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Strategische
Entwicklung von
Impulszentren
Agenda
• Kurzvorstellung der FFG
• Eckpunkte der Ausschreibung
• Beurteilungskriterien
• Auswahlverfahren
• Vorstellung des eCalls
• Wichtiges zur Darstellung der Kosten und Finanzierung
• Fragen
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ORGANIGRAMM DER FFG
Qualitätsmanagement
und Interne Audits
Geschäftsführung
Strategie
Agentur für Luftund Raumfahrt
(ALR)
Interne Services
Basisprogramme
Strukturprogramme
Thematische
Programme
(BP)
(SP)
(TP)
Europäische
und
internationale
Programme
(EIP)
Projektcontrolling
& Audit
(PA)
www.ffg.at
Eckpunkte der Ausschreibung
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
AntragstellerIn/Partner
- Impulszentren und
Trägergesellschaften von Impulszentren
- Landesgesellschaften
- Spezialisierte Innovationsdienstleister
Budget
EUR ~ 2,2 Mio.
Laufzeit
- in der Regel 12 Monate
- max. 18 Monate
Bundesförderung
- max. 80 %
- max. EUR 80.000 EUR pro Impulszentrum
(De-minimis Regelung)
Finanzierung –
Eigenmittel
- min. 20 % Eigenmittel
(Cash-Leistung und/oder In-Kind-Leistung)
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Ziele
•
Entwicklung und Stärkung zentraler Innovations-Kompetenzen der
Impulszentren im Innovationssystem mit dem Fokus auf
– High-Tech und innovative Unternehmensgründungen
– junge innovative Unternehmen im Wachstum
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Welche Vorhaben werden gefördert?
•
Konkrete strategisch ausgerichtete Vorhaben von Impulszentren in deren
Funktion als Intermediäre zum Auf- und Ausbau immaterieller Infrastruktur
(Aufbau von Dienstleistungen)
 Verbesserung des Angebots anwendungsbezogener
Innovations- und Wissenstransferleistungen speziell für High-Tech
und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative
Unternehmen im Wachstum
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Welche Vorhaben werden gefördert?
Verpflichtend:
•
Entwicklung eines strategischen Detailkonzepts für die Umsetzung neuer
ertragsschaffender Dienstleistungen.
•
Dieses Detailkonzept muss sich in ein strategisches Gesamtkonzept der
Zentren einfügen und zu einer Verbesserung der Eigenfinanzierung der
Zentren beitragen.
Optional:
•
Entwicklung und Durchführung von Pilotprojekten zur Umsetzung des
jeweiligen Detailkonzepts
•
Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen für ImpulszentrenManagerInnen
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Welche Vorhaben werden gefördert?
•
Vorhaben eines einzelnen Impulszentrums
•
oder Vorhaben in Form einer Kooperation zwischen Impulszentren
Achtung: pro FörderungswerberIn ist die Teilnahme in nur einem Antrag
möglich (unabhängig ob als Einzelantragsteller oder Partner im Verbund)!
•
Trägergesellschaften können in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von
Impulszentren als FörderungswerberInnen Anträge für mehrere
Impulszentren stellen. Jedoch kann aber jedes Impulszentrum als
Organisationseinheit in nur einem Antrag vertreten sein und daher auch
nur einmal max. 80.000 EUR Förderung bekommen.
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Zielgruppen /
Wer kann Förderung bekommen?
AntragstellerIn oder Partner im Projekt:
•
Impulszentren und Trägergesellschaften von Impulszentren in ihrer
Eigenschaft als deren Eigentümer, einzeln oder in Verbünden
•
Landesgesellschaften, die bei Impulszentren Gesellschafterfunktion
ausüben oder die strategische Steuerung von Zentren innehaben
•
Spezialisierte Innovationsdienstleister, die im Auftrag der Impulszentren
oder deren Eigentümer ausschließlich oder überwiegend die
Dienstleistungskomponente der Impulszentren darstellen. (Als AntragstellerIn
zugelassen bzw. förderbar nur bei Kooperationsvertrag mit einem der in den
beiden oben angeführten Punkten zugelassenen AntragstellerInnen).
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Höhe der Förderung / Mitfinanzierung
Bei Vorhaben eines einzelnen Impulszentrums:
•
Förderung max. 80.000 EUR
•
Förderungsquote: max. 80% der förderbaren Kosten
•
Die verbleibenden mind. 20% sind als Eigenmittel (Cash und/oder In-Kind)
von der AntragstellerIn einzubringen
Bei kooperativen Vorhaben:
•
Förderung pro Impulszentrum max. 80.000 EUR
•
Förderungsquote: max. 80% der förderbaren Kosten pro Partner
•
Die verbleibenden mind. 20% sind als Eigenmittel (Cash und/oder In-Kind)
von der AntragstellerIn und von allen Partnern einzubringen.
