Kooperationen von KiTa-Trägern - HA Personal

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Transcript Kooperationen von KiTa-Trägern - HA Personal

Informationsveranstaltungen
für
KiTa-Träger und deren Vertreter
KiTa-Leitungen
KiTa-Beauftragte
Geschäftsführer
am 10. Mai 2012 in Nürnberg
und am 21. Mai 2012 in Bamberg
Themen
 Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was gilt für die kirchlichen Beschäftigten automatisch?
 Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was muss die Bayer. Regional-KODA beschließen?
 BayKiBiG - Änderungsgesetz
 Pause
 Fragen aus dem Publikum
 Kooperationen von KiTa-Trägern
 WieKiTa – eine Arbeitshilfe
 Mediation
 Mitarbeitergespräch
Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was gilt für die kirchlichen Beschäftigten automatisch?
Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was gilt für die kirchlichen Beschäftigten automatisch?
Lineare Entgelterhöhung gemäß Tarifeinigung für
Beschäftigte:
Die Tabellenentgelte werden
• ab 1. März 2012 um 3,5 %,
• ab 1. Januar 2013 um weitere 1,4 % und
• ab 1. August 2013 um weitere 1,4 %
erhöht.
Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was gilt für die kirchlichen Beschäftigten automatisch?
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte (Berufspraktikanten) erhöhen sich
• ab 1. März 2012 um einen Festbetrag in Höhe von € 50,00
und
• ab 1. August 2013 um einen Festbetrag in Höhe von € 40,00.
• Azubi 1. Jahr ab 01.03.2012: € 753,26
• Azubi 2. Jahr ab 01.03.2012: € 803,20
• Azubi 3. Jahr ab 01.03.2012: € 849,02
Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was gilt für die kirchlichen Beschäftigten automatisch?
Bei den SPS-Praktikanten/innen (sog. Vorpraktikanten/innen)
führt die Erhöhung der Ausbildungsvergütung zu einer
Erhöhung des Praktikantenentgelts, das seit 01.02.2012
mindestens 50 % der Ausbildungsvergütung beträgt.
SPS-Praktikantenentgelte ab 01.03.2012:
• im ersten SPS-Jahr: 50 % von € 753,26 = € 376,63
• im zweiten SPS-Jahr: 50 % von € 803,20 = € 401,60
Tarifeinigung 2012 im öffentlicher Dienst
Was muss die Bayer. Regional-KODA beschließen?
Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was muss die Bayer. Regional-KODA beschließen?
Urlaubsdauer
bei einer 5-Tage Woche:
• 29 Arbeitstage / Kalenderjahr
• 30 Arbeitstage / Kalenderjahr nach dem vollendeten 55. Lebensjahr
Übergangsregelung
• 30 Arbeitstage für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den
31. Dezember 2011 hinaus fortbestanden hat und die spätestens
am 31. Dezember 2012 das 40. Lebensjahr vollenden;
• für das Jahr 2012 für alle bis 29.02.2012 eingestellten Beschäftigten
aufgrund der Rechtsprechung des BAG: 30 Urlaubstage;
• etwaiger über 26 oder 29 Arbeitstage hinaus aufgrund der
Rechtsprechung des BAG zustehender Resturlaub aus dem Jahr 2011:
Abwarten der Entscheidung des kommunalen Arbeitgeberverbandes;
Tarifeinigung 2012 im öffentlichen Dienst
Was muss die Bayer. Regional-KODA beschließen?
Urlaubsanspruch der Auszubildenden
Auszubildende: Erholungsurlaub bei Verteilung der
wöchentlichen Ausbildungszeit auf 5 Tage / Kalenderwoche:
in jedem Urlaubsjahr 27 Ausbildungstage
Urlaubsanspruch der SPS-Praktikanten
Die Regelung für die Auszubildenden ist auf die SPSPraktikanten entsprechend anzuwenden.
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Änderungsgesetz
• Schwerpunkte des Änderungsgesetzes
• Anzeige-/Informationspflichten des Trägers
• Förderung
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Änderungsgesetz
Schwerpunkte des Änderungsgesetzes
BayKiBiG – Änderungen 2012
Das Gesetz zur Änderung des BayKiBiG setzt nach der
Gesetzesbegründung sechs Schwerpunkte:
1.
