Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Bürgerarbeit I JOB Assist Kreisvolkshochschule Göttingen Beschäftigungsförderung Göttingen Übersicht 1. Begrüßung durch den Landkreis Göttingen Referent: Franz Wucherpfennig 2. Bürgerarbeit, Verfahren, Antragstellung Referentin: Ines Paare 3. Wichtige Hinweise – Referent: Tobias.
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Transcript Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Bürgerarbeit I JOB Assist Kreisvolkshochschule Göttingen Beschäftigungsförderung Göttingen Übersicht 1. Begrüßung durch den Landkreis Göttingen Referent: Franz Wucherpfennig 2. Bürgerarbeit, Verfahren, Antragstellung Referentin: Ines Paare 3. Wichtige Hinweise – Referent: Tobias.
Herzlich Willkommen
zur Informationsveranstaltung
Bürgerarbeit I JOB Assist
Kreisvolkshochschule
Göttingen
Beschäftigungsförderung
Göttingen
Übersicht
1.
Begrüßung durch den Landkreis Göttingen
Referent: Franz Wucherpfennig
2.
Bürgerarbeit, Verfahren, Antragstellung
Referentin: Ines Paare
3.
Wichtige Hinweise – Referent: Tobias Effner
4.
Zielgruppe – Referent: Tobias Effner
5.
Praxisbeispiele – Referent: Günther Barwanietz
6.
Diskussion mit anschließender persönlicher Beratung
2. Was ist Bürgerarbeit?
BMAS ruft am 19.04.2010 das Verfahren für das Modellprojekt
Bürgerarbeit ins Leben
Teilnahme des Landkreises Göttingen am mehrstufigen
Interessenbekundungsverfahren
Finanzierung: Projektförderung über Bundesmittel + über den
Europäischen Sozialfonds (ESF)
Durchführung: 197 Grundsicherungsstellen bundesweit
Landkreis Göttingen in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule
und der Beschäftigungsförderung
JOB Assist und Bürgerarbeit in Göttingen
Gesamt-Projektdauer im Landkreis GÖ:
01.10.2010 bis 31.12.2014
Projektteilnehmer: erwerbsfähige Hilfebedürftige (arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III),
die Leistungsbezieher sind (i.S.d. § 7 SGB II)
Projekt: mindestens 2 Jahre Arbeitslosigkeit
Voraussetzung für Bürgerarbeit: 6monatige
Vorschaltmaßnahme JOB Assist
Modell: JOB Assist und Bürgerarbeit
Teilnehmerkreis
Phase 1: Aktivierungsphase
von
Vermittlung in den
allgemeinen
Arbeitsmarkt
600
Teilnehmerinnen &
Teilnehmern
200 Bürgerarbeiter
Phase 2: Bürgerarbeit
Phase 3: Beschäftigungsbegleitendes Coaching
JOB Assist und Bürgerarbeit in Göttingen
Phase 1: Aktivierungsphase noch bis 31.12.2011
Vorrangiges Ziel: Vermittlung 1. Arbeitsmarkt
Standortbestimmung, Beratung, Bewerbungstraining,
Einzel- und Gruppencoaching, Qualifizierungsbausteine
Phase 2: Gesamtkontingent Bürgerarbeitsplätze:
600 Teilnehmer = 200 Bürgerarbeitsplätze
(abhängig von Teilnehmerzahl 1:3)
Besetzung von Bürgerarbeitsplätzen in Landkreis und
Stadt Göttingen seit 01.04.2011
Phase 3: Beschäftigungsbegleitendes Coaching
Allgemeine Infos zur Bürgerarbeit
Zusätzlich und im öffentlichen Interesse, keine
Verdrängung / Verhinderung regulärer
Beschäftigungen, Wettbewerbsneutralität
bis zu 100 % Finanzierung als nicht rückzahlbarer
Zuschuss durch BVA
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
(ohne AL-Versicherung) bis zu 3 Jahre:
Festbetrag i.H. v. 1.080 € monatlich bei 30 Stunden/Woche = 900 € ANBrutto + 180 € AG-Anteil Sozialversicherungen
bzw. 720 € monatlich bei 20 Stunden/Woche = 600 € AN-Brutto
Verdienst-Aufstockung durch AG möglich!
Verfahren und Antragstellung Bürgerarbeit
Voraussetzungen für Antragsteller:
Gemeinnützige Institutionen
Eingetragene Vereine
Kirchliche Einrichtungen
Städtische Einrichtungen
Kommunale Einrichtungen
3. Verfahren und Antragstellung
verschiedene Institutionen und Netzwerkpartner
sind an der Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes beteiligt
Landkreis Göttingen – Jobcenter
KVHS und BFGOE Göttingen – Job Coaches
Lenkungsausschuss – regionaler Konsens
Bundesverwaltungsamt (BVA) – zentrale Prüfungsstelle
mehrstufiges Verfahren
Schritt 1: Sprechen Sie uns an –
Tipps für Ideenentwicklung
standortnahe Ansprechpartner (Gö, Dud, HaMü) helfen Ihnen
größerer Erfolg mit Schaffung einer neuen Projektidee
klare Abgrenzung der Tätigkeiten zum Stammpersonal
möglichst große Zielgruppe über das Projekt ansprechen (keine
Einzelpersonen)
kritisch sind Einnahmen, die mit Bürgerarbeit erzielt werden
Träger muss Weisungs- und Direktionsrecht gewährleisten
Schritt 2: Antragstellung Bürgerarbeit
in zweifacher Ausfertigung beim Landkreis Göttingen
einzureichen (Kontaktperson: Sonja Gastorf)
Vorprüfung der Fördervoraussetzungen durch die
Grundsicherungsstelle (Gremium: Lenkungsausschuss)
Bestätigung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen durch
den Landkreis Göttingen
Antragsunterlagen (elektronisch + schriftlich) ans
Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA)
Bewilligungsbescheid für max. drei Jahre durch das BVA
Infos: Beantragung Bürgerarbeit
Neu-Antragstellung noch bis zum 15.11.2011 beim LK
GÖ, zur Vorlage beim BVA bis 31.12.2011
Förderung maximal für einen Zeitraum von 36 Monaten,
bis spätestens 31.12.2014
volle Ausschöpfung von 3 Jahren nur mit Start zum 01.01.12!
Bewilligung BüA und erstmalige Besetzung bis 01.05.2012
Mittelanforderungen können im Voraus beim BVA
gestellt werden
Nachbesetzungen frei werdender Bürgerarbeitsplätze
jederzeit möglich (Förderungsanspruch bleibt bestehen)
Schritt 3: Bürgerarbeit bewilligt –
Wie geht es weiter?
Zuwendungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und BVA
Bewerberauswahlverfahren von Job Coachs eingeleitet
(Bewerbungen + Vorstellungsgespräche erwünscht)
Abschluss eines Arbeitsvertrages
Versand des Arbeitsvertrages + „Bewerbervorschlag“ an das BVA
Mitteilungs- und Nachweispflichten des AG:
Einwilligungserklärung, Informationserklärung und Teilnehmerfragebogen
Nachweis der Anwesenheit (Stundenzettel, Zeiterfassung)
Anzeigen von Änderungen
Zwischen- und Verwendungsnachweis
Mittelanforderungen und Ausgabenerklärungen (Gehaltsabrechnungen)
Bewilligte Bürgerarbeitsplätze bundesweit:
Stand 30.09.2011
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
883
1174
1400
2197
192
70
838
1030
1335 2312
501
891
2086
4203
465
1409
GÖ:
109 bewilligt, 25 beantragt, 29 Neuanträge
= 37 freie Plätze (Stand: 10.10.2011)
bewilligte Stellen 20986 - abgelehnte Stellen 1173
Wichtige Hinweise: Tarifgebundenheit
„Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) findet keine
Anwendung bei Beschäftigten, die Arbeiten nach den §§ 260ff
SGB III verrichten. Diese sog: ‚Öffnungsklausel‘ gilt auch für
Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Modellprojekts
‚Bürgerarbeit‘.“ (Quelle: www.bva.bund.de)
„Das Bruttoarbeitsentgelt muss bei einer Beschäftigung von
30 Wochenstunden mindestens 900 € und bei 20 Wochenstunden mindestens 600 € monatlich betragen. Sofern Tarifverträge bzw. Branchenmindestlöhne gelten und diese
über 900 € bzw. 600 € monatlich liegen, so ist das höhere
Bruttoarbeitsentgelt zu zahlen.“ (Quelle: www.bva.bund.de)
Wichtige Hinweise: Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung ist zulässig.
„Die bewilligten Tätigkeiten bleiben auch dann verbindlich
und dürfen nicht verändert werden, wenn der Arbeitnehmer
an einen Dritten zur Arbeitsleistung überlassen wird. In
diesen Fällen hat der Zuwendungsempfänger (Verleiher)
organisatorisch sicherzustellen, dass auch inhaltlich keine
Abweichung von den bewilligten Arbeiten erfolgt.“
„Einnahmen als Gegenleistung für die Überlassung des
Bürgerarbeiters zur Arbeitsleistung (…) schließen eine
Förderung aus.“
(Quelle: www.bva.bund.de)
Wichtige Hinweise:
Arbeitsvertrag / Teilzeit- und Befristungsgesetz
Befristetes Arbeitszeitverhältnis, konkrete Ausgestaltung
des Arbeitsvertrages obliegt den Vertragsparteien
BVA verweist auf Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichtes:
„Gewährung öffentlicher Fördergelder kann danach die
Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigen, wenn die
Förderung voraussetzt, dass zusätzliche Arbeitsplätze
und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten
geschaffen werden sollen“
(BAG, Urteil vom 22. April 2009, 7 AZR 96/08)
Wichtige Hinweise:
Arbeitsvertrag - Doppelbefristungen
„Die Verträge sollten - ggf. neben einer Zeitbefristung - eine
Zweckbefristung enthalten. Von der Rechtsprechung sind
sog. „Doppelbefristungen“ anerkannt.“
„Ziel des Modellprojekts ist es, arbeitslose erwerbsfähige
Hilfebedürftige in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu
integrieren. Bei Erreichen des vereinbarten Zwecks endet
der Vertrag aufgrund der Zweckerreichung grundsätzlich.
Einer Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.“
(Quelle: BMAS „Fragen und Antworten zur Durchführung von
Modellprojekten „Bürgerarbeit“)
4. Zielgruppe für Bürgerarbeit
Langzeitarbeitslose (mindestens 2 Jahre)
i.d.R. zwischen 25 und 50 Jahren
alleinerziehend
überbetriebliche Ausbildung im
Handwerks- und Verwaltungsbereich
mehrere Vermittlungshemmnisse
hochmotivierte Kunden und Kundinnen
begreifen Bürgerarbeit als Chance, wieder
„Fuß“ zu fassen
Haushaltsunterstützung“
Emmaus Meilenstein e.V. – „Betreuung des Jugendtreffpunktes EMMA“
5. Praxisbeispiele
Energieagentur Region Göttingen e.V. – „Haushaltsenergieberatung“
Europäisches Brotmuseum e.V. – „Betreuung museumspädagogischer Aktivitäten und
Sonderaktionen“
Evang.-luth. Christopherusgemeinde – „Stärkung der Christopherusgemeinde, vornehmlich
des Kindergartens“
Ev.-luth. Kirchenkreis Göttingen, Neue Arbeit Brockensammlung –
„Transport und Lagerung von Gebrauchtwaren, Verkauf von Gebrauchtwaren, Möbelrecycling“
Familienbildungsstätte Untereichsfeld e.V. – „Öffentlichkeitsarbeit und Kinderbetreuung“
Flecken Bovenden – „Bestandserhebung in der Gemeindebibliothek Bovenden“
Förderkreis der Grundschule am Wall e.V. – „Leseförderung für benachteiligte Kinder“
Förderverein der ev. Erwachsenenbildung Göttingen-Münden
„Hilfe bei der Integration von Ausländern“
Förderverein der Straßensozialarbeit e.V. – „Frühstücks- und Mittagstisch,
Spendenannahme, Transport der Waren“
Förderverein des Reg. Umweltbildungszentrums Reinhausen e.V. – „Einrichtung von
Gartenanlagen und Streuobstwiesen für schulische Umweltbildung“
Förderverein für die Pestalozzi-Schule Duderstadt e.V. –
„Pflege und Anlegen eines ökologischen Lehrgartens“,
„Gesundes Schulfrühstück im Rahmen von PRINT“,
„Einzelfallhilfe für Kinder in besonderen Lebenslagen“
Danke
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für Fragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns im Anschluss
für eine persönliche Beratung an!