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SS 2013 2530323 Insurance Marketing / Absatzpolitik von Versicherungsunternehmen Verfasser: Dr. Edmund Schwake Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Institut für Finanzwirtschaft, Banken und Versicherungen (FBV), Lehrstuhl für Versicherungswissenschaft KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu Themenbereiche der Vorlesung • Literatur und Informationsquellen • Strukturierung des Versicherungsbereiches • Der Versicherungsmarkt • Die Dienstleistung „Versicherungsschutz“ • Aus der Begriffswelt der Versicherung • Ausgewählte Versicherungszweige • Besonderheiten der Absatzpolitik • Produkt- und Preispolitik • Das betriebliche Risk-Management • Versicherungskauf als Teilsegment des betrieblichen Risk-Managements • Vom Versicherungsantrag bis zur Schadenregulierung SS 2013 Schwake 2 Literatur und Informationsquellen • Bücher und grundlegende Artikel: • • • • • • • • • • • SS 2013 von Fürstenwerth, Jörg Freiherr Frank; Weiß, Alfons: Versicherungs-Alphabet, 10. Aufl., Karlsruhe 2001 Koch, Peter: Versicherungswirtschaft, 6. Aufl., Karlsruhe 2005 Farny, Dieter: Versicherungsbetriebslehre, 5. Aufl., Karlsruhe 2011 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.: Jahrbuch 2011, Berlin 2011, Jahrbuch 2012, Berlin 2012 Haller, Matthias: Produkt- und Sortimentsgestaltung, in: Farny, Dieter; Helten, Elmar; Koch, Peter; Schmidt, Reimer (Hrsg.); Handwörterbuch der Versicherung, Karlsruhe 1988, S. 549-552 Helten, Elmar; Schwake, Edmund: Stichwortgruppe Versicherungen, in: Dichtl, Erwin; Issing, Otmar (Hrsg.): Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, 2. Aufl., München 1987 Kleyboldt, Claas; Ackermann, Peter: Prämienpolitik, insbesondere bei Marktsegmentierung, in: Farny, Dieter; Helten, Elmar; Koch, Peter; Schmidt, Reimer (Hrsg.); Handwörterbuch der Versicherung, Karlsruhe 1988, S. 561-567 Meffert, Heribert; Baumann, Christoph; Kirchgeorg, Manfred: Marketing, 11. Auflage, Wiesbaden 2011 Nieschlag, Robert; Dichtl, Erwin; Hörschgen, Hans: Marketing, 19. Auflage, Berlin 2002 Schwake, Edmund: Überlegungen zu einem risikoadäquaten Marketing als Steuerungskonzeption von Versicherungsunternehmen, Karlsruhe 1987 Wolff, Volker: Marktbearbeitungsstrategien des Versicherungsunternehmens, Berlin 1979 Schwake 3 Literatur und Informationsquellen • Zeitschriften und Journale: • • • • • • Versicherungswirtschaft Versicherungsjournal Versicherungsrundschau Versicherungsrecht Zeitschrift für Versicherungswesen Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft • Internet-Adressen: • • • • • SS 2013 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin): www.bafin.de Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.: www.gdv.de Verlag Versicherungswirtschaft GmbH: www.vvw.de Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft e.V.: www.dvfvw.de Versicherungsombudsmann e.V.: www.versicherungsombudsmann.de Schwake 4 Strukturierung des Versicherungsbereiches Versicherung Sozialversicherung1) - Gesetzliche Rentenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - Gesetzliche Pflegeversicherung - Arbeitslosenversicherung Individualversicherung (Privatversicherung) Rückversicherung 1) Erstversicherung Ausgaben 2010 insg. 486,70 Mrd €, davon 253,70 Rentenversicherung, 174,00 Mrd € Krankenversicherung, 