Gesetzliche Leistungen von A bis Z - Bahn BKK

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Transcript Gesetzliche Leistungen von A bis Z - Bahn BKK

Gesetzliche
Leistungen
von A bis Z
Die BAHN-BKK bietet
Ihnen über 80 EXTRAS.
EXTRAS sind speziell
für Sie entwickelte Produkte und Leistungen,
die Ihnen einen Mehrwert geben, da sie über
die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
In der Broschüre haben
wir EXTRAS mit einem
Symbol markiert. Alle
auf einen Blick finden
Sie im Internet unter
 www.bahn-bkk.de/
EXTRAS
A
Der Sicherheitsschirm für Ihre Gesundheit: Die BAHN-BKK als
gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen eine Vielzahl von Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind. In dieser Broschüre möchten wir
Ihnen die wichtigsten Leistungen im Überblick vorstellen – von A
bis Z. Selbstverständlich beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAHN-BKK gerne ausführlich täglich von 8 bis 20 Uhr.
Und das kostenfrei! Rufen Sie uns an unter 0800 22 46 255.
Akupunktur
Die BAHN-BKK übernimmt
Leistungen für Akupunktur bei
chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie
bei chronischen Schmerzen in mindestens einem
Kniegelenk durch Gonarthrose.
Bei Versicherten bis zum 18. Geburtstag übernimmt
die BAHN-BKK für alle verschreibungspflichtigen
Arzneimittel die Kosten, zum Beispiel bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten oder Arzneien
gegen Reisekrankheiten.
Arznei- und
Verbandmittel
Bei apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln trägt die BAHN-BKK bei
Versicherten bis zum 12. Geburtstag und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen die Kosten.
Die BAHN-BKK trägt für
Sie die Kosten für Arzneien
und Verbandsmaterialien,
die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden. Sie leisten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen
(Tabelle Seite 11). Nicht verschreibungspflichtige
Medikamente müssen Sie selbst zahlen. Ebenso
Medikamente, die „vorwiegend der Verbesserung
der privaten Lebensführung“ dienen, wie zum Beispiel Potenz- und Haarwuchsmittel, Appetitzügler
oder Medikamente zur Raucherentwöhnung.
Ärztliche
Behandlung
Sie können unter allen zugelassenen Kassenärzten frei wählen.
Und: Die BAHN-BKK übernimmt
die Kosten für anerkannte Behandlungs- und Heilmethoden, die der Arzt verordnet.
Wer im Jahr viele Zuzahlungen leistet, kann Geld
zurückerstattet bekommen (siehe unter „Belastungsgrenze“).
3
Ausland – Ihr
Versicherungsschutz
In den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
gilt die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card
– EHIC). Die Krankenversichertenkarten der BAHNBKK haben die EHIC auf der Rückseite der Karte. Der
Vorteil der EHIC besteht darin, dass die Karte direkt
beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt wird.
Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten sowie
für Norwegen, Kroatien und die Schweiz. Für Länder
außerhalb der EU, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es einen Auslandskrankenschein. Dadurch übernimmt die BAHN-BKK im Krankheitsfall die Kosten für eine notwendige Behandlung.
In den Ländern der Europäischen Union und des
Europäischen Wirtschaftsraumes kann die BAHN-BKK
Ihnen die Kosten für ambulante Behandlungen im
Ausland, die sie privat ausgelegt haben, erstatten.
Hierbei gilt, dass die Kosten nur bis zur Höhe dessen,
was in Deutschland aufgewendet worden wäre,
bezahlt werden, höchstens jedoch der Rechnungsbetrag. Vom Erstattungsbetrag wird noch die gesetzliche Zuzahlung abgezogen und gegebenenfalls ein
Verwaltungskostenanteil. Zu beachten ist, dass die
ambulante Behandlung bei einem Arzt stattfindet, der
zur Versorgung der Versicherten im jeweiligen Land
berechtigt ist.
4
Für die Übernahme von Kosten für
eine stationäre Behandlung ist immer
eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der BAHN-BKK notwendig.
Notfälle sind von dieser Regelung
ausgenommen.
