Wichtige Punkte, die bei der Gründung einer Firma in
Download
Report
Transcript Wichtige Punkte, die bei der Gründung einer Firma in
Weltweit engagiert
Rechtliche Rahmenbedingungen
zum Markteinstieg in Mexiko
Gilching
19.04.2013
© Rödl & Partner
19.04.2013
1
Agenda
01
Über uns
02
Markteinstieg in Mexiko
03
Mexikanisches Steuersystem
04
Bilanzierungsrecht
05
Freihandelsabkommen - MEUFTA
06
Wirtschaftsförderungsprogramm - IMMEX
© Rödl & Partner
19.04.2013
2
Über uns
Daten und Fakten
Unternehmensund IT-Beratung
9%
Gründung 1977
Heute eines der führenden international tätigen
Beratungs- und Prüfungsunternehmen
Fokus auf den Mittelstand, insbesondere weltweit
tätige deutsche Familienunternehmen
Rechtsberatung
35%
Wirtschaftsprüfung 31%
Interdisziplinäres Angebot von Dienstleistungen
in der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung und Unternehmensberatung
3200 Mitarbeiter, 39 Länder,
89 Standorte
2300
2350
3000
3050
3200
2550
2000
918
1250
645
455
Steuerberatung
25%
174
1990
1994
1998
2002
In Kürze
© Rödl & Partner
2006
2011
Anteile der Unternehmensbereiche
(Umsatz)
19.04.2013
3
Rödl & Partner weltweit
Brasilien ▪ Bulgarien ▪ Deutschland
Estland ▪ Frankreich
Georgien ▪ Großbritannien
Hongkong ▪ Indien
Indonesien ▪ Italien
Kasachstan ▪ Kroatien
Lettland ▪ Litauen ▪ Mexiko
Moldawien ▪ Österreich
Polen ▪ Rumänien
Russische Föderation
Schweden ▪ Schweiz ▪ Serbien
Singapur ▪ Slowakei ▪ Slowenien
Spanien ▪ Südafrika ▪ Thailand
Tschechische Republik ▪ Türkei
Ukraine ▪ Ungarn ▪ USA
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam ▪ VR China ▪ Weißrussland
3.200 Mitarbeiter - 89 Niederlassungen - 39 Länder
© Rödl & Partner
19.04.2013
4
Unsere Büros in Mexiko
Einziges deutsches Beratungs- und Prüfungsunternehmen
Büros in Mexiko-Stadt und Puebla mit derzeit 25 deutschen
und mexikanischen Mitarbeitern
Eigenes Mexiko-Beraterteam in Deutschland
Maßgeschneidertes Leistungspaket für Investoren aus dem
deutschen Sprachraum – Wirtschaftsprüfung, Rechts- und
Steuerberatung, Business Process Outsourcing
Aktuelle Themen
Beratung bei Investitionen und
Unternehmensgründungen in Mexiko
Beratung bei Fragen zu MEUFTA, NAFTA
und IMMEX
Beratung zu Outsourcing-Modellen in Mexiko
Verrechnungspreisprüfungen
© Rödl & Partner
19.04.2013
5
Markteinstieg
Übersicht über Direktinvestitionsmöglichkeiten
Direktinvestitionen in Mexiko
• Sociedad Anónima (S.A.)
• Sociedad de
Responsabilidad Limitada
(S. de R.L.)
• Personengesellschaften
Gesellschaftsgründung
© Rödl & Partner
• Keine selbständige
juristische Person
• Haftungsdurchgriff auf die
ausländische Gesellschaft
• Genehmigung durch das
Wirtschaftsministerium
erforderlich
• Sofern keine Aktivitäten
mit Gewinnerzielungsabsicht
• Aktivitäten sind auf
Marketing und
Kundenpflege beschränkt
• Registrierung erforderlich
Niederlassung
Repräsentanz
19.04.2013
6
Markteinstieg
Gesellschaftsgründung I - Gesellschaftsformen
Kapital
Gesellschafter
Haftung
Comisario
Optional
© Rödl & Partner
Sociedad Anónima
Sociedad de Responsabilidad Limitada
De facto kein Mindestgrundkapital
De facto kein Mindeststammkapital
Mindestens 2 Aktionäre
2 – 50 Gesellschafter
Beschränkt auf die Kapitaleinlagen
Beschränkt auf die Gesellschaftereinlagen
Verpflichtend
Optional
C.V. = Capital Variable
Gesellschaftskapital kann in einen festen und in einen variablen
Anteil unterteilt werden. Der variable Kapitalanteil kann ohne
größere Formalitäten erhöht bzw. verringert werden.
