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Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an
Werkrealschulen Werkrealschulverordnung (WRSVO) K.u.U. 2.5.2012
Infos über die Neuerungen
Verordnung des Kultusministeriums über die
Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen
Werkrealschulverordnung (WRSVO) K.u.U. 2.5.2012
Dienstbesprechung der SchulleiterInnen
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Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an
Werkrealschulen Werkrealschulverordnung (WRSVO) K.u.U. 2.5.2012
Ausbildung § 1
Klasse
Werkrealschulabschluss
10
(Gleichwertig wie Realschulabschluss)
9
8
7
Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
WERKREALSCHULE
Individuelle Förderung und Unterstützung der
Persönlichkeitsbildung
6
5
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Werkrealschulen Werkrealschulverordnung (WRSVO) K.u.U. 2.5.2012
Ausbildung § 1
Klasse
Pflichtbereich
Wahlpflichtbereich
10
Religion
In 10 Wechsel möglich!
9
Ethik
Deutsch
8
7
Mathematik
Englisch
Wirtschaft und Informatik WuI
Pädagogisches Profil
Kontinuierliche
Gesundheit und Soziales GuS
Natur und Technik NuT
Berufswegeplanung
In allen Klassenstufen
WZG
6
MNT
WAG
5
MSG
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Werkrealschulen Werkrealschulverordnung (WRSVO) K.u.U. 2.5.2012
Unterricht § 3
• Zur Unterstützung der Berufsorientierung Kompetenzanalyse in Klasse 7
• In alle Klassenstufen schulisch begleitete Praktika
• Wahl der Schüler eines Wahlpflichtfaches – Beratung durch die Schule unter
Einbeziehung der Kompetenzanalyse
• Wechsel des Wahlpflichtfaches:
a) in Ausnahmefällen innerhalb von 4 Wochen auf Antrag in Klasse 8
(Entscheidung SL)
b) In Klasse 10 möglich (Schulisches Angebot)
• Schüler mit HS Abschluss Kl 10 werden nach den Anforderungen des
Hauptschulabschusses unterrichtet und innerhalb des Klassenverbandes
unterschiedliche, dem Bildungsziel des Schülers angepasste schriftliche
Arbeiten gefertigt
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Freiwillige Wiederholung einer Klasse § 8
•In Klasse 5-9 kann der Schüler einmal eine Klasse freiwillig wiederholen
•In Klasse 9 nicht für die Schüler die am Ende von 9 den Hauptschulabschluss
anstreben
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Besondere Bestimmungen für die Versetzung und den Übergang in die Klasse 10 § 9
Erklärung am Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 9
• ob der HS Abschluss am Ender der Klasse 9
• ob der HS Abschluss am Ende der Klasse 10
• oder der Werkrealschulabschluss am Ende der Klasse 10
angestrebt wird.
• Schüler, die den HS Abschluss am Ende der Klasse 10 anstreben, gehen ohne
Versetzungsentscheidung nach Klasse 10 über ; erhalten am Ende der Klasse 9
vom Klassenlehrer eine schriftliche Rückmeldung über ihren Leistungsstand.
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Halbjahreszeugnis in Klasse 9 § 10
Ein Halbjahreszeugnis erhält nur, wer den HS Abschluss am Ende der Klasse 9
anstrebt.
Wechsel des Abschlusszieles § 11
1. Wer den HS Abschluss nach Klasse 9 erfolgreich abgelegt hat, kann bis zum
Schuljahresende erklären, ob er den WRS Abschluss in Klasse 10 anstrebt.
In diesem Falle gilt der Schüler als versetzt. (Absatz 3 kann nicht angewendet werden)
2. Schüler, die nicht in Klasse 10 versetzt werden, können bis zum Ende des 9.
Schuljahres erklären, ob sie den HS Abschluss in Klasse 10 anstreben.
3. Falls ein Schüler in Klasse 10 den WRS Abschluss anstrebt, kann in dieser
Klassenstufe innerhalb von 4 Wochen nach U-Beginn beantragt werden, für die
restliche Zeit des Schuljahres nach den HS Anforderungen unterrichtet zu
werden.
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Prüfungen
Werkrealschulabschlussprüfung
Zweck der Prüfung § 13
Nachweise eines dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstandes
Teile der Prüfung §14
Die Abschlussprüfung besteht aus der zentral gestellten schriftlichen Prüfung,
der Sprachprüfung und einer mündlichen Prüfung.
Schriftliche Prüfung § 17 wie bisher
Deutsch 240 Min ; Mathematik 240 Min; Englisch 120 Min
Sprachprüfung § 18 wie bisher
KM gibt zentrale Prüfungsmaßstäbe vor.