Unser Tipp: Schließen Sie
eine private Krankenzusatzversicherung der DEVK
mit Auslandsschutz ab. Sie
Die Kosten eines Rücktransportes aus
dem Ausland wegen einer Erkrankung
darf die BAHN-BKK nach den gesetzlichen Regelungen nicht erstatten.
verringert den Eigenanteil
an Kosten, den sie selber
tragen müssen. Details
finden Sie unter
 www.bahn-bkk.de/
krankenzusatzversicherung
Unsere Empfehlung:
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die
Besonderheiten des Reiselandes für Ihren Krankenversicherungsschutz.
Nehmen Sie rechtzeitig vor jeder geplanten
Behandlung im Ausland mit der BAHN-BKK Kontakt auf. Somit gehen Sie sicher, welche Kosten
übernommen werden können.
InfoMedicus
die weltweite, kostenfreie Gesundheitshotline
Sie brauchen medizinische Hilfe oder Beratung? Sie
suchen nach einem Arzt oder Krankenhaus an Ihrem
Aufenthaltsort im Ausland? Dann kann Ihnen das
Team von InfoMedicus weiterhelfen – rund um die
Uhr, an sieben Tagen die Woche und 365 Tagen im
Jahr.  www.bahn-bkk.de/infomedicus
A–E
BalneoPhototherapie
Die Balneo-Phototherapie ist
eine Therapieform für Schuppenflechte. Sie kombiniert
Wannenbäder unter Zusatz verschiedener Substanzen
wie Salz mit UV-Lichttherapie. Die Kosten dafür
übernimmt die BAHN-BKK über Ihre persönliche
Krankenversichertenkarte.
Für chronisch Erkrankte
liegt die Belastungsgrenze
bei 1 Prozent der jährlichen
Brut­toeinnahmen. Als schwer­­
wiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein
Jahr lang mindestens einmal pro Quartal einen Arzt
wegen derselben Erkrankung aufsucht und auf wen
mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Belastungsgrenzen
für Zuzahlungen
• Pflegestufe 2 oder 3
• Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent, der
durch die chronische Erkrankung verursacht wurde
•
Notwendigkeit einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, ohne die nach Einschätzung
des Arztes eine lebensbedrohliche Verschlimmerung
der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung
der Lebensqualität zu erwarten ist.
Erwachsenen Versicherte
haben sich an Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen zu beteiligen (Zuzahlungen). Kinder und
Jugendliche bis zum 18. Geburtstag brauchen nichts
zuzahlen (Ausnahme: Fahrkosten). Ansonsten sind bis
zu einer Belastungsgrenze Zuzahlungen zu leisten.
Wer diese Grenze erreicht hat, kann bei der BAHNBKK einen Antrag stellen. Die BAHN-BKK bescheinigt
dann, dass Sie für dieses Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.
Belastungsgrenze
bei Chronisch
Erkrankten
Bonusprogramm
Unser Tipp: Sie können den Betrag in Höhe
der Belastungsgrenze auch als Vorauszahlung
leisten. Sie erhalten dann direkt einen Befreiungsausweis.
Hier gilt die Regel: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen sind als Zuzahlung zumutbar. Alle Mehrausgaben erstatten wir Ihnen zurück. Sammeln Sie also
für jedes Kalenderjahr Ihre Quittungen und Belege.
Am Ende eines Kalenderjahres addieren Sie Ihre
Bruttoeinnahmen und die aller im Haushalt lebender
Familienmitglieder. Für Kinder und Ehegatten gibt
es Freibeträge. Die genauen Grenzwerte nennen wir
Ihnen bei Interesse gerne.
Unser Tipp: Rechnen Sie Ihre persönliche jährliche Belastung durch Zuzahlungen selbst aus:
Ganz einfach geht das mit dem BAHN-BKK
Belastungsrechner unter  www.bahn-bkk.de/
Jugendliche und junge
Menschen bekommen
von der BAHN-BKK einen Bonus,
wenn Sie auf ihre Gesundheit achten. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter  www.bahn-bkk.de/bonus
 Siehe auch Gesundheitsprämie für Erwachsene S. 6.
Brillen und
Kontaktlinsen
Die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen darf die BAHN-BKK
nur für Kinder und Jugendliche
bis zur Volljährigkeit sowie für
stark sehbehinderte Erwachsene bezuschussen. Es
gelten dafür bundesweit einheitliche Festbeträge. Die
BAHN-BKK vermittelt ihren Versicherten einen günstigen Krankenzusatztarif BAHN-BKK PUR oder PLUS.
