Familienhebammen in Bayern

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Transcript Familienhebammen in Bayern

Beauftragte für Frühe Hilfen
Petra Hemmerle
Beauftragte für Frühe Hilfen
Bayerischer Hebammen Landesverband e.V.
Hebamme, Dipl. Sozialpädagogin
Frühe Hilfen in Bayern
Beauftragte für Frühe Hilfen:
Zuständig für:
• Projekt MAJA
• Hebammen-Präventionsstudie „erweiterte
Wochenbettbetreuung“
• Berufspolitische Arbeit bzgl. Familienhebammen
Gleichzeitig gilt derzeit: Qualifizierung FH (getrennter Werkvertrag)
Frühe Hilfen in Bayern
Projekt MAJA:
• Brief an Herrn Höcherl mit folgenden Anregungen
- Inhalte überarbeiten unter Mitwirkung von Hebammen
- praxisrelevante Themen in einzeln buchbare Module
(Bindung, Feinfühligkeit / Krisenmanagement,Kommunikation /
Kinderschutz / Netzwerkarbeit)
• Fam.Bild.Stätten wurden informiert und wirken gerne mit
• Derzeit werden unsere Anregungen im Ministerium geprüft
Frühe Hilfen in Bayern
Hebammen-Präventionsstudie:
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Rekrutierungsphase seit Ende März 2012 beendet
Nächstes Treffen der Regierungen im Oktober 2012
Endergebnisse der Studie gibt es vermutlich im November
Zwischenbericht Stand Dez.2012:
- 240 Hebammen Gesamt – davon 42 % nur aktiv
- Angebot erreicht keine Hochrisikofamilien, sondern „normale Eltern“
- Hebammen in Modellregionen erbringen mehr Kontakte als
Kontrollgruppe
- trotzdem keine Ausschöpfung der möglichen Leistungen (Besuche)
- höhere Besuchsanzahl wirkt sich positiv auf psychische + physische
Gesundheit der Frauen aus (nicht der Väter)
- CAVE: Ergebnisse sind vorsichtig zu bewerten, da Fallzahl eigentlich zu
niedrig
Frühe Hilfen in Bayern
Familienhebammen in Bayern:
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113 ausgebildet in 5 Kursen
25 derzeit in Ausbildung in Regensburg
2 Familiengesundheitshebammen
3 in anderen Bundesländern ausgebildet
Warteliste von 16 Hebammen
Frühe Hilfen in Bayern
Bisherige Qualifikation:
• 3 Kurse mit 20 Tagen 5 x 4 Tage Fortbildung
• 3 Kurse mit 16 Tagen plus MAJA (8 Tage) = 24 Tage Fortbildung
Neue Überlegung:
• MAJA abzukoppeln, aber anzurechnen
• Kursdauer auf 5 Blöcke zu erhöhen
Frühe Hilfen in Bayern
Abgrenzung Hebamme/Familienhebamme / Sozialpädagogische Familienhilfe
Hebamme
Familienhebamme
SPFH
Zeitlich
Zeitlich
Zeitlich
Schwangerschaft bis Ende
Stillzeit (9 Monate)
Schwangerschaft bis vollendetes
1. Lebensjahr
Gesamte Kindheit bis 18 LJ.
Häufigkeit/Dauer der
Besuche
Häufigkeit/Dauer der Besuche
Häufigkeit/Dauer der Besuche
Regelmäßig bis 1. Lebensjahr
Häufig länger als 1,5 Stunden
Nach Vorgabe Jugendamt, oft 2
Jahre und länger
Inhaltliche Arbeit
Inhaltliche Arbeit
bekannt
Unterstützung Mutter-KindBindung, Begleitung Ämter, Ärzte,
Einkauf etc., Netzwerkarbeit
Erziehungs-, Bildungs-, Arbeits-und
Finanzfragen, Alltagsstrukturen, soziales Netz
Finanzierung
Finanzierung
Finanzierung
Versorgungsvertrag der Kassen
Mittel der Frühen Hilfen
§ 31 SGB VIII
Soziale Prävention
Soziale Prävention
Soziale Prävention
v.a. sekundärer Bereich
v.a. sekundärer + tertiärer Bereich
Nach § 134 a SGB V (16 + 8)
Inhaltliche Arbeit
v.a. primärer Bereich
Frühe Hilfen in Bayern
Umfrage-Ergebnisse 2012:
• 60 Teilnehmerinnen bisher
• - alles Honorarkräfte
• - Durchschnittsverdienst 35 € (21 min., 45 max.)
• - Betreuung im Schnitt 5 Familien im Jahr
Frühe Hilfen in Bayern
Arbeiten Sie derzeit als
Familienhebamme?
Bei welchem Auftraggeber?
Frühe Hilfen in Bayern
Sind die betreuten
Familien dem
Jugendamt bekannt?
Hätten Sie Interesse bei
einem freien Träger im
präventiven Bereich zu
arbeiten?
