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9 Länder. 1 Unternehmen.
Steuerliche Rahmenbedingungen für Immobilieninvestitionen in Österreich
Mag. Marion Kettler
Györ, 24. März 2010
TPA Horwath Gruppe | Beratungsschwerpunkte
 Steuerberatung
 Wirtschaftsprüfung
 Unternehmens- und Finanzierungsberatung
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TPA Horwath Gruppe | Spezialkompetenzen
 Immobilienberatung (national und international)
 IFRS - Int. Rechnungslegungsvorschriften
 EU-, Förderungs- und Technologieberatung
 Patentbewertung
 Versicherungsmathematik
 Sanierungs- und Insolvenzberatung
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TPA Horwath Gruppe | Übersicht
 9 Länder
 24 Standorte
 rd. 950 MitarbeiterInnen
Seite 4
Ihre Ansprechpartner | CEE
Klaus Bauer-Mitterlehner
Tel.: +43 1 588 35 206
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch
Leopold Kühmayer
Tel.: +43 1 588 35 541
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch
Seite 5
Willkommen in ÖSTERREICH
 Standorte:
Graz, Hermagor, Klagenfurt,
Krems, Langenlois, Lilienfeld,
Schrems, St. Pölten, Villach,
Wien, Zwettl
 rd. 450 MitarbeiterInnen
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Willkommen in BULGARIEN
 Standort: Sofia
 18 Mitarbeiter
Thomas Haneder
Tel.: +3592 981 66 45
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch
Seite 7
Willkommen in KROATIEN
 Standort: Zagreb
 40 Mitarbeiter
Reno Budic
Tel.: +385 1 48 82 555
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch / Kroatisch
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Willkommen in POLEN
 Standorte: Warschau, Posen
 105 Mitarbeiter
Wojciech Sztuba
Tel.: +48 61 851 38 60
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch / Polnisch
Seite 9
Willkommen in RUMÄNIEN
 Standort: Bukarest
 75 Mitarbeiter
Jan Glas
Tel.: +40 21 310 06 69
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch / Rumänisch / Holländisch / Französisch
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Willkommen in der SLOWAKEI
 Standorte: Bratislava, Kosice
 75 Mitarbeiter
Peter Danovsky
Tel.: +421 2 2067 89 11
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch / Slowakisch
Seite 11
Willkommen in SLOWENIEN
 Standorte: Laibach, Trbovlje
 23 Mitarbeiter
Michael Knaus
Tel.: +386 1 520 86 60
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch / Slowenisch
Seite 12
Willkommen in TSCHECHIEN
 Standorte: Prag, Opava, Ostrava
 127 Mitarbeiter
Petr Karpeles
Tel.: +420 2 22 826 449
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch / Tschechisch
Seite 13
Willkommen in UNGARN
 Standort: Budapest
 33 Mitarbeiter
Jozsef Szemeredi
Tel.: +36 1 345 45 00
[email protected]
Sprachen:
Deutsch / Englisch / Ungarisch
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Das weltweite Netzwerk | Crowe Horwath International
Crowe Horwath International zählt zu den zehn größten
Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsNetzwerken der Welt.
Das Netzwerk umfasst
 über 140 Unternehmen in über 100 Ländern sowie
 rund 550 Standorte mit über 26.000 Mitarbeitern
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Crowe Horwath International Standorte | weltweit
Seite 16
Crowe Horwath International Standorte | Europa
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Relevante Steuern in Österreich

Einkommensteuer

Umsatzsteuer

Grunderwerbsteuer

Kapitalverkehrsteuer

Gebühren nach dem Gebührengesetz

Grundsteuer und Eintragungsgebühr
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Unbewegliches Vermögen in Österreich belegen

Zufluss-/Abflussprinzip (Ausnahme: bestimmte Vorauszahlungen)