37,60 Mrd € Arbeitslosenversicherung, 21,40 Mrd € Pflegeversicherung. Die Entschädigungsleistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung betrugen 2010 insg. 13,60 Mrd €. SS 2013 Schwake 5 Strukturierung des Versicherungsbereichs Erstversicherung • Nach Kundengruppen • Nach Versicherungszweiggruppen Personenversicherung Sach- und Vermögensversicherung Nach der Versicherungsform (siehe auch VVG) Summenversicherung Schadenversicherung • Privatversicherung Gewerbe- und Landwirtschafsversicherung unbegrenzte Interessenversicherung SS 2013 Schwake Industrieversicherung Erstrisikoversicherung Vollwertversicherung 6 Strukturierung des Versicherungsbereichs • Rechtliche Rahmenbedingungen – Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Es bildet die Rechtsgrundlage für die staatliche Aufsicht über die Individualversicherung (materielle Staatsaufsicht) – Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Es regelt das besondere Schuldrecht des Versicherungsvertrages, Ausnahme: Seeversicherung und Rückversicherung – Vermittlerrichtlinie und Informationspflichtenverordnung – Pflichtversicherungen Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages durch Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung. In der Individualversicherung vor allem in der Haftpflichtversicherung, z.B. Kfz-Halter, Güterkraftverkehrsunternehmer, Halter von Luftfahrzeugen, Betreiber von Eisenbahnen, aber auch z.B. Jäger, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten sowie Unfallversicherungen bei Passagieren in Flugzeugen; Probandenversicherung; Schornsteinfegerlebensversicherung – Wirtschaftszweigspezifische Steuern • • SS 2013 Versicherungsteuer (Verkehrssteuer auf den Geldumsatz bei bestimmten Versicherungsverhältnissen) Feuerschutzsteuer (zweckgebundene Steuer, die der Förderung des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes dient. In Versicherungssparten, in denen Feuerschutzsteuer erhoben wird, gilt ein ermäßigter Versicherungssteuersatz). Schwake 7 Der Versicherungsmarkt • Definition: Ort des Gütertausches zwischen Menschen durch das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage (Preisfindung) • Einteilungskriterien für Versicherungsmärkte: Sachliche (Sachen, Waren, Dienstleistungen) Räumliche (regional, global) Zeitliche (zeitpunktbezogen, Saisonmärkte, Börsenstunden) Qualitative (vollkommene, unvollkommene) Quantitative (Marktteilnehmeranzahl auf Anbieter- bzw. Nachfrageseite) • Käufermärkte für Versicherungen Das Versicherungsangebot ist in der Regel größer als die Versicherungsnachfrage, man spricht deshalb vom sog. Käufermärkten im Versicherungsbereich. SS 2013 Schwake 8 Der Versicherungsmarkt • Anbieterstruktur: Versicherungsunternehmen (Definition) Institutionen, die im Bereich der Privatversicherung das Wirtschaftsgut Versicherungsschutz erstellen und mithin sogenannte Versicherungsgeschäfte betreiben. Die wichtigsten Klassifikationen erfolgen: - nach der Rechtsform (Aktiengesellschaften, öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) - nach der Anzahl der betriebenen Versicherungssparten (Einspartenund Mehrspartenunternehmen) - nach Versicherungssparten (z. B. Lebens-, Kranken-, Schaden- und Unfall-Versicherer) - nach der Nachfragestruktur (Erstversicherer, Rückversicherer) SS 2013 Schwake 9 Der Versicherungsmarkt SS 2013 Schwake (Quelle, GDV-Jahrbuch 2011) 10 Der Versicherungsmarkt SS 2013 Schwake (Quelle, GDV-Jahrbuch 2011) 11 Der Versicherungsmarkt • Das Firmenkundengeschäft – Beitragseinnahmen ca. 20 Mrd. € über alle Sparten der Individualversicherung – Wichtigste gesondert erfasste Sparten: SS 2013 -- Feuer-Industrie/ Extended Coverage / F-BU/ All-Rsik 2,4 Mrd.