Handzettel NRW-Folien 2o13 Modul 5

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Transcript Handzettel NRW-Folien 2o13 Modul 5

Reiner HR Bracht
Leben mit Demenz
© Reiner HR Bracht
Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege
1
Gesamtübersicht
© Reiner HR Bracht
Modul
1
Demenz, was ist das?
2
Menschen mit Demenz verstehen
3
Bewältigungsstrategien für Pflegende
4
Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende
5
Rechtliche und finanzielle Entlastungsmöglichkeiten
2
Modul 5: Rechtliche und finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten

Hilfen durch die Krankenversicherung (SGB V)

Hilfen durch das Schwerhebindertengesetz (SGB IX)

Hilfen durch die Pflegeversicherung (SGB XI)


Selbstsorge:
Hilfe durch Kontakt zu anderen Betroffenen/ Organisationen
© Reiner HR Bracht

Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII)
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung (BGB 1896 ff)
3
© Reiner HR Bracht
William Utermohlen
Selbstportraits 1996, 1997, 2ooo
4
merke
…. eine ganz normale Krankheit !!
© Reiner HR Bracht
Alzheimer
5
Finanzierung der Pflege
1
Leistungen der Pflegeversicherung:
– Geregelt im SGB XI – soziale Pflegeversicherung, private
Pflegeversicherung
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Leistungen der Krankenkassen:
– Behandlungspflege, häusliche Krankenpflege, Heilmittel,
Pflegehilfsmittel auf ärztliche Verordnung
Sozialhilfe:
– Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege, wenn eigene Mittel und
Unterstützung durch Angehörige nicht ausreichen
6
Finanzierung der Pflege
2
Schwerbehinderung:
– Nachteilausgleiche bei Behinderung nach %Grad
Steuerliche Vergünstigungen:
– Für Pflegebedürftige und Angehörige, die sich an den Kosten
beteiligen
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Private Zusatzversicherungen:
– Pflegekostentarif, Pflegetagegeldversicherung, Pflegerente
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Pflegekassen-Voraussetzungen

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
§ 2o Abs 1 SGB XI: (Auszug)
Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind
die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung
§ 14 Abs 1 SGB XI: (Auszug)
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Masse der Hilfe bedürfen
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Stufen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Hilfsbedarf aus den
Mehr als 45
Mindestens 2 Std
Mindestens 4 Std
Bereichen Körper-
Minuten täglich
täglich
täglich und
Pflege, Mobilität
nächtlicher
und Ernährung
Pflegebedarf
Hilfsbedarf aus dem
Mehrmals je Woche
Mehrmals je Woche
Mehrmals je Woche
Bereich hauswirt-
durchschnittlich 45
durchschnittlich
durchschnittlich
schaftliche
Minuten täglich
1 Std täglich
1 Std täglich
Mindestens 1 ½ Std
Mindestens 3 Std
Mindestens 5 Std
Versorgung
Gesamt
9
Verrichtungen des täglichen Lebens

Körperpflege:
– Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege,
– Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
Ernährung:
– mundgerechte Nahrungszubereitung undVerabreichung
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
1
10
Verrichtungen des täglichen Lebens

Mobilität:
– Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen,
Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Aufsuchen der
Wohnung, Begleitung ins Bad, beim Auskleiden und in die
Wanne steigen helfen, aus der Wanne helfen, Abtrocknen und
Anziehen, vom Bad in ein anderes Zimmer geleiten
Hauswirtschaftliche Versorgung:
– Kochen, Saubermachen, Spülen, Wechseln und Waschen der
Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung
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
2
11
Anerkannte Einzeltätigkeiten

z.B. Körperpflege:
1
Baden, Duschen, Waschen)
– Badezubehör bereitlegen
– Badewasser herrichten
– Aufforderung zum Waschen
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– Anleitung, Aufsicht und Unterstützung beim Waschen des
ganzen Körpers unter der Dusche, in der Wanne oder am
Waschbecken
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Anerkannte Einzeltätigkeiten

