GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH

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Gegenüberstellung
DIN 18800-7 und DIN EN 1090-1,2
( grundlegende Gegenüberstellungen )
Vortrag am 18.04.2012 in Budapest
Prof. Dr.-Ing. Gerd Kuscher
Stellv. SLV-Leiter und Abt.-Ltr. Qualitätssicherung, Laser- und Werkstofftechnik
Schweißtechnische Lehr- und Versuchanstalt (SLV) Hannover,
NL der GSI mbH
([email protected])
Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher
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DIN 18800-7 (11/2008) Stahlbau
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Herstellerqualifikation
Klasse B
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„Richtlinie des Rates zur Angleichung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedsstaaten über Bauprodukte
89/106/EWG“ „Bauproduktenrichtlinie“ von
21.12.1988
• Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt L 40 am 11.02.1989
Achtung neu:
Bauproduktenverordnung (BauPVo) vom 24.04.2011
Verordnung EU 305/2011
Koexistensphase:01.07.2013
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DIN 18800-7
Stahlbauten, Ausführung und
Herstellung
DIN 18800-7:2008
DIN EN 1090-1/2
DIN 18800-7:2008-11
durch
DIN EN 1090-2:2011-10
DIN EN 1090-1:2012-02
Schweißtechnische
Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-2
DIN EN ISO 3834-3
DIN EN ISO 3834-4
Schweißtechnische
Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-2
DIN EN ISO 3834-3
DIN EN ISO 3834-4
Aufgaben und Verantwortung der
Schweißaufsicht
DIN EN ISO 14731
Aufgaben und Verantwortung der
Schweißaufsicht
DIN EN ISO 14731
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Änderungen von Normen (auszugsweise):
DIN 18800-7
DIN EN 1090-1/2
ÜZ-Kennzeichnung der
Bauprodukte für den
bauaufsichlichen Bereich
in Bauregelliste A geregelt
Kennzeichnung der Bauprodukte mit CE-Zeichen durch den
Hersteller in Verbindung mit
benannter Stelle: hier durch das
System 2+
z.B. DIN EN 14399-1, Anhang ZA
oder DIN EN 10025-1 Anhang ZA
oder EN 1090-1
Werkseigene Produktionskontrolle WPK: DIN 18200 sowie
Abschnitt 13.2 DIN 18800-7
Werkseigene Produktionskontrolle (FPC) EN 1090-1
DIN 18800-7/Bauregelliste BRLA
Ü-Zeichen erforderlich
DIN EN 1090-1
CE-Zeichen erforderlich
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DIN 18800-7
EN 1090-1/-2
Einteilung in Klassen (A), B, C, D,
E der Herstellerqualifikation,
Einteilung in Ausführungsklassen,
in der Bescheinigung EXC 1-4,
EXC 1 gilt auch für Klasse A !
Die Klassen werden durch
Anwendungsnorm festgelegt, wie
z.B. DIN 4131, DIN 4132 usw. DIN
FB 103,…….
Ausführungsklasse wird festgelegt durch den Verantwortlichen
für die Bemessung, z.B. Statiker,
Ingenieurbüros etc.
Keine Angaben
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Einteilung in die Sicherheitsrelavanz des Bauwerks
Schadensfolgeklassen CCi bzw.
Zuverlässigkeitsklasse RCi
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DIN 18800-7
Zertifizierung des Betriebes
EN 1090-1/-2
Zertifizierung der Werkseigenen
Produktionskontrolle (FPC)
Anforderungen an die Schweißer
Anforderungen an die Schweißer
durch DIN EN 287-1 und die
DIN EN 287-1 und die
Schweißaufsicht DIN EN ISO 14731 Schweißaufsicht DIN EN 14731
Qualifizierung der WPS durch
DIN EN ISO 15614-1 oder 15613
oder 15610
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Qualifizierung der WPS durch
DIN EN ISO 15614-1 oder 15613
oder 15610 (aber nur eingeschränkt möglich)
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DIN 18800-7
EN 1090-1/-2
Bewertungsgruppen von
Unregelmäßigkeiten nach
DIN EN ISO 5817 z.B. B, C, D
Bewertungsgruppen von
Unregelmäßigkeiten nach
DIN EN ISO 5817, zusätzlich ist die
Bewertungsgruppe B+
dazugekommen für EXC 4
Zerstörungsfreie Prüfung, z.B. bei
Schweißnahtsondergüte, bzw. bei
festgelegtem Kerbfall
z.B. DIN 4132
Zerstörungsfreie Prüfung in
Abhängigkeit des Spannungsverlaufes, des Anschlußtyps, der
prozentualen Ausnutzung
Siehe DIN EN 1090-2 Tabelle 24
Prüfpersonal muß den Anforderungen der DIN EN 473 entsprechen
Prüfpersonal muß nach DIN EN
473 Stufe 2 qualifiziert sein
Festlegungen (Prüfplan) und Auswahl des Verfahrens nur von
Personal Stufe 3
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DIN 18800-7
Verweis auf DIN EN ISO 12944
Schrauben: Festlegung
vorhanden, Kap. 8
Toleranzen: Verweis auf DIN EN
ISO 13920 und Eurocodes
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EN 1090-1/-2
Festlegung von eigenen
Korrosionsschutzklassen
Neue Festlegungen zur
Verwendung und Handhabung von
Schrauben:
Anhang H ( EN 14399 u.15048 )
Geometrische Toleranzen: Neue
Einteilung von eigenen
Toleranzklassen: Anhang D
• Grundlegende Toleranzen
• Ergänzende Toleranzen
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Änderungen von Normen für Schweißzusätze (auszugsweise):
alt:
neu:
Drahtelektroden und Schweißgut
zum Metallschutzgasschweißen:
DIN EN 440
DIN EN ISO