Abschreibung: 1,5% p.a. bzw. Nachweis kürzerer Nutzungsdauer

Nebenkosten

Liebhaberei

Treuhandschaft
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Ermittlung der Besteuerungsgrundlage
+ Mieterträge
- Leerstehungen (Betriebskosten)
- Instandhaltungen/Instandsetzungen
- Verwaltung
- Abschreibung
- Finanzierungskosten
-------------------------------------------------------Besteuerungsgrundlage
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Abschreibungsmöglichkeiten im steuerlichen Privatvermögen
Normalabschreibung 1,5% / 2% bis 3%
 Instandhaltung sofort
 Instandsetzung in der Regel 10 Jahre
 Denkmalschutz 15 Jahre
 Altbausanierung 15 Jahre
 §§ 3-5 Mietrechtsgesetz 15 Jahre

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Besteuerung von Veräußerungsgeschäften (Privatvermögen)


Steuerpflicht wenn Spekulationsgeschäft gem. § 98 Z 7 EStG
Beginn der Spekulationsfrist:
Erwerb der Liegenschaft alternativ
Erwerb des Anteils durch den Anleger
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Betriebsvermögen)

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Abschreibung: 2% - 3% bzw. Nachweis kürzerer
Nutzungsdauer

Denkmalschutz 10 Jahre
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Betriebsvermögen)
Veräußerungsgewinn
§ 5-Ermittler
Veräußerungsgewinn aus
Gebäude und Grund und
Boden steuerpflichtig
§ 4-Ermittler
Veräußerungsgewinn aus
Gebäude steuerpflichtig,
aus Grund und Boden nur
innerhalb der
Spekulationsfrist
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Einkommensteuer - Tarif
Die Einkommensteuer für unbeschränkt Steuerpflichtige
beträgt jährlich:
Einkommen in EUR
Grenzsteuersatz rd.
0 bis 11.000
0,00 %
11.000,01 bis 25.000
36,50 %
25.000,01 bis 60.000
43,2143 %
mehr als 60.000
50,00 %
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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Österreich - Ungarn

Besteuerungsrecht für Erträge aus unbeweglichem Vermögen
 laufende Einkünfte
 Einkünfte aus der Veräußerung
von unbeweglichem Vermögen

Belegenheitsstaat
Ansässigkeitsstaat: Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuersubjekt: Liegenschaftseigentümer oder OG/KG
Umsatzsteuer beim Erwerb der Liegenschaft
 unecht steuerfreier Grundstücksumsatz
 Option zur Steuerpflicht gem. § 6 (2) UStG:
- Veräußerer hat Vorsteuerabzug für Vorleistungen
- Umsätze sind steuerpflichtig
Umsatzsteuer bei Vermietungstätigkeit

Vermietung von Büro- und Geschäftsräumen
- unecht steuerbefreit
- Option auf 20% Umsatzsteuer

Vermietung von Wohnräumen: 10% Umsatzsteuer
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Grunderwerbsteuer
Erwerbsvorgang

Erwerb bzw. Veräußerung von Liegenschaften
Bemessungsgrundlage
Kaufpreis
zuzüglich mit übernommener Schulden
vom Veräußerer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
Vertragsbündel: auch Gebäudeerrichtungskosten
Steuersatz
3,5%
 2 % (im nahen Familienbereich)

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Kapitalverkehrsteuern
Gesellschaftsteuer
Einlagen in eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
 Einlagen der Kommanditisten einer GmbH & Co KG mit
Ort der Geschäftsleitung in Österreich
 Steuersatz: 1%


Befreiung bei OG
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Gebühren nach dem Gebührengesetz
Bestandvertragsgebühr
Bemessungsgrundlage: Vielfaches des Jahresentgeltes
- Verträge auf unbestimmte Zeit: 3-fach
- Verträge auf bestimmte Zeit: Vertragsdauer
(max. 18-fach)
 Steuersatz: 1%

Gebühren für Darlehens- und Kreditverträge
Bemessungsgrundlage: Wert der dargeliehenen Sache
bzw. der vereinbarten Kreditsumme
 Steuersatz: 0,8% bzw. 1,5%

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Grundsteuer und Eintragungsgebühr
Grundsteuer
Bemessungsgrundlage: Einheitswert
 Steuersatz: jährlich 1%

Eintragungsgebühr
Bemessungsgrundlage: wie bei Grunderwerbsteuer
 Steuersatz: 1%

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Mag. Marion Kettler
Tel.: + 43 1 588 35 255
[email protected]
www.tpa-horwath.com
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