GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH

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(Bauproduktenrichtlinie)/
Bauproduktenverordnung
EU 305/2011
Übersicht über die wichtigsten Regelungen
Vortrag am 17.04.2013 in Budapest
Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher
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aus EU- Verordnung 305/2011
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Ausnahme:
Schmiede
………..
es gilt in Deutschland die
Bauregelliste (BRL) als
nationale Vorgabe
aus EU 305/2011
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Ü
CE
Ü=national
Konformitätserklärungen
CE=Europa
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Anerkennung der
SLV Hannover als
notifizierte Stelle
1672 für EN 1090-1
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SLV Hannover
notifizierte Stelle
(1672)
für CE-Zertifizierungen
BRL B =CE-Zeichen
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Deutscher Verband für Schweißen und verwandte
Verfahren e.V.
Bildung und Zertifizierung
 Unternehmenszertifizierung
(DVS ZERT e. V.)
 Personalqualifikation
(DVS-Pers ZERT)
 Aus- und Weiterbildung
in der Fügetechnik
in ca. 365 DVS-Bildungseinrichtung
DVS Zert GmbH wird notifizierte Zertifizierungs-Stelle für alle
GSI SLV nach der Bauproduktenverordnung EU 305/2011
© Juni 2012 7
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Ausnahme:
Aber auch:
Mehr Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten für die
"Marktüberwachungsbehörden„
(Artikel 55 ff).
aus EU 305/2011
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„ Marktüberwachungsbehörde“
Ist für die Marktüberwachung auf
dem Staatsgebiet des Mitgliedstaats zuständig.
Ziel der Tätigkeiten und Maßnahmen:
 Produkte stimmen mit den Anforderungen der
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft
überein
 Produkte stellen keine Gefährdung dar.
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Die Mitgliedstaaten stellen
- die ordnungsgemäße Durchführung des Systems
der CE-Kennzeichnung sicher
- leiten bei einer missbräuchlichen Verwendung die
angemessenen Schritte ein
- sehen auch Sanktionen für Verstöße vor
(die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur
sein können)
Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad
des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung gegen
missbräuchliche Verwendung darstellen.
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aus EU 305/2011
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Vergleich der Normen (alt / neu)
DIN 4100: 1968-12 (1931-05)
Beiblätter 1 und 2
8 Seiten
3 Seiten
DIN 18800-7: 1983-05
DIN 18800-7: 2002-09
DIN 18800-7: 2008-11
9 Seiten
43 Seiten
58 Seiten
DIN EN 1090-1: 2012-02
43 Seiten
DIN EN 1090-2: 2011-10 (201??) 206 Seiten
Entwicklung der Stahlbauzulassungen in Deutschland
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z.Z.10/2011
Wird aber bereits
wieder überarbeitet
Neuausgabe Ende
201?????
DIN EN 1090-2
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Geltungsbeginn
Koexistensphase
1.7.2014
Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.12.2010
Festlegung am 23/24.01.2012 vom „Ständigen Ausschuss für das Bauwesen“ in Brüssel
Achtung: im Bundesanzeiger am 16.02.2011 erschienen,
konnte aber in Deutschland auf Wunsch eines Auftraggebers bereits
ab 01.01.2011 angewendet werden. Offiziell rechtlich eingeführt ist
die EN 1090-1 ab 01.07.2012 ( in NDS ab 01.11.12 ),
der Eintrag in die Bauregelliste (BRL) ist Ende 2011 erfolgt
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Dass die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus
Stahl in den genannten Ausführungsklassen nur durch solche Firmen auf der
Baustelle erfolgen darf, die entweder über ein Schweißzertifikat nach DIN EN 10901:2010-07 oder über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten
in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. Bei vorwiegend ruhender Beanspruchung wird für die Ausführungsklasse EXC 1 eine Bescheinigung über die
Herstellerqualifikation mindestens der Klasse B nach DIN 18800-7, für die
Ausführungsklasse EXC 2 eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der
Klassen B, C oder D nach DIN 18800-7 in Abhängigkeit von den in DIN 18800-7
zu den Klassen angegebenen Geltungsbereichen und für alle weiteren Ausführungsklassen eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klasse D nach
DIN 18800-7 akzeptiert. Bei nicht vorwiegend ruhender Beanspruchung wird eine
Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klasse E akzeptiert.