€ -- Technische Versicherungen / TV-BU 1,4 Mrd.€ -- Kredit- und Kautionsversicherung 1,4 Mrd.€ -- Transportversicherung 1,7 Mrd.€ -- Gewerbliche Sachversicherung 2,6 Mrd.€ -- Landwirtschaftliche Sachversicherung 0,5 Mrd.€ -- Nuklearversicherung 25,7 Mio.€ -- Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherung ca. 9 Mrd.€ Schwake 12 Der Versicherungsmarkt SS 2013 Schwake (Quelle, GDV-Jahrbuch 2011) 13 Der Versicherungsmarkt SS 2013 Schwake (Quelle, GDV-Jahrbuch 2011) 14 Der Versicherungsmarkt SS 2013 Schwake (Quelle, GDV-Jahrbuch 2010) 15 Der Versicherungsmarkt SS 2013 Schwake (Quelle, GDV-Jahrbuch 2010) 16 Der Versicherungsmarkt • Anteil der Schadenaufwendungen an den Brutto-Beiträgen in den einzelnen Versicherungszweigen 2007 2006 (Quellen: GDV-Jahrbuch 2008, 2007, 2006) SS 2013 Schwake 2005 17 Der Versicherungsmarkt • Anteil der Schadenaufwendungen an den Brutto-Beiträgen in den einzelnen Versicherungszweigen 2007 2006 2005 (Quellen: GDV-Jahrbuch 2008, 2007, 2006) SS 2013 Schwake 18 Die Dienstleistung "Versicherungsschutz" • Definition "Versicherung" – A. Manes: • "Versicherung ist die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Bedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften." – H. Hax: • "Versicherung ist die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines durch Zusammenfassung einer genügend großen Anzahl von Einzelwirtschaften herbeigeführten Risikoausgleichs." – D. Farny: • "Versicherung ist die Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs, auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit. SS 2013 Schwake 19 Die Marktleistung "Versicherungsschutz" • Schutzversprechenkonzept bestehend aus: – Risikogeschäft (Kerndienstleistungsgeschäft) – Begleitendes Dienstleistungsgeschäft (Risikoanalyse, Beratung, Schadenregulierung) • "Versicherungsschutz" ist nach einhelliger Meinung in der Ver- sicherungswissenschaft eine Dienstleistung. Nach Auffassung und Definition der Dienstleistungsliteratur wäre Versicherungsschutz häufig keine Dienstleistung. Können Dienstleistungsdefinitionen sinnvoll und zweckmäßig sein, nach denen Versicherungsschutz keine Dienstleistung ist? SS 2013 Schwake 20 Die Marktleistung "Versicherungsschutz" • Besonderheiten der Marktleistung "Versicherungsschutz" – Immaterialität, Intangibilität – Komplexität (Risikowahrnehmung, Risikobeurteilung, Produktbeschreibung, hohe rechtliche Regulierungen) – Konstitutive Bedeutung des Absatzes – Zeitraumbezug da Periodenbezug – Verbundenheit mit Kapitalanlage (Koppelproduktion) – Kalkulierbarkeit erschwert – Spezifisches unternehmerisches Risiko, "versicherungstechnisches Risiko" SS 2013 Schwake 21 Aus der Begriffswelt der Versicherung • Versicherungstechnische Begriffe – Versicherungstechnische Einheit, Kollektiv – Gesamtschaden, Durchschnittsschaden – Probable Maximum Loss (PML) – Großschaden, OZ-Schäden, Schadenhöhe – Schadenzahlung, Schadenrückstellung, Spätschadenrückstellung, IBNR/IBNER-Schäden – Versicherungssumme, Deckungssumme – Beitragssatz, Schadenquote, Combined Ratio – Schadenstückzahl, Schadenfrequenz, Schadenhäufigkeit – Abwicklungsergebnis – Risikoprämie, Sicherheitszuschlag – Erfahrungstarifierung, Schadenfreiheitsklasse, Bonus-Malus-System SS 2013 Schwake 22 Aus der Begriffswelt der Versicherung • Rechtliche Begriffe – Allgemeine Versicherungsbedingungen, besondere Versicherungsbedingungen – Vorläufige Deckungszusage, Widerrufsrecht, Rücktritt, Kündigung – Vertragsklauseln, Obliegenheiten, Obliegenheitsverletzung, vorvertragliche Anzeigepflicht – Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert – Versicherte Gefahren, Deckungsumfang, Risikoausschluss – Versicherungsvertrag, Versicherungsschein, Versicherungsperiode, Vertragslaufzeit – Schadenanzeigepflicht, Schadenminderungspflicht – Summenanpassungsklausel, Unterversicherungsverzicht, Beitragsanpassungsklausel – All-Risk, Multi-Risk, unbegrenzte Deckung (illimité) SS 2013 Schwake 23 Ausgewählte Versicherungszweige • Der Grundsatz der Spartentrennung (Spartentrennung-Prinzip) Von der Aufsichtspraxis entwickeltes Prinzip zum Schutz der Belange der Versicherten (insbesondere zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge), mittlerweile in § 106 c, 8 Abs. 1a VAG gesetzlich verankert. Wegen der Verschiedenartigkeit der Risiken sollen Lebens-, Kranken-, Kredit- und Kautionsversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen in gesonderten Gesellschaften geführt werden. Zum einen soll durch die so erreichte Trennung der Vermögensmassen der Schutz der Versicherungsnehmer der risikoärmeren Versicherungssparten erreicht werden (Leben, Kranken, Kredit und Kaution) bzw. zum zweiten eine Interessenkollision aus dem gleichzeitigen Betrieb von Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen vermieden werden (aber: Konzernbildungen möglich, EU-Richtlinie). • Eine Sparte kann als eine Sammelbezeichnung für Versicherungszweiggruppen aufgefasst werden. Für die Lebens-, die Kranken-, die Rechtsschutz- sowie die Kredit- und Kautionsversicherung ist dies weitgehend eindeutig, nicht allerdings für nahezu alle Bereiche der Schaden- und Unfallversicherung. In Letzterer sind unterschiedlichste Benennungen üblich und die Begriffe Versicherungssparte und Versicherungszweig werden oftmals auch synonym verwendet. SS 2013 Schwake 24 Ausgewählte Versicherungszweige Versicherungsbranche Individualversicherung (PrivatV) Versicherungssparten Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz-, Kredit-, Schaden- und Unfallversicherung Versicherungszweige Haftpflicht-, Unfall-, Feuer-, Transport-, Hausrat-, Wohngebäude, KFZ-Kasko-,KFZ Haftpflicht, Technische Versicherungen usw. Versicherungsarten z.B. Industrie-Feuer-, gewerbliche Feuer-, landwirtschaftliche Feuerversicherung SS 2013 Schwake 25 Ausgewählte Versicherungszweige • Versicherungszweigbildung ist möglich: – über die versicherten Gefahren: z.B. Feuer, Überschwemmung, Sturm, Einbruchdiebstahl, Hagel, Erdbeben – über versicherte Sachverhalte, Güter, Interessen: z.B. Haftpflicht, Rechtsschutz, Gebäude, Hausrat, Maschinen, Waren, Fahrzeuge, Betriebsunterbrechung, Mehraufwand, Tagegeld – über Mischformen durch Zusammenfassung: z.B. Hausrat-, Gebäude-, Inhalts-Versicherung, Luftfahrtversicherung, Kraftverkehrsversicherung SS 2013 Schwake 26 Ausgewählte Versicherungszweige • Ausgewählte Zweige des Firmenkundengeschäfts: – Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen) – Einbruchdiebstahl – Leitungswasser – Sturm – Glasversicherung – Technische Versicherungen – Transportversicherung (Cargo- bzw. Kaskoversicherung, Nebensparten) – Haftpflicht – Rechtsschutz – Kautions – Betriebsunterbrechung – Kredit – Lebensversicherung (Betriebliche Altersvorsorge) SS 2013 Schwake 27 Ausgewählte Versicherungszweige • Versicherungschutzsortimente (Quelle: Farny, Versicherungsbetriebslehre, S. 368) SS 2013 Schwake 28 Ausgewählte Versicherungszweige • Bestandszusammensetzung nach Bestandsgrößenanteil SS 2013 Schwake (Quelle: Farny, Versicherungsbetriebslehre, S. 369) 29 Ausgewählte Versicherungszweige • Bildung von Versicherungszweigen (I) (Quelle: Farny, Versicherungsbetriebslehre, S. 372) SS 2013 Schwake 30 Ausgewählte Versicherungszweige • Bildung von Versicherungszweigen (II) (Quelle: Farny, Versicherungsbetriebslehre, S. 373) SS 2013 Schwake 31 Besonderheiten der Absatzpolitik • Der betriebliche Leistungserstellungsprozess Beschaffung – Produktion – Absatz • • Die konstitutive Bedeutung des Absatzes Der „Absatz vor Produktion-Tatbestand“ bei der Dienstleistungsproduktion Die versicherungsspezifische Deutung der konstitutiven Bedeutung des Absatzes • Die Verbesserung des Kalkulationsgrundlagen für die Risikokosten • Die Förderung des Ausgleichs im Kollektiv Absatz ist die marktliche Verwertung der erstellten bzw. bereitgestellten Leistungen (nach Banse ) bei Sachgüterproduktion ist Absatz die Schlussphase des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses (nach Gutenberg) bei der Dienstleistungsproduktion erfolgt zunächst nur die Leistungsbereitschaft, nach Hinzukommen des sog. externen Faktors kann die Leistungsverwertung erfolgen. SS 2013 Schwake 32 Besonderheiten der Absatzpolitik • Das absatzpolitische Instrumentarium: Produktpolitik (Produkt- und Sortimentspolitik) Preispolitik (Entgeltpolitik) Distributionspolitik (Absatzwege- und Absatzorganepolitik) Kommunikationspolitik (Werbung und Verkaufsförderung) • Marketing als Unternehmensführungskonzeption: Führung des Unternehmens von den Märkten her auf die Märkte hin (nach Raffée) SS 2013 • Markterschließung und Bedarfsdeckung • Marktsicherung und Kundenbindung • Marktausweitung und Innovationsgestaltung Schwake 33 Besonderheiten der Absatzpolitik • Die Absatzwege und –organe im Versicherungsmarkt: Selbständiger Versicherungsaußendienst • • hauptberuflich (77 000 Einfirmenvertreter, ca. 3 000 Mehrfachvertreter) nebenberuflich (ca. 300 000 Vertreter) Angestellter Außendienst (44 000 Angestellte) Versicherungsmakler (ca. 20 000) Selbständige Finanzvertriebe Finanzberater Banken und Sparkassenvertrieb Internetvergleichsportale (Aggregatoren) SS 2013 Schwake 34 Produkt- und Preispolitik • Komponenten und Arbeitsschritte: Volkswirtschaftliche Gesamtsituation Kompetenz/ Know-how Trends Kundenbedarf Versicherungsstrategie Gesetze Wettbewerb Produktgestaltung und Tarifierung Verkauf Vertragsbearbeitung Schadenregulierung SS 2013 Schwake 35 Produkt- und Preispolitik • Möglichkeiten der Differenzierung: Leistungsseite, d.h. Erweiterung des Deckungskonzeptes Tarifvielfalt vorhandene Tarifstrukturen tiefer gliedern zusätzliche Tarifmerkmale aufnehmen Preis- und Konditionenseite