Transcript Modul 5

Reiner HR Bracht
Leben mit Demenz
Reiner HR Bracht
Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege
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Gesamtübersicht
Reiner HR Bracht
Modul
1
Demenz, was ist das?
2
Menschen mit Demenz verstehen
3
Bewältigungsstrategien für Pflegende
4
Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende
5
Rechtliche und finanzielle Entlastungsmöglichkeiten
2
Modul 5: Rechtliche und finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten

Hilfen durch die Krankenversicherung (SGB V)

Hilfen durch das Schwerbehindertengesetz (SGB IX)

Hilfen durch die Pflegeversicherung (SGB XI)


Selbstsorge:
Hilfe durch Kontakt zu anderen Betroffenen/ Organisationen
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
Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII)
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung (BGB 1896 ff)
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Reiner HR Bracht
William Utermohlen
Selbstportraits 1996, 1997, 2ooo
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merke
…. eine ganz normale Krankheit !!
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Alzheimer
5
Alois Alzheimer
1864 - 1915
Lehrstuhl für Psychiatrie und Neurologie in Breslau spricht 19o6
erstmals von einer Gehirnkrankheit unbekannter Ursache,
bei der es – wie er s. Zt. festhielt - meist im fünften und
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sechsten Lebensjahrzehnt zum Schwund der Grosshirnrinde kommt
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Pflegekassen-Voraussetzungen

Reiner HR Bracht

§ 2o Abs 1 SGB XI: (Auszug)
Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind
die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung
§ 14 Abs 1 SGB XI: (Auszug)
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Masse der Hilfe bedürfen
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Stufen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Hilfsbedarf aus den
Mehr als 45
Mindestens 2 Std
Mindestens 4 Std
Bereichen Körper-
Minuten täglich
täglich
täglich und
Pflege, Mobilität
nächtlicher
und Ernährung
Pflegebedarf
Hilfsbedarf aus dem
Mehrmals je Woche
Mehrmals je Woche
Mehrmals je Woche
Bereich hauswirt-
durchschnittlich 45
durchschnittlich
durchschnittlich
schaftliche
Minuten täglich
1 Std täglich
1 Std täglich
Mindestens 1 ½ Std
Mindestens 3 Std
Mindestens 5 Std
Versorgung
Gesamt
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Verrichtungen des täglichen Lebens

Körperpflege:
– Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege,
– Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
Ernährung:
– mundgerechte Nahrungszubereitung undVerabreichung
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
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Verrichtungen des täglichen Lebens

Mobilität:
– Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen,
Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Aufsuchen der
Wohnung, Begleitung ins Bad, beim Auskleiden und in die
Wanne steigen helfen, aus der Wanne helfen, Abtrocknen und
Anziehen, vom Bad in ein anderes Zimmer geleiten
Hauswirtschaftliche Versorgung:
– Kochen, Saubermachen, Spülen, Wechseln und Waschen der
Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung
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
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Anerkannte Einzeltätigkeiten

z.B. Körperpflege:
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Baden, Duschen, Waschen)
– Badezubehör bereitlegen
– Badewasser herrichten
– Aufforderung zum Waschen
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– Anleitung, Aufsicht und Unterstützung beim Waschendes
ganzen Körpers unter der Dusche, in der Wanne oder am
Waschbecken
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Anerkannte Einzeltätigkeiten

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z.B. Ernährung:
belegte Brote zubereiten, in Stücke schneiden
Anregung und Aufforderung zum Essen
Vorgabe von Portionen
Kontrolle der Temperatur
Hilfe bei Zwischenmahlzeiten
wiederholte Aufforderung zum Trinken undAnreichen von
Getränken über den ganzen Tag
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–
–
–
–
–
–
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Anerkannte Einzeltätigkeiten

z.B. Mobilität:
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(An- und Auskleiden)
– Aufforderung
– Aussuchen passender Kleidung, aus dem Schrank
nehmen und herrichten
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– Beaufsichtigung, Anleitung und UnterstützungBeim An- und
Ausziehen
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Zeitkorridore
1
z.B. Körperpflege
2o - 25
Minuten
2o - 25
Minuten
5
Minuten
– Rasieren
5 - 1o
Minuten
– Kämmen
1–3
Minuten
–
Ganzkörperwäsche
– Baden
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– Zahnpflege
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Zeitkorridore
2
z.B. Ernährung
-
mundgerechtes Zubereiten des Essens
je
Minuten
15 – 2o Minuten
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– Nahrungsaufnahme (3 Hauptmahlzeiten)
2-3
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Zeitkorridore
3
z.B. Mobilität
-- Aufstehen/Zubettgehen
1-2
Minuten
– Ankleiden
8 - 1o
Minuten
Keine Vorgabe
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Hauswirtschaftliche Versorgung:
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Unterschiedliche Hilfeformen

1
Beaufsichtigung:
– Die Pflegeperson achtet auf die Sicherheit des
Pflegebedürftigen z.B. beim Rasieren, damit er sich nicht
schneidet
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
Anleitung:
– Die motorische Fähigkeit ist noch gegeben, die Verrich- tung
kann aber ohne Hilfe nicht zu Ende geführt werden (z.B. die
körperliche Fähigkeit sich zu waschen besteht noch, aber die
einzelnen Handlungsabläufe selbst können nicht mehr
vollzogen werden
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Unterschiedliche Hilfeformen

Unterstützung:
2
(aktivierende Pflege)
– Versuch, noch vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu
fördern, verlorengegangene wiederzuerlangen und nicht
vorhandene zu entwickeln (?)

