Leitbild Erhaltungskulturen MV - AG Geobotanik Mecklenburg

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Ex-situ-Kulturen bestandsgefährdeter und
raumbedeutsamer
Gefäßpflanzenarten in
Mecklenburg-Vorpommern

Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock
41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012


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Leitbild Erhaltungskulturen M-V

„ex-situ-Kulturen sind
intensivmedizinische
Maßnahmen im
botanischen
Artenschutz …“
Ex-situ-Erhaltung ist gemäß dem Übereinkommen über die Biologische
Vielfalt (5. Juni 1992) "die Erhaltung (genetischer Ressourcen) außerhalb
ihrer natürlichen Lebensräume.„ Unterteilung in Erhaltungskulturen und
Schutzsammlungen möglich.


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Übersicht Gefährdung der Gefäßpflanzenflora MV

Quelle: Voigtländer & Henker (2005): Rote Liste der Gefäßpflanzen von Mecklenburg-Vorpommern


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Florenschutzkonzept als Basis der Erhaltungskulturen MV
Kriterien für die Auswahl von Zielarten (n=2464)
Raumbedeutsamkeit/
Verantwortlichkeit
Global, national, regional

Landesweite
Gefährdung
Rote Liste MV

Überregionale
Gefährdung
!!!, !!, !

Gesetzliche
Schutzverpflichtung
§§, §

Überregionale Bedeutung:
Prioritätenliste: 320 Arten

Handlungserfordernis
für Schutzmaßnahmen

251 Sippen mit
Handlungserfordernis
davon
76 Sippen mit höchstem
Handlungserfordernis !!!

Arten- und Biotopschutz, Schutzgebietsausweisung, Pflegemaßnahmen, Erhaltungskulturen, Monitoring,
Großschutzgebiete, EU-Förderung


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Erhaltungskulturen MV
Entwicklung eines Konzeptes für Erhaltungskulturen:
• 2007 erste Gedanken über Erhaltungskulturen in der AG Geobotanik
und dem LUNG
• 2008/2009: Auswahl von Arten und Abstimmung mit FA Geobotanik,
AG Geobotanik MV
• 2009: Beantragung von Sachmitteln zur Einrichtung und Pflege von
Erhaltungskulturen sowie für die Entnahme
• 2010: Vereinbarung zwischen LUNG MV und Uni Rostock über die
Etablierung einer Erhaltungskultur
• seit 2009 bis 2012 konzentrierte Umsiedlung von Pflanzen und
Entnahme von Saatgut zur Etablierung der Erhaltungskultur
• geplante kleinere Ausbringungen 2011/2012 von Kulturen aus dem
Botanischen Garten HRO


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Artenübersicht Erhaltungskulturen MV
Welche Arten sind für die Erhaltungskultur vorgesehen:
•Arten, die bereits kultiviert werden (z. B. Pot. wism.)
•Arten mit prioritärem Handlungsbedarf (76 Arten !!!)
•Arten der Anhänge II & IV der FFH-RL
•Arten, für die in benachbarten Bundesländern Artenhilfsprogramme
laufen

Welche Auswahlkriterien:
•fachlich: überschaubares Hybridisierungsverhalten
•fachlich: Haltung im Bot. Garten muss möglich sein
•Seltene Arten, i. d. R. < 10 Vorkommen in MV (Ausnahme : 2 Arten)
•Gesamtvorkommen in MV mittelbar oder unmittelbar gefährdet, bei
weiterem Verlust Gesamtbestand nicht überlebensfähig


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Artenübersicht Erhaltungskulturen MV


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Artenübersicht Erhaltungskulturen MV


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Artenübersicht Erhaltungskulturen MV


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Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen


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Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen


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Huperzia selago – FFH V: 2009 = 5 Vorkommen


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Luronium natans – FFH II & IV: 2009 = 3 (4) Vorkommen


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Kriechender Scheiberich (Apium repens) – FFH II & IV


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Apium repens – FFH II & IV: M-V = 21 (27) Vorkommen

Durch regelmäßige Beweidung mit
Schaffung von Bodenverletzungen ist
die Erhaltung möglich

Bei ungenügender oder falscher
Pflege gehen Bestände schnell zurück
Auch auf zeitweilig verwaisten
Standorten ist die Revitalisierung
möglich

=> Erfolgsaussichten: sehr gut!