vorhandene Tarifmerkmale gegen neue, "risikorelevante", d.h. den Schadenverlauf besser erklärende Tarifmerkmale austauschen Einstufungs- und Rückstufungsregeln variieren SS 2013 Schwake 36 Produkt- und Preispolitik • Einflussfaktoren auf den Versicherungstarif: Kunde Deckungskonzept Tarif Absatzwege/Verkaufsförderung EDV/Betriebstechnik Kostenmodell Produkt-Controlling SS 2013 Schwake 37 Produkt- und Preispolitik • Selbstbeteiligungen aus Produktvariation: Deckungshöchstgrenzen Festlegung einer Entschädigungshöhe Versicherungssummen Selbstbeteiligungen Proportionale Selbstbeteiligung Integralfranchise Franchisen verschwindende Abzugsfranchise Abzugsfranchise Zeitfranchise SS 2013 Schwake 38 Produkt- und Preispolitik • Allgemeines Schadenursachensystem: X11 Naturgefahren X12 X1n1 S1 X21 Sachbezogene Schadenursachen X22 X2n2 S2 Versicherter Bereich SchadenDaten X31 Personenbezogene "Risiko"-Faktoren X32 Sn1 X3n3 Sn X41 Ökonomische und soziale Einflussgrößen Schäden X42 X4n4 SS 2013 Schwake 39 Produkt- und Preispolitik • Vom Schadenursachensystem zum Tarifsystem: X1 Schadenzahl X2 (Mittelwert: Schadenhäufigkeit) Y1 N X3 = f (y1, y2, y3) Gesamtschadensumme X4 (Mittelwert: Schadenbedarf) X5 Y2 G = h (y1, y2, y3) X6 X7 X8 S Y3 = g (y1, y2, y3) Schadensumme (Mittelwert: durchschnittliche Schadensumme) Xn Schadenursachen SS 2013 Schwake Tarifmerkmale Schadenmerkmale 40 Produkt- und Preispolitik • Das Äquivalenzprinzip als Grundannahme der Versicherungstarifierung (Preiskalkulation): • Das Äquivalenzprinzip ist ein Postulat zur kostenorientierten Berechnung der Versicherungsprämien. Es besagt in seiner einfachsten und engsten Form, dass die sogenannte Risikoprämie dem Erwartungswert (Anmerkung: besser wäre es zu sagen „...mindestens dem Erwartungswert des Schadens…") des Schadens entsprechen soll. Das Äquivalenzprinzip kann bezogen werden auf eine einzelne versicherungstechnische Einheit (ein Risiko) oder auf Kollektive von versicherungstechnischen Einheiten (eine Risikogesamtheit). Im ersten Fall spricht man vom "individuellen Äquivalenzpinzip", im zweiten Fall vom "kollektiven Äquivalenzprinzip". Preiskalkulationen können grundsätzlich zweigliedrig erfolgen: kostenorientiert (reine Risikokosten, Betriebskosten, Vertriebskosten, Eigenkapitalverzinsung) marktorientiert (Marktprämienniveau und –spreizung, Markttransparenz, Preisstrategie, Marktsättigung) Preiskalkulation SS 2013 Schwake 41 Produkt- und Preispolitik • Prämienkalkulation: Nettorisikoprämie + Sicherheitszuschlag = Bruttorisikoprämie + Betriebskostenzuschlag + (ggf.) Gewinnzuschlag = Nettoprämie + Versicherungssteuer = Bruttoprämie SS 2013 Schwake 42 Produkt- und Preispolitik • Die Produktpolitik umfasst die Gestaltung der einzelnen Versicherungsprodukte und ihre Zusammenstellung zu einem Produktprogramm (Sortiment) im FK-G spielt neben der Versicherung von Sach- und Haftpflichtschäden die Versicherung des Ertragsausfalls (Betriebsunterbrechung) eine deutlich größere Rolle als im PK-G anders als im PK-G sind im FK-G internationale Deckungskonzepte von hoher Bedeutung speziell für das Großgewerbe- und das Industriegeschäft existieren im Markt von überregional tätigen Maklern erstellte spezielle Produkt- und Deckungskonzepte hohe Bedeutung von einzelkundenbezogenen Selbstbeteiligungen das FK-G weist speziell für große Kunden