2.
3.
4.
Entlastung der Familien, qualitative Impulse
Optimierung des Verwaltungsverfahrens
Teilhabe von Kindern mit Behinderung / Inklusion
Steigerung der Attraktivität von Tagespflege und
Großtagespflege
5. Verbesserung der Bedingungen zur Zusammenarbeit von
Schule und Jugendhilfe für die Bereitstellung von
Ganztagesangeboten für Schulkinder
6. Stärkung des ländlichen Raumes
BayKiBiG – Änderungen 2012
Entlastung der Familien / qualitative Impulse
Art. 23 BayKiBiG neu - Entlastung der Familien
• Staatlicher Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von
zunächst € 50,00 / Monat im letzten Kindergartenjahr;
Ziel: im Endausbau vollständige Beitragsfreiheit;
• Auszahlung an die Gemeinden und Landkreise;
• Verpflichtung der Gemeinden und Landkreise, den
Zuschuss an die Träger weiterzureichen;
• Eltern zahlen einen um den Zuschuss verminderten
Elternbeitrag
BayKiBiG – Änderungen 2012
Entlastung der Familien / qualitative Impulse
Verbesserung des förderrelevanten Anstellungsschlüssels (AS) von
1:11,5 auf 1:11,0
• durch Änderung von § 17 AV BayKiBiG mit Wirkung ab
01.09.2012
• durch Einführung eines vom Staat finanzierten Basiswertes plus,
um die mit der Verbesserung des AS verbundenen Mehrkosten
auszugleichen
 Geldwert des Basiswertes plus: noch nicht bekannt
 Die Nichteinhaltung eines AS von mind. 1:11,0 führt nicht zu
Fördernachteilen, sondern dazu, dass der Basiswert plus nicht
gewährt wird.
BayKiBiG – Änderungen 2012
Entlastung der Familien / qualitative Impulse
Weitergewährung des Gewichtungsfaktors 2,0 für Kinder, die
während des laufenden Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr
vollenden
Bisher:
Neu:
Regelung galt nur für Kinderkrippen
Erweiterung auf andere Kindertageseinrichtungen (Art. 21 BayKiBiG neu)
Achtung: Kann-Regelung für die Kommunen
BayKiBiG – Änderungen 2012
Optimierung des Verwaltungsverfahrens
Abschaffung der Gastkinderregelung (Art. 23 BayKiBiG)
Für Kinder, die Plätze in BayKiBiG-Einrichtungen belegen, ist
immer grundsätzlich die kindbezogene Förderung durch die
Aufenthaltsgemeinde zu zahlen.
Netzwerkbasiertes Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren (Art. 19 BayKiBiG neu)
Nutzung des vom Freistaat zur Verfügung gestellten
Computerprogramms = Fördervoraussetzung
BayKiBiG – Änderungen 2012
Optimierung des Verwaltungsverfahrens
Aufhebung der Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 und 3 zum
förmlichen Verfahren der Anerkennung von Plätzen als
bedarfsnotwendig
• Grund: Aufhebung der Gastkinderregelung macht eine
Unterscheidung von bedarfsnotwendigen und nicht
bedarfsnotwendigen Plätzen nicht mehr erforderlich;
• Pflicht zur örtlichen und überörtlichen Bedarfsplanung
bleibt bestehen;
• Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Kommunen
durch Verzicht auf die Überprüfung und Verbescheidung
jedes einzelnen Kindergartenplatzes;
BayKiBiG – Änderungen 2012
Optimierung des Verwaltungsverfahrens
Neugestaltung der Investitionskostenförderung – Art. 27 BayKiBiG neu
• Die Gemeinden entscheiden, ob sie eine Investitionskostenförderung leisten
• im BayKiBiG neu: Regelung der Finanzierungspflichten zwischen
Staat und Kommune;
• im BayKiBiG neu: keine Regelung der Verpflichtungen zwischen
Kommune und Träger;
• Finanzierungsverpflichtung der Kommune ergibt sich faktisch für
Plätze, die zur Erfüllung der Sicherstellungsverpflichtung unter
Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips notwendig sind;
→ Regelung zwischen Träger und Kommune zu Art, Ausmaß, Umfang
und Ausführung der Maßnahme notwendig;
BayKiBiG – Änderungen 2012
Teilhabe von Kindern mit Behinderung / Inklusion
• Im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung sind die
Bedürfnisse von Kindern mit Sonderbedarf zu
berücksichtigen (Art. 6, 7 BayKiBiG neu).
