Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz eV

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Transcript Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz eV

Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V.
Zentrum für selbstbestimmtes Leben
behinderter Menschen, Mainz e.V.
Die Verwirklichung von
Wunsch- und Wahlrecht und Selbstbestimmung
für Menschen mit Behinderungen
26. Mai 2011
Rheinstraße 43-45
55116 Mainz
Tel.: 06131-146743
Mail: [email protected]
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Inhalt
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Zu meiner Person
Kurzvorstellung des ZsL Mainz e.V.
Der Paradigmenwechsel
Best Practice Beispiele
Wunsch- und Wahlrecht
– In den verschiedenen Lebensbereichen
– Beteiligte Akteure
• Fazit
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Zu meiner Person
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Zitat eines Arztes
Schulbildung
Studium
Seit 1996 in der Behindertenpolitik tätig
Seit 2007 Geschäftsführerin des ZsL Mainz
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ZsL Mainz e.V.
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Beratungsstelle und Interessenvertretung
Methode des Peer Counseling in vielen Angeboten
23 MitarbeiterInnen mit und ohne Behinderung
Regionalstelle in Bitburg-Prüm
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Der Paradigmenwechsel
Wahlmöglichkeiten entstehen dadurch,
dass wir uns bewusst werden, was wir
wirklich wollen.
(Angela Ulrich, integra gGmbH - Fachdienst Arbeit Lübeck und
Ostholstein)
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Selbstbestimmt Leben Bewegung
• 1962 Beginn der Bewegung in den USA
(Student mit eiserner Lunge)
• Ende der 60er Gründung der ersten Cebeef‘s
• 1972 erstes ZsL in den USA
• 1974 VHS-Kurs "Behinderte und Umwelt" mit
öffentlichen Aktionen in Frankfurt
• 1977 Gründung der ersten "Krüppelgruppe" in Bremen
• 1979 Erster ambulanter Hilfsdienst in München
• 1981 Protestaktionen zum "UN-Jahr der Behinderten"
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• 1982 Kongress in München mit Independent-LivingBewegung aus den USA
• 1986 Erstes Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL)
in Bremen
• 1990 Zusammenschluss der ZsL zur bundesweiten
"Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V." (ISL)
• 1992 Gründung des "bifos" (Bildungs- und
Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben e.V.)
• 1995 Beginn der People First (Mensch zuerst)
Bewegung
• 1998 "Weibernetz e.V.", politische Interessenvertretung
behinderter Frauen
• 2002 Vorbereitung von "Disability studies" an
Hochschulen
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Gesetzliche Änderungen
• 1994 Grundgesetz Artikel 3 Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden
• 2001 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen
• 2002 Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte
Menschen
• 2003 Landesgleichstellungsgesetz RLP
• 2006 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
• 2009 UN Konvention
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Begrifflichkeiten
• Aktion Sorgenkind wird im März 2000 Aktion Mensch
• Selbstbestimmung ≠ Unabhängigkeit
• Zugänglichkeit ≠ Barrierefreiheit
• Betreuung ≠ Hilfe ≠ Assistenz ≠ Unterstützung
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integrativ ≠ inklusiv
Mitwirkung ≠ Teilhabe ≠ Empowerment
Gesund ≠ MoB ≠ normal
Krank ≠ MmB ≠ ähhh
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Unmögliches
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Geistig behindert
Betreute (je nach Zusammenhang)
Patienten
Leidvolles Leben
Schwerbeschädigt, hörgeschädigt
Taubstumm
Pflegefall
Liliputaner
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Assistenz
Als Persönliche Assistenz bezeichnet man die
Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihrer
Behinderung in Situationen des täglichen Lebens auf
Hilfestellungen angewiesen sind. Die Unterstützung kann
in der Wohnung, wie z. B. bei der Körperpflege oder bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung etc., in der Freizeit
oder auch am Urlaubsort erfolgen.