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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Beispiel der
Einrichtung einer
Erhaltungskultur – wie
läuft es ab?


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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Botanisches
Artenmonitoring MV


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Cypripedium calceolus – FFH II & IV: M-V = 1 (2) Vorkommen

(gefüllter Kreis – rezentes Vorkommen; Kreis mit Kreuz – verschollenes Vorkommen)


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Cypripedium calceolus – Bestandsentwicklung (CC01)

CC01 - Bestandsentwicklung
50

Anzahl

40

gesamt

30

fertil

20

steril
Linear (gesamt)

10
0
2003

2005

2006

2008
Jahr

2009

2010


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Cypripedium calceolus – Bearbeitungsprobleme


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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Pflegemaßnahmen


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Pflegemaßnahmen am Originalstandort


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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Erhaltungskultur &
Wiederansiedlung


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Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008


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Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008


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Transport in den Botanischen Garten – August 2008


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Erhaltungskultur im Bot. Garten Rostock – Mai 2010


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Vermehrung der Pflanzen


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Ermittlung von Wiederansiedlungsflächen in M-V

Verschiedene Studien und
Diplomarbeiten zu den
binnenländischen Kreidebrüchen auf
HI Jasmund liegen vor,
Expertenbefragung,

weiterreichende Untersuchungen
=> Erfolgsaussichten: gut,
langfristig nicht gesichert!


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Begleituntersuchungen zur Wiederansiedlung

Semesterarbeit von Annemarie Neugebauer


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Grundlagen der Wiederansiedlung
IUCN Richtlinie als übergeordnete Ebene
CBD – Konvention über die Biologische
Vielfalt (RIO)
Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen
(GSPC)
Florenschutzkonzept MV
Biodiversitätsstrategie MecklenburgVorpommern
Bundesnaturschutzgesetz &
Naturschutzausführungsgesetz MV


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Was ist notwendig?
Ausblick
Untersuchungen zur Populationsökologie der Arten (Wissenschaft)
Standortsuche für die
Wiederausbringung (AG Geobotanik,
Verwaltung), einschließlich
Entwicklung eines Modells zur
„automatisierten Standortsuche“ mittels
GIS & Datenbestand LUNG
(Wissenschaft)
Kulturerfahrungen: Sammeln von
bestehenden Erfahrungen anderer
Akteure, Erprobung eigener
Kulturmethoden (AG Geobotanik, Bot.
Garten)
Schaffung der administrativen,
finanziellen und personellen
Randbedingungen für eine
Wiederansiedlung (AG Geobotanik?,
Verwaltung?)


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Rechtliche Aspekte von Erhaltungskulturen
§ 39 - Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
(1) Es ist verboten,
...
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen
oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten wild lebender Pflanzen . . . ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu
zerstören.
(2) . . . ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG
aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen.
(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose,
Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an
Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf
pfleglich entnehmen und sich aneignen.
§ 44 - Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
...
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
(Zugriffsverbote).
(2) Es ist ferner verboten,
1. . . . Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder
Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten
(Besitzverbote),


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Ehrenamtliche Mitarbeiter

Floristische Kartierung Mecklenburg-Vorpommern
AG Geobotanik Mecklenburg-Vorpommern

Arterfassung – Florenschutzkonzept – Monitoring - Erhaltungskulturen
verändert nach A. Abdank, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V


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Vielen Dank für
Ihre
Aufmerksamkeit

& die Zusammenarbeit!
Wichtiger Link zu weiteren
Informationen:

www.ex-situ-erhaltung.de