• Konkretisierung der Vorgaben für die päd. Arbeit:
unterschiedslose Einbindung aller Kinder in die Bildungsund Erziehungsprozesse / individuelle Förderung nach
Bedürfnissen der Kinder (Art. 11 BayKiBiG neu);
• Klarstellung des Verhältnisses von Kindertagesbetreuung
(erhöhter Gewichtungsfaktor für behinderte Kinder) und
Eingliederungshilfeleistung durch die Bezirke; - keine
Anrechnung der kindbezogenen Förderung auf die
Sozialhilfe;
BayKiBiG – Änderungen 2012
Steigerung der Attraktivität von Tages- und Großtagespflege
• Der Ausbau der Tagespflege blieb hinter den Erwartungen
des Gesetzgebers zurück;
• Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der
Tagespflege:
– Begrenzung der Elternbeiträge der Höhe nach
– Verbesserung der Förderbedingungen
– Abgrenzung von Tagespflege und Großtagespflege
BayKiBiG – Änderungen 2012
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe –
Ganztagesangebote für Kinder
Zur Sicherung eines bedarfsgerechten Bildungs- und
Betreuungsangebotes auch für Schulkinder:
• gesetzliche Verankerung der Pflicht zur Abstimmung der
Planungen von Schule und Jugendhilfe (Art. 6 Abs. 3 BayKiBiG
neu // zu Art. 6 Abs. 5 S. 3 BayEUG)
• Modifizierung der erforderlichen Mindestbuchungszeit für die
Aufnahme von Schülern/innen - bei der Feststellung der
Mindestbesuchszeiten und der Mindestbuchungszeiten
werden Zeiten in KiTas jeweils mit Zeiten in schulischen
Einrichtungen zusammengerechnet (Art. 2 Abs. 5 BayKiBiG
neu) –
!Die Förderung erfolgt aufgrund der jeweiligen
Buchungszeiten in der KiTa!
BayKiBiG – Änderungen 2012
Stärkung des ländlichen Raumes
• Erweiterung des Anwendungsbereiches der Landkindergartenregelung auf Einrichtungen mit bis zu 24 Kindern
• Fiktive Hochrechnung der Kinderzahl auf 25 mit Gewichtungsfaktor 1,0
• Berücksichtigung von Kindern unter drei Jahren beim
Berechnungsverfahren
• Basiswert plus auf Antrag der Gemeinde für die durchschnittl.
Buchungszeit der Kinder mit dem Gewichtungsfaktor 1,0 für 25
Kinder bei Zugrundelegung eines Gewichtungsfaktors von 1,0
• Absehen von einem fiktiven AS; maßgeblich ist der jeweils
gültige förderrelevante AS – Bereitstellung von Personal
entsprechend den realen Verhältnissen
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Änderungsgesetz
Anzeige-/Informationspflichten des Trägers
BayKiBiG – Änderungen 2012
Anzeige-/Informationspflichten des Trägers
• Art. 19 Nr. 7 BayKiBiG neu – Anzeige der Aufnahme
„auswärtiger“ Kinder innerhalb von 2 Monaten gegenüber
der Aufenthaltsgemeinde;
• Art. 19 Nr. 8 BayKiBiG neu - vierteljährliche Meldung der
aktuellen Daten für die kindbezogene Förderung unter
Einsatz von KiBiG.web;
• Art. 26a Abs. 2 BayKiBiG neu – Erhebung und Speicherung
der für die Förderung erforderlichen Daten des Kindes und
der Eltern – bußgeldbewehrte Verpflichtung der Eltern!
