Dipl. Verwaltungswirtin (FH) Trommer

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Transcript Dipl. Verwaltungswirtin (FH) Trommer

Erfahrungsbericht der
sächsischen Kommunen zur
Einführung der Doppik
Friederike Trommer
Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V.
Dresden
Der SSG als Verband
der sächsischen Städte und Gemeinden
Wer ist der SSG?
• Gründung 1. April 1990 mit Sitz in der Landeshauptstadt Dresden
mit 1626 Städten und Gemeinden
• erster kommunaler Spitzenverband der neuen Bundesländer –
Einheitsverband
• Mitgliedsstädte und -gemeinden (freiwillig):
 zurzeit 426 Städte und Gemeinden von 432
 davon 3 Kreisfreien Städte
(Leipzig, Dresden, Chemnitz)
• der SSG gehört als Mitgliedsverband dem
Deutschen Städtetag und dem
Deutschen Städte- und Gemeindebund an
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Aufgaben, Ziele und Zwecke sind ...
•
Selbstverwaltungsgedanken pflegen und für Verwirklichung und
Wahrung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung eintreten
•
bei Regelung der die Gemeinden berührenden allgemeinen Fragen
mitwirken und Recht auf Anhörung vor Landesparlament geltend
machen
•
Förderung und Vertretung der gemeinsamen Rechte und Interessen
der Mitglieder gegenüber Bundes- und Landesparlament, Bundesund Landesregierung, anderen Verbänden, sonstigen Stellen und in
der Öffentlichkeit
•
Mitgliederberatung über alle kommunal wesentlichen Vorgänge und
Entwicklungen, Vermittlung von Informationen und Pflege des
Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedern
•
Erarbeitung und Sammlung von kommunalpolitischen Schriften,
Herausgabe von Mitgliederrundschreiben und einer Verbandszeitschrift
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Kreisfreie Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen
mit dem zuständigen Verwaltungssitz
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Warum Kameras unsere Straßen
befahren? (13.04.2011)
Chancen und Ziele einer
Haushaltsreform und was wir
daraus gelernt haben…
„Weder eine Schule noch eine Straße
sind verkäuflich. Was bringt es also,
sie zu bewerten?“ (13.04.2011)
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Ziele der Reform in Deutschland – Stand 2003
• Vermögensverzehr und Entwicklung von Vermögenswerten der
Kommunen (besser) abbilden
• ressourcenund
produktorientierte
Verwaltungssteuerung
ermöglichen
• Nachweis der Wirtschaftsführung nach dem Periodenprinzip und
nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Verursachung
• umfassende
Pflicht
zur
Festlegung
und
Ermittlung
produktbezogener Ziele und Kennzahlen zur besseren
Transparenz
und
zur
Beurteilung
der
wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
• Dezentralisierung der Bewirtschaftung und Implementierung von
Budgetansätzen
• realistischere Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit
durch Abbildung der Vermögenswerte und der realen Verschuldung
• Einbindung der ausgelagerten Bereiche in einen Gesamtabschluss
zur Schaffung einer umfassenden Transparenz in der Gemeinde
Was ist bei uns daraus geworden?
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Meilensteine der Umstellung in Sachsen
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Ziel: Erfassung und Bewertung des Vermögens
 verschafft klare Kenntnis der (historischen) Vermögenswerte und der
aufgelaufenen Abschreibungen
 verschafft Kenntnis über (bisher unbekannte) Eigentumsverhältnisse
 wichtige Voraussetzungen und Bedingungen:
• einheitliche Vorgaben für die Bewertung (Vergleichbarkeit)
• zusätzlicher Aufwand sollte nicht unterschätzt werden
• „Hotline“ oder zentraler Ansprechpartner für offene Fragen
• Kosten-Nutzen-Analyse, Wesentlichkeitsgrenzen
 Umfang des Vermögens frühzeitig ermitteln
Beispiel: sächsische Kommune mit rd. 21.000 Einwohnern
• 70 km Gemeindestraßen, 17 km Fußwege an Staatsstraßen
• 2.272 Straßenbeleuchtungsanlagen
• 35 Gebäude
• Grünflächen mit 2.400 Einzelbäumen, 115.000 m² Wald
• 1.109 Flurstücke
• 1 Museum mit mehr als 24.000 Einzelobjekten
• rd. 10.000 Ausstattungsgegenstände in Schulen, Feuerwehren
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Ziel: Erfassung und Bewertung des Vermögens
Welche Stolpersteine gab es bei der Bewertung?
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Welchen Wert haben alte, mehrfach geflickte Straßen?
Wem gehören der Grund und Boden bei Straßen?
Wie werden „gemeinsame“ Straßen von Gemeinde und Kreis bilanziert?
Wie viele „Straßenlöcher“ darf eine Straße planmäßig haben?
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Wie werden Denkmäler, Schlösser, Burgen bewertet?
Wie wird Museumsgut bewertet?
Welche Auswirkungen hat die Bewertung auf die örtliche Finanzpolitik?
Wem gehören Leihgaben u. ä.?
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Wie werden historische Schulgebäude bewertet?
Kann man aus dem Wert Rückschlüsse auf die Qualität ziehen?
Wie wird das Inventar fortlaufend erfasst?
Ist das neue Dach der Schule eine Investition?
Welche Werte können für alte Brücken angesetzt werden?