Teilunterstützung:
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– Die Pflegeperson übernimmt den Teil der Verrichtungen, den
der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann
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Vorbereitung Besuch Medizinischer Dienst
- Führung eines Pflegetagebuches
- Ärztliche Unterlagen bereithalten, die Auskunft über die (Demenz)Erkrankung geben
- Eine Vertrauensperson zum Begutachtungstermin hinzuziehen
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- Informationen über die Fachkompetenz des Gutachters einholen
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Schwerbehindertenausweis
1
§ 1 Schwerbehindertengesetz
– Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit
einem Grad der Behinderung von wenigstens 5o %
Verfahren:
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– Antrag beim Versorgungs-/Sozialamt. Wichtig: Alle
Krankheiten und Behinderungen und alle Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken angeben, die Aussagen über die
Behinderungen machen können. Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
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Schwerbehindertenausweis
2
Merkzeichen H
– Der Patient ist hilflos, wenn der bei den täglich
wiederkehrenden Verrichtungen (z.B. An- und Ausziehen,
Waschen etc) in grösserem Umfang Hilfe und Betreuung
benötigt
Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
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Schwerbehindertenausweis
3
Merkzeichen G
– Der Patient ist gehbehindert und erheblich in der
Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr eingeschränkt, wenn
er unter Störungen der räumlichen Orientierung leidet und
sich verlaufen würde bei notwendigen Gängen ausser Haus
Freikarten im öffentlichen Nahverkehr
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
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Schwerbehindertenausweis
4
Merkzeichen B
– Der Patient benötigt ständige Begleitung, wenn er bei der
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Vermeidung von
Gefahren für sich und andere immer auf Hilfe und Begleitung
angewiesen ist
Begleiter können kostenlos im Nah- und Fernverkehr
mitreisen
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
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Schwerbehindertenausweis
5
Merkzeichen RF
– Die Voraussetzungen für die Befreiung von Rundfunkgebühren sind erfüllt für Patienten mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 8o %, wenn diese wegen ihrer
Erkrankung nicht an öffentlichen Veranstaltungen
teilnehmen können z.B. aufgrund ihres störenden Verhaltens
wie Unruhe, lautes sprechen.
Für den Erkrankten entfallen die Rundfunkgebühren
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
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Voraussetzung für eine Betreuung
§ 1896 Abs 1 BGB
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– Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit
oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen
Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer ( … )
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Aufgaben eines Betreuers
§ 1896 Abs 2 BGB
– Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in
denen eine Betreuung erforderlich ist
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– Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten
( … ) besorgt werden können (Generalvollmacht)
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Aufgabenkreise
z.B.
Personensorge
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung
Sorge um das persönliche, insbesondere das gesundheitliche
Wohl
– Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung
– Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung
– Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
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–
–
–
–
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Betreuungsverfahren
Anregung der Betreuung beim Amtsgericht
(Vormundschaftsgericht)
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↓
Sachaufklärung durch das Gericht: Anhörung verschiedener Personen
und Behörden, Fachärztliches Gutachten
↓
Anhörung der/des Betroffenen
↓
Einführungsgespräch mit dem Rechtspfleger
↓
Bestellungsurkunde
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Rechte und Pflichten des Betreuers
Beachtung des Wohls des Betreuten
– Bei bestimmten Entscheidungen (z.B. geschlossene Unterbringung): Genehmigung des Vormundschaftsgericht
– Rechnungslegung und Auskunftpflicht
– Haftpflicht- und Unfallversicherung
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– Eine pauschale Aufwandsentschädigung von 323,- € auf
Antrag
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Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger
1
– Demenzkranke Personen können aufgrund ihres Zustandes in
der Regel für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht zur
Verantwortung gezogen werden
Reiner HR Bracht
– Angehörige haben vor allem dann eine Aufsichtspflicht, wenn
sie als rechtliche Betreuer ausdrücklich mit dem Aufgabenkreis
der Beaufsichtigung bestellt sind
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Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger
2
Reiner HR Bracht
– In jedem Fall – auch wenn keine rechtliche Betreuung besteht –
ist es wichtig, vorhersehbare gefährdende Situationen zu
meiden. Wenn z.B. eine Ehefrau bereits erlebt hat, dass ihr
demenzkranker Ehemann während der Fahrt die Türe des
Autos öffnet, so sollte sie ihn entweder nur noch hinten mit
Kindersicherung sitzen lassen oder den Wagen dergestalt
umbauen lassen, dass die Beifahrertüre nicht mehr von innen
geöffnet werden kann
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Verfügungen / Vollmachten
1
Betreuungsverfügung
– Vorausverfügung zukünftiger Betreuer
– Vorausverfügung der Ausgestaltung einer Verfügung
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– Kann von Geschäftsunfähigen verfasst werden
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Verfügungen / Vollmachten
2
Vorsorgevollmacht
– Kann eine Betreuung überflüssig machen
– Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche
– Eigenhändiges Datum und Unterschrift
– Setzt Geschäftsfähigkeit voraus
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– Notarielle Beglaubigung (angeraten)
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Verfügungen / Vollmachten
3
Patientenverfügung
– Für ärztliche Behandlung im Fall fehlender
Einwilligungsfähigkeit
– Möglichst konkrete Anweisungen, welche Massnahmen der
Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu
ergreifen oder zu unterlassen hat
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– Soll den individuellen Willen des Verfassers wiedergeben und
sollte möglichst schriftlich und aktuell sein
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Verfügungen / Vollmachten
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Patientenverfügung bei Demenz
– Zum Zeitpunkt des „Wirksamwerdens“ hat die letzte OriginalVerfügung Gültigkeit
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– Um sicher zu gehen, dass diese Verfügung nach wie vor dem
Willen des Verfassers entspricht, sollte dies im gemeinsamen
Gespräch mit Angehörigen/Betreuer, Ärzten, Seelsorgern,
Pflegekräften, Freunden überprüft werden
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merke
Lernen muss der Angehörige,
Reiner HR Bracht
nicht der Erkrankte !!
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merke
Reiner HR Bracht
verwirre nicht den Verwirrten
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Reiner HR Bracht
Ende Modul 5
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Reiner HR Bracht
Reiner HR Bracht
Danke
für Ihre Aufmerksamkeit
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