eine Vielzahl von Klausel- und Tarifvarianten auf mit kundenspezifischer Vertragsgestaltung als Ergebnis im FK-G ist eine hohe Beratungs- und Risikoeinschätzungskompetenz als Nebenleistung zum eigentlichen Risikogeschäft notwendig im FK-G kommt für den Versicherer der Abschätzung von Risikoübernahmekapazitäten hohe Bedeutung zu, damit der Rückversicherung, Mitversicherung und Poolung SS 2013 Schwake 43 Produkt- und Preispolitik • Die Preispolitik umfasst alle unternehmerischen Entscheidungen zur Festlegung und Differenzierung der Preise (Prämien) für die angebotenen Versicherungsprodukte im FK-G weisen die Nachfrager (Kunden) häufig eine deutlich höhere Markttransparenz und Marktmacht auf als im PK-G das FK-G ist aufgrund der Nachfragemacht i.d.R. margenschwächer und erheblich ergebnisvolatiler als das PK-G hohe Zyklenabhängigkeiten bei der Preisgestaltung (Prämienniveau im Markt stark schwankend) deutlich höhere Vergleichsintensitäten bei Angebotserstellungen Vertragsabschlüsse im Großgewerbe- und Industriegeschäft sind häufig mehrstufige Verhandlungsprozesse im Großgewerbe- und Industriegeschäft häufig vorfindbare Abweichungen vom generellen Tarif durch Berücksichtigung kundenindividueller Schadenerfahrungen (individuelle Erfahrungstarifierung) Mitversicherungslösungen unter Regie eines sog. Führenden häufig auftretende „neue Risiken“, nach deren Deckungsmöglichkeit gesucht werden muss (z.B. durch Gesetzgeber vorgegeben) SS 2013 Schwake 44 Das betriebliche Risk-Management • Der Begriff „Risiko“ Risiko ist die Ungewissheit über den Eintritt möglicher Ereignisse und die dadurch entstehende Ungewissheit über die Möglichkeit der Nichterreichung geplanter Ziele und Zwecke (nach Helten) • Risk-Management, Risikopolitik, Risiko-Management (zweckmäßigerweise Synonyme) Analyse und zielgerichtete Gestaltung der Risikolage der Wirtschaftseinheit (nach Farny). begleitende Führungsfunktion, bei der sämtliche Aktivitäten nach dem Blickwinkel möglicher Störpotenziale und die Störungsüberwindung überprüft und gesteuert werden (nach Haller) planmäßige und zielgerichtete Erfassung, Gestaltung und Kontrolle einer Risikosituation (nach Kürble) SS 2013 Schwake 45 Das betriebliche Risk-Management • Der Risk-Management-Prozess: Risikoerkennung und Risikoanalyse (Markt- und Absatzrisiken, politische und gesetzliche Risiken, Finanzrisiken, Sachschadenrisiken, Personenrisiken). Risikobewertung (Quantifizierungsmöglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten, Risikoanzahl, Risikoausprägungen und mögliche Schadenhöhen, Schadenfrequenzen). Risikohandhabung (Maßnahmen zur Reduzierung der Schadenursachen bzw. zur Reduzierung der Schadenwirkung bei Eintritt (Realisation) des Risikos). • Rechtliche Vorgaben für das betriebliche Risk-Management Allgemein die Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). § 289, Abs. 1 und 2 HGB. SS 2013 Schwake 46 Das betriebliche Risk-Management Möglichkeiten zur Risikohandhabung ursachenbezogene Maßnahmen wirkungsbezogene Maßnahmen Selbsttragung und Risikofinanzierung Schadenvermeidung und Schadenverhütung „schadenzahlbezogen“ SS 2013 Schwake Schadenminderung und Schadenbegrenzung „schadenhöhenbezogen“ Eigenkapital Rückstellungsbildung Fremdfinanzierungsoptionen Risikoübertragung Versicherungsschutz kaufen ART-Investments Haftungsausschlüsse 