Unter  www.bahn-bkk.de/krankenzusatzversicherung
finden Sie Details.
Empfängnisverhütung
Bis zum 20. Geburtstag übernimmt die
BAHN-BKK bei Frauen die Kosten für empfängnisverhütende Mittel.
belastungsrechner
Im Bereich Zahnersatz gibt es eine Sonderregelung bei
der Belastungsgrenze. Das Team der BAHN-BKK berät
Sie hierzu gerne.
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Fahrkosten zur
Behandlung
Die Kosten von medizinisch
notwendigen Fahrten im Taxi,
Rettungs- oder Krankenwagen
trägt die BAHN-BKK:
• für alle zwingend medizinisch notwendigen
Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung
und zurück
• für Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann,
wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.
Es fallen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an
(Tabelle Seite 11). Für Fahrten zur ambulanten Behandlung darf die BAHN-BKK die Kosten nur noch in
Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung
übernehmen.
Familienplanung
Bei allen Fragen der Empfängnisverhütung werden
Sie von Ärzten umfassend beraten.
Bei einem legalen Schwangerschaftsabbruch werden Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen unterstützt.
Die Kosten für eine Sterilisation darf die BAHN-BKK
nur noch übernehmen, wenn dafür medizinische
Gründe vorliegen.
Die gesetzliche Leistung für eine künstliche Befruchtung umfasst 50 Prozent der Kosten. Anspruch auf
diese Leistung haben Frauen im Alter zwischen 25
und 40 Jahren und Männer im Alter zwischen 25 und
50 Jahren.
Im Rahmen einer künstlichen Befruchtung
übernimmt die BAHN-BKK 100 Prozent des
abrechnungsfähigen Gesamtbetrags, wenn beide
Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert sind. Ist nur
ein Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert, übernimmt sie 75 Prozent.
Gesundheitsprämie
Sie machen regelmäßig
Sport, besuchen Gesundheitskurse und nehmen Vorsorgeuntersuchungen wahr? Herzlichen Glückwunsch! Wir
6
belohnen Ihr Engagement mit einer Gesundheitsprämie von bis zu 125 Euro pro Kalenderjahr. Mehr dazu
erfahren Sie unter  www.bahn-bkk.de/praemie
Gesundheitsvorsorge und
Früherkennung
Die besten Heilungschancen
bestehen, wenn eine Krankheit frühzeitig erkannt wird.
Dazu sieht der Gesetzgeber
folgende Früherkennungsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen vor:
• für Frauen ab Beginn des 20. Lebensjahres und für
Männer ab Beginn des 45. Lebensjahres jährlich
eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung,
• für Versicherte ab dem 36. Lebensjahr jedes 2. Jahr
eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (so genannter
„Gesundheits-Check-up“), hier bietet die BAHNBKK ein Bonusprogramm an,
• für Männer und Frauen mit Beginn des 56. Lebensjahres alle 10 Jahre eine Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung mittels einer Darmspiegelung (Koloskopie),
• ab dem 35. Lebensjahr können Männer und Frauen
alle zwei Jahre zur Früherkennungsuntersuchung
für Hautkrebs gehen, das sogenannte HautkrebsScreening.
Die BAHN-BKK bietet folgende Untersuchungen als
EXTRA kostenfrei an:
Darmkrebs-Screening
Sie können sich nicht zu einer Darmspiegelung
entschließen? Diese Entscheidung ist nachvollziehbar.
Deshalb bietet Ihnen die BAHN-BKK einmalig eine
kostenfreie Teilnahme an einem erweiterten Stuhltest
an, den sogenannten immunologischen Test.
Hautkrebs-Screening
BAHN-BKK-Versicherte können sich bereits
vom 16. Geburtstag an alle zwei Jahre auf Hautkrebs
untersuchen lassen.
 www.bahn-bkk.de/vorsorge
 Vorsorgeuntersuchungen Kinder und Jugendliche S.10
 Impfungen S.7
F–I
Haushaltshilfe
Haben Sie Kinder und kein
anderer kann den Haushalt
führen? Kein Problem: Wenn eine entsprechende
ärztliche Bescheinigung vorliegt, übernehmen wir die
Kosten für eine Haushaltshilfe für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts oder für zwei bis vier Wochen bei
einer ambulanten Erkrankung. Sie zahlen lediglich die
gesetzlichen Zuzahlungen (siehe unter Zuzahlungen).