Ausführung von Schweißarbeiten auf der Baustelle
Veröffentlicht in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen ( MBO)
DIBt-Mitteilungen vom Dezember 2011
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EG-Verordnungen
- ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den
Mitgliedstaaten gültig,
d.h. eine Modifikationen in einzelnen Mitgliedstaaten
ist daher nicht möglich
- können sich an die Europäische Gemeinschaft
selbst, an deren Mitgliedstaaten oder an die Bürger
der Mitgliedstaaten richten
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„Bauprodukt“
Jedes Produkt, das hergestellt wird, um dauerhaft in
Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden.
und
Ebenfalls Bauprodukte sind vorgefertigte Anlagen, die aus
Baustoffen oder Bauteilen hergestellt werden, um mit dem
Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser,
Fertiggaragen und Silos.
Auch Produkte der Haustechnik zählen dazu.
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„Inverkehrbringen“
erstmalige Bereitstellung
eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt
(EG-Verordnung 765/08 vom 09.07.2008)
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Hersteller
Jede natürliche oder juristische Person,
die ein
Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und
dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen
oder ihrer eigenen Marke
vermarktet;
Neu: Herstellerwerk
kann die eigene Firma sein aber auch Fremdfirmen
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Neu: Ausführungsklassen EXC
Es gibt zur Zeit die EXC1 bis EXC4 nach denen ein
Bauprodukt eingestuft werden muss. Bei einem
Bauvorhaben sind unterschiedliche EXC möglich.
Beim Bau eines Stadiums kann die Überdachung EXC4
sein, während der Handlauf der Treppen EXC1 ist.
Für Stahlbauten sind die EXC-Klassen noch in der EN
1090-2 geregelt, werden aber mit der Überarbeitung der EN
1090-2 in den Eurocode EC3 (EN 1993-1-1) überführt.
Dann werden die EXC-Klasse anders bestimmt.
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Tabelle B.3
Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen
Schadensfolgeklassen
Bauwerkskategorien
CC1
SC1
Fertigungs- PC1 EXC1
kategorien
PC2 EXC2
SC2
CC2
SC1
SC2
CC3
SC1
SC2
EXC2 EXC2 EXC3 EXC3 a) EXC3 a)
EXC2 EXC2 EXC3 EXC3 a) EXC4
a) EXC4 soll angewendet werden für spezielle Konstruktionen oder
Konstruktionen mit extremen Konsequenzen bei einem
Konstruktionsversagen entsprechend den nationalen Festlegungen
DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Zuverlässigkeitsklasse RC
Schadensfolgeklasse CC
vorwiegend ruhende
Beanspruchung
EXC-Klasse
dynamische
Beanspruchung
EXC-Klasse
RC3 oder CC3
3c
3c
RC2 oder CC2
2
3
RC1 oder CC1
1
2
Produktionskategorien PC1 und PC2 entfallen
Zuverlässigkeitsklassen RC3 – RC1 aus EC0 (EN 1990)
Zuverlässigkeitsklassen entsprechen auch den Schadensfolgeklassen
C:EXC4 nur bei absolut notwendigen Ausnahmefällen
Umstellung der EXC-Klassen von EN 1090-2 in den EC3 (EN1993-1-1)
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Was sind Leistungsmerkmale für das CE-Zeichen ?
•
•
•
•
•
•
•
Leistungsmerkmale sind Produkteigenschaften, welche durch die
wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie
festgelegt sind. Für Stahl- und Aluminiumbauteile nach EN 10902 und -3 sind es folgende:
Toleranzen für Maße und Form (EN 1090-2, Anhang D)
Schweißeignung (Verwendung von EN 10025-1)
Bruchzähigkeit (in J) (nicht für Aluminium)
Brandverhalten A 1(Klassifizierung nach EN 13501-1)
Freisetzung von Cadmium und radioaktiver Strahlung
Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz)
Tragfähigkeitsmerkmale (Feuerwiderstand, Ermüdung)
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„Spezielle Prozesse“
im Anwendungsbereich der EN 1090
(gemäß Definition EN ISO 9000, Pkt. 3.4.1)
Schweiß-,
Schraub- und
Korrosionsschutzarbeiten
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nach EN 1090-1:2012-02
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DIN EN 1090-1:2012-02
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Schweißzertifikat nach
EN 1090-1 Tab.B1
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