2
z.B. Ernährung:
belegte Brote zubereiten, in Stücke schneiden
Anregung und Aufforderung zum Essen
Vorgabe von Portionen
Kontrolle der Temperatur
Hilfe bei Zwischenmahlzeiten
wiederholte Aufforderung zum Trinken undAnreichen von
Getränken über den ganzen Tag
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–
–
–
–
–
–
13
Anerkannte Einzeltätigkeiten

z.B. Mobilität:
3
(An- und Auskleiden)
– Aufforderung
– Aussuchen passender Kleidung, aus dem Schrank
nehmen und herrichten
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– Beaufsichtigung, Anleitung und UnterstützungBeim An- und
Ausziehen
14
Zeitkorridore
1
z.B. Körperpflege
2o - 25
Minuten
2o - 25
Minuten
5
Minuten
– Rasieren
5 - 1o
Minuten
– Kämmen
1–3
Minuten
–
Ganzkörperwäsche
– Baden
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– Zahnpflege
15
Zeitkorridore
2
z.B. Ernährung
-
mundgerechtes Zubereiten des Essens
je
Minuten
15 – 2o Minuten
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– Nahrungsaufnahme (3 Hauptmahlzeiten)
2-3
16
Zeitkorridore
3
z.B. Mobilität
-- Aufstehen/Zubettgehen
1-2
Minuten
– Ankleiden
8 - 1o
Minuten
Keine Vorgabe
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Hauswirtschaftliche Versorgung:
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Unterschiedliche Hilfeformen

1
Beaufsichtigung:
– Die Pflegeperson achtet auf die Sicherheit des
Pflegebedürftigen z.B. beim Rasieren, damit er sich nicht
schneidet
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
Anleitung:
– Die motorische Fähigkeit ist noch gegeben, die Verrichtung
kann aber ohne Hilfe nicht zu Ende geführt werden (z.B. die
körperliche Fähigkeit sich zu waschen besteht noch, aber die
einzelnen Handlungsabläufe selbst können nicht mehr
vollzogen werden
18
Unterschiedliche Hilfeformen

Unterstützung:
2
(aktivierende Pflege)
– Versuch, noch vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu
fördern, verlorengegangene wiederzuerlangen und nicht
vorhandene zu entwickeln (?)

Teilunterstützung:
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– Die Pflegeperson übernimmt den Teil der Verrichtungen, den
der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann
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Vorbereitung Besuch Medizinischer Dienst
- Führung eines Pflegetagebuches
- Ärztliche Unterlagen bereithalten, die Auskunft über die (Demenz)Erkrankung geben
- Eine Vertrauensperson zum Begutachtungstermin hinzuziehen
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- Informationen über die Fachkompetenz des Gutachters einholen
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Schwerbehindertenausweis
1
§ 1 Schwerbehindertengesetz
– Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit
einem Grad der Behinderung von wenigstens 5o %
Verfahren:
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– Antrag beim Versorgungs-/Sozialamt. Wichtig: Alle
Krankheiten und Behinderungen und alle Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken angeben, die Aussagen über die
Behinderungen machen können. Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
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Betreuungsverfahren
Anregung der Betreuung beim Amtsgericht
(Vormundschaftsgericht)
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↓
Sachaufklärung durch das Gericht: Anhörung verschiedener Personen
und Behörden, Fachärztliches Gutachten
↓
Anhörung der/des Betroffenen
↓
Einführungsgespräch mit dem Rechtspfleger
↓
Bestellungsurkunde
22
Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger
1
– Demenzkranke Personen können aufgrund ihres Zustandes in
der Regel für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht zur
Verantwortung gezogen werden
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– Angehörige haben vor allem dann eine Aufsichtspflicht, wenn
sie als rechtliche Betreuer ausdrücklich mit dem Aufgabenkreis
der Beaufsichtigung bestellt sind
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Verfügungen / Vollmachten
1
Betreuungsverfügung
– Vorausverfügung zukünftiger Betreuer
– Vorausverfügung der Ausgestaltung einer Verfügung
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– Kann von Geschäftsunfähigen verfasst werden
24
Verfügungen / Vollmachten
3
Patientenverfügung
– Für ärztliche Behandlung im Fall fehlender
Einwilligungsfähigkeit
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– Möglichst konkrete Anweisungen, welche Massnahmen der
Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu
ergreifen oder zu unterlassen hat
– Soll den individuellen Willen des Verfassers wiedergeben und
sollte möglichst schriftlich und aktuell sein
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Verfügungen / Vollmachten
2
Vorsorgevollmacht
– Kann eine Betreuung überflüssig machen
– Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche
– Eigenhändiges Datum und Unterschrift
– Setzt Geschäftsfähigkeit voraus
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– Notarielle Beglaubigung (angeraten)
26
merke
Lernen muss der Angehörige,
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nicht der Erkrankte !!
27
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Resümee
28
Ziel des Seminars
1
Angehörige und Pflegende von Demenzkranken sollen:
– Informationen und Wissen über Demenzerkrankungen, insbesondere
über die Alzheimer-Krankheit erhalten
– Wege zur Akzeptanz und zur Bewältigung der Krankheit und der
vorhandenen Defizite finden
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– Verständnis für den Patienten entwickeln können
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Häufigkeit von Demenzerkrankungen
Zuname der Erkrankungen mit steigendem Lebensalter:
Häufigkeit