Laut Gesetz darf das Kind nicht älter als zwölf Jahre sein.
Bei der BAHN-BKK haben Sie sogar Anspruch
auf eine Haushaltshilfe bis zum 14. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes.
Die BAHN-BKK übernimmt für ihr Hörgerät einen Festbetrag in Höhe von über 700 Euro. Die Regelungen
für Sehhilfen finden Sie im Abschnitt „Brillen“. Mit
einer Krankenzusatzversicherung der DEVK können
Sie sich zusätzlich absichern.
Hospiz
Bei einem notwendigen Hospizaufenthalt von Schwerkranken übernimmt die
BAHN-BKK gemeinsam mit der BAHN-BKK Pflegekasse die notwendigen Kosten.
Impfungen
Häusliche
Krankenpflege
In bestimmten Fällen übernimmt die BAHN-BKK zusätzlich zur ärztlichen Behandlung
auch die Kosten für häusliche Krankenpflege durch
professionelle Pflegekräfte zum Beispiel aus Sozialstationen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt keine
Person die erforderliche Pflege erbringen kann. Sie
können die häusliche Krankenpflege erhalten, wenn
sie aus ärztlicher Sicht notwendig ist oder zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes führt. Die medizinische Behandlungspflege wird
unbegrenzt gewährt. Sie zahlen nur die gesetzlichen
Zuzahlungen (siehe unter Zuzahlungen).
Bei der BAHN-BKK erhalten Sie neben der
Behandlungspflege die Grundpflege und
hauswirtschaftliche Versorgung bis zu vier Wochen,
wenn Sie nicht pflegebedürftig sind und dadurch
Krankenhausbehandlung eingespart wird.
Heilmittel,
wie Bäder und
Massagen
90 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie
Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie trägt die BAHN-BKK. Es
fällt lediglich die vorgeschriebene Zuzahlung an.
Hilfsmittel
Benötigen Sie nach ärztlicher
Verordnung ein Hilfsmittel, wie
zum Beispiel Prothesen oder ein Inhalationsgerät,
übernimmt die BAHN-BKK die meisten Kosten. Sie
zahlen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen (siehe
unter Zuzahlungen). Ist für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, so übernimmt die BAHN-BKK die
Kosten bis zu dieser Grenze.
Die BAHN-BKK übernimmt im Rahmen der vertraglichen Regelungen
die Kosten für Impfungen gegen:
• Diphterie
• FSME in den Risikogebieten
• Gebärmutterhalskrebs-Impfung
(HPV) für Mädchen von 12–16 Jahren
• Hirnhautentzündung (HiB)
• Keuchhusten
• Kinderlähmung
• Masern
• Mumps
• Röteln
• Tollwut
• Virusgrippe
• Wundstarrkrampf
• Grippeschutz für Risikogruppen
Folgende Impfungen bietet die BAHN-BKK als EXTRA
kostenfrei an:
Auslandsreise-Schutz­impfungen
Gut geschützt beim W
­ eltenbummeln: Die
BAHN-BKK übernimmt auch die wichtigsten Impfungen für Ihren Urlaub wie zum Beispiel Hepatitis A und B, Gelbfieber, japanische Enzephalitis,
Cholera oder Typhus. Mehr dazu finden Sie unter
 www.bahn-bkk.de/impfung
Grippeschutz für alle
Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten einer
Grippeschutzimpfung auch für Nicht-Risikogruppen.
HPV-Impfung –
Jetzt für alle von 9-19 Jahren
Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für eine HPVImpfung sogar von Mädchen und Jungen im Alter von
9 bis 19 Jahren.
7
Kieferortho­
pädische
Behandlung
Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung von Kieferoder Zahnfehlstellungen, die das
Kauen, Beißen, Sprechen oder
Atmen erheblich beeinträchtigen oder wenn eine
Beeinträchtigung droht, übernimmt die BAHN-BKK
80 Prozent der Kosten der vertragszahnärztlichen Versorgung, wenn die Behandlung vor Vollendung des
18. Lebensjahres begonnen wurde. Sollten mehrere
Kinder gleichzeitig in Behandlung sein, sogar 90 Prozent. Sobald die Behandlung in dem Umfang abgeschlossen ist, den der Zahnarzt im Behandlungsplan
festgelegt hat, erhalten Sie Ihren Eigenanteil vollständig von der BAHN-BKK zurück.