19.04.2013
7
Markteinstieg
Gesellschaftsgründung II
Gründungsverfahren einer Gesellschaft
Antragstellung zur Genehmigung der Firma
Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Gründung muss nicht durch Gesellschafter persönlich erfolgen; Vollmachterteilung möglich
Pflichten nach der Gründung
Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister
Eintragung in das nationale Register für ausländische Investitionen
Beantragung der Steuernummer
Ggf. Beantragung der Importlizenz
© Rödl & Partner
19.04.2013
8
Markteinstieg
Personaleinsatz I
Merkmale des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in Mexiko
Leitgedanke – unbefristeter Arbeitsvertrag
Kündigung nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes seitens des Arbeitgebers
Wahlrecht zwischen Weiterbeschäftigung oder Entschädigung bei unberechtigter Kündigung
Arbeitnehmergewinnbeteiligung in Höhe von 10% des steuerlichen Gewinns
Im Vergleich zu Deutschland geringere Anzahl von Urlaubstagen
Urlaubsprämie von 25% des Gehaltes
Weihnachtsgeld von mindestens 15 Tageslöhnen (Auszahlung vor dem 20. Dezember)
Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu einem großen Teil vom Arbeitgeber getragen und
belaufen sich für diesen auf ca. 20 – 30% der Lohnsumme
Arbeitsgesetz änderte sich zum 01.12.2013
© Rödl & Partner
19.04.2013
9
Markteinstieg
Personaleinsatz II
Änderungen des Arbeitsgesetzes seit 01.12.2013
Probe- und Ausbildungszeit
Arbeitnehmerüberlassung (Outsourcing)
Vergütungsmodalität
Vertragsbeendigung /-aufhebung
Lohnfortzahlung bei Streitigkeiten
Arbeitgeberpflichten
Arbeitnehmerentsendung
Gewerkschaften
© Rödl & Partner
19.04.2013
10
Markteinstieg
Arbeitserlaubnis / Immigration
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Mexiko kann ein Ausländer folgende Aufenthaltstitel
beantragen:
Visitante
Residente-Temporal
Residente-Permanente
Aufenthaltsdauer
180 Tage
Bis zu 4 Jahre
unbefristet
Mehrfacheinreise
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Entgeltliche Tätigkeit
Visitante
Aufenthaltstitel ist nicht verlängerbar
Residente
Visum muss beim mexikanischen Konsulat / Botschaft beantragt werden
Einreisende müssen innerhalb von 30 Kalendertagen bei der örtlichen Ausländerbehörde eine
Aufenthaltskarte beantragen
© Rödl & Partner
19.04.2013
11
Steuersystem
Besteuerung von Unternehmen I
Identische Besteuerung von S.A. und S. de R.L.
Übersicht über wichtige Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuer (ISR)
Steuersatz
Veranlagungszeitraum
Bemessungsgrundlage
© Rödl & Partner
30%
Einheitssteuer (IETU)
Umsatzsteuer
(IVA)
17,5%
0%: Medizin, Export, nicht
verarbeitete Lebensmittel
11%: Grenzregion
16%: Andere
Jährlich und Abgabe monat- Jährlich und Abgabe monatJährlich und Abgabe
licher Voranmeldungen
licher Voranmeldungen
monatlicher Voranmeldungen
Zu versteuerndes
Einkommen
Cash Flow Methode
Nettobetrag (zum Zeitpunkt des
Zahlungsmittelzu- / abflusses)
19.04.2013
12
Steuersystem
Besteuerung von Unternehmen II
Merkmale des mexikanischen Steuerrechts
DBA zwischen Deutschland und Mexiko
Steuererklärungen sind bis zum 31.03. (Unternehmen) bzw. bis zum 30.04. (Privatpersonen) des
Folgejahres einzureichen
Ein vom Wirtschaftsprüfer geprüftes „Dictamen fiscal“ ist bei Überschreiten bestimmer Höchstgrenzen
bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen
•
Umsatz > ca. 2 Mio. EUR
•
Bilanzsumme > ca. 4 Mio. EUR
•
Arbeitnehmerzahl > 300
Die Erstellung einer Verrechnungspreisstudie durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einen
Sachverständigen ist bei Transaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen Pflicht
Das mexikanische Recht kennt keine Zusammenveranlagung von Ehegatten
© Rödl & Partner
19.04.2013
13
Steuersystem
Besteuerung von Unternehmen III
Einkommen- / Körperschaftsteuer sehr restriktiv bei der Anerkennung abzugsfähiger Betriebsausgaben
•
z.B. keine pauschalen Reisekosten, strenge Anforderungen an Rechnungen, Forderungs- und
Vorratsabschreibung
Verlustvortrag auf 10 Jahren begrenzt; Verlustrückträge sind nicht erlaubt
Dividenden unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn sie aus bereits versteuerten Gewinnrücklagen
erfolgen
Inflationsbereinigung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:
Lizenzgebühren, die an nicht in Mexiko ansässige Personen bezahlt werden, unterliegen der
Quellensteuer
•
30% für Patente und Marken
•
25% für alle andere Lizenzen
© Rödl & Partner
19.04.2013
14
Bilanzierungsrecht
Rechnungslegung I
Grundsätzliches
Normas de Información Financiera (NIF)
NIF ist stark an IFRS und US-GAAP angelehnt
•
Impairment Test
•
Ansatz und Fair-Value Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten
•
etc.