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Höhe der Förderung / Mitfinanzierung
De-minimis Regelung
•
Bestätigung (Formular im Download-Center), dass Beihilfen aus De-minimisProgrammen in den letzten 3 Steuerjahren die Obergrenze von insgesamt
EUR 200.000,- nicht überschritten haben.
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Wie lange ist die Laufzeit des Vorhabens?
•
in der Regel 12 Monate
•
max. 18 Monate
•
Abschluss des Vorhabens: bis spätestens 30.6.2014
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Teilnahmevoraussetzungen
•
Bestätigung über eine vom jeweiligen Träger der FörderungswerberIn
akzeptierte und autorisierte Strategie mit mittel- bis längerfristiger Wirkung.
•
Commitment (Bestätigung) des Trägers der FörderungswerberIn zur
Profilbildung und zur Unterstützung der Umsetzung der neuen
Dienstleistungen unter Bedachtnahme des Marktrisikos und der
Marktakzeptanz.
•
Bestätigung über die Trennung von Immobilie und Dienstleistung in Form
einer Sparten- bzw. Kostenrechnung.
Bitte im Betreff die Art der jeweiligen Bestätigung angeben!
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Teilnahmevoraussetzungen
•
Bei Landesgesellschaften als FörderungswerberIn: Bestätigung über die
strategische Steuerung der Zentren.
•
Bei spezialisierten Innovationsdienstleistern als FörderungswerberIn:
Vorliegen des unterschriebenen Kooperationsvertrages (mit dem
Impulszentrum bzw. mit der Trägergesellschaft des Impulszentrums).
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Auswahlverfahren
Von der Call-Öffnung bis zur
Förderungsentscheidung (Teil 1)
Ausschreibungsstart: 30.09.2011
Einreichschluss im eCall
Deadline: 31.1.2012; 12:00 Uhr (MEZ)
Formalprüfung durch die FFG
keine Bewertung der Inhalte (Stop-or-Go Entscheidung)
Information über Ergebnis der Formalprüfung an AntragstellerIn
(Nachricht im eCall)
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Von der Call-Öffnung bis zur
Förderungsentscheidung (Teil 2)
Prüfung der richtlinienkonformen Kostendarstellung
(keine Stop-or-Go Entscheidung)
Weiterleitung der Anträge an Jury
Jurysitzung: unabhängige Jury trifft Förderungsempfehlung
Förderungsentscheidung durch bmvit & BMWFJ
(Stop-or-Go Entscheidung)
Information über das Ergebnis der Förderungsentscheidung
(gefördert/abgelehnt) an AntragstellerIn (Nachricht im eCall und per Post)
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Beurteilungskriterien
Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury?
•
Qualität des Vorhabens
– Qualität des Projektes zur strukturellen Verbesserung von Impulszentren
(Qualitäts- und Innovationssprung)
– Qualität der Projektplanung
(Ziele, Arbeitsplan, Angemessenheit der Kosten)
– Sicherstellung der Ausfinanzierung des Projekts
•
Eignung FörderungswerberIn/Projektbeteiligte
– Kompetenzen und Qualifikation des Impulszentrumsmanagements
hinsichtlich der Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen bzw.
der Entwicklung neuer Dienstleistungen
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Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury?
•
Ökonomisches Potenzial und Verwertung
– Marktrelevanz und Anwendungsbezogenheit, konkreter Nutzen
– Längerfristige Perspektive des Projekts und der entwickelten
Dienstleistungen auf die wirtschaftliche Situation des Impulszentrums
•
Spezifisches Programmziel
– Regionale Verankerung (Einbettung in die Entwicklungsstrategie)
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eCall
ecall.ffg.at
Kosten & Finanzierung
Inhalt
•
Förderbare Kosten
•
Förderungsansuchen / Kostenplan
•
Programmspezifika
Seite 24
Förderbare Kosten I
Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben
zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die
– direkt,
– tatsächlich und
– zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)
– für die Dauer der geförderten Tätigkeit
nachweislich entstanden sind.
Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1.2. sind
einzuhalten – www.ffg.at/kostenleitfaden
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Förderbare Kosten II
•
Personalkosten der ForscherInnen / TechnikerInnen und sonstiger
Personen, soweit diese mit dem Forschungsvorhaben beschäftigt sind
– Höchststundensätze
– Stundenteiler an Beschäftigungsausmaß anpassen
– Zeitaufzeichnungen (inkl. Tätigkeitsbeschreibungen)
– Gemeinkostenzuschlag (GKZ), Pauschale 20%
– Mitarbeitende GesellschafterInnen
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Förderbare Kosten III
•
F&E-Infrastruktur Nutzung
gefördert werden kann nur die anteilsmäßige, für die Forschungstätigkeit
notwendige Nutzung
•
Sach- und Materialkosten
– Verbrauchsmaterial
– Geringwertige Wirtschaftsgüter
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Förderbare Kosten IV
•
Drittkosten
Zukauf techn. Beratung,…
•
Reisekosten
Diäten, Nächtigungs-, Fahrtkosten,…
•
Umsatzsteuer
Die auf die förderbaren Kosten entfallene Umsatzsteuer ist grundsätzlich
nicht förderbar. (Ausnahme: keine Vorsteuerabzugsberechtigung des
Förderungsnehmers)
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Förderbare Kosten V
Nicht förderbare Kosten sind u.a.:
•
ohne unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben
•
außerhalb des Förderzeitraumes angefallen
•
aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgenommen
•
bereits im Rahmen eines anderen Vorhaben gefördert
•
Finanzierungskosten (u.a.: Skonti, Zinsen bei Leasing, Bankspesen…)
•
Erwerb von Liegenschaften und unbewegliches Vermögen
•
Bewirtung
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Förderungsansuchen
•
Sonderrichtlinie / Leitfaden
•
Kostenleitfaden Version 1.2.
•
Antragsformulare:
– Kostenplan-Förderung (Tabellen)
– Projektbeschreibung (Erläuterungen zum Kostenplan)
Seite 30
Kostenplan I
•
Berücksichtigung der Richtlinien (Höchststundensätze,…)
•
Kostenzusammensetzung und –verteilung detailliert erläutern
(Projektbeschreibung)
•
Förderungssumme absolut, Förderungsquote
•
Anerkennungsstichtag für Kosten
Projektlaufzeit beginnt mit dem Entstehen und Geltendmachen der
ersten förderbaren Kosten
•
Abrechnung erfolgt zu IST-Kosten
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Kostenplan II
„Kostenplan_detailliert“
„Kostenplan_kumuliert“
(Excel-Dokumente)
•
Detaillierte Kostendarstellung in den Kostenkategorien
(Erläuterungen siehe Excel-Dokument)
•
Von allen FörderungswerberInnen und ProjektpartnerInnen einzeln
vollständig auszufüllen
•
Bei Konsortien:
– Überprüfung durch Konsortialführung anhand Checkliste
– Zusammenfassung aller Projektkosten und Finanzierung
im Kostenplan_kumuliert
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Programmspezifika
Im Rahmen dieser Ausschreibung zusätzlich nicht anerkennbare
Kosten sind:
 Ankauf von Anlagen und Betriebsmittel, Soft- und Hardware,…
 Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen
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Zusammenfassung
Förderbare Kosten entstehen nachweislich:
– direkt,
– tatsächlich und
– zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)
– für die Dauer der geförderten Tätigkeit
Regelungen:
– Kostenleitfaden Version 1.2.
Förderungsansuchen (Excel-Dokument):
– „Kostenplan_detailliert“
– „Kostenplan_kumuliert“
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Unterlagen…
finden Sie im Download-Center unter
www.ffg.at/impulszentren
•
Leitfaden zur Erstellung eines Antrags
•
Word-Dokument: Projektbeschreibung
•
Excel-Dokumente „Kostenplan Partner“ und „Kostenplan kumuliert“
•
div. Vorlagen (z.B. De-minimis-Formular,…)
Seite 35
FORSCHUNG
WIRKT.
>> www.ffg.at
Programm-Management
[email protected], DW 2402
[email protected], DW 2405
[email protected], DW 2305
Projektcontrolling & Audit
[email protected], DW 6084
[email protected], DW 6076
[email protected], DW 6086
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eNewsletter:
>>www.ffg.at/enewsletter
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Querschnittsthema Humanpotenzial
Talente – Der Förderschwerpunkt des BMVIT
Talente entdecken:
Nachwuchs
 Talente regional
03.02.2012
bis
 Praktika für Schülerinnen
und Schüler
ab Februar 2012
Talente nützen:
Chancengleichheit
 FEMtech Praktika für
Studentinnen
laufend bis 30.06.2012
 FEMtech Karriere
laufend
 FEMtech
Forschungsprojekte
bis 17.01.2012
Kontakt: DIin Andrea Rainer
Weitere Informationen: www.ffg.at/talente
Talente finden:
ForscherInnen
 Karriere-Grants
laufend
 Die österreichische
Jobbörse für Forschung,
Entwicklung und
Innovation
Querschnittsthema Humanpotenzial
Forschungskompetenzen für die Wirtschaft (BMWFJ)
Kompetenzaufbau:
Kompetenzvertiefung:
Qualifizierungsseminare
Qualifizierungsnetze
Kompetenzerweiterung:
Innovationslehrveranstaltungen
 Forschungsrelevante
Qualifizierungsmaßnahmen
 Wettbewerbsverfahren
 Wettbewerbsverfahren
 Geplant 2012
 Laufende Einreichung
 Einreichfrist:
1. März 2012
 Max. 50.000 €
 Max. 500.000 €
 Max. 1.000.000 €
Kontakt: Dr.in Corinna Wilken
Weitere Informationen: www.ffg.at/forschungskompetenzen