BAHN-BKK KFO: Der K
­rankenzusatztarif der
DEVK erstattet Kosten bei kieferorthopädischen
Behandlungen. Informieren Sie sich unter
 www.bahn-bkk.de/krankenzusatzversicherung
Krankengeld
Sie sind arbeitsunfähig erkrankt
und Ihr Arbeitgeber zahlt keine
Lohn-/Gehaltsfortzahlung mehr? Dann prüft die BAHNBKK Ihren Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe beträgt
70 Prozent des letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommes. Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor
Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge aus Einmalzahlungen gezahlt? Dann erhöht sich Ihr Krankengeld auf
maximal 100 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Krankengeld ist keine Dauerleistung. Es kann maximal
bis zu 78 Wochen gezahlt werden.
Sie sind arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld I? Ihr
Krankengeld wird dann in der gleichen Höhe gezahlt
wie Ihr Arbeitslosengeld. Sie sind arbeitslos und
erhalten Arbeitslosengeld II? Dann haben Sie keinen
Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten weiterhin Ihr
Arbeitslosengeld II.
Sie sind selbstständig, unständig oder kurzzeitig
beschäftigt, Künstler oder Publizist? Mit einer freiwilligen Versicherung können Sie sich ebenfalls mit dem
gesetzlichen Krankengeld absichern. Zusätzlich bietet Ihnen die BAHN-BKK den Wahltarif Krankengeld
Premium an. Nähere Informationen finden Sie unter
 www.bahn-bkk.de/krankengeld
8
Sie wollen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine
Reise ins Ausland machen? Dann benötigen Sie die
Zustimmung der BAHN-BKK. Ohne Zustimmung kann
kein Krankengeld gezahlt werden.
Krankengeld
bei Pflege eines
erkrankten
Kindes
Sie müssen der Arbeit fern bleiben und Ihr krankes Kind pflegen? Dann zahlt die BAHN-BKK
bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr – bei Alleinerziehenden
bis zu 20 Arbeitstage – Krankengeld für jedes Kind.
Bei mehreren Kindern erhalten Sie Krankengeld für
maximal 25 Arbeitstage je Kalenderjahr – Alleinerziehende 50 Arbeitstage. Ihr Kind muss jedoch gesetzlich
familienversichert und unter 12 Jahre alt sein. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben und es darf niemand anderes im Haushalt leben, der die Betreuung
übernehmen kann.
Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind,
besteht keine Altersgrenze. Die Behinderung muss
jedoch während der gesetzlichen Familienversicherung eingetreten sein. Für Kinder, die nach ärztlichem
Zeugnis schwerstkrank sind, kann Krankengeld für
unbegrenzte Zeit gezahlt werden. Dieser verlängerte
Anspruch besteht nur für ein Elternteil.
Medizinische
Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen
Ambulante
Vorsorgeleistungen
Die ambulanten Vorsorgeleistungen werden in anerkannten Kurorten angeboten.
Der tägliche BAHN-BKK Zuschuss von 13 Euro kann
bei chronisch kranken Kleinkindern auf bis zu 21 Euro
erhöht werden. Eine solche Maßnahme ist auf drei
Wochen begrenzt. 90 Prozent der Kosten für ärztlich
verordnete Heilmittel wie Bäder und Massagen trägt
die BAHN-BKK.
Stationäre Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen
Die stationäre Vorsorge oder Rehabilitation dauert in
der Regel drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden.
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
Leistungen für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
in zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen werden
in der Regel für 20 Rehabilitationstage erbracht.
K–S
Pflegever­sicherung
Sollten Sie pflegebedürftig
werden, übernimmt die
BAHN-BKK die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Wählen Sie die Dienste eines professionellen Pflegedienstes (= Sachleistung), übernimmt die
BAHN-BKK die Kosten bis zu den genannten Grenzen.
Wird die Pflege durch Angehörige oder Bekannte
durchgeführt, zahlt die BAHN-BKK ein Pflegegeld. Die
Leistungen können auch kombiniert werden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne persönlich rund um
das Thema Pflege.
