthält:
Part M
(Instandhaltung)
Part 66
(Technisches Personal)
Part 147
(Ausbildung v. Techn. Personal)
Ausgenommen durch Annex II sind:
-Oldtimer
-Einzelstücke
-Ultraleichtflugzeuge
…hier gelten nationale Verfahren
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BWLV & Teil-M
►Part M – Neu
Endgültige Einführung des Part M erfolgte zum
01.April 2009
• gültig nunmehr auch für die gesamte
nichtgewerbliche Luftfahrt
• Ergänzungen & Erleichterungen im Part-M
speziell für kleine, einfache Luftfahrtzeuge,
wie z.B. Segelflugzeuge & Motorsegler (ELA1)
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BWLV & Teil-M
►ELA 1
• ‚ELA1-Luftfahrzeug’ …
…eines der folgenden europäischen leichten
Luftfahrzeuge (European Light Aircraft):
– ein Flugzeug, Segelflugzeug oder Motorsegler mit einer
höchstzulässigen Startmasse von weniger als 1000 kg,
das/der nicht als technisch kompliziertes motorgetriebenes
Luftfahrzeug einzustufen ist
– ein Ballon mit einem bauartbedingt höchstzulässigen
Traggas- oder Heissluftvolumen von nicht mehr als
3400 m³ für Heissluftballone, 1050 m³ für Gasballone,
300 m³ für gefesselte Gasballone.
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BWLV & Teil-M
►Part M – Neu
Endgültige Einführung des Part M erfolgte zum
01.April 2009
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BWLV & Teil-M
►Instandhaltungsprogramm (IHP)
Pflicht seit 01.04.2009
• Beschreibung wie die Wartung / Instandhaltung durchgeführt wird
• Standard IHP oder Individuelles IHP
• Zusammenstellung aller Wartungshandbücher
(für Zelle und Komponenten)
Entweder als Kopie oder als Querverweis
• oder Dokumente der zuständigen Behörde
• oder eigene Dokumente
• muss anerkannt werden,
– von der zuständigen Behörde, also dem LBA
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BWLV & Teil-M
►Instandhaltungsprogramm
• Für jedes Luftfahrzeug muss ein
Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein
• sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA
(kostenfrei, nur eine Seite)
• Achtung – mit SIHP:
=> nur Überholungsfristen, wie im Handbuch
=> komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb
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BWLV & Teil-M
►Instandhaltungsprogramm
• Für jedes Luftfahrzeug muss ein
Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein
• sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA
(kostenfrei, nur eine Seite)
• Achtung – mit SIHP:
=> nur Überholungsfristen, wie im Handbuch
=> komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb
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BWLV & Teil-M
►CAMO – was ist das?
• Eine Organisation zur Aufrechterhaltung der
Lufttüchtigkeit (CAMO) – auch Part G Betrieb
genannt - ist für „das Mangement“ zuständig…
…es ist quasi der Prüfbetrieb
• Ein Instandhaltungsbetrieb – auch Part F Betrieb
genannt – führt Instandhaltungsarbeiten aus…
…es ist quasi der „Schrauber“-betrieb
• Instandhaltung ist weiterhin auch außerhalb solcher
Betriebe möglich und erlaubt
• der BWLV hat beides (und den LTB) genehmigt
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BWLV & Teil-M
►Subpart G – CAMO plus
• CAMO plus
– hat das Privileg, die Lufttüchtigkeit zu managen,
die Prüfung vorzunehmen und zu bescheinigen
– fast jede CAMO wird eine CAMO plus sein
– CAMO plus heißt nicht automatisch überwachte
Umgebung!
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BWLV & Teil-M
►CAMO – überwachte Umgebung?