• Art. 9a Abs. 2 BayKiBiG neu – Pflicht der Einrichtungsträger,
die Vorlage einer Teilnahmebestätigung an der letzten
altersgemäßen U-Untersuchung zu vermerken
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Änderungsgesetz
Förderung
BayKiBiG – Änderungen 2012
Fördervoraussetzungen
• Betriebserlaubnis
• Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
• Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit etc. liegen
der einrichtungsbezogenen Konzeption zugrunde
• Öffnungszeiten mind. 4 Tage und 20 Std. / Woche
• Staffelung der Elternbeiträge + Ermäßigung in Höhe des
staatl. Zuschusses
BayKiBiG – Änderungen 2012
Fördervoraussetzungen
• Förderantrag: Frist 30.04. des auf den Bewilligungs-zeitraumes
(neu ab 01.01.2015: Kalenderjahr) folgenden Jahres
• Anzeige der Aufnahme eines „auswärtigen“ Kindes binnen 2
Kalendermonaten im Verhältnis zur Aufenthaltsgemeinde
• Verwendung des vom Freistaat zur Verfügung gestellten
Computerprogramms zur Meldung der Daten für die
kindbezogene Förderung
• Einhaltung der Vorschriften des BayKiBiG
Basiswert für die Abrechnung 2011/2012: ca. € 900,00
Basiswert für die Abschlagszahlung 2012/2013: ca. € 920,00
BayKiBiG – Änderungen 2012
Umfang des Förderanspruchs
Förderanspruch des
Trägers
=
Staatlicher Förderanteil
Basiswert
x
Buchungszeitfaktor
x
Gewichtungsfaktor
+
Qualitätsbonus
x
Buchungszeitfaktor
x
Gewichtungsfaktor
+
Kommunaler
Eigenanteil
+
Basiswert
x
Buchungszeitfaktor
x
Gewichtungsfaktor
BayKiBiG – Änderungen 2012
Umfang des Förderanspruchs
Zusätzliche staatliche Leistung / Qualitätsbonus – Art. 23
BayKiBiG neu
• Ziel: Qualitätsverbesserung
• Erhöhung des Basiswertes bei der Bemessung der
staatlichen Förderung um eine staatlichen Qualitätsbonus
(Basiswert plus).
• Bekanntgabe und Anpassung des Qualitätsbonus jährlich
entsprechend der Entwicklung des Basiswertes durch
Staatsministerium
• Geldwert: noch nicht bekannt
• Auszahlung nur, wenn AS mind. 1:11,0 oder besser
BayKiBiG – Änderungen 2012
Umfang des Förderanspruchs
Umfang des Förderanspruchs bei behinderten oder von
Behinderung bedrohten Kindern – Faktor 4,5
wenn
• ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 I SGB XII zur
Betreuung in einer KiTa durch Bescheid festgestellt ist,
• eine Vereinbarung nach §§ 75 ff. SGB XII zwischen dem
KiTa-Träger und dem zuständigen Bezirk geschlossen wurde
und Leistungen hieraus erbracht werden
PAUSE
Fragen aus dem Publikum
Fragen aus dem Publikum
Personalkräftemangel – Stellenbörse für kurzfristig zu besorgende
Kräfte? Springerkräfte?
→ Regionale Netzwerkbildung / Stellenbörse / Bewerberpool
Unterschiedliche Gestaltung von Krippenbeiträgen: 0 bis 2 Jahre und 2
bis 3 Jahre?
→ das Gesetz lässt eine Differenzierung zu; keine Differenzierung bei
Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren zulässig;
Arbeitszeitkonto?
→ Grundsätzlich zulässig
Kann kurzfristig Überstundenabbau angeordnet werden?
→ Direktionsrecht des AG: grundsätzlich ja; allerdings können
Festlegungen im Dienstplan dem kurzfristigen Überstundenabbau
entgegenstehen; Entscheidung nach billigem Ermessen.
Fragen aus dem Publikum
Wer führt Verhandlungen über Defizitvereinbarungen?