Sowohl das Umsatz- wie auch Gesamtkostenverfahren sind zulässig (in der Regel wird aber das
Umsatzkostenverfahren angewandt)
Gliederung nach Fristigkeit in der Bilanz
Bis zum 31.12.2007 waren in der Handelsbilanz Inflationsanpassungen vorzunehmen
Funktionale Währung ist bei vielen mexikanischen Gesellschaften nicht MXN, sondern USD
© Rödl & Partner
19.04.2013
15
Bilanzierungsrecht
Rechnungslegung II
In der Regel keine Einheitsbilanz (Steuerbilanz = Handelsbilanz) möglich
Abweichungen z.B. bei
•
Abschreibungen
•
Rückstellungen
•
Forderungsabschreibung
•
Inflationsanpassung
Häufige Anpassungen im Rahmen der Überleitung von HB I (NIF) auf HB II (HGB)
•
Fremdwährungsbewertung
•
Rückstellungen
•
Abschreibungssätze
•
Forderungsabschreibung
•
Vorratsbewertung
•
Latente Steuern
© Rödl & Partner
19.04.2013
16
Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der EU (MEUFTA)
Ziel
Steigerung des Handels zwischen der
EU und Mexiko sowie der Förderung
von Investitionen
Vorteil
Voraussetzung
© Rödl & Partner
Abschaffung von Zöllen
Beseitigung von nichttarifären Ein- und
Ausfuhrbeschränkungen
MEUFTA und NAFTA zu kombinieren
und Mexiko als Produktionsstandort zu
nutzen
Senkung der Produktionskosten und
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
„Präferenzursprungs-Regeln“
19.04.2013
17
Wirtschaftsförderungsprogramm
IMMEX I
Was ist das
IMMEX-Programm?
Staatliches Instrument zur
Förderung ausländischer
Direktinvestitionen mittels Zollund Steuervergünstigungen
Es gibt IMMEX-Programm für:
Wer kann das
Programm nutzen?
© Rödl & Partner
Verbundene Unternehmen
Produzierende Unternehmen
Bereitstellende Unternehmen
Auslagernde Unternehmen
19.04.2013
18
Wirtschaftsförderungsprogramm
IMMEX II
Mexikanische Gesellschaft mit
Produktionsprozessen bzw.
Exportaktivitäten in Mexiko
Mehrwertsteuer beträgt 0%
Zollbefreiung bei:
Exportumsatz bei ca. 400.000 EUR
bzw. 10% des Gesamtumsatzes
•
Ein- und Ausfuhr von für die
Produktion benötigen Maschinen
Zurverfügungstellung von 30% der
Maschinen und Betriebsmaterialien
•
Zollbefreiung bei Einfuhren von
Betriebsmittel und Rohstoffe
Antrag beim mexikanischen Wirtschaftsministerium
Erleichterte Transfer-Pricing Regeln
Eintragung in das Import-Register
Jährlicher Bericht über den
Gesamtumsatz
Monatlicher Bericht über die durch das
IMMEX-Programm erzielten Umsätze
Voraussetzungen
© Rödl & Partner
Vorteile
19.04.2013
19
Die häufigsten Fallstricke
1
• Fehlendes Bewusstsein der “mañana”- Mentalität
2
• Verwendung eigener Vertragsmuster für lokale Arbeitsverträge
3
• Kompliziertes Rechts- und Steuersystem
4
• Geschäfte werden im sozialen Umfeld geschlossen
5
• Geduld mitbringen!
6
• Deutsche Standards 1:1 übertragen zu wollen
© Rödl & Partner
19.04.2013
20
Ihre Ansprechpartner
Mexiko
Deutschland
Mexiko-Stadt
José A. García
Paseo de la Reforma 284
Torre Magenta (Piso 17)
Col. Juárez
06600 Mexico, D.F.
Tel.: + 52 (55) 4739-2227
Fax: + 52 (55) 4739-2001
E-Mail: [email protected]
Berlin
Dr. Marcus Felsner
Straße des 17. Juni 106
10623 Berlin
Tel.: + 49 (30) 81 07 95-51
Fax: + 49 (30) 81 07 95-59
E-Mail: [email protected]
Puebla
José A. García
Vía Atlixcáyotl 5208
Torre JV III (Piso 5)
Col. Territorial Atlixcáyotl
72810, San Andrés Cholula, Puebla
Tel.: + 52 (222) 431-0027
Fax: + 52 (222) 431-0169
E-Mail: [email protected]
© Rödl & Partner
19.04.2013
21
Wir und die Castellers de Barcelona
Die Menschentürme sind wie
wir: „Jeder Einzelne zählt“ – im
Miteinander und bei der
Beratung unserer Mandanten.
© Rödl & Partner
19.04.2013
22