• Der Halter kann die Aufrechterhaltung der
Lufttüchtigkeit an eine Organisation zur
Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO)
abgeben…
…dann spricht man von überwachter Umgebung
• Vertrag
• Pilot-Eigentümer Instandhaltung bleibt erlaubt
• Informationspflicht
• wird im BWLV nicht angeboten
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BWLV & Teil-M
►CAMO plus – im BWLV
• „angeboten“ wird unüberwachte Umgebung
Verfahren sind dann vergleichbar wie bisher,
Verantwortung weiterhin beim Halter,
keine Datenbank / Internet-Überwachung
• weiterhin wird es den LTB geben
Verfahren für Annex II Flugzeuge, Fallschirme und
Winden bleiben also unverändert
(Technische Ausweise)
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BWLV & Teil-M
►CAMO plus – im BWLV
• „angeboten“ wird unüberwachte Umgebung
Verfahren sind dann vergleichbar wie bisher,
Verantwortung weiterhin beim Halter,
keine Datenbank / Internet-Überwachung
• weiterhin wird es den LTB geben
Verfahren für Annex II Flugzeuge, Fallschirme und
Winden bleiben also unverändert
(Technische Ausweise)
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BWLV & Teil-M
►Instandhaltung, Wartung, Reparaturen
• Was ist Instandhaltung?
• Faustregel:
alles was im Flughandbuch unter Vorflugkontrolle &
Normalverfahren beschrieben ist, gehört zum
Flugbetrieb
• der Rest ist Instandhaltung
– wie Wartungsaufgaben
– wie Reparaturen und Überholungen
– wie Modifikationen
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BWLV & Teil-M
►Ebenen der Instandhaltung
Komplexität
komplexe Instandhaltung
Instandhaltungsbetrieb
(gemäß Anlage VII)
komplexe Instandhaltung
ELA 1
(gemäß Anlage VII)
Pilot-Eigentümer darf durchführen
Freigabe durch freigabeberechtigtes Personal
•
Pilot-Eigentümer darf durchführen und freigeben
(gemäß Anlage VIII, nur < 2730 kg)
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BWLV & Teil-M
►Komplexe Instandhaltungsaufgaben
Anlage VII
Komplexe Instandhaltungsaufgaben
Die folgenden Arbeiten stellen die in M.A.502(d)3, M.A.801(b)2 und M.A.801(c) aufgeführten komplexen
Instandhaltungsaufgaben dar:
1. Die Änderung, die Reparatur oder der Austausch eines der
nachfolgend aufgeführten Teile der Zelle durch Nieten, Kleben,
Laminieren oder Schweißen:
a) eines Kastenholmes,
b) eines Teiles des Tragflächenholmes oder des -holmgurtes
c) eines Holmes,
d) eines Holmgurtes,
e) eines Teiles eines Fachwerkholmes,
f) des Holmsteges,
g) eines Rumpfkiel- oder Kimmteiles eines Flugbootrumpfes oder
eines Schwimmers,
h) von Druckgliedern aus Wellblech in einem Tragflügel oder einer
Leitwerksfläche,
i) einer Tragflächen-Hauptrippe,
j) einer Tragflächen- oder Leitwerksstützstrebe,
k) eines Motorträgers,
l) eines Rumpflängsträgers oder -spanten,
m) eines Teiles eines seitlichen Trägers, horizontalen Trägers oder
Brandschotts,
n) einer Sitzbefestigung oder eines -lagerbockes,
o) die Erneuerung von Sitzschienen,
p) einer Fahrwerksstrebe oder -knickstrebe,
q) einer Achse,
r) eines Rades und
s) einer Schneekufe oder eines Kufengestells, ausgenommen die
Erneuerung einer Beschichtung mit niedriger Reibung.
2. Die Änderung oder Reparatur eines der folgenden Teile:
a) der Luftfahrzeugbeplankung oder der Beplankung eines
Schwimmers, wenn die Arbeiten die Verwendung einer
Stütze, eines Bockes oder einer Befestigung erfordern,
b) von Luftfahrzeugbeplankungen, die
Druckbeaufschlagungs-lasten unterliegen, wenn der
Schaden in der Beplankung in irgendeiner Richtung mehr als
15 cm (6 Zoll) umfasst,
c) eines lastbeaufschlagten Teils der Steuerungsanlage,
einschließlich Steuersäulen, Pedalen, Wellen, Quadranten,
Umlenkhebeln, Steuerhörnern und geschmiedeten
Lagerböcken oder Lagerböcken aus Guss, ausgenommen ist
jedoch
i) das Aufhämmern von Reparaturspleißen oder
Seilbeschlägen und
ii) der Austausch eines Stoßstangen-Endanschlusses, der
durch Niete befestigt ist, und
d) jedes anderen nicht unter Ziffer 1 aufgeführten
Strukturbauteils, das ein Hersteller in seinem
Instandhaltungshandbuch, Strukturreparaturhandbuch
oder seinen Anweisungen für die Aufrechterhaltung der
Lufttüchtigkeit als Primärstrukturbauteil gekennzeichnet hat.