→ Grundsätzlich Trägervertreter mit Unterstützung durch EOB,
HA Personal-Bezüge-Kindertagesstätten und HA Finanzen,
Revisionsabteilung
Geschäftsführermodell in der Diaspora möglich?
→ Prüfung nach den Verfahrensschritten des Handlungsleitfadens
Umstellung des Computers auf Office 2010?
→ Stabsstelle IT: auf Bayernebene wird zur Zeit diskutiert, ob
KiTas Office 2010 und Lotus Notes zur Verfügung gestellt wird.
Eine Entscheidung steht noch aus.
Kooperationen von KiTa-Trägern
Kooperationen von KiTa-Trägern
Im Anschluss an das Projekt „Erprobung von
Organisationsmodellen und Trägerstrukturen bei
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft katholischer
Kirchenstiftungen“ sind folgende Kooperationen /
Verbünde beibehalten worden:
- Herzogenaurach – Geschäftsführungsmodell
- Nürnberg – Gesamtleitungsmodell
- Gundelsheim u.a. – Geschäftsführungsmodell
- Kronach – Geschäftsführungsmodell
- Erlangen – West – Geschäftsführung über ein Mitglied
des pastoralen Teams
Kooperationen von KiTa-Trägern
Folgende Kooperationen / Verbünde haben sich neu
gebildet bzw. sind im Entstehen:
- Dekanat Fürth - Geschäftsführungsmodell
- Bamberg – Gesamtleitungsmodell
- Mainleus, Burgkunstadt, Weismain, Modschiedel,
Kulmbach: Träger- und seelsorgebereichsübergreifende Beratung
Interesse haben bekundet:
- Dekanat Neustadt / Aisch
- KiTas im Stadtgebiet Erlangen
Kooperationen von KiTa-Trägern
Aufgrund
• der zunehmenden Komplexität des „KiTa-Geschäftes“,
• der abnehmenden Anzahl von Ehrenamtlichen
und
• zur Entlastung von Geistlichen
• zur Entlastung von KiTa-Leitungen
• zur Entlastung von Kirchenverwaltungen
empfiehlt das EOB dringend, Zusammenschlüsse / Verbünde
für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu bilden.
WieKiTa
Arbeitshilfen
für
katholische Kindertageseinrichtungen
in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
Ausgangssituation
Der Betrieb einer KiTa unterliegt vielen Vorgaben und
Richtlinien seitens
• der pädagogischen Aufgaben
• der sicherheitstechnischen Vorschriften
und
• der wirtschaftlichen Kriterien
Die Informationsmenge und -medien werden immer
umfassender und unübersichtlicher.
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
Ziel
ist die Zusammenfassung und Aktualisierung der
vorhandenen Vorlagen seitens des EOB, der Caritas
Fachberatung und sonstiger Verbände und Behörden in einer
• zentralen und
• strukturierten Datenquelle,
um so ein „Handbuch“ bzw. eine schnelle Arbeitshilfe für die
Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
übersichtlich und aktuell zur Verfügung zu stellen.
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
Ergebnis
WieKiTa
ist ein Prozess zum Aufbau eines Handbuches für
Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg in Form
einer EDV-Sammlung, an dem Sie mit Ihrem Wissen beitragen
können.
Gesammelt werden Arbeitshilfen, hilfreiche Beispiele und
Links
für
den
Betrieb
einer
katholischen
Kindertageseinrichtung.
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa
ermöglicht den kostenlosen Zugang zu umfangreichen
Informationen und Downloads auf den Internen Seiten der
Homepage des Erzbistums Bamberg.
Jede katholische Kindertageseinrichtung in der Erzdiözese
Bamberg darf die Unterlagen unter Angabe der Autoren frei
kopieren und unter dem Einrichtungsnamen verwenden,
solange sie die Herkunft des Dokuments angibt.
Denken Sie jedoch daran, die Beispiele
Gegebenheiten Ihrer Einrichtung anzupassen!
auf
die
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa
ist ein Prozess.
WieKiTa
braucht daher nicht nur neue „Autoren“, sondern auch
Korrekturleser.
Wir freuen uns daher auf Ihre Ergänzungen und Feedback.