47 Versicherungskauf als Teilsegment des betrieblichen RiskManagements vertragliche Ausschlüsse einer ansonsten bestehenden Haftung Risikoübertragung national am Erstversicherungsmarkt international Versicherungsvertragsabschlüsse über Captive-Gründungen am Rückversicherungsmarkt SS 2013 Schwake 48 Versicherungskauf als Teilsegment des betrieblichen RiskManagements • Versicherungskauf ist der Transfer einer Schadenverteilung (Wahrscheinlichkeitsfunktion) vom Versicherungsnehmer auf ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gegen Zahlung einer Versicherungsprämie. Der Versicherungsnehmer reduziert durch die Abgabe des Risikos seine Risikoexponiertheit Der Versicherungskauf ist das Ergebnis des Abwägens eines KostenNutzen-Kalküls, sowohl beim Versicherungsnehmer als auch beim Versicherungsunternehmen. Die finanziell nachteiligen Folgen der Realisation eines Risikos werden i.d.R. gegen Zahlung einer festen, im voraus fälligen Prämie (Preis) überwälzt (übertragen, transferiert). SS 2013 Schwake 49 Vom Versicherungsantrag bis zur Schadenregulierung Dienstleistungsbereich Schadenabwicklung Zielgruppendifferenzierung Zielsetzung • Privatkundengeschäft • Leitbildentwicklung • Gewerbesegment • Reduzierung des Schadenaufwands • Industriekunden • Kostenkontrolle • Kundenbindung • Kundengewinnung SS 2013 Schwake Strukturqualität • Technische Voraussetzungen • Organisatorische Maßnahmen • Personelle Rahmenbedingungen 50 Vom Versicherungsantrag bis zur Schadenregulierung • Wichtige Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers Obliegenheiten: Verhaltenspflichten für den Versicherungsnehmer, die Voraussetzung für den Erhalt des Anspruchs aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag sind, teilweise Bestandteil des VVG, teilweise Bestandteil der AVB. Man unterscheidet Obliegenheiten a) vor Vertragsbeginn (Beispiel: vorvertragliche Anzeigepflicht) b) während der Vertragsdauer (Beispiel: Vermeidung von Gefahrerhöhungen) und c) nach Eintritt des Versicherungsfalles (Beispiel: Schadenanzeigepflicht) Achtung: Änderung der Rechtsverhältnisse nach VVG-Reform (Vorsatz, Fahrlässigkeit, Alles- oder Nichts-Prinzip). Vorläufige Deckungszusage: SS 2013 Schwake Erklärung des Versicherers über die kurzfristige Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines selbständigen, vorläufigen Versicherungsvertrages, unabhängig vom Zustandekommen eines endgültigen Vertrags und unabhängig von der Zahlung des Erstbeitrages. Häufig bei großgewerblichen und industriellen Risiken im Falle von noch zu klärenden Einzelheiten der Vertragsgestaltung. 51 Vom Versicherungsantrag bis zur Schadenregulierung Rücktritt: Recht zur Auflösung eines Vertrages (anders als Widerruf, bei dem ein Vertrag erst gar nicht zustande kommt). Das Rücktrittsrecht kann sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zustehen. Kündigung: einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung bei Dauerschuldverhältnissen zur Auflösung des Rechtsverhältnisses für die Zukunft. Schadenanzeigepflicht: Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Anzeige des Versicherungsfalles, und zwar unverzüglich (§ 33 VVG). Schadenminderungspflicht: (auch Rettungspflicht genannt) Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Minderung eines Schadens, Reduzierung der Folgekosten. SS 2013 Schwake 52