Der Umfang der Leistungen hängt von dem Grad der
Pflegebedürftigkeit ab. Personen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz (PEA) erhalten höhere Leistungen.
Hierzu wird der Pflegebedürftige zu Hause von den
Experten des Medizinischen Dienstes untersucht und
einer der drei Pflegestufen zugeordnet:
Pflegesachleistungen
Pflegestufe
231 Euro
I
468 Euro
I - PEA
Pflegegeld
ab 01.01.2015
0 - PEA
689 Euro
II
1.144 Euro
II - PEA
1.298 Euro
III
1.612 Euro
III Härtefall
1.995 Euro
Pflegestufe
ab 01.01.2015
0 - PEA
123 Euro
I
244 Euro
I - PEA
316 Euro
II
458 Euro
II - PEA
545 Euro
III
728 Euro
III Härtefall
entfällt
ab 01.01.2015
§ 43 SGB XI
Pflegestufe
vollstationäre Pflege
I
1.064 Euro
II
1.330 Euro
III
1.612 Euro
III Härtefall
1.995 Euro
• jedoch maximal 75 Prozent des gesamten
Heimentgelts
Schwanger­schaft
und Geburt
Für die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung übernimmt die BAHN-BKK die
vollen Kosten. Dazu zählt auch der Test auf Schwangerschaftsdiabetes sowie drei Basis-Ultraschalluntersuchungen.
Weitere gesetzlichen Leistungen sind:
• Hilfe durch eine Vertragshebamme,
• Schwangerschaftsgymnastik bei einer Hebamme,
• die nötigen Arznei-, Verband- und Heilmittel,
• Haushaltshilfe in besonderen Fällen,
• häusliche Krankenpflege,
• Krankenhausaufenthalt zur Entbin­dung – auch bei
einem „Fehlalarm“
Leistungen einer Hebamme können nur übernommen
werden, wenn die Hebamme dem „Vertrag über die
Versorgung mit Hebammenhilfe“ beigetreten ist.
Die BAHN-BKK zahlt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor
und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühoder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Dauer
sogar auf insgesamt 18 Wochen. Hierfür benötigen
Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme. Stellt Ihnen Ihr Arzt vor Beginn der Schutz9
frist eine Bescheinigung über Beschäftigungsverbot
aus, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt weiter.
Wir unterstützen gezielt Selbsthilfegruppen und
-kontaktstellen. Mehr dazu finden Sie auch unter
Die BAHN-BKK unterstützt Sie in dieser spannenden Zeit und übernimmt die Kosten für
Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter
und eine Hebammenrufbereitschaft bis zu 250 Euro.
Außerdem bietet sie Ihnen das Online-Portal Abenteuer Baby, auf dem Sie alle wichtigen Informationen
und Tipps rund um das Thema Schwangerschaft finden.
Zahnvorsorge
Einmal im Kalenderjahr ist eine
zahnärztliche Untersuchung zur
Verhütung von Zahnerkrankungen Bestandteil der
gesetzlichen Leistung. Versicherte im Alter von 6
bis 17 Jahren haben einen halbjährlichen Anspruch
auf diese Untersuchung. Bei Minderjährigen gehört
zudem eine Fissurenversiegelung der Backenzähne
zum Leistungsspektrum.
Zahnersatz
Bei Gesundheit-Online können
Sie darüber hinaus anonym an
Gruppen- und Expertenchats zu
verschiedenen Lebenshilfe-Themen teilnehmen und finden weitere Kontaktadressen
unter  www.bahn-bkk.de/gesundheitonline
Für Zahnersatz gibt es gesetzlich
festgelegte ­„befundorientierte Festzuschüsse“, also zum Beispiel für Kronen, ­Brücken oder
Prothesen. Wird ein Zahnersatz notwendig, erstellt
der Zahnarzt den Befund. Bevor Ihr Zahnarzt mit der
Behandlung beginnt, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Bei uns erfahren Sie die genaue Höhe Ihres individuellen Festzuschusses. Versicherte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen
den doppelten Festzuschuss erhalten. Die BAHN-BKK
berät Sie dazu gern ausführlich.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die BAHN-BKK arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, bei denen Sie
günstigen Zahnersatz und weitere Leistungen erhalten. Informieren Sie sich:  www.bahn-bkk.de/zaehne
 www.bahn-bkk.de/familie
Selbsthilfegruppen und
Kontaktstellen
Sie soll die Lebensqualität
und die Selbstbestimmung
schwerstkranker Menschen
erhalten, fördern und verbessern. Sie ermöglicht ein menschenwürdiges Leben
bis zum Tod in der vertrauten Umgebung. Die BAHNBKK übernimmt die SAPV als zusätzliche Leistung
neben der bestehenden Versorgung. Diese umfasst
palliativ-ärztliche und palliativ-pflegerische Leistungen
als Gesamtleistung.
Vorsorgeuntersuchungen Kinder
und Jugendliche
Die gesetzlich vorgesehenen Kinder- und Jugenduntersuchungen umfassen
11 Untersuchungen von
der Geburt (U1) bis zum maximal 15. Lebensjahr.
Der BAHN-BKK ist die gesunde Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen ein besonderes Anliegen. Deshalb schließt sie die Lücke zwischen den Untersuchungen U9 und J1 und ergänzt
das Programm um drei weitere Vorsorgeuntersuchungen: U10, U11 und J2.
 www.bahn-bkk.de/vorsorge
10
Unsere Empfehlung: Schließen Sie eine private
Krankenzusatzversicherung bei der DEVK ab, um
ihren Eigenanteil zu senken.
Zuzahlungen
Versicherte müssen sich an den
Kosten für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen.
Diese Kosten sind vom Gesetzgeber festgelegt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr brauchen
grundsätzlich keine Zuzahlungen zu leisten. (Ausnahme: Fahrkosten).
S–Z
Zuzahlungen
im Überblick
Leistung
Zuzahlung
Bemerkung
Arzneimittel
10%
mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Medikament
Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels
Häusliche Krankenpflege
10%
je Tag der Inanspruchnahme
Zusätzlich 10 Euro je Verordnung, Zuzahlung für höchstens 28
Haushaltshilfe
10%
mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Tag der Inanspruchnahme
Heilmittel
10%
je einzelner Leistung
Zusätzlich 10 Euro für die gesamte Verordnung
Hilfsmittel
10%
mind. 5 Euro, max. 10 Euro je einzelner Leistung
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B.
Leistungstage im Kalenderjahr
Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von
10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat
Krankenhausbehandlung
10 Euro je Kalendertag
Soziotherapie
10%
mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Tag der Inanspruchnahme
Stationäre Vorsorge
10 Euro je Kalendertag
Stationäre Rehabilitation
10 Euro je Kalendertag
Bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf
Ambulante Rehabilitation
10 Euro je Behandlungstag
28 Kalendertage pro Jahr
Fahrten zur stationären und
10%
mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt
• dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren
• keine Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
• b ei Serienfahrten muss nur die erste und letzte Fahrt bezahlt
ambulanten* Behandlung
Zuzahlung für höchstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr
werden
Verbandmittel
10%
* in Ausnahmefällen
Achten Sie darauf, dass Ihnen die jeweilige Zuzahlung quittiert wird. Die BAHN-BKK empfiehlt, alle Quittungen und Belege aufzubewahren.
mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Mittel
Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels
11
Neben den gesetzlichen
Leistungen bietet Ihnen
die BAHN-BKK attraktive
EXTRAS wie die Förderung
Alternativer Heilmethoden, lohnenswerte Bonusprogramme, fit4life-Aktivtage oder Premium-Krankenzusatzversicherungen. Informationen dazu finden Sie im Internet
unter  www.bahn-bkk.de/EXTRAS Oder lassen Sie sich
kostenfrei von uns eine Broschüre zu senden! Ihr Anruf
genügt.
Service garantiert – auch am Wochenende!
Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne
täglich von 8 bis 20 Uhr. Und das kostenfrei.
Servicenummer:
0800 22 46 255
[email protected]
www.bahn-bkk.de
12
Herausgeber: BAHN-BKK, Frankfurt/Main · Gestaltung: www.atkon.de · Druck und Vertrieb: DB Kommunikationstechnik GmbH, Karlsruhe · Stand: Dezember 2014, BKK216114
Maßgeschneiderte
EXTRAS für jedes
Lebensalter