Diese werden mindestens einmal jährlich in unserer
Redaktionssitzung besprochen.
Wir behalten uns vor, Beiträge abzulehnen bzw. zu löschen.
Gründe dafür können sein: fehlende Relevanz, fachliche Einwände,
inhaltliche
Unstimmigkeit
oder
die
Gefahr
von
Urheberrechtsverletzungen.
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa
ist augenblicklich im Probelauf mit einigen ausgewählten
Einrichtungen.
Wir gehen davon aus, dass WieKiTa
ab spätestens Herbst 2012
für alle Kindertageseinrichtungen
freigeschalten sein wird.
im
Erzbistum
Bamberg
Wir werden Sie mit unserem Rundschreiben über Termine und die
Einführung informieren.
WieKiTa – Arbeitshilfen für Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
WieKiTa Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft "Arbeitshilfen"
Andrea Bauer
Gertrud Klotz
Eva Kratzer
Gabriele Sauer
Erzdiözese Bamberg, Stelle für Personalentwicklung
Diözesancaritasverband, Fachberaterin
Caritasverband Nürnberg e.V., Fachberaterin
Erzdiözese Bamberg, Personalsachbearbeiterin
Kontakt:
Andrea Bauer, Domplatz 3, 96049 Bamberg,
Tel.: 0951 502-228 (ab 02.07.2012: 0951 502-2630),
[email protected],
www.personalentwicklung.erzbistum-bamberg.de
Mediation im kirchlichen Dienst
Mediation
Was ist das?
• Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Konfliktbearbeitung.
• Mit Unterstützung eines neutralen und allparteilichen Dritten,
des/der Mediators/in, kommen die Konfliktparteien wieder
miteinander ins Gespräch.
• Der/Die Mediator/in unterstützt die Konfliktparteien,
gemeinsam faire, zukunftsorientierte und für beide Seiten
akzeptable Lösungen zu finden, schlägt selbst aber keine
Lösungen vor.
• Mediation ist ein zielgerichteter Prozess, der ergebnisoffen
angelegt ist und ethische Grundsätze als verbindlich voraussetzt,
für deren Einhaltung der/die Mediator/in Sorge trägt.
Mediation
Angebot der Erzdiözese Bamberg
• Die Erzdiözese Bamberg bietet für Vertreter der Träger
von Kindertageseinrichtungen und für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den katholischen
Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit der
Mediation.
• Einzelheiten zum Verfahren der Antragstellung, zu den
Kosten, zu den Mediatoren/innen, zu Inhalt und Ablauf
einer Mediation können Sie dem ausliegenden Flyer
„Mediation im kirchlichen Dienst“ entnehmen.
Mediation
Anfragen können gerichtet werden an:
Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg
Koordinationsstelle Konfliktbearbeitung
Personalentwicklung
Frau Andrea Bauer
Domplatz 3
96049 Bamberg
Tel.: 0951 502-228 (ab 02.07.2012: 0951 502-2630)
Email: [email protected]
www.personalentwicklung.erzbistum-bamberg.de
Mitarbeitergespräch
Mitarbeitergespräch
• Das Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument ist
inzwischen in den meisten Pfarreien / Seelsorgebereichen eingeführt worden. Die Rückmeldungen sind
durchweg positiv.
• Zur Zeit bietet das EOB eintägige Aufbauseminare an.
Dabei sollen der Erfahrungsaustausch, die Aufarbeitung
und das Training schwieriger Situationen im Vordergrund stehen.
• Die nächsten Termine für Basis- und Aufbauseminare
finden Sie unter: www.erzbistum-bamberg.de /
Kindertagesstätte / login intern / Benutzername:
erzbistum, Kennwort: martin2007.
Mitarbeitergespräch
Termin für den letzten Basiskurs:
18.06.2012 Nürnberg
Termine der Aufbauseminare:
19.06.2012 Nürnberg
21.06.2012 Nürnberg
15.10.2012 Bamberg
16.10.2012 Bamberg
12.11.2012 Lichtenfels
13.11.2012 Nürnberg
Vielen Dank für Ihr Dabeisein und Zuhören!