Psychische Belastung

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Transcript Psychische Belastung

Arbeitsschutz
und menschengerechte
Gestaltung der Arbeit
Andreas Wittmann
BUW
Sicherheitstechnik
Technischer Infektionsschutz
Gefährdung am Arbeitsplatz
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…ist nicht immer der Finger in der
Kreissäge....
…es gibt auch andere Gefahren…
…auch solche die man im ersten Moment
gar nicht bemerkt.
Das Arbeitsschutzgesetz
§2:Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes
sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich
Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
§3:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen
des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu
treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der
Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre
Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich
ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine
Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten anzustreben.
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Menschengerechte
Arbeitsgestaltung 1
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Arbeit soll ausführbar sein und darf
nicht schädigen.
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Arbeit soll erträglich sein und soll
nicht beeinträchtigen.
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Gesellschaftliche Normen und Werte von
Gruppen müssen beachtet werden.
Arbeit soll persönlichkeitsfördernd
sein.
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gesundheitliches Befinden darf nur in zumutbarem
Rahmen negativ verändert sein. Arbeit muss
langfristig erträglich bleiben.
Arbeit soll zumutbar sein.
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körperliche und psychischen Bedingungen
müssen beachtet werden
Förderung von Motivation, Qualifikation und
Flexibilität
Menschengerechte
Arbeitsgestaltung 2
Ist eine Arbeitsaufgabe so gestaltet, dass
aus ihr selbst heraus Interesse und Engagement und
– die Motivation zum Weiterhandeln entsteht,
dann sind optimale Voraussetzungen für die Erbringung der
Arbeitsleistung vorhanden.
Das ist immer dann der Fall, wenn
– ein angemessenes Maß an Kontrolle bzw.
Handlungsspielraum über die Abläufe und den Einsatz der
Arbeitsmittel möglich ist und
– die Aufgabe eine Herausforderung mit realistischen
Anforderungen darstellt.
Menschengerechte gestaltete Arbeit sorgt dafür, dass
der Mensch auf Dauer weder unterfordert noch überfordert ist.
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Was ist
?
©howtotreatacidreflux.info
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"Ich habe allen Sprachen ein neues Wort geschenkt
- Stress"
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„unspezifische Reaktion des Körpers auf jegliche Anforderung
(Hans Selye 1936)
“Stress heißt in der Werkstoffkunde der Zug oder Druck auf ein
Material (engl.: Druck, Anspannung; lat.: stringere: anspannen)
Stress bezeichnet zum einen durch spezifische äußere Reize
(Stressoren) hervorgerufene psychische und physiologische
Reaktionen bei Tieren und Menschen, die zur Bewältigung
besonderer Anforderungen befähigen, und zum anderen die
dadurch entstehende körperliche und geistige Belastung.
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Transaktionales Stressmodell
nach Lazarus
Sekundäre Bewertung
(secondary apraisal)
- Bewältigungsfähigkeiten
(coping ressources)
- Bewältigungsmöglichkeiten
(coping options)
Primäre Bewertung
(primary apraisal)
- irrelevant?
- günstig (positiv)
- stressend (Schädigend/Verlust,
Bedrohung, Herausforderung)
Bewältigungsverhalten
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Problemorientiertes
Bewältigungsverhalten (Coping)
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Mitmachen
Verstecken
Tot stellen
Angriff
Gesundheitsrisiko Stress?
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Kontrollierbarer Stress: Herausforderung, die
bewältigt werden kann und die belohnt wird.
 notwendig für die eigene
Weiterentwicklung
Unkontrollierbarer Stress: Unbewältigte
Situationen, empfundener Kontrollverlust;
kann Krankheiten verursachen
Das „Job Strain Model“
Hoch
Niedrig
Kontrolle am Arbeitsplatz durch
• Qualifikation
• Entscheidungsverantwortung
Entscheidungsspielraum
(Demand Control Model, Anforderungs-Kontroll-Modell, nach
Karasek und Theorell 1979)
„wenig belastende
Tätigkeit“
„aktive Tätigkeit“
„passive Tätigkeit“
„stark belastende
Tätigkeit“
Niedrig
Hoch
Psychische Belastung
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•hoher Zeitdruck
•hohes Arbeitspensum
•widersprüchliche Anforderungen
Gratifikationskrise nach Siegrist (1996)
(Effort-Reward Imbalance, ERI)
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Hohe berufliche
Verausgabung
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extrinsische Ursachen/
äußerer Anreiz
(Anforderungen und
Verpflichtungen)
intrinsische Ursachen
(kritische Bewältigung)
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Als niedrig empfundene
Belohnung
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geringe Belohnung
geringes Einkommen
wenig Statuskontrolle
(Beförderung etc.)
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Konzept der vollständigen Tätigkeit
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Sequentielle oder zyklische Vollständigkeit
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Hierarchische Vollständigkeit
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Eigenständig durchzuführende Vorbereitungs-,
organisations- und Kontrollfunktionen
Anforderungen auf verschiedenen, einander
abwechselnden Ebenen der psychischen
Regulation (sensomotorisch, wissensbasiert und
intellektuell)
Unterforderung
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Quantitative Unterforderung:
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Qualitative Unterforderung:
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Anforderung zu selten Herabgesetzte Aktivität,
Monotonie
Einförmige gleich bleibende Tätigkeiten ohne
ausreichende kognitive
Auseinandersetzungsmöglichkeit mit dem
Arbeitsgegenstand
Folge: Monotonie, Langeweile, Unzufriedenheit
Überforderung
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Quantitative Überforderung: zu hohes
Anforderungsniveau pro Zeiteinheit
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Qualitative Überforderung: Zu komplexe, kognitive
Anforderungen bei ausreichender Zeit
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Folge: hoher Blutdruck, hoher Puls, erhöhte Adrenalin und
Cholesterinwerte bis zu psychosomatischen Störungen
Folge: sinkendes Selbstwertgefühl, herabgesetzte
Zufriedenheit, psychosomatische Störungen
Interaktionsarbeit und
Interaktionsstress
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Unmittelbare Kontakte, kommunikative
Arbeitsanteile und die emotionsbezogenen
Arbeitsanteile ergeben in ihrer Summe die
Interaktionsarbeit.
Dissonanzen zwischen den tatsächlich
empfundenen Gefühlen und den offen
gezeigten Gefühlen führen zu
Interaktionsstress
Überforderung
Anforderungen
und Belastungen
Unterforderung
psychische Anforderungen sind
positive Aspekte von Arbeitsbedingungen, die
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selbstständiges Denken
Planen und
Entscheiden fördern
und die Möglichkeit eröffnen, berufliche
Kompetenzen und Qualifikationen einzusetzen
und zu verbessern.
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psychische Belastungen sind
Negative Aspekte von Arbeitsbedingungen, die
die
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Handlungsausführung behindern
und die in Form von
Zusatzaufwand erzwingenden Hindernissen
oder „riskantem Handeln“
und Überforderungen bzw. Unterforderungen
auftreten.
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Pflichten aus dem ArbSchG
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Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von
folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
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1. Die Arbeit ist so zu gestalten, da eine Gefährdung für das Leben sowie die physische
und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung
möglichst gering gehalten wird;
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie
sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige
Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz
sachgerecht zu verknüpfen;
5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu
berücksichtigen;
7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig,
wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
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Die Gefährdungsbeurteilung
ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
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(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die
Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu
ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich
sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der
Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen
Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes
oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
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1…
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
Vielen Dank!
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