Bedeutet eine teure Brücke einen hohen Wert?
Wie können Vergleichswerte für historische Brücken ermittelt werden?
Wie werden Gewässerflächen bewertet?
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Ziel: Erfassung und Bewertung des Vermögens
 Notwendige Regelungen vor Ort:
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•
Projektmanagement (Wer? Was? Bis wann?)
Inventurrichtlinie (Wer ist für was wann zuständig?)
Festlegung von Nutzungsdauern
Erarbeitung von Kontenplänen
Festlegung von Produkten, Zielen und Kennzahlen als
Kernaufgaben der kommunalen Verwaltung
• Weiterbildungskonzept
• Zeit- und Kostenplanung (Beispielgemeinde: ca. 18.000
Arbeitsstunden ohne externe Dienstleister)
• (dauerhafte) Aufbau und Aufbewahrung der Dokumentation für
die Bewertung
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Die Eröffnungsbilanz
Welche Aussagen liefert die kommunale Bilanz?
Aktiv
Euro/T€
Anlagevermögen
125.229
Umlaufvermögen
4.367
RAP
9
%
Passiv
96,6 Eigenkapital
50,1
3,4 Sonderposten
34.515
26,6
0,01 Rückstellungen
6.381
4,92
23.820
18,38
1
0,0
129.605
100
RAP
129.605
%
64.887
Verbindlichkeiten
Summe
Euro/T€
100 Summe
• alle Schulen haben 24,1 Mio. Euro gekostet, der Restwert beträgt
19,5 Mio. Euro
• die Ausrüstung der Feuerwehren weist noch einen Wert von 3,3
Mio. Euro aus, ursprünglich wurden 4,6 Mio. investiert
• Grund und Boden hat einen Wert von 19,8 Mio. Euro
• beim gesamten Sachanlagevermögen sind bereits 37 % der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer verstrichen
• die Beteiligungen an Unternehmen sind mit 36,7 Mio. Euro bewertet
• auf jeden Einwohner entfällt ein Bilanzanteil von rd. 5.900 Euro
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Ziel: Steuerung über Ziele und Budgets
Voraussetzungen und Bedingungen für eine aktive Steuerung
 Klare Abgrenzung von Zuständigkeiten und Zielvorgaben zwischen
Verwaltung und Politik möglich, aber auch unbedingt nötig!
 Diskussion über konkrete Ziele und Kennzahlen muss frühzeitig
angestoßen werden (Benchmarks)!
 Ziele müssen konkret und abrechenbar definiert werden, damit alle
Beteiligten den gleichen Erwartungshorizont haben!
 Budgets geben der Verwaltung größere Handlungsspielräume, das
muss von der Politik akzeptiert werden!
 Budgets geben der Verwaltung größere Verantwortung, dieser muss
sich die Verwaltung stellen!
 Budgetvorgaben sollten sanktioniert werden!
 Ergebnisse müssen offen und sachorientiert diskutiert werden!
Mittlere
Bearbeitungszeiten für
Anträge?
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Betreuungsstunden in der
Kita?
Soziale Angebote
für Jugendliche?
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Einsatzzeiten
für den
Winterdienst?
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Was würden wir das nächste Mal besser machen?
• intensivere Vor- und Aufbereitung der Rechtsgrundlagen und
Vorschriften:
• Welche Ansätze aus dem kaufmännischen Bereich sind für die
Kommunen nötig und sinnvoll?
• Wie können Bewertungsstandards vereinheitlicht werden?
• Welcher Aufwand ist sachgerecht?
• intensivere Zusammenarbeit mit den Anbietern für die
Finanzsoftware, denn diese müssen die Vorgaben umsetzen
• Pilotierung mit Projektbegleitung und -auswertung
• umfassendes
Verwaltung
Qualifizierungskonzept
für
die
Mitarbeiter
der
• politische Diskussion und Ergebnisfindung: wie gehen wir mit den
Ergebnissen des doppischen Haushaltes (Fehlbeträge) um?
• ohne (gleichzeitige) Umstellung des Landes macht die Reform
keinen Sinn
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Fazit und Empfehlungen
• Verwaltungsaufwand, Zeitbedarf und Kosten für die Erfassung und
Bewertung des gesamten Vermögens wurden insgesamt unterschätzt
• (positive) Effekte aus der Umstellung sind erst nach einer längeren
Einführungsphase zu erwarten, negative meist sofort
• Ressourcenverbrauch tritt auch ein, wenn er in den Büchern nicht
ausgewiesen wird!
• Ein Buchführungssystem kann nie die Ursache für eine schlechte
Haushaltslage sein!
• Haushaltsreform muss als gemeinsamer Prozess aller Beteiligten
auf Landes- und kommunaler Ebene verstanden werden!
• Haushaltsreform sollte als „Chefsache“ verstanden werden!
• Einführung der Doppik darf nicht Selbstzweck sein, sie muss dazu
geeignet sein, den kommunalen Haushalt zu steuern!
• Einführung der Doppik als System der Buchführung
Aufgabenerfüllung der Kommunen nicht schmälern!
darf
• Einführung der Doppik macht aus der Kommune (noch) kein
Wirtschaftsunternehmen!
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Viel Erfolg auf dem langen aber
lohnenswerten Weg
und Danke für‘s zuhören!
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