ca. 1 % der Sechzigjährigen
ca. 5-1o % der Siebzigjährigen
ca. 2o % der Achtzigjährigen
ca. 3o-5o % der Neunzigjährigen
50
40
Anteil in %

30
20
10
0
© Reiner HR Bracht
<65 <70 <75 <80 <85 <90

BRD Stand 2o1o ca. 1,2 Mio Erkrankte (1,4%)

Schätzung: Anstieg in 1o Jahren auf 1,8 Mio (2,3%)
Quelle: Erhebungen der Krankenkassen
30
Definition Demenz
1.
2.
3.
1
Störung des Gedächtnisses
Störungen des Denkvermögens
Veränderungen der Emotionalität
– Störungen der Bereiche 1 und 2 müssen mindestens seit 6 Monaten bestehen
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– Die Diagnose wird nur gestellt, wenn die Veränderungen wesentliche
Beeinträchtigungen in den Aktivitäten des Alltags, d.h. der selbstständigen
Lebensführung bedingen
31
Kommunikation zwischen den Nervenzellen
1
Das menschliche Gehirn besteht aus Milliarden von Nervenzellen
deren Aufgabe die Weiterleitung von Impulsen ist.
Wo Nervenzellen sich berühren, befinden sich Synapsen, die die
ankommenden elektrischen Nervenimpulse in ein chemisches Signal
umwandeln und auf die nächste Nervenzelle übertragen usw usw
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Kommt ein elektrisches Signal in einer Synapse an wird ein
Botenstoff ausgeschüttet der die zweite Nervenzelle erregt und
veranlasst, das Signal weiterzugeben
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Demenz - Typen







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


Alzheimer-Krankheit (ca. > 7o %)
Vaskuläre Demenz (ca. 1o-2o %)
Demenz bei Morbus Parkinson
Frontotemporale Demenz
Lewy-Körperchen-Demenz
Semantische Demenz
Mischformen von Alzheimer-Krankheit
und Durchblutungsstörungen
Andere Ursachen wie z.B.
Entzündungen, Hirnverletzungen,
Alkohol, Vitaminmangel, Stoffwechselstörungen etc.
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Diagnose-Stellung
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
Der Arzt erhebt ausführliche Vorgeschichte und Befunde
zu:
- ähnlichen Erkrankungen in der Familie
- Gedächtnis, Sprache, Orientierung, Planungs- und
Urteilsfähigkeit (MMST, Uhrentest)
- Stimmung, Verhalten und Persönlichkeit
(durch Befragung der Angehörigen)
- körperlichen und neurologischen Auffälligkeiten
- Laborbefunden (Blut, EKG)
- Darstellung der Hirnstruktur (CT, MRT)
- Darstellung der Hirnfunktionen (EEG, PET)
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Frühes Stadium








