Fonds für kleine Projekte (SPF)

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Transcript Fonds für kleine Projekte (SPF)

Fonds für kleine Projekte
(Small Project Fonds SPF)
INTERREG IV A
Umsetzung
Verein der polnischen Gemeinden in der
Euroregion POMERANIA (Leadpartner)
Kommunalgemeinschaft Europaregion
POMERANIA e.V. (Projektpartner)
Sitz des gemeinsamen Büros: Szczecin
Nebenstelle: Löcknitz
Zielsetzung der Förderung
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Gegenseitige Annäherung und
Verständigung der Bevölkerung in der
Grenzregion als Grundlage für eine stabile
Zusammenarbeit
Aufbau neuer bzw. Festigung bestehender
persönlicher Kontakte zum Abbau von
Barrieren und Vorurteilen
Aktivitäten sollen nachhaltige
Auswirkungen auf die Strukturentwicklung
in der Grenzregion haben
Beispiele für SPF-Projekte:
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Kinder-, Jugend- und
Seniorenbegegnung im Kultur-, Sportund Freizeitbereich
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Workshops/Schulungen/Konferenzen
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Durchführung gemeinsamer Übungen
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Begegnung von Gemeinden im
Rahmen kommunaler Partnerschaften
Aktivitäten im Umweltschutz,
ökologischer Bildung
Umsetzung 2009 bis 2011:
266 Projekte bewilligt; Zuschuss ca. 1,4 Mio €
Teilnehmer: 9.850 PL und 15.400 D
davon 12.100 Jugendliche/Kinder
Umsetzung 2012 bis 2014:
zur Verfügung stehende Mittel: 1,2 Mio €
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Deutsche Projekte müssen unter Mitarbeit
und Teilnahme eines nichtgewerblichen
Projektpartners aus dem polnischen Teil
des Fördergebietes durchgeführt.
Die geplanten Maßnahmen müssen den
Zielen des Fonds entsprechen – Aufbau
und Vertiefung Kontakte, Abbau von
Barrieren und Vorurteilen, Nachhaltigkeit.
Die Aktivität muss im Fördergebiet
stattfinden.
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Projekte mit dem alleinigen Ziel der
Herstellung von Kunstwerken/Literatur
Aktivitäten mit unternehmerischer
Zielstellung
Vorhaben mit parteipolitischer oder religiöser
Zielstellung
Nicht förderfähig!
Förderhöhe
Förderfähige Gesamtkosten des
Projektes max. 25.000 €
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg:
Förderung max. 85% der
förderfähigen Gesamtkosten
= Eigenanteil min. 15%
max. 3.750 € bei 25.000 €
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Grundsätzlich 100 % Vorfinanzierung
d. h. Eigenanteil mind. 15 % muss in
monetärer Form erbracht werden.
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Abrechnung von Projektabschnitten
nicht möglich!!!
Es werden nur tatsächlich getätigte
Zahlungen in Form von
Geldleistungen bezuschusst.
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Der Antrag muss durch den
Gastgeber gestellt werden, in dessen
Land das Projekt durchgeführt wird.
Der Antragsteller muss die
Organisation und Durchführung des
Projektes selbst übernehmen.
Kosten, die im Zusammenhang mit
der Antragserarbeitung und
Antragseinreichung stehen, sind
nicht förderfähig.
Wer ist antragsberechtigt?
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kommunale Gebietskörperschaften
(Kommune, Gemeinde)
Körperschaften des öffentlichen
Rechts (Schule, Universität)
gemeinnützig tätige juristische
Personen (Verein, gGmbH)
mit Sitz im Fördergebiet
Was gehört zum Antrag?