Selbstbestimmte Assistenz: wer macht was wann in
welcher Form
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Unterstützung von Menschen mit
Lernschwierigkeiten
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Selbstbestimmung und nicht Fremdbestimmung
Leichte Sprache verwenden
Fehler zulassen können
Betroffene geben das Tempo vor und entscheiden selber
Unterstützung heißt auch Tipps geben
Partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Anleitung und Hilfestellung
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Beispiele
• „Mein Einzug in die eigene Wohnung“
• „In der Schule voll integriert“
• DVD „Jetzt komme ich!“
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Wunsch- und Wahlrecht
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Neue Angebote entwickeln
Bestehende Angebote nutzen und ggf. „modernisieren“
Auswahlmöglichkeiten schaffen und darlegen
Der Betroffene wird in die Lage versetzt, eine
Entscheidung zu treffen; diese wird respektiert
• Traditionelle Wege verlassen
• Ökonomische, sozio-kulturelle und politische Hindernisse
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Bildung und Arbeit
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Barrierefreie Regelschulen mit besserer Ausstattung
Erweiterung der Lehrerausbildung
Kleinere Klassen
Einsatz von Förderpädagogen und I-Helfern
Veränderung des Personalschlüssels
Übergang Schule-Beruf – konsequente Förderung
Arbeitgeber sensibilieren
Barrierefreie Arbeitsplätze schaffen
Lohnkostenförderung, z.B. Budget für Arbeit
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Gesundheit
• Barrierefreie Arztpraxen und Kliniken, in denen sich die
Ärzte Zeit für die Patienten mit Behinderung nehmen
• Veränderung der Ausbildung
• Verbesserungen in der Heil- und Hilfsmittelverordnung
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Barrierefreiheit
• Behinderungsübergreifend
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Stufenlose Zugänglichkeit
Höranlagen auch mobil einsetzbar
Leitsysteme
Gebärdensprache
Leichte Sprache
Veränderung der Ausbildung
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Mobilität
• Barrierefreier ÖPNV
• Barrierefreie Verkehrswege
• Kfz-Beihilfen nicht nur für erwerbstätige
und studierende Menschen
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Wohnen
• Dezentralisierung
• Verschiedene Wohnformen schaffen, gemeindeintegriert,
keine „Ansammlungen“
• MmB müssen nicht ausziehen, wenn sich ihre
Fähigkeiten verändern => Unterstützung und Assistenz
anpassen (Zuhause Gefühl entstehen lassen)
• MmB sind selbst Mieter
• Trennung von Wohnraum und Unterstützungsleistung
• Unterstützerkreis
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Freizeit
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Sport
Vereine
Lebenslanges Lernen, z.B. VHS
Feste in der Kommune…
Kursangebote
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Akteure
• Betroffene
– Aktiv werden im Rahmen der vorhandenen
Ressourcen
– Beiräte, Interessenvertretungen, Vereine, Parteien
– Sich bei Schwierigkeiten nicht gleich davon abbringen
lassen, Unterstützer suchen
– Persönliches Budget einsetzen
– Persönliche Zukunftsplanung
– Widersprüche einlegen
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• Kommune
– Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Konvention
– Personenzentrierte Leistungen
– Teilhabeplanverfahren
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Wohnen
Alltag und Freizeit
Soziale Beziehungen
Arbeit
Gesundheit
Sonstiges
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• Wertschätzend
• Ressourcen- und interessenorientiert
• Betroffener wird direkt befragt
– Leichte Sprache
• Grundsatzziele – derzeitige Situation – Hindernisse –
Meilensteine als Zwischenschritte
• => Aktionsplan: Festlegung der Schritte und
Unterstützungsbedarfe
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• Arbeitgeber
– SB Vertrauenspersonen
– Kammern
– Den Mut, die Beschäftigung von MmB zu versuchen
• Kostenträger (Kommune, Reha, Arbeitsagentur…)
– Mitarbeiter schulen
– Schnelle Bearbeitung
– Kostenvorbehalt darf den Grundsatz ambulant vor
stationär nicht gefährden
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• Kirche
– Barrierefreiheit verbessern
– MmB Teilhabe ermöglichen
– Zielvereinbarung barrierefreie Kirche
• Gemeinde
– Teilhabe als Querschnittsaufgabe
– Bürger sollten ihre Vorurteile abbauen und einfach mal den
Kontakt herstellen bzw. zulassen
• Vermieter
– Barrierefreien Wohnraum schaffen
– Mieter mit Behinderung akzeptieren
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• Parteien
– Teilhabe MmB als Querschnittsaufgabe
• Gastronomen
– MmB gleich behandeln
– Barrierefreiheit verbessern
• Geschäftsinhaber
– Kunde mit Behinderung
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Fazit
• Selbstbestimmung und die Nutzung des Wunsch- und
Wahlrechtes verwirklichen die Inklusion
• Prozess, bei dem sich alle aufeinander zu bewegen
müssen, um ihre Ängste und Vorbehalte abzubauen
• Lösungen für das Finanzproblem entwickeln
• Weitere gesetzliche Änderungen nötig
• Zahl der (barrierefreien) Wohnungen muss sich erhöhen
• Leistungen wie Assistenz müssen einkommens- und
vermögensunabhängig gewährt werden
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