Tagespflege - Gemeinde Höhenkirchen

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Transcript Tagespflege - Gemeinde Höhenkirchen

Herzlich Willkommen
zum
Informationsabend
„ Tagespflege“
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kinder durch eine
Tagespflegeperson. Sie stellt eine Alternative
und Ergänzung zur Krippe, Kindergarten und
Hort dar .
Damit bietet sie den Eltern eine individuelle
Betreuung ihres Kindes in familiärer
Atmosphäre mit flexiblen Betreuungszeiten.
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit
als Tagespflegeperson
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Seit dem Jahr 2005 ist die Tätigkeit als Tagespflegeperson in
verschiedenen Gesetzen neu geregelt:
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Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
(BayKiBiG)
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Rechtliches….
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Diese Gesetze stellen die Kindertagespflege mit anderen
Kinderbetreuungsangeboten gleich.
Die Tageseltern sind verpflichtet vertiefte Kenntnisse
hinsichtlich der Anforderungen an die Kindertagespflege
nachzuweisen. Diese können Sie in qualifizierten Lehrgängen
erwerben.
Nach dem (BayKiBiG) brauchen Sie eine Grundqualifizierung
von derzeit 60 - 160 Stunden (UE), damit sie eine gültige
Pflegeerlaubnis vom Jugendamt für die Tätigkeit als
Tagesmutter/Tagesvater bekommen.
Voraussetzungen zum Erhalt der
Pflegeerlaubnis als Tagespflegeperson
(§43 SGB V, III)
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Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen zum Thema "Kinder in
der Tagespflege" (Stand 2005) gelten folgende
Voraussetzungen , um eine gültige Pflegeerlaubnis durch das
zuständige Jugendamt zu erhalten:
– Persönliche Eignung;
– Kindergerechte Räumlichkeiten;
– Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die
Kindertagespflege;
– Teilnahme an einem Qualifizierungskurs (60-100 UE
Stunden);
Voraussetzungen…
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Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs für
Säuglinge/Kleinkinder
Eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der
Tagespflegeperson ist sichergestellt;
Bereitschaft der Tagespflegepersonen zu
unangemeldeten Kontrollen durch das Jugendamt liegt
vor.
Pflegeerlaubnis
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Wer Kinder
außerhalb der Wohnung in anderen Räumen während des
Tages
mehr als 15 Stunden wöchentlich
gegen Entgelt
länger als drei Monate
betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
Die Pflegeerlaubnis wird beim zuständigen Jugendamt
beantragt und auch von diesem erteilt (§87a, SBG VIII).
Sie gilt für max. 5 Kinder, die gleichzeitig betreut werden und
ist auf 5 Jahre befristet.
Qualifizierung zum/r Tagesvater/Tagesmutter
nach den Vorgaben des DJI
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Die Ausbildung zur Tagespflegeperson
(Qualifizierung) orientiert sich an den
vorgegebenen Richtlinien des deutschen
Jugendinstituts . (http://www.dji.de/)
…erfolgt regelmäßig jeweils an einem Abend in der
Woche und an zwei Samstagen
Ausbildungszeit ca. 4 Monaten (in den Ferien finden
keine Kurse statt)
Die Qualifizierung kostet ca. 400 €, der nötige Erste
Hilfe Kurs ca. 30€.
Inhalte der Qualifizierung ca. 100
Stunden
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Einführungsabend- Informationsabend
Der Beruf der Tagespflege – ein besonderer Job
Eingewöhnung in die Tagespflege
Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre
Kinder sind verschieden
Bildungsauftrag in der Tagespflege
Eltern – Tageseltern - Erziehungspartnerschaft
Rechtliche Grundlagen in der Tagespflege
Erstgespräch und Vertrag.
Konzepterstellung
Inhalte Qualifizierung
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Spielmaterial/Spiele für Kleinkinder
Mehr beobachten
Kindswohlgefährdung
Hospitation
Sicherheit drinnen und draußen
Gesundheit und Ernährung
Steuerrecht
Bevor der Kragen platzt
Abschied in der Tagespflege
Abschlussgespräch (Prüfung) und Zertifikatsübergabe
Fortbildung für
Tagespflegepersonen
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Tagespflegepersonen mit Qualifizierung müssen
sich regelmäßig 15 Stunden im Jahr fortbilden.
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Dies können Sie in den unterschiedlichsten
Einrichtungen tun und zwar zu allen Themen, welche
die pädagogische Arbeit mit Kindern betreffen.
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Nachweis beim jeweiligen Tagesmütterprojekt bzw.
beim Jugendamt
Leistungen des Jugendamts
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einen 20 % Qualifizierungszuschlag
soweit erforderlich einen Beitrag zur Krankenver-sicherung(
wenn keine anderweitigen Absicherung für den Krankheitsfall
z.b. Familienversicherung besteht).
– Dieser beträgt mindestens die Hälfte der für einen
angemessene Krankenversicherung notwendigen
Aufwendungen
einen Beitrag zur Altersvorsorge in mindestens der Höhe des
Mindestbeitrages zur freiwilligen Renten-versicherung, aber
auch einer privaten Altersvorsorge (Abschluss muss
nachgewiesen sein. (max. 468 Euro im Jahr)
Tagespflegeentgeld nach §SGB VIII
Rolle der Gemeinden…
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Der Freistaat Bayern fördert seit Inkrafttreten des BayKiBig die
Tagespflege von Kindern erstmals auf gesetzlicher Grundlage
unter folgenden Bedingungen:
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Die Aufenthaltsgemeinden der Kinder fördern Angebote der
Tagespflege entsprechend nach Art 21 Abs. 2 BayKiBig
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Die Aufenthaltsgemeinde der Kinder beteiligen sich mindestens in
gleicher Höhe wie der Freistaat an der Finanzierung
Finanzierung der Tagespflege
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Die Finanzierung der Tagespflege setzt
sich zusammen aus der…
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Staatlichen Förderung aus kindbezogener
Förderung
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Kommunalen Förderung aus kindbezogener
Förderung
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dem Elternbeitrag
Gabriele Huber
Zertifizierte
Tagespflegeperson