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Antragsformular 4 Seiten
Anlage 1: Erklärung zum Beginn des
Projektes, zur Eigenbeteiligung und
zur Vorfinanzierung
Anlage 2: gemeinsame Erklärung
beider Partner
Anlage 3: Projektzusammenfassung in
polnischer Sprache
Anlage 4: Kosten- und Finanzierungsplan
weitere Anlagen
- Satzung (Vereine und Verbände)
- Gesellschaftervertrag (gGmbH)
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsbzw. Handelsregister
- Aktueller Freistellungsbescheid
Antragsformular
4 Seiten
Projektbeschreibung
WER trifft sich WANN und WO? Wie ist die
Idee zum Projekt entstanden?
WAS wird unternommen, Inhalte des
Treffens?
WELCHE Nachhaltigkeit soll erreicht
werden?
WIE ist der polnische Partner an der
Organisation des Treffens beteiligt?
Empfehlung Programmablauf beifügen
Statistische Informationen
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Teilnehmerzahl sollte im Regelfall 20
Personen nicht unterschreiten.
(Förderfähig nur Teilnehmer mit Wohnsitz
im Fördergebiet!)
Angemessenes Verhältnis deutscher und
polnischer Teilnehmer
Öffentlicher Hinweis auf die
Förderung durch EU-Mittel
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mündlich bei Eröffnung
schriftlich auf allen Druckerzeugnissen,
Schreiben, Presseveröffentlichungen,
Publikationen usw. im Rahmen des geförderten
Projekts durch das Logo der EU, das
Programmlogo sowie durch folgenden Satz:
„Dieses Projekt wird durch die Europäische Union
aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung unterstützt – Programm INTERREG
IV A (Fonds für kleine Projekte der Euroregion
Pomerania.“)

Bitte bei Planung eine Vor- und
Nachbereitungszeit beachten.
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Erste verbindliche Bestellung bzw.
Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gilt als Maßnahmebeginn.
Nur innerhalb des bewilligten
Durchführungszeitraumes ausgestellte und
bezahlte Belege werden berücksichtigt
(einschließlich Steuern und Abgaben).
Ausgaben- und
Finanzierungsplan
aufgegliedert nach Ausgabenarten:
1. Sach- und Organisationsausgaben
2. Fremdleistungen
3. Sonstige Ausgaben
In einem detaillierten Ausgabenplan
sind diese Angaben konkret und
nachvollziehbar darzustellen.
Sach- und Organisationsausgaben
Büromaterial
Raummiete
30 €
500 €
Bastelmaterial
90 €
Versicherung der pln. TN
(10 Pers. x 5 Tage x 1 €)
50 €
Eintritt Spaßbad (20 Pers. x 5 €)
100 €
---------------------------------------------------------Gesamtbetrag Sachausgaben
770 €
Fremdleistungen
BEISPIEL
Dolmetscher (4 Std. x 20 €)
Fachliche Beratung Workshop
(1 Pers. x 4 Std. x 30 €)
80 €
120 €
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Gesamtbetrag Fremdleistungen
200 €
Sonstige Ausgaben
BEISPIEL
Verpflegung
(20 Pers. x 5 Tage x 16 €)
1.600 €
Übernachtung
(20 Pers. x 5 Tage x 40,00 €)
4.000 €
Reisekosten der Organisation
20 €
(Anlass, Strecke x 0,25 € M-V bzw. 0,20 € BB)
Reisekosten der dt. Teilnehmer
(von A nach B, km, Bus)
450 €
Reisekosten der pln. Teilnehmer
(von A nach B, Bus oder Auto)
400 €
-----------------------------------------------------Gesamtbetrag Sonstige Ausgaben
6.470 €
Kostenzusammenstellung
Gesamtkosten
abzgl. Einnahmen
7.440,00 €
0,00 €
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Förderfähige Gesamtkosten
7.440,00 €
Eigenanteil 15 %
1.116,00 €
----------------------------------------------Zuschuss 85 %
6.324,00 €
Antragsformular + Anlage 1
Rechtsverbindliche Unterschrift nicht
vergessen!