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BWLV & Teil-M
►Pilot-Eigentümer Instandhaltung
• geregelt in Anlage VIII
• keine entscheidende Auswirkung auf Lufttüchtigkeit
• kein Ausbau größerer Komponenten / Baugruppen
• keine LTA-Arbeiten wenn nicht genehmigt
• keine Spezialwerkzeuge
• keine speziellen Prüfverfahren
• keine Sonderprüfungen (z.B. nach harter Landung)
• Beispiellisten in AMC zu Anlage VIII
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BWLV & Teil-M
►Unterlagen für Reparaturen, Modifikationen
• Reparaturen dürfen nur auf Basis genehmigter
Unterlagen durchgeführt werden:
– Reparaturhandbuch
– von einem Entwicklungsbetrieb genehmigt
– Segelflugzeughersteller haben TM herausgegeben:
• viele bekannten Reparaturunterlagen
• EASA genehmigt
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BWLV & Teil-M
►Unterlagen für Reparaturen, Modifikationen
• Reparaturen dürfen nur auf Basis genehmigter
Unterlagen durchgeführt werden:
– Reparaturhandbuch
– von einem Entwicklungsbetrieb genehmigt
– Segelflugzeughersteller haben TM herausgegeben:
• viele bekannten Reparaturunterlagen
• EASA genehmigt
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BWLV & Teil-M
►Neu im Teil-M
• Jede Instandhaltung muss per
Freigabebescheinigung abgeschlossen werden
• in jedem Fall Eintrag, besser direkt die
Freigabebescheinigung ins Bordbuch
• gilt für jede Instandhaltung, d.h. alles außer
Vorflugkontrolle oder Normalverfahren des
Flughandbuchs
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BWLV & Teil-M
►Neu im Teil-M
• Jede Instandhaltung muss per
Freigabebescheinigung abgeschlossen werden
• in jedem Fall Eintrag, besser direkt die
Freigabebescheinigung ins Bordbuch
• gilt für jede Instandhaltung, d.h. alles außer
Vorflugkontrolle oder Normalverfahren des
Flughandbuchs
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BWLV & Teil-M
►Neu im Teil-M
• Jede Instandhaltung muss per
Freigabebescheinigung abgeschlossen werden
• in jedem Fall Eintrag, besser direkt die
Freigabebescheinigung ins Bordbuch
• gilt für jede Instandhaltung, d.h. alles außer
Vorflugkontrolle oder Normalverfahren des
Flughandbuchs
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BWLV & Teil-M
►Freigabeberechtigtes Personal
• dieses Personal stellt die Freigabebescheinigungen
aus (und prüft und unterschreibt bei der jährlichen
Prüfung der Lufttüchtigkeit)
• Segelflug, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe:
Verweis auf nationales Recht (also Prüfer Kl. 3)
• Ausblick: Part 66 – L Lizenzen für ELA Flugzeuge
– Basis sind die Ausbildungsrichtlinien des DAeC
– Inhaber Technischer Ausweise werden eine „abgespeckte“
L Lizenz mit eingeschränkter Freigabemöglichkeit haben
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BWLV & Teil-M
►Freigabeberechtigtes Personal
• Freigabeberechtigtes Personal ist z.Zt. nur
a) der Prüfer
b) der Pilot/Eigentümer
• bei Vereinen müssen per Liste die Pilot/
Eigentümer festgelegt sein
• Inhaber technischer Ausweise haben z.Zt. keine
Privilegien
(Änderung des Part 66)
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BWLV & Teil-M
►Pilot - Eigentümer
• Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene
Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und
im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der
entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist.
• Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen
komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII .
• Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage
VIII aufgeführt sind.
• Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend
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BWLV & Teil-M
►Pilot - Eigentümer
• Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene
Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und
im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der
entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist.
• Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen
komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII .
• Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage
VIII aufgeführt sind.
• Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend
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BWLV & Teil-M
►Freigabebescheinigung
• WAS ist gemacht worden?
• WANN ist dies geschehen?
• WER hat das Flugzeug wieder zum Betrieb
freigegeben?
• Frist: Freigabe immer sofort …
…aber gemäß Part-M bis zu 30 Tage Zeit für den Eintrag
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BWLV & Teil-M
Freigabebescheinigung
Jeder Wartungsvorgang an
Luftfahrzeugen muss mit einer
Freigabebescheinigung
abgeschlossen werden.
Abzulegen im Bordbuch und in
der L-Akte
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BWLV & Teil-M
Freigabebescheinigung
Jeder Wartungsvorgang an
Luftfahrzeugen muss mit einer
Freigabebescheinigung
abgeschlossen werden.
Abzulegen im Bordbuch und in
der L-Akte
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BWLV & Teil-M
►Prüfung der Lufttüchtigkeit
• ersetzt die frühere Jahresnachprüfung
• aus dem Nachprüfschein wird nun die
Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit
(ARC - Airworthiness Review Certificate)
• Abstand alle 12 Monate – kann bis zu 90 Tagen
vor dem Fälligkeitstermin durchgeführt werden
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BWLV & Teil-M
Bescheinigung über die
Prüfung der
Lufttüchtigkeit
Die Bescheinigung wird vom
Prüfer nach der
Lufttüchtigkeitsprüfung
ausgestellt.
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BWLV & Teil-M
►Prüfung der Lufttüchtigkeit
• Fristen für „Nachprüfung“
a) i.d.R. alle 12 Monate
b) bis zu 90 Tage vor dem Termin
• spezielle Verfahren in überwachter Umgebung
• keine „große Nachprüfung“ bei Fristüberschreitung
mehr gefordert, d.h. „normale ARC Prüfung“
• keine Fristen für Wägung gefordert
(siehe NFL II)
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BWLV & Teil-M
►Prüfung der Lufttüchtigkeit
• Fristen für „Nachprüfung“
a) i.d.R. alle 12 Monate
b) bis zu 90 Tage vor dem Termin
• spezielle Verfahren in überwachter Umgebung
• keine „große Nachprüfung“ bei Fristüberschreitung
mehr gefordert, d.h. „normale ARC Prüfung“
• keine Fristen für Wägung gefordert
(siehe NFL II)
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BWLV & Teil-M
►Teil-M im BWLV
• der BWLV betreibt nunmehr
- Instandhaltungsbetrieb (Part F)
- CAMO (Part G)
- Luftfahrttechnischer Betrieb (LTB)
• Informationen alle auf BWLV Homepage abrufbar
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BWLV & Teil-M
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BWLV & Teil-M
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BWLV & Teil-M
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BWLV & Teil-M
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BWLV & Teil-M
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BWLV & Teil-M
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BWLV & Teil-M
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – das neue BWLV TBH
Erforderliche Rücksendung von folgenden
Unterlagen:
+ Kenntnisnahmenachweis
+ Meldung des Vereins
+ Meldung des Technischen Personals
+ Meldung der Luftfahrzeuge
Die Rücksendung der Formulare
ist noch nicht abgeschlossen …..
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – das neue BWLV TBH
Erforderliche Rücksendung von folgenden
Unterlagen:
+ Kenntnisnahmenachweis
+ Meldung des Vereins
+ Meldung des Technischen Personals
+ Meldung der Luftfahrzeuge
Die Rücksendung der Formulare
ist noch nicht abgeschlossen …..
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
Kläre, ob Dein Flugzeug in die „EASA Welt“
oder zum Annex II gehört –
nur für EASA Flugzeuge gilt der Part-M
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
Wenn Dein Flugzeug zur EASA Welt gehört,
benötigt es ein Instandhaltungsprogramm –
solch ein IHP kann ein Standard-IHP sein, das
im Wesentlichen auf die Handbücher und auf
Technische Mitteilungen und
Luftfahrttechnische Anweisungen verweist.
Beachte Sonderverfahren für Dein Flugzeug.