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

Gedächtnis und Merkfähigkeit gehen verloren
Alltagsfähigkeiten gehen immer mehr zurück
Termine werden vergessen
Ständig werden Sachen gesucht (Schlüssel, Geld...)
Misstrauen: Geld wurde entwendet
Zuviel des vermeintlich Benötigten wird eingekauft
Im Kühlschrank finden sich verdorbene Sachen
Der Schrank ist voll mit ungewaschener Kleidung
Das Saubermachen klappt nicht mehr
Herdplatten bleiben eingeschaltet
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Mittleres Stadium
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Bewältigung des Alltags ist zunehmend eingeschränkt
Orientierungslosigkeit, auch in gewohnter Umgebung
Verblassen der Erinnerung, Leben in der Vergangenheit
Verlust des Krankheitsgefühls
Nichterkennen der Angehörigen
Wortfindungsprobleme
Unruhe, Aggressivität, wahnhafte Überzeugungen
Sinnestäuschungen
Verkennungen
Inkontinenz
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Fortgeschrittenes Stadium
Hochgradiger geistiger Abbau
Weiter zunehmende Pflegebedürftigkeit, totale Abhängigkeit
Sprache beschränkt sich auf wenige Wörter oder versiegt ganz
Für alle Verrichtungen des täglichen Lebens wird Hilfe gebraucht
Keine Kontrolle mehr über Blase und Darm
Die Körperhaltung verändert sich
Schluckstörungen und Krampfanfälle
Bettlägerigkeit
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–
–
–
–
–
–
–
–
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Pflegekassen-Voraussetzungen

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
§ 2o Abs 1 SGB XI: (Auszug)
Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind
die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung
§ 14 Abs 1 SGB XI: (Auszug)
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Masse der Hilfe bedürfen
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Zeitkorridore
1
z.B. Körperpflege
2o - 25
Minuten
2o - 25
Minuten
5
Minuten
– Rasieren
5 - 1o
Minuten
– Kämmen
1–3
Minuten
–
Ganzkörperwäsche
– Baden
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– Zahnpflege
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Entlastung im ambulanten Bereich
1
Ambulanter Pflegedienst:
– Pflege (Grund- und Behandlungspflege)
– Hauswirtschaftliche Versorgung
– Pflegeberatung, Pflegekurse (SGB XI, § 45)
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– Pflegeeinsätze (SGB XI, § 37, Abs 3)
40
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
– Das PflLErgG ist seit dem 1. Januar 2oo2 in Kraft
– Pflegebedürftige erhalten max. 1.2oo,- / 2.4oo,- € / Jahr
– Um Leistungen zu erhalten ist ein Antrag bei der
Pflegeversicherung zu stellen
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– Wird der Betrag des laufenden Jahres nicht voll ausgeschöpft,
kann der verbleibende Betrag in das Folgejahr übertragen
werden; muss aber bis zum 3o. Juni abgerufen werden
41
Voraussetzung für eine Betreuung
§ 1896 Abs 1 BGB
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– Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit
oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen
Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer ( … )
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Ethische Fragestellungen
– Angehörige und Betreuer stehen immer wieder vor schwierigen
ethischen Entscheidungen
– Das Mass allen Handeln muss die Lebensqualität des
Demenzkranken sein
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– Ökonomische Zwänge sollten die Entscheidungen nicht beeinflussen
43
Bindung und Schutz
1
– Bindung bringt Schutz und Geborgenheit und stellt Zuwendung
sicher
– Demenzkranke sind angewiesen auf die Nähe zuverlässiger und
feinfühliger Menschen
– Eine sichere Bindung bildet das Fundament der Identität als Person
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– Demenzkranke können ihre Identität nur mit Unterstützung durch
andere aufrecht erhalten
44
Demenz und Krankenhaus
1
– Ein Aufenthalt im Krankenhaus gilt als extrem kritische Episode im
Verlauf der Krankheit. Bei der erkennbaren demographischen
Entwicklung wird der Anteil der demenzkranken Patienten
zunehmen
– In der Regel ist nicht die Demenz sondern eine andere Erkrankung
Anlass für den Krankenhausaufenthalt. Sie stellt eine Nebendiagnose
dar, die kaum Beachtung findet
© Reiner HR Bracht
– Die Bedürfnisse demenzkranker Menschen müssen wahrgenommen
werden
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© Reiner HR Bracht
Wie sieht Ihr Resümee aus ?
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Reiner HR Bracht
© Reiner HR Bracht
Danke
für Ihre Aufmerksamkeit
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