Anlage 1 – Erklärungen:
1. Projektbeginn
2. Eigenanteil
3. Vorfinanzierung
Erklärung zum Projektbeginn
Wir erklären,
Das bedeutet:
-
dass wir mit dem
Vorhaben nicht vor
Zugang der
Bewilligung durch
die Kommunalgemeinschaft
Pomerania beginnen
werden
-
Beginn = erste verbindliche
Bestellung, erster Vertrag
Beginn erst nach Eintreffen
der Förderzusage *
Keine Ausnahme möglich:
wenn eine Bestellung VOR dem
genehmigten Datum liegt,
kann das GESAMTE Projekt
NICHT gefördert werden!
Erklärung zur Eigenbeteiligung
Wir erklären,
Das bedeutet:
dass die Eigenmittel
für das Vorhaben
in monetärer Form
vorhanden sind.
mindestens 15% der
förderfähigen
Gesamtkosten
sind als Geldbetrag
vorhanden.
Erklärung zur Vorfinanzierung
Uns ist bekannt,
dass die entstehenden
Projektausgaben durch uns
vorzufinanzieren sind
und dass die Fördermittel erst
nach Zugang des
Zuwendungsbescheides
und nach Vorlage der
Auszahlungsbelege
(Rechnungen und
Kontoauszüge) ausgezahlt
werden.
Das bedeutet:
-
-
-
-
alle Rechnungen müssen erst
selbst bezahlt werden
es muss eine verbindliche
Förderzusage vorliegen
alle Rechnungen, Quittungen,
Kassenbelege u.ä. müssen im
ORIGINAL vorliegen
Zahlungsbelege in Form von
Kontoauszügen in Kopie
- alle Auflagen der
Förderzusage müssen erfüllt
sein
Rechtsverbindliche Unterschrift
- Vereine -
-
siehe Satzung
(z.B. „zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam“)
siehe Vereinsregister:
Wer ist aktuell im Vorstand?
Rechtsverbindliche Unterschrift
kommunale Gebietskörperschaften
Unterschrift und Siegel!
- Gemeinde ohne eigene
Rechtspersönlichkeit: zuständiges
Amt
- Amt: Siegelberechtigter
- Schule: Schulträger
Wie verläuft der Antrags- und
Entscheidungsprozess?
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Einreichen des Antrags 12 Wochen vor
Projektbeginn (= vor Beginn der
Vorbereitungszeit!)
Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten
Unterlagen
Inhaltliche Prüfung und Prüfung des Finanzplanes
Registrierungsschreiben mit Checkliste*
Empfehlung der Geschäftsstelle
Entscheidung durch gemeinsame Euroregionale
SPF/FMP-Lenkungskommission
Förderzusage bzw. Ablehnung
Was muss zur Abrechnung
eingereicht werden?
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Ein Exemplar der Förderzusage
rechtsverbindlich unterschrieben*
Ausgefülltes Formular
„Verwendungsnachweis / Mittelabruf“
Rechnungsauflistung
Belege
(Rechnungen/Quittungen/Kassenbons)
im Original
Kontoauszüge in Kopie
Teilnehmerlisten mit Unterschriften
Wie funktioniert die Abrechnung?
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Prüfung der Unterlagen
Vergleich mit Kostenplan laut Förderzusage
Evtl. Nachforderungen
Wenn alles korrekt: Weiterleitung an LFI
(Landesförderinstitut MecklenburgVorpommern in Schwerin) zur Artikel 16Prüfung
Nach Erhalt des Testates Mittelabruf –
Überweisung der Gelder an Leadpartner
Überweisung Leadpartner an Partner
Überweisung an Projektträger
Kommunalgemeinschaft Europaregion
POMERANIA e.V.
Ernst-Thälmann-Straße 4
17321 Löcknitz
www.pomerania.net
Ansprechpartner SPF:
Regina Werner
Tel. 039754-529 14; [email protected]
Gabriele Petersen
Tel. 039754-529 24; [email protected]
Izabela Kattner
Tel. 039754-529 25; [email protected]
Fax 039754 – 529 29
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!