Information zum Berichtswesen

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Transcript Information zum Berichtswesen

Informationen zum
Berichtswesen
FEMtech
Forschungsprojekte
3. Ausschreibung
VON DER JURY ZUM VERTRAG:
DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE BIS ZUR STARTRATE
Förderungsempfehlung durch Bewertungsgremium
Förderungsentscheidung durch BMVIT
Zusendung Vertragsentwurf per eCall
Annahme Vertragsentwurf via eCall (bis 1 Monat nach Erhalt)
Bei Auflagen vor Vertrag: Erfüllung im eCall
Prüfung Auflagen durch FFG
Zusendung Förderungsvertrag per eCall und per Post (an Konsortialführer)
Unterzeichnung des Förderungsvertrags
STARTRATE
www.ffg.at/Vertrag-Konsortium
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FÖRDERUNGSVERTRAG
Bestandteile Förderungsvertrag:
•
Förderungsansuchen einschließlich genehmigter
Auflagen
•
Förderungsanbot der FFG
•
gegebenenfalls der überarbeitete Kostenplan
•
Programmdokument
•
Ausschreibungsleitfaden und Instrumentenleitfäden
•
Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten Version
1.3
•
Allgemeine Förderungsbedingungen
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FÖRDERUNGSVERTRAG
Rechtsgrundlage
•
Die Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlichtechnischen Forschung und Technologieentwicklung
Voraussetzungen für Abschluss des
Förderungsvertrags
•
Annahme des Vertragsentwurfs per eCall
•
Erfüllung der Auflagen vor Vertrag im eCall
Der Förderungsvertrag wird durch die FFG erstellt
und ist nicht verhandelbar.
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AUSZAHLUNG
DER FÖRDERUNGSRATEN
• Zwischenbericht/e
o Projektlaufzeit 19 – 30 Monate:
nach 1. Förderungsjahr 1 ZWB
Projektlaufzeit 19-30 Monate
o Startrate 50%
o 2. Rate 40%
o Endrate 10%
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WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER
FÖRDERUNGSRATEN?
• Nach Unterzeichnung Förderungsvertrags Erfüllung
von Auflagen vor Vertrag -> Auszahlung Startrate
• Weitere Raten werden gemäß Projektfortschritt,
nach Prüfung der Zwischenberichte (inkl.
Zwischenabrechnung) und ggf. nach Erfüllung weiterer
Auflagen auf Basis des FFG Ratenschemas überwiesen.
• Vor Auszahlung der Endrate erfolgt die Prüfung des
Endberichtes und der Endabrechnung. Die
Kostenanerkennung erfolgt mit der Entlastung des
Projektes nach Rechnungsprüfung
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WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN
SIND ERFORDERLICH?
Berichtswesen: Zwischenberichte am Ende jedes
Förderungsjahres und Endbericht. Upload der Berichte
im eCall.
Die Berichte gliedern sich in zwei Teile:
• Inhaltlicher Teil (Word-Dokument)
Im Zwischen-/Endbericht sind für den jeweiligen
Berichtszeitraum die Aktivitäten und Ergebnisse
darzustellen sowie Veränderungen im Vergleich zur
Planung. Darstellung der ausführlichen Erläuterung zu
den Tabellenteilen.
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WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN
SIND ERFORDERLICH?
• Abrechnung (Excel-Dokument)
Formular Abrechnung detailliert: von
jeder/jedem am Projekt beteiligten
ProjektpartnerIn auszufüllen.
Formular Abrechnung kumuliert: von
Konsortialführung für alle ProjektpartnerInnen
auszufüllen.
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FÄLLIGKEIT DER BERICHTE
Zwischenberichte:
• Projektlaufzeit zwischen 19 und 30 Monaten ist
1 ZWB nach dem ersten Förderungsjahr zu legen.
Fälligkeit des Zwischenberichts: 1 Monat nach
Zwischenberichtsstichtag
Endbericht:
• Übermittlung des Endberichts 3 Monate nach
Projektende.
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WAS IST MIT DER FFG ABZUSTIMMEN?
