Wichtige Punkte, die bei der Gründung einer Firma in

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Transcript Wichtige Punkte, die bei der Gründung einer Firma in

Weltweit engagiert
Rechtliche Rahmenbedingungen
zum Markteinstieg in Mexiko
Gilching
19.04.2013
© Rödl & Partner
19.04.2013
1
Agenda
01
Über uns
02
Markteinstieg in Mexiko
03
Mexikanisches Steuersystem
04
Bilanzierungsrecht
05
Freihandelsabkommen - MEUFTA
06
Wirtschaftsförderungsprogramm - IMMEX
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19.04.2013
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Über uns
Daten und Fakten
Unternehmensund IT-Beratung
9%
 Gründung 1977
 Heute eines der führenden international tätigen
Beratungs- und Prüfungsunternehmen
 Fokus auf den Mittelstand, insbesondere weltweit
tätige deutsche Familienunternehmen
Rechtsberatung
35%
Wirtschaftsprüfung 31%
 Interdisziplinäres Angebot von Dienstleistungen
in der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung und Unternehmensberatung
 3200 Mitarbeiter, 39 Länder,
89 Standorte
2300
2350
3000
3050
3200
2550
2000
918
1250
645
455
Steuerberatung
25%
174
1990
1994
1998
2002
In Kürze
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2006
2011
Anteile der Unternehmensbereiche
(Umsatz)
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Rödl & Partner weltweit
Brasilien ▪ Bulgarien ▪ Deutschland
Estland ▪ Frankreich
Georgien ▪ Großbritannien
Hongkong ▪ Indien
Indonesien ▪ Italien
Kasachstan ▪ Kroatien
Lettland ▪ Litauen ▪ Mexiko
Moldawien ▪ Österreich
Polen ▪ Rumänien
Russische Föderation
Schweden ▪ Schweiz ▪ Serbien
Singapur ▪ Slowakei ▪ Slowenien
Spanien ▪ Südafrika ▪ Thailand
Tschechische Republik ▪ Türkei
Ukraine ▪ Ungarn ▪ USA
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam ▪ VR China ▪ Weißrussland
3.200 Mitarbeiter - 89 Niederlassungen - 39 Länder
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Unsere Büros in Mexiko

Einziges deutsches Beratungs- und Prüfungsunternehmen

Büros in Mexiko-Stadt und Puebla mit derzeit 25 deutschen
und mexikanischen Mitarbeitern

Eigenes Mexiko-Beraterteam in Deutschland

Maßgeschneidertes Leistungspaket für Investoren aus dem
deutschen Sprachraum – Wirtschaftsprüfung, Rechts- und
Steuerberatung, Business Process Outsourcing
Aktuelle Themen

Beratung bei Investitionen und
Unternehmensgründungen in Mexiko

Beratung bei Fragen zu MEUFTA, NAFTA
und IMMEX

Beratung zu Outsourcing-Modellen in Mexiko

Verrechnungspreisprüfungen
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Markteinstieg
Übersicht über Direktinvestitionsmöglichkeiten
Direktinvestitionen in Mexiko
• Sociedad Anónima (S.A.)
• Sociedad de
Responsabilidad Limitada
(S. de R.L.)
• Personengesellschaften
Gesellschaftsgründung
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• Keine selbständige
juristische Person
• Haftungsdurchgriff auf die
ausländische Gesellschaft
• Genehmigung durch das
Wirtschaftsministerium
erforderlich
• Sofern keine Aktivitäten
mit Gewinnerzielungsabsicht
• Aktivitäten sind auf
Marketing und
Kundenpflege beschränkt
• Registrierung erforderlich
Niederlassung
Repräsentanz
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Markteinstieg
Gesellschaftsgründung I - Gesellschaftsformen
Kapital
Gesellschafter
Haftung
Comisario
Optional
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Sociedad Anónima
Sociedad de Responsabilidad Limitada
De facto kein Mindestgrundkapital
De facto kein Mindeststammkapital
Mindestens 2 Aktionäre
2 – 50 Gesellschafter
Beschränkt auf die Kapitaleinlagen
Beschränkt auf die Gesellschaftereinlagen
Verpflichtend
Optional
C.V. = Capital Variable
Gesellschaftskapital kann in einen festen und in einen variablen
Anteil unterteilt werden. Der variable Kapitalanteil kann ohne
größere Formalitäten erhöht bzw. verringert werden.
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Markteinstieg
Gesellschaftsgründung II
Gründungsverfahren einer Gesellschaft

Antragstellung zur Genehmigung der Firma

Erstellung des Gesellschaftsvertrages

Gründung muss nicht durch Gesellschafter persönlich erfolgen; Vollmachterteilung möglich
Pflichten nach der Gründung

Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister

Eintragung in das nationale Register für ausländische Investitionen

Beantragung der Steuernummer

Ggf. Beantragung der Importlizenz
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Markteinstieg
Personaleinsatz I
Merkmale des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in Mexiko

Leitgedanke – unbefristeter Arbeitsvertrag

Kündigung nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes seitens des Arbeitgebers

Wahlrecht zwischen Weiterbeschäftigung oder Entschädigung bei unberechtigter Kündigung

Arbeitnehmergewinnbeteiligung in Höhe von 10% des steuerlichen Gewinns

Im Vergleich zu Deutschland geringere Anzahl von Urlaubstagen

Urlaubsprämie von 25% des Gehaltes

Weihnachtsgeld von mindestens 15 Tageslöhnen (Auszahlung vor dem 20. Dezember)

Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu einem großen Teil vom Arbeitgeber getragen und
belaufen sich für diesen auf ca. 20 – 30% der Lohnsumme
Arbeitsgesetz änderte sich zum 01.12.2013
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Markteinstieg
Personaleinsatz II
Änderungen des Arbeitsgesetzes seit 01.12.2013

Probe- und Ausbildungszeit

Arbeitnehmerüberlassung (Outsourcing)

Vergütungsmodalität

Vertragsbeendigung /-aufhebung

Lohnfortzahlung bei Streitigkeiten

Arbeitgeberpflichten

Arbeitnehmerentsendung

Gewerkschaften
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Markteinstieg
Arbeitserlaubnis / Immigration
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Mexiko kann ein Ausländer folgende Aufenthaltstitel
beantragen:
Visitante
Residente-Temporal
Residente-Permanente
Aufenthaltsdauer
180 Tage
Bis zu 4 Jahre
unbefristet
Mehrfacheinreise
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Entgeltliche Tätigkeit
Visitante

Aufenthaltstitel ist nicht verlängerbar
Residente

Visum muss beim mexikanischen Konsulat / Botschaft beantragt werden

Einreisende müssen innerhalb von 30 Kalendertagen bei der örtlichen Ausländerbehörde eine
Aufenthaltskarte beantragen
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Steuersystem
Besteuerung von Unternehmen I
Identische Besteuerung von S.A. und S. de R.L.

Übersicht über wichtige Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuer (ISR)
Steuersatz
Veranlagungszeitraum
Bemessungsgrundlage
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30%
Einheitssteuer (IETU)
Umsatzsteuer
(IVA)
17,5%
0%: Medizin, Export, nicht
verarbeitete Lebensmittel
11%: Grenzregion
16%: Andere
Jährlich und Abgabe monat- Jährlich und Abgabe monatJährlich und Abgabe
licher Voranmeldungen
licher Voranmeldungen
monatlicher Voranmeldungen
Zu versteuerndes
Einkommen
Cash Flow Methode
Nettobetrag (zum Zeitpunkt des
Zahlungsmittelzu- / abflusses)
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Steuersystem
Besteuerung von Unternehmen II
Merkmale des mexikanischen Steuerrechts

DBA zwischen Deutschland und Mexiko

Steuererklärungen sind bis zum 31.03. (Unternehmen) bzw. bis zum 30.04. (Privatpersonen) des
Folgejahres einzureichen

Ein vom Wirtschaftsprüfer geprüftes „Dictamen fiscal“ ist bei Überschreiten bestimmer Höchstgrenzen
bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen
•
Umsatz > ca. 2 Mio. EUR
•
Bilanzsumme > ca. 4 Mio. EUR
•
Arbeitnehmerzahl > 300

Die Erstellung einer Verrechnungspreisstudie durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einen
Sachverständigen ist bei Transaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen Pflicht

Das mexikanische Recht kennt keine Zusammenveranlagung von Ehegatten
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Steuersystem
Besteuerung von Unternehmen III

Einkommen- / Körperschaftsteuer sehr restriktiv bei der Anerkennung abzugsfähiger Betriebsausgaben
•
z.B. keine pauschalen Reisekosten, strenge Anforderungen an Rechnungen, Forderungs- und
Vorratsabschreibung

Verlustvortrag auf 10 Jahren begrenzt; Verlustrückträge sind nicht erlaubt

Dividenden unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn sie aus bereits versteuerten Gewinnrücklagen
erfolgen

Inflationsbereinigung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:

Lizenzgebühren, die an nicht in Mexiko ansässige Personen bezahlt werden, unterliegen der
Quellensteuer
•
30% für Patente und Marken
•
25% für alle andere Lizenzen
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Bilanzierungsrecht
Rechnungslegung I
Grundsätzliches

Normas de Información Financiera (NIF)

NIF ist stark an IFRS und US-GAAP angelehnt
•
Impairment Test
•
Ansatz und Fair-Value Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten
•
etc.

