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Die Pflegekammer
Eine Riesenchance für die Pflegenden
Inhalt
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Was machen Pflegekammern
Was bringen Pflegekammern den Mitgliedern
Argumente von Kammergegnern
Vorgehensweise in Rheinland-Pfalz
Welche Kammern gibt es?
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Handwerkskammern
IHK
Arbeitnehmerkammern
Berufskammern
Rechtsanwaltskammern
Ärztekammern
Apothekerkammer
Psychotherapeutenkammer
Ingenieurkammern
Pflegekammern
Was ist eine Pflege(kammer)?
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Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes,
die die Interessen der Gesellschaft stellvertretend für den
Staat wahrnehmen, sie übernehmen staatliche Aufgaben
Die verkammerten Berufsmitglieder verpflichten sich, ihre
Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen
Aspekt der Selbstverwaltung, des Vertrauens und des
gesellschaftlichen Nutzens spielen eine große Rolle
Aufgabe von Pflegekammern (1)
• Mitwirkung bei Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens
• Sicherstellung von Pflege nach neuen wissenschaftlichen
Erkenntnissen zum Schutz der Pflegebedürftigen
• Eintreten für die Wahrung und das Ansehen des Berufsstandes
• Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten der
Kammermitglieder
• Regelung der Berufsausübung der Kammermitglieder (z.B.
Mindeststandards für den Einsatz von Pflegekräften aus
fremden Kulturen)
Aufgabe von Pflegekammern (2)
• Schärfung des Berufsbildes (wichtige
Professionalisierungsfunktion)
• Unterstützung der Qualitätssicherung
• Regelung der Fort- und Weiterbildung
• Abnahme von Prüfungen
• Gutachter- und Beratungsfunktion
– Öffentlichkeit
– Gerichte
– Regierung
• Schlichtungsfunktion
Aufgabe von Pflegekammern (3)
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Standesvertretung
Standesdisziplinierung
Fachliche und rechtliche Beratung der Mitglieder
Registrierung/Lizenzierung der Berufsangehörigen
Erstellung von Ordnungen
– Berufsordnung
– Beitragsordnung
• Berufsethik
Aufgabe von Pflegekammern (4)
• Berufspolitische Funktion (Bündelung der
Interessen der Mitglieder)
• Transparenz des Berufsgeschehens herstellen
• Ansprechpartner für die Bevölkerung
• Enge Zusammenarbeit mit den anderen
Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen
• Wahrnehmung der beruflichen, (wirtschaftlichen
und sozialen) Belange der Berufsangehörigen
Situation Bundesländer
• Bayern (Pflegekammerinitiative durch
Gesundheitsminister; blockiert durch FDP)
• Bremen (Pflegekammerinitiative abgelehnt)
• Niedersachsen (Initiative der Opposition)
• Sachsen (Initiative zur Berufsordnung)
• Sachsen-Anhalt (Initiative
Gesundheitsfachberufekammer durch
Sozialministerin)
• Saarland (?)
• Schleswig-Holstein (Initiative durch die Regierung)
Pflegekammern im Ausland
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Dänemark
Großbritannien
Frankreich
Irland
Island
Italien
Norwegen
Neuseeland
Malta
Polen
Warum braucht die Pflege eine
Pflegekammer ?
• Eigenständige Regelung des gesamten
Berufsbereichs
• Gemeinsame Gestaltung der pflegerischen
Aufgaben- und Handlungsfelder
• Förderung des Images des Berufsstandes
• Wertschätzung und Anerkennung der Bedeutung
von Pflegenden durch die Gesellschaft
Warum braucht die Gesellschaft eine
Pflegekammer ?
• Sicherstellung einer hochwertigen Dienstleistung „Pflege“
• derzeit keine Mitwirkungspflichten und damit Gefahr des
Ausblendens der pflegebezogenen Expertise wenn es um
Pflege geht (z.B. Berufsanerkennungsrichtlinie,
Eckpunktepapier Pflegeausbildung, Pflegeneuordnungsgesetz)
• Zusammenhang zwischen
• Image vs. Bereitschaft /Attraktivität
• und Bedarfslage in der Zukunft
• Herausforderung des sog. demografischen Wandels bzw. der
fortschreitenden gesellschaftlichen Alterung bzw.
gesellschaftliche Veränderungen
Beliebte Argumente der Kammergegner
• Kammer löst die Probleme der Pflege nicht
• Kammern können keine Tarifverträge abschließen
• Pflegefunktionäre wollen sich in der Kammer ein „trockenes“
Plätzchen schaffen
• Trägerverbände oder Arbeitgeberverbände vertreten doch
schon die Interessen von Pflege
• Pflege ist kein freier Beruf
• Mitgliedsbeitrag sehr hoch
• „Zwangsmitgliedschaft“
Stand RLP
• Initiative Ministerium zu einer
Gesundheitsfachberufekammer (08/2011)
– Finanzierung / Vorfinanzierung
• Meinungsbildungsprozess im DPO/Berufsverbände
• Gespräch im Ministerium (19.12.2011) (pflegeferne Berufsverbände
lehnen ab)
• Info DPO-Vorsitzender (Ministerium wird Pflegekammer weiter
vorantreiben) (29.01.2012)
• AG im DPO (Vorbereitung Satzung/Kampagne)
• Juni 2012 (Erstes Treffen im Ministerium zur Vorbereitung der
Befragung der Pflegenden)
Stand RLP
Geplante weitere Vorgehensweise
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Ministerium informiert die Berufsangehörigen (neutrale Information)
DPO und Pflegeverbände werben für Kammereinrichtung
Befragung/Votum der zukünftigen Mitglieder (Februar/März 2013)
Änderung Heilberufsgesetz
Bildung eines Gründungsausschusses
Wahl eines vorläufigen Vorstandes
Erarbeitung endgültiger Satzungsentwurf
Identifikation/Registrierung der zukünftigen Mitglieder
Wahl von Delegierten
Wahl eines endgültigen Vorstands
Stand RLP
Vorgehensweise der Befragung (1)
• Registrierung der Berufsangehörigen, die an der Befragung
teilnehmen wollen (Dezember/Januar)
• vorgefertigtem Antrag,
• Bestätigung des Arbeitgebers und
• Examensurkunde
• per Post oder per Mail mit eingescanntem Anhang
Stand RLP
Vorgehensweise der Befragung (2)
• Folgende Berufe sollen teilnehmen:
• Gesundheits- und Krankenpfleger (oder ältere
Berufsbezeichnungen)
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (oder ältere
Berufsbezeichnungen)
• Altenpfleger
• Altenpflegehelfer
• Krankenpflegehelfer
• Auszubildende in den oben genannten Berufen
Stand RLP
Vorgehensweise der Befragung (3)
• Alle Registrierten erhalten dann eine Bestätigung mit
individueller Registrierungsnummer
• Eigentliche Befragung im Februar oder März 2013
• Es wird eine dichotome Frage (ja/nein oder dafür/dagegen)
gestellt. Beantwortung auf Papier oder über eine spezielle
Internetseite möglich
Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz
Stimmen Sie dafür,
machen Sie mit,
gestalten Sie mit,
lassen Sie uns die Chance nutzen,
sind Sie dabei!!!
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Weitere Informationen unter
www.pflegekammer-rlp.de
www.facebook.com/JaZurPflegekammerRL
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