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Werkrealschulabschlussprüfung
Prüfungsausschuss und Fachausschuss §16
Prüfungsausschuss: wie bisher ( Vorsitzender vom SSA bestimmt) Stellvertreter (SL) usw)
Fachausschuss besteht aus:
Vorsitzender (Leitung und gleichzeitig Protokollant)
die Fachlehrkraft (als PrüferIn)
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Werkrealschulabschlussprüfung
Mündliche Prüfung §19
• Wahl des Schülers MNT oder besuchtes Wahlpflichtfach; besondere Form der
mündlichen Prüfung
• (Zusätzliche mündliche Prüfung des Schülers auf Antrag in den Fächern der schriftlichen Prüfung –
wie bisher)
• Aufgaben der Mündlichen Prüfung aus dem Stoffgebiet der Klasse 10
• Einzelprüfung
• Schüler kann Schwerpunktthema benennen, das in die mündliche Prüfung des
jeweiligen Faches einbezogen wird.
• Die neue mündliche Prüfung kann in Teilen neben dem Prüfungsgespräch eine
Präsentation enthalten
(Zeitlicher Anteil von Prüfungsgespräch und Präsentation annähernd gleich)
Wiederholung der Prüfung § 21
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung nach erneutem Besuch der Klasse 10
wiederholt werden
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Hauptschulabschlussprüfung
Teile der Prüfung §25
Die Abschlussprüfung besteht aus der zentral gestellten schriftlichen Prüfung,
der Sprachprüfung und der themenorientierten Projektprüfung sowie auf Antrag
einer mündlichen Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern. (wie bisher)
Teilnahme an der Prüfung § 27
• Verpflichtende Teilnehme für die Schüler, die den HS Abschluss nach Klasse 9
erklärt haben
• Werkrealschüler können freiwillig an der Prüfung teilnehmen. (mit allen Konsequenzen)
• Für alle Schüler der Klasse 9 ist die Teilnahme an der themenorientierten
Projektprüfung verbindlich!
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Hauptschulabschlussprüfung
Themenorientierte Projektprüfung § 31
• Die Themenorientierte Projektprüfung besteht aus einem Projekt
(dies umfasst Vorbereitung ,Durchführung, Präsentation)
• Die Note der themenorientierten Projektprüfung wird im Versetzungszeugnis am
Ende von Klasse 9 , im Hauptschulabschlusszeugnis und im
Werkrealabschlusszeugnis ausgewiesen. Die Gesamtleistung wird ergänzend
verbal beschrieben.
Anmerkung:
Sehr gute Erfahrungen mit S-Profil, da Verbalbeschreibung nach
Industriestandard generiert wird und das Ergebnis grafisch dargestellt wird.
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Kontingentstundentafel WRS
Pflichtbereich
Klasse 5-9
Klasse 10
WRS Abschluss
Klasse 10
HS Abschluss
Religion/Ethik
9
2
2
D
23
6
3
M
21
6
3
E
18
6
3
Basiskompetenz
3
WZG
17
2
2
MNT
17
5
3
WAG
15
MSG
27
2
2
Kompetenzanalyse
1
Bemerkungen
In Kl 5 je 1 Std D und M
Kl 6 1 Std D oder M
In Klasse 7 mit anschließender Fö
Berufsorientierende
Bildung
2
6+2
Nach Organisatin der Schule für
Praktika mind 6 UStd
Kompetenztraining
1
1 (2-4)
Erg Angebot bei organiatorischer
und personeller Voraussetzung
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Kontingentstundentafel WRS
Klasse 5-9
Individuelle
Förderung
Klasse 10
WRS Abschluss
Klasse 10
HS Abschluss
10
Bemerkungen
Maßnahmen zur Differenzierung und
individ Fö je Zug
Wahlpflichtbereich
Entsprechend dem schulischen
Angebot in Klasse 8,9 u.10 von je 2
WStd erteilt
NUT
4
2
2
WuI
4
2
2
GuS
4
2
2
Themenorientierte
Projekte
Integrativ in den Fächern und
Fächerverbünden
ITG
Integrativ in den Fächern und
Fächerverbünden
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S - Profil
Ein Programm zur Beurteilung der 4 Kompetenzbereiche in Projekten.
Entwickelt von der Heuglin Schule in Ditzingen in Zusammenarbeit mit der
Firma Trumpf und dem KM.
Sehr gute Erfahrungen mit S-Profil, da Verbalbeschreibung nach
Industriestandard generiert wird und das Ergebnis grafisch dargestellt wird.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Haben Sie noch Fragen?
Häufig gestellte Fragen zur WRS unter:
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1366752/FAQ-WRS-04-2012.pdf
Präsentation unter: www.kirnbachschule.de
Fortbildungsportal
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