Sowohl das Umsatz- wie auch Gesamtkostenverfahren sind zulässig (in der Regel wird aber das
Umsatzkostenverfahren angewandt)

Gliederung nach Fristigkeit in der Bilanz

Bis zum 31.12.2007 waren in der Handelsbilanz Inflationsanpassungen vorzunehmen

Funktionale Währung ist bei vielen mexikanischen Gesellschaften nicht MXN, sondern USD
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Bilanzierungsrecht
Rechnungslegung II


In der Regel keine Einheitsbilanz (Steuerbilanz = Handelsbilanz) möglich
Abweichungen z.B. bei
•
Abschreibungen
•
Rückstellungen
•
Forderungsabschreibung
•
Inflationsanpassung
Häufige Anpassungen im Rahmen der Überleitung von HB I (NIF) auf HB II (HGB)
•
Fremdwährungsbewertung
•
Rückstellungen
•
Abschreibungssätze
•
Forderungsabschreibung
•
Vorratsbewertung
•
Latente Steuern
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Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der EU (MEUFTA)
Ziel

Steigerung des Handels zwischen der
EU und Mexiko sowie der Förderung
von Investitionen


Vorteil


Voraussetzung
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
Abschaffung von Zöllen
Beseitigung von nichttarifären Ein- und
Ausfuhrbeschränkungen
MEUFTA und NAFTA zu kombinieren
und Mexiko als Produktionsstandort zu
nutzen
Senkung der Produktionskosten und
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
„Präferenzursprungs-Regeln“
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Wirtschaftsförderungsprogramm
IMMEX I
Was ist das
IMMEX-Programm?

Staatliches Instrument zur
Förderung ausländischer
Direktinvestitionen mittels Zollund Steuervergünstigungen
Es gibt IMMEX-Programm für:
Wer kann das
Programm nutzen?
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
Verbundene Unternehmen

Produzierende Unternehmen

Bereitstellende Unternehmen

Auslagernde Unternehmen
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Wirtschaftsförderungsprogramm
IMMEX II
 Mexikanische Gesellschaft mit
Produktionsprozessen bzw.
Exportaktivitäten in Mexiko
 Mehrwertsteuer beträgt 0%
 Zollbefreiung bei:
 Exportumsatz bei ca. 400.000 EUR
bzw. 10% des Gesamtumsatzes
•
Ein- und Ausfuhr von für die
Produktion benötigen Maschinen
 Zurverfügungstellung von 30% der
Maschinen und Betriebsmaterialien
•
Zollbefreiung bei Einfuhren von
Betriebsmittel und Rohstoffe
 Antrag beim mexikanischen Wirtschaftsministerium
 Erleichterte Transfer-Pricing Regeln
 Eintragung in das Import-Register
 Jährlicher Bericht über den
Gesamtumsatz
 Monatlicher Bericht über die durch das
IMMEX-Programm erzielten Umsätze
Voraussetzungen
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Vorteile
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Die häufigsten Fallstricke
1
• Fehlendes Bewusstsein der “mañana”- Mentalität
2
• Verwendung eigener Vertragsmuster für lokale Arbeitsverträge
3
• Kompliziertes Rechts- und Steuersystem
4
• Geschäfte werden im sozialen Umfeld geschlossen
5
• Geduld mitbringen!
6
• Deutsche Standards 1:1 übertragen zu wollen
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Ihre Ansprechpartner
Mexiko
Deutschland
Mexiko-Stadt
José A. García
Paseo de la Reforma 284
Torre Magenta (Piso 17)
Col. Juárez
06600 Mexico, D.F.
Tel.: + 52 (55) 4739-2227
Fax: + 52 (55) 4739-2001
E-Mail: [email protected]
Berlin
Dr. Marcus Felsner
Straße des 17. Juni 106
10623 Berlin
Tel.: + 49 (30) 81 07 95-51
Fax: + 49 (30) 81 07 95-59
E-Mail: [email protected]
Puebla
José A. García
Vía Atlixcáyotl 5208
Torre JV III (Piso 5)
Col. Territorial Atlixcáyotl
72810, San Andrés Cholula, Puebla
Tel.: + 52 (222) 431-0027
Fax: + 52 (222) 431-0169
E-Mail: [email protected]
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Wir und die Castellers de Barcelona
Die Menschentürme sind wie
wir: „Jeder Einzelne zählt“ – im
Miteinander und bei der
Beratung unserer Mandanten.
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