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Falls Dein Flugzeug so betrieben werden soll,
dass die Verantwortung für die Wartung nicht
beim Halter liegt, sondern an eine CAMO
delegiert werden soll, dann spricht man von
Betrieb in einer überwachten Umgebung – hier
gelten spezielle Regelungen, die vertraglich
vereinbart sein müssen.
Der BWLV bietet dies nicht an, weil diese
zusätzlichen Regelungen und Verfahren im
Segelflug normalerweise keine Vorteile haben.
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Sieh nach, ob Wartung am Flugzeug
durchgeführt wurde – alles was über
Flughandbuchverfahren hinausgeht ist
Wartung und bedingt eine Freigabe zum
Betrieb.
(3) überwachte
Umgebung ?
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Der Part-M regelt ausführlich die
Freigaberegelungen, nicht so sehr die
Durchführung der Wartungsaufgaben –
schaue in die Handbücher,
frage Deine Experten, wie die Inhaber
Technischer Ausweise und den Prüfer.
(3) überwachte
Umgebung ?
(4) Freigabe nach
Wartung !
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Überlege, wer die Freigabebescheinigung
ausstellen darf – bei einfachen Arbeiten
gemäß Anlage VIII darf dies der PilotEigentümer, sonst ein Prüfer Klasse 3.
(3) überwachte
Umgebung ?
(4) Freigabe nach
Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Vergewissere Dich, ob Du als
Pilot-Eigentümer bei Deinem Flugzeug
freigeben darfst –
…gültige Fluglizenz,
…Eigentum am Flugzeug,
…gegebenenfalls Regelungen im Verein.
(3) überwachte
Umgebung ?
(4) Freigabe nach
Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
(6) Wer gibt frei ?
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Die Freigabebescheinigung gehört ins
Bordbuch –
Was / Wann / Wer
muss immer darin angegeben werden.
(3) überwachte
Umgebung ?
(4) Freigabe nach
Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
(6) Wer gibt frei ?
(7) Pilot – Eigentümer
zutreffend?
Für Vorlagen oder separate Formulare für eine
Freigabebescheinigung konsultiere die BWLV
Informationen.
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Die Jahresnachprüfung heißt nun
„Prüfung der Lufttüchtigkeit“ und erfolgt
weiterhin alle 12 Monate –
beim Landesverband oder einer anderen
CAMO Plus Deiner Wahl wird sie
durchgeführt.
(3) überwachte
Umgebung ?
(4) Freigabe nach
Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
(6) Wer gibt frei ?
(7) Pilot – Eigentümer
zutreffend?
(8) Angaben in der
Freigabebescheinigung !
Sie führt zur Ausstellung des ARC, der
Bescheinigung über die Prüfung der
Lufttüchtigkeit.
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
Es wird sicher noch Änderungen einiger
Regelungen geben,
z.B. betreffs freigabeberechtigtem Personal
oder auch der nationalen Regelungen –
informiere Dich am besten über die BWLVHomepage im Bereich „LTB / EASA Betrieb“
dem technischen Betrieb des BWLV.
(3) überwachte
Umgebung ?
(4) Freigabe nach
Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
(6) Wer gibt frei ?
(7) Pilot – Eigentümer
zutreffend?
(8) Angaben in der
Freigabebescheinigung !
(9) ARC nach jährlicher
(Nach-)Prüfung !
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
(3) überwachte Umgebung ?
(4) Freigabe nach Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
(6) Wer gibt frei ?
(7) Pilot – Eigentümer zutreffend?
(8) Angaben in der Freigabebescheinigung !
(9) ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung !
(10) Informationen des BWLV !
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
(3) überwachte Umgebung ?
(4) Freigabe nach Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
(6) Wer gibt frei ?
(7) Pilot – Eigentümer zutreffend?
(8) Angaben in der Freigabebescheinigung !
(9) ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung !
(10) Informationen des BWLV !
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BWLV & Teil-M
►Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
(1) EASA / Annex II ?
(2) IHP ?
(3) überwachte Umgebung ?
(4) Freigabe nach Wartung !
(5) Wartungsverfahren?
(6) Wer gibt frei ?
(7) Pilot – Eigentümer zutreffend?
(8) Angaben in der Freigabebescheinigung !
(9) ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung !
(10) Informationen des BWLV !
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