Frühe Hilfen in Bayern
Neues Bundeskinderschutzgesetz – 4 Eckpfeiler
1. Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke
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Erstmals „Frühe Hilfen“ als gesetzliche Soll-Information an Eltern
Soll Basisangebot der Jugendhilfe werden, auch für werdende Eltern
Neue Verpflichtung zu Netzwerkstrukturen aller Akteure im Kinderschutz
Das Bundesfamilienministerium stärkt mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang
den Aus- und Aufbau von Netzwerken Frühe Hilfen und des Einsatzes von
Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen in den Ländern
und Kommunen. Hierfür stellt der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45
Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung.
Danach dauerhafte Finanzierung mit 51 Mill. (nur für Frühe Hilfen-Netzwerke!)
Familienhebammen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Ehrenamtliche,
Netzwerkarbeit!!!
Frühe Hilfen in Bayern
Neues Bundeskinderschutzgesetz – 4 Eckpfeiler
2. Aktiver Kinderschutz durch mehr Handlungs- und Rechtssicherheit
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Jugendamts-Hopping wird nahezu unmöglich gemacht
Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger - Datenschutz bei § 8a SGB VIII, als bundesweite
Regelung „Kinderschutz vor Datenschutz“
Jugendämter wurden zum Hausbesuch verpflichtet, außer fachl.Einschätzung/Kindeswohl
3. Aktiver Kinderschutz durch verbindliche Standards
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Qualitätsmanagement + -sicherung für Einrichtungen in Punkto Kinderschutz
Erweitertes Führungszeugnis für Haupt- und Ehrenamtliche
4. Aktiver Kinderschutz durch belastbare statistische Daten
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Erweiterung Datenbasis der Ki+JuH- Statistik
Einführung einer §8a Statistik
Evaluierung des Gesetzes 2015
Frühe Hilfen in Bayern
Für alle Hebammen gilt nun:
Nach Artikel 1 §3 Abs.2 BKiSchG vom 22.12.2011
sind Hebammen generell als "Angehörige der Heilberufe„ als Netzwerkpartner im Kinderschutz
aufgerufen, an Frühe Hilfen zu verweisen bzw. mit den anderen genannten Akteuren zusammen
zu arbeiten.
Nach Artikel 1 § 4 Abs.1 ff BKiSchG
sollen Hebammen wenn ihnen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für
Kindeswohlgefährdung bekannt werden, auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken– hier
ist der Hilfeauftrag für Berufsgeheimnisträger klar benannt!
"Gewichtige Anhaltspunkte" wären z.B.:
• blaue Flecken , • Verzögertes Wachstum • fehlender Augenkontakt • Apathie • ungepflegtes,
schmutziges Kind • Entwicklungsverzögerung • gefährliche Umgebung • mangelnde Empathie
Um das Vertrauensverhältnis nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, haben wir Anspruch auf
(pseudonomisierte) Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft der Jugendhilfe.
Bei nicht tragfähiger Hilfebeziehung und Kindswohlgefährdung sind wir befugt, das Jugendamt zu
informieren (§ 4 Abs. 3). Vorher die Eltern!
Frühe Hilfen in Bayern
Gute Stelle in Bayern:
Institut für Rechtsmedizin der Uni München
Verdacht auf
Misshandlung
und Missbrauch von
Kindern und
Jugendlichen
Klarheit
schaffen!
http://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de
089-2180-73011
Die Untersuchungsstelle am Institut
für Rechtsmedizin der Universität München
Frühe Hilfen in Bayern
Wie bereitet sich der BHLV aufs BKiSchG vor?
• Vorantreibung der Fortbildung / MAJA
• Kooperation mit 2 bayernweiten Trägern
GFI und Donum vitae (bitte Namen nicht weitergeben)
• Erstellung einer Konzeption, welches bereits an
verschiedene Kommunen angeboten wird
(Aschaffenburg, Neu-Ulm, Hof, Weiden, Traunstein, Augsburg, Forchheim, Bayreuth,
Lindau, Coburg, Marktredwitz, Regensburg, Garmisch)
Frühe Hilfen in Bayern
Best Practice laut bisherigen wissenschaftlichen
Ergebnissen
- Familienhebammen angebunden an Träger mit
Fallbegleitung
- Hilfe anonym und unbürokratisch und möglichst
frühzeitig
Unsere Konzeption ist diesen Ergebnissen angepasst.
Liegt aus.
Frühe Hilfen in Bayern
To Do`s 2012:
• Kooperationspartner abstimmen – Name der Projekte,
Verträge etc.
• Überlegen wegen weiteren Kooperationspartnern
• Begleitung Koop.partner zu Kommunen
• Kinderschutzgesetz im Land
• Neuer FH- Kurs planen
• MAJA überarbeiten mit Fam.Bild.Stätten
• Umfrage vollenden (80 fehlen noch)
• Anfragen der KoKis bedienen
Frühe Hilfen in Bayern
Vielen Dank für eure
Aufmerksamkeit!