Ausstellungsunterlagen-Clubschau 2015 - kleintierzuchtverein h

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Transcript Ausstellungsunterlagen-Clubschau 2015 - kleintierzuchtverein h

Hermelin und Farbenzwergeclub Hessen-Nassau
Ausstellungsordnung zur 32. Clubvergleichsschau
der Hermelin- und Zwergkaninchenzüchter
am 3. und 4. Oktober 2015 in der Markthalle, Ste-Foy-Straße, 65549 Limburg/Lahn
1. Veranstalter Hermelin und Farbenzwergeclub Hessen/Nassau
in Verbindung mit KZV H 183 Lahntal/Limburg
2. Ausstellungsleitung
Ausstellungsleiter:
Horst Freitag – Postfach 12 79 – 51557 Windeck
Tel. : (0 26 82) 96 05 00
Mail : [email protected]
Gottfried Albach – Berliner Straße 43 – 35447 Reiskirchen
Tel. : (0 64 01) 59 55
Stellvertreter:
Bernd Besier, Bischof-Blum-Straße 1,65611 Oberbrechen
Tel.: (0 64 83) 54 12
Reinhard Pötz – Hahmbühl 3 – 56414 Molsberg
Tel. : (0 64 35) 87 24
Ausstellungskassier:
Rainer Reusch – Pfortenstraße 39 – 65589 Hadamar
Tel. : (0 64 33) 55 66
3. Durchführung
Die Ausstellung wird nach den Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen des ZDRK und den folgenden
Ausstellungsbestimmungen durchgeführt. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die
Ausstellungsbestimmungen an. Ausstellen können alle organisierten Mitglieder der Hermelin- und
Farbenzwergclubs im ZDRK. Zugelassen sind alle im ZDRK anerkannten Hermelin und Farbenzwerge.
Die Tiere müssen gebracht und geholt werden.
4. Preisrichter
Die Verpflichtung der Preisrichter obliegt der Ausstellungsleitung gemäß der AG-Vereinbarung. Jeder
Club, der mehr als 60 Tiere ausstellt, ist berechtigt einen Preisrichter vorzuschlagen. Vorabmeldungen
bis zum 25.08.2015 mit Namensangabe an den Ausstellungsleiter. Ebenso sind die Zuträger
namentlich anzumelden.
5. Schauform
Zugelassen sind Alttiere. Jede Rasse und jeder Farbenschlag konkurrieren untereinander. Ersatztiere
müssen gleicher Rasse und Farbe sein. In den Wettbewerb um den Pokal für den besten Club gelangen
die besten 20 Tiere eines Clubs des Jahrgangs 2015. Der Anteil der Hermelin RA/BA darf höchstens 10
Tiere zusammen betragen.
6. Rassemeister
Die vier besten Tiere einer Rasse bzw. Farbenschlages jüngsten Jahrganges, beiderlei
Geschlechts, eigene Zucht eines Züchters / ZGM gelangen in die Wertung um den Titel
Rassemeister.
7. Preisverteilung:
Gespendete Ehrenpreise, sowie 30% des Standgeldes werden als Ehrenpreise
ausgegeben. Die Preisverteilung erfolgt Klassenweise. Keine Preisgeld.
8. Kost en
Standgeld pro Tier
Unkosten pro Tier + Versicherung
Porto + Drucksachen je Aussteller
Gesamtkatalog je Aussteller
Dauereintrittskarte
Ummeldungen pro Tier
2,50 €
2,00 €
2,00 €
4,00 € - Familie eventuell nur ein Katalog
3,00 €
1,50 €
9. Meldepapiere
Es sind nur die Meldepapiere der Ausstellungsleitung zu verwenden, sie können jedoch kopiert
werden. Die Papiere können auf unserer Homepage herunter geladen werden:
www.kleintierzuchtverein-h-183-lahntal-limburg.de
10. Impfpflicht
Die gemeldeten Tiere müssen mindestens 14 Tage, jedoch längstens ein Jahr vor Schaubeginn
gegen RHD geimpft sein. Die Impfbescheinigung ist bei der Einlieferung als Kopie abzugeben
(ohne vorliegende Impfbescheinigung erfolgt keine Annahme der Tiere.
11. Anmeldungen
Die Anmeldungen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen, per Post oder E-Mail an den
Ausstellungsleiter. Für jede Rasse und Farbenschlag ist ein gesonderter Anmeldebogen zu verwenden.
Meldeschluss ist der 11.09.2015.
Die Kosten sind auf das Konto Rainer Reusch:
Konto IBAN DE90 5115 0081 0000 0331 83 HELADEF1LIM
mit Verwendungsangabe „32. Clubvergleichsschau und Züchtername" zu überweisen.
Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist der Anmeldung beizulegen. Bei Sammelüberweisungen muss eine
Aufstellung der Aussteller und deren jeweiligen Kosten beigefügt werden.
1 2 . T ierv er k auf
Der Tierverkauf wird nach § 13 der AAB, durch Beauftragte der Ausstellungsleitung im Namen des
Ausstellers durchgeführt (ohne Haftung). Eigenvordrucke zu Verkauf an den Käfigen sind unzulässig. Der
Verkaufspreis ist im Meldebogen anzugeben. Alle Tierverkäufe sind nur mit Genehmigung der
,
Ausstellungsleitung möglich. Der Käufer hat eine Vermittlungsgebühr von 5,00 E je verkauftes Tier
zu tragen. Für Nachträglich als verkäuflich gemeldete Tiere oder deren Rückkauf bei der Ummeldung
,
werden diese wie Ummeldungen bearbeitet und wie diese berechnet, Gebühr 1,50 E.
Die Ausgabe der verkauften Tiere erfolgt frühestens nach der offiziellen Eröffnung der Schau am Samstag.
Verkaufte Tiere, die nach Ende der Schau noch in den Käfigen sitzen, werden Eigentum des Hermelin und
Farbenzwerge Clubs Hessen/Nassau.
1 3 . E i n l i e f e r u n g – Au s s e t z e n
Einlieferung erfolgt am Donnerstag 01.10.2015 von 17.00 bis 20.00 Uhr und Freitag, den
02.10.2015 von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Ausgestallt werden kann ab Sonntag, den 04.10.2015 ab 14.00 Uhr.
1 4 . Bew e rt un g
Die Bewertung der Tiere erfolgt am Freitag, den 02.10.2015 ab 14.00 Uhr im AB-System,
nach dem Standard des ZDRK. Kranke oder krank erscheinende Tiere werden von der
Bewertung
ausgeschlossen und aus der Ausstellung entfernt.
Nicht umgemeldete Tiere fallen aus der Preisverteilung.
1 5 . F ü t t e r u n g Die Fütterung erfolgt mit Pellets, Heu u. Wasser. Pro Tier sind je ein Trink u.
Futterbecher mitzubringen.
1 6 . Tierv erluste
Für Verluste durch höhere Gewalt oder durch unvorhergesehene Ereignisse lehnt die
Ausstellungsleitung jegliche Entschädigung ab. Sollten Tierverluste durch Verschulden der
Ausstellungsleitung entstehen, so wird ein Betrag gem. AAB von 20,00 Euro erstattet.
Sollte die Ausstellung wegen höherer Gewalt oder ähnlichem nicht stattfinden, werden die durch
Vorarbeiten entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten.
1 7 . Öffnungszeiten
Die Schau ist am Samstag 03.10.2015 in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr und am Sonntag, den
04.10.2015 in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.
Die offizielle Eröffnung findet statt am Samstag 03.10.2015 um 11.00 Uhr und am Sonntag um 10.00
Uhr die Züchteraussprache.
1 8 . Züchterabend:
Der Züchterabend findet am 03.10.2015 ab 19.00 Uhr statt.
Bitte um Menübestellung.
1 9 . Zimmerreservierungen:
Auf der Homepage wird ein Gastgeberverzeichnis der Umgebung von Limburg zu finden sein.
Die Buchung bitte selbstständig vornehmen.
20. S c h l u s s b e s t i m m u n g e n :
Mit der Unterschrift auf dem Meldebogen erkennt der Aussteller die Ausstellungsbestimmungen an. In allen
Streitigkeiten, welche die Ausstellung betreffen, entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des
ordentlichen Rechtsweges. Einsprüche und sonstige Beschwerden werden nur bis zum
04.10.2015 bis spätestens 12.00 Uhr beim Ausstellungsleiter entgegengenommen.
Ausstellungsleitung:
Horst Freitag
Gottfried Albach