Staatskanzlei Einführung der Bürokratiekostenmessung in Brandenburg SKM–Kompakt Leitstelle für Bürokratieabbau Ziele der Bürokratiekostenermittlung Staatskanzlei Die Belastung der Bürger und der Unternehmen durch Informationspflichten transparent machen Frühzeitiges.
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Staatskanzlei
Einführung der Bürokratiekostenmessung in Brandenburg
SKM–Kompakt
Leitstelle für Bürokratieabbau 0
Ziele der Bürokratiekostenermittlung
Staatskanzlei
Die Belastung der Bürger und der Unternehmen durch Informationspflichten transparent machen Frühzeitiges Einfließen von Reduzierungsmöglichkeiten in Normsetzungsprozess
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SKM-Projekte Brandenburg
Staatskanzlei
Quick Scan des gesamten Landesrechts durch den Landtag Ermittlung der Bürokratiekosten der Bauordnung SKM Scan des Wassergesetzes Ski-Projekt im Weiterbildungsrecht SKM-Erhebung bundesrechtlicher Pflichten nach dem SGB IX Erhebung der Informationskosten bei der Existenzgründung Ermittlung der Bürokratiekosten im Gaststättenrecht
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Beschluss der Amtschefs I
Ende Dezember 2008 Staatskanzlei
Einführung Bürokratiekostenmessung in Normprüfung Ab 1. April 2009 gilt: Erhebung der Bürokratiekosten mit angemessenen Aufwand nach den Grundsätzen von SKM-Kompakt als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung (§ 22 Abs. 3 GGO) Änderung der Anlage 9 und Anlage 9a der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Brandenburg Darstellung der Ergebnisse in der Kabinettvorlage und bei Gesetzen im Gesetzesvorblatt (Anlage 8 der GGO)
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Beschluss der Amtschefs II
Ende Dezember 2008 Staatskanzlei
Ermittlung der zu erwartenden Bürokratiekosten für Bürger und Unternehmen Ermittlung ausschließlich in der Entwurfsphase (ex ante) Wenn in kabinettpflichtigen Regelungsentwürfen (Gesetze und Verordnungen) neue oder geänderte Informationspflichten enthalten sind Gilt auch für die Umsetzung von Bundes- und EU-Recht Wenn bei Umsetzung für das Land Spielräume bestehen Bürokratiekosten werden nicht ermittelt bei Regelungen, die ausschließlich die Verwaltung und deren nachgeordneten Einrichtungen betreffen.
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Was sind Informationspflichten?
Staatskanzlei Definition
„Informationspflichten sind aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln.“ Quelle: § 2 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates Eine Informationspflicht kann aus einer Datenanforderung (z.B. Angabe der neuen Wohnanschrift bei Zuzug in eine neue Gemeinde) oder aus mehreren Datenanforderungen (z.B. bei der Anmeldung eines handwerklichen Gewerbes – Einreichen von verschiedenen Nachweisen) bestehen.
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Was sind Informationspflichten?
Staatskanzlei Beispiele
Dokumentations- und Berichtspflichten 10-jährige Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen über durchgeführte Maßnahmen der Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen (Wassergesetz) Mitteilung des Bauvorhabens zwei Wochen vor Bauende (Bauordnung) Genehmigungspflichten Straßenrechtliche Sondergenehmigungen, bspw. für die Nutzung des Bürgersteiges für Bestuhlung und Bewirtung (Straßengesetz) Eintragungs-, Registrierungspflichten Meldung nach Zuzug in die Gemeinde (Meldegesetz) Registereintragung bei Kammerberufen, z.B. von im Heilberuf Tätigen (Heilberufsgesetz) Zertifizierung von Produkten und Verfahren Fliegende Bauten (Bauordnung) Zulassung von Untersuchungsstellen für die Abwasseruntersuchung (Wassergesetz)
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Was sind keine Informationspflichten?
Staatskanzlei Beispiele
inhaltliche / materielle Verpflichtungen Erfüllen von Umweltauflagen z.B. Kauf von Luftfiltern Verpflichtung, die unmittelbar der Realisierung der Zielsetzung der gesetzlichen Regelung dient z.B. Gebote, Verbote
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Verzicht auf Bürokratiekostenermittlung
Staatskanzlei
Möglich, wenn durch die Änderung der bestehenden Informationspflicht die Bürokratiekosten gesenkt werden die Bürokratiekostenmessung - im Einvernehmen mit der Staatskanzlei – nicht erforderlich ist, z.B.
bei einer sehr geringen Fallzahl der Adressaten dieser Informationspflicht bei einer sehr geringen Höhe der zu erwartenden Bürokratiekosten
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Verlauf SKM – Kompakt
Staatskanzlei 5 Schritte:
1.
Identifikation der Informationspflichten 2.
Ermittlung der Mengenparameter 3.
Organisation und Durchführung der Expertenworkshops (gegebenenfalls Interviews) 4.
Berechnung und Analyse der Standardkosten 5.
Dokumentation der Ergebnisse
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Berechnung Bürokratiekosten
Staatskanzlei
Nach Bestimmung der Mengenparameter und Sammeln der benötigten Informationen werden die Bürokratiekosten wie folgt ermittelt: Kosten pro Aktivität Jährliche Anzahl der Aktivitäten Zeit x Tarif x Fallzahl x Periodizität Bürokratiekosten in Euro
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Berechnung Bürokratiekosten
Beispiel Gaststättengesetz (Brandenburg)
Staatskanzlei Informationspflichten ex ante
Anzeige gegenüber örtlichen Behörden vier Wochen vor Beginn des Betriebes Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes zwei Wochen vor Beginn des Betriebes
Kosten pro Aktivität
(Zeit x Tarif = Preis)
Zeit in min Tarif Preis Jährliche Anzahl der Aktivitäten
(Fallzahl x Periodizität = Menge)
Bürokratie kosten (€) Fallzahl Periodizität Menge Kosten
12 59 24€ 19€ 5€ 18€ 1.318
2.636
1 1 1.318
2.636
6.590€ 47.448€
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Vielen Dank f
ü
r Ihr Interesse
www.buerokratieabbau.brandenburg.de
Staatskanzlei des Landes Brandenburg Leitstelle Bürokratieabbau Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam