Transcript Modul 5
Reiner HR Bracht Leben mit Demenz Reiner HR Bracht Der Alzheimer-Patient und die Besonderheiten seiner Pflege 1 Gesamtübersicht Reiner HR Bracht Modul 1 Demenz, was ist das? 2 Menschen mit Demenz verstehen 3 Bewältigungsstrategien für Pflegende 4 Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende 5 Rechtliche und finanzielle Entlastungsmöglichkeiten 2 Modul 5: Rechtliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Hilfen durch die Krankenversicherung (SGB V) Hilfen durch das Schwerbehindertengesetz (SGB IX) Hilfen durch die Pflegeversicherung (SGB XI) Selbstsorge: Hilfe durch Kontakt zu anderen Betroffenen/ Organisationen Reiner HR Bracht Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung (BGB 1896 ff) 3 Reiner HR Bracht William Utermohlen Selbstportraits 1996, 1997, 2ooo 4 merke …. eine ganz normale Krankheit !! Reiner HR Bracht Alzheimer 5 Alois Alzheimer 1864 - 1915 Lehrstuhl für Psychiatrie und Neurologie in Breslau spricht 19o6 erstmals von einer Gehirnkrankheit unbekannter Ursache, bei der es – wie er s. Zt. festhielt - meist im fünften und Reiner HR Bracht sechsten Lebensjahrzehnt zum Schwund der Grosshirnrinde kommt 6 Pflegekassen-Voraussetzungen Reiner HR Bracht § 2o Abs 1 SGB XI: (Auszug) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung § 14 Abs 1 SGB XI: (Auszug) Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Masse der Hilfe bedürfen 7 Reiner HR Bracht Stufen der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Hilfsbedarf aus den Mehr als 45 Mindestens 2 Std Mindestens 4 Std Bereichen Körper- Minuten täglich täglich täglich und Pflege, Mobilität nächtlicher und Ernährung Pflegebedarf Hilfsbedarf aus dem Mehrmals je Woche Mehrmals je Woche Mehrmals je Woche Bereich hauswirt- durchschnittlich 45 durchschnittlich durchschnittlich schaftliche Minuten täglich 1 Std täglich 1 Std täglich Mindestens 1 ½ Std Mindestens 3 Std Mindestens 5 Std Versorgung Gesamt 8 Verrichtungen des täglichen Lebens Körperpflege: – Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, – Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung Ernährung: – mundgerechte Nahrungszubereitung undVerabreichung Reiner HR Bracht 1 9 Verrichtungen des täglichen Lebens Mobilität: – Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Aufsuchen der Wohnung, Begleitung ins Bad, beim Auskleiden und in die Wanne steigen helfen, aus der Wanne helfen, Abtrocknen und Anziehen, vom Bad in ein anderes Zimmer geleiten Hauswirtschaftliche Versorgung: – Kochen, Saubermachen, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung Reiner HR Bracht 2 10 Anerkannte Einzeltätigkeiten z.B. Körperpflege: 1 Baden, Duschen, Waschen) – Badezubehör bereitlegen – Badewasser herrichten – Aufforderung zum Waschen Reiner HR Bracht – Anleitung, Aufsicht und Unterstützung beim Waschendes ganzen Körpers unter der Dusche, in der Wanne oder am Waschbecken 11 Anerkannte Einzeltätigkeiten 2 z.B. Ernährung: belegte Brote zubereiten, in Stücke schneiden Anregung und Aufforderung zum Essen Vorgabe von Portionen Kontrolle der Temperatur Hilfe bei Zwischenmahlzeiten wiederholte Aufforderung zum Trinken undAnreichen von Getränken über den ganzen Tag Reiner HR Bracht – – – – – – 12 Anerkannte Einzeltätigkeiten z.B. Mobilität: 3 (An- und Auskleiden) – Aufforderung – Aussuchen passender Kleidung, aus dem Schrank nehmen und herrichten Reiner HR Bracht – Beaufsichtigung, Anleitung und UnterstützungBeim An- und Ausziehen 13 Zeitkorridore 1 z.B. Körperpflege 2o - 25 Minuten 2o - 25 Minuten 5 Minuten – Rasieren 5 - 1o Minuten – Kämmen 1–3 Minuten – Ganzkörperwäsche – Baden Reiner HR Bracht – Zahnpflege 14 Zeitkorridore 2 z.B. Ernährung - mundgerechtes Zubereiten des Essens je Minuten 15 – 2o Minuten Reiner HR Bracht – Nahrungsaufnahme (3 Hauptmahlzeiten) 2-3 15 Zeitkorridore 3 z.B. Mobilität -- Aufstehen/Zubettgehen 1-2 Minuten – Ankleiden 8 - 1o Minuten Keine Vorgabe Reiner HR Bracht Hauswirtschaftliche Versorgung: 16 Unterschiedliche Hilfeformen 1 Beaufsichtigung: – Die Pflegeperson achtet auf die Sicherheit des Pflegebedürftigen z.B. beim Rasieren, damit er sich nicht schneidet Reiner HR Bracht Anleitung: – Die motorische Fähigkeit ist noch gegeben, die Verrich- tung kann aber ohne Hilfe nicht zu Ende geführt werden (z.B. die körperliche Fähigkeit sich zu waschen besteht noch, aber die einzelnen Handlungsabläufe selbst können nicht mehr vollzogen werden 17 Unterschiedliche Hilfeformen Unterstützung: 2 (aktivierende Pflege) – Versuch, noch vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, verlorengegangene wiederzuerlangen und nicht vorhandene zu entwickeln (?) Teilunterstützung: Reiner HR Bracht – Die Pflegeperson übernimmt den Teil der Verrichtungen, den der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann 18 Vorbereitung Besuch Medizinischer Dienst - Führung eines Pflegetagebuches - Ärztliche Unterlagen bereithalten, die Auskunft über die (Demenz)Erkrankung geben - Eine Vertrauensperson zum Begutachtungstermin hinzuziehen Reiner HR Bracht - Informationen über die Fachkompetenz des Gutachters einholen 19 Schwerbehindertenausweis 1 § 1 Schwerbehindertengesetz – Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 5o % Verfahren: Reiner HR Bracht – Antrag beim Versorgungs-/Sozialamt. Wichtig: Alle Krankheiten und Behinderungen und alle Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken angeben, die Aussagen über die Behinderungen machen können. Ärzte von der Schweigepflicht entbinden 20 Schwerbehindertenausweis 2 Merkzeichen H – Der Patient ist hilflos, wenn der bei den täglich wiederkehrenden Verrichtungen (z.B. An- und Ausziehen, Waschen etc) in grösserem Umfang Hilfe und Betreuung benötigt Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung Reiner HR Bracht 21 Schwerbehindertenausweis 3 Merkzeichen G – Der Patient ist gehbehindert und erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr eingeschränkt, wenn er unter Störungen der räumlichen Orientierung leidet und sich verlaufen würde bei notwendigen Gängen ausser Haus Freikarten im öffentlichen Nahverkehr Reiner HR Bracht 22 Schwerbehindertenausweis 4 Merkzeichen B – Der Patient benötigt ständige Begleitung, wenn er bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere immer auf Hilfe und Begleitung angewiesen ist Begleiter können kostenlos im Nah- und Fernverkehr mitreisen Reiner HR Bracht 23 Schwerbehindertenausweis 5 Merkzeichen RF – Die Voraussetzungen für die Befreiung von Rundfunkgebühren sind erfüllt für Patienten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 8o %, wenn diese wegen ihrer Erkrankung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können z.B. aufgrund ihres störenden Verhaltens wie Unruhe, lautes sprechen. Für den Erkrankten entfallen die Rundfunkgebühren Reiner HR Bracht 24 Voraussetzung für eine Betreuung § 1896 Abs 1 BGB Reiner HR Bracht – Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer ( … ) 25 Aufgaben eines Betreuers § 1896 Abs 2 BGB – Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist Reiner HR Bracht – Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ( … ) besorgt werden können (Generalvollmacht) 26 Aufgabenkreise z.B. Personensorge Vermögenssorge Aufenthaltsbestimmung Sorge um das persönliche, insbesondere das gesundheitliche Wohl – Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung – Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung – Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen Reiner HR Bracht – – – – 27 Betreuungsverfahren Anregung der Betreuung beim Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) Reiner HR Bracht ↓ Sachaufklärung durch das Gericht: Anhörung verschiedener Personen und Behörden, Fachärztliches Gutachten ↓ Anhörung der/des Betroffenen ↓ Einführungsgespräch mit dem Rechtspfleger ↓ Bestellungsurkunde 28 Rechte und Pflichten des Betreuers Beachtung des Wohls des Betreuten – Bei bestimmten Entscheidungen (z.B. geschlossene Unterbringung): Genehmigung des Vormundschaftsgericht – Rechnungslegung und Auskunftpflicht – Haftpflicht- und Unfallversicherung Reiner HR Bracht – Eine pauschale Aufwandsentschädigung von 323,- € auf Antrag 29 Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger 1 – Demenzkranke Personen können aufgrund ihres Zustandes in der Regel für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht zur Verantwortung gezogen werden Reiner HR Bracht – Angehörige haben vor allem dann eine Aufsichtspflicht, wenn sie als rechtliche Betreuer ausdrücklich mit dem Aufgabenkreis der Beaufsichtigung bestellt sind 30 Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger 2 Reiner HR Bracht – In jedem Fall – auch wenn keine rechtliche Betreuung besteht – ist es wichtig, vorhersehbare gefährdende Situationen zu meiden. Wenn z.B. eine Ehefrau bereits erlebt hat, dass ihr demenzkranker Ehemann während der Fahrt die Türe des Autos öffnet, so sollte sie ihn entweder nur noch hinten mit Kindersicherung sitzen lassen oder den Wagen dergestalt umbauen lassen, dass die Beifahrertüre nicht mehr von innen geöffnet werden kann 31 Verfügungen / Vollmachten 1 Betreuungsverfügung – Vorausverfügung zukünftiger Betreuer – Vorausverfügung der Ausgestaltung einer Verfügung Reiner HR Bracht – Kann von Geschäftsunfähigen verfasst werden 32 Verfügungen / Vollmachten 2 Vorsorgevollmacht – Kann eine Betreuung überflüssig machen – Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche – Eigenhändiges Datum und Unterschrift – Setzt Geschäftsfähigkeit voraus Reiner HR Bracht – Notarielle Beglaubigung (angeraten) 33 Verfügungen / Vollmachten 3 Patientenverfügung – Für ärztliche Behandlung im Fall fehlender Einwilligungsfähigkeit – Möglichst konkrete Anweisungen, welche Massnahmen der Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu ergreifen oder zu unterlassen hat Reiner HR Bracht – Soll den individuellen Willen des Verfassers wiedergeben und sollte möglichst schriftlich und aktuell sein 34 Verfügungen / Vollmachten 4 Patientenverfügung bei Demenz – Zum Zeitpunkt des „Wirksamwerdens“ hat die letzte OriginalVerfügung Gültigkeit Reiner HR Bracht – Um sicher zu gehen, dass diese Verfügung nach wie vor dem Willen des Verfassers entspricht, sollte dies im gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen/Betreuer, Ärzten, Seelsorgern, Pflegekräften, Freunden überprüft werden 35 merke Lernen muss der Angehörige, Reiner HR Bracht nicht der Erkrankte !! 36 merke Reiner HR Bracht verwirre nicht den Verwirrten 37 Reiner HR Bracht Ende Modul 5 38 Reiner HR Bracht Reiner HR Bracht Danke für Ihre Aufmerksamkeit 39