• Eintritt / Ausfall von PartnerInnen
• Änderung bzw. Ausfall von Schlüsselpersonen
• Wesentliche Projektänderungen (z.B. Projektinhalte,
Konsortialpartner, Termine etc.) oder Änderungen beim
Förderungsnehmer (z.B. Änderung
Eigentumsverhältnisse, Insolvenzverfahren)
• Änderung des KMU-Status von PartnerInnen
• Umschichtungen sind möglich
o Dürfen nicht Auflagen / Kürzungen der Jury
widersprechen
o Ansuchen um Anerkennung von Kostenumschichtung
notwendig
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WEITERES VORGEHEN
•
Annahme des Vertragsentwurfs (FN)
• innerhalb von 4 Wochen
• Erfüllung der Auflagen vor Vertrag (FN)
• innerhalb von 4 Wochen
•
Erstellung des Förderungsvertrags (FFG)
o wird von der FFG an Sie übermittelt (per eCall und per Post)
•
Unterzeichnung und Retournierung des
Förderungsvertrags (FN)
o wird von FN und allen KonsortialpartnerInnen unterzeichnet
•
Auszahlung der Startrate (FFG)
o die Startrate wird von der FFG angewiesen.
Start des Projekts gemäß Förderungsvertrag
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KOSTENABRECHNUNG
Martina Amon
INHALT
• Förderbare Kosten
• IST-Abrechung
• Programmspezifika
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FÖRDERBARE KOSTEN I
Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben
zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die
•
•
•
•
direkt,
tatsächlich und
zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)
für die Dauer der geförderten Tätigkeit
nachweislich entstanden sind.
Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1.3. sind
einzuhalten – www.ffg.at/kostenleitfaden
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FÖRDERBARE KOSTEN II
• Personalkosten (Stunden, IST-Stundensatz, GKZ)
• Höchststundensätze sind zu beachten
• Stundenteiler an Beschäftigungsausmaß anpassen (40h/1680)
Achtung bei Pauschalierungen  Stundenteiler 1860
• Zeitaufzeichnungen pro Mitarbeiter auf Tagesbasis mit
Tätigkeitsbeschreibungen und Zuordnungen zu den
Workpackages
• Gemeinkostenzuschlag (GKZ), Universitäten und FH max. 20%
• Mitarbeitende GesellschafterInnen
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FÖRDERBARE KOSTEN III
• F&E-Infrastruktur Nutzung (Abschreibung,
Maschinenstundensätze) - gefördert werden
kann nur die anteilsmäßige, für die
Forschungstätigkeit notwendige Nutzung
• Sach- und Materialkosten
• Drittkosten - Zukauf techn. Beratung,
abgeschlossene Werkleistung
• Reisekosten (KM Entgelt – Aufzeichnungen
notwendig)
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ABRECHUNG I
„Abrechnung_detailliert“
„Abrechnung_kumuliert“
(Excel-Dokumente)
• Detaillierte Kostendarstellung in den Kostenkategorien
(Erläuterungen siehe Excel-Dokument)
• Abrechnung_detailliert: Von allen FörderungsnehmerInnen und
ProjektpartnerInnen einzeln vollständig auszufüllen
• Überprüfung durch Konsortialführung anhand Checkliste
• Zusammenfassung aller Projektkosten und Finanzierung
in Abrechnung_kumuliert
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ABRECHNUNG II
• Berücksichtigung der Richtlinien (Kostenleitfaden,
Ausschreibungs- / Instrumentenleitfaden,…)
• Kostenabweichungen detailliert erläutern (Projektbeschreibung)
• Kostenumschichtungen
• Kosten (Leistung) nur innerhalb des Förderungszeitraums lt.
Vertrag anerkennbar
• Abrechnung erfolgt zu nachweisbaren IST-Kosten
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PROGRAMMSPEZIFIKA I
•
Drittkosten: max. 20% der Gesamtkosten des Projekts
(Überschreitungen sind im inhaltlichen Bericht zu
begründen)
•
Partner und mit ihnen verbundene Unternehmen dürfen
nicht gleichzeitig als Werkvertragspartner
(= Subauftragnehmer in der Kostenkategorie Drittkosten)
auftreten.
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ZUSAMMENFASSUNG
Förderbare Kosten entstehen nachweislich:
• direkt,
• tatsächlich und
• zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)
• für die Dauer der geförderten Tätigkeit
Regelungen zu Kosten:
• Kostenleitfaden Version 1.3.
• Instrumenten-/Ausschreibungsleitfäden
Abrechnung (Excel-Dokument):
• „Abrechnung_detailliert“
• „Abrechnung_kumuliert“
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PROJEKTBETREUUNG PROGRAMMMANAGEMENT
Adelheid Merkl
Susanne Reither
Stefanie Rathusky
DW: 2714
[email protected]
DW: 2306
[email protected]
DW: 2017
[email protected]
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PROJEKTCONTROLLING & AUDIT
Martina Amon
DW: 6081
[email protected]
Christoph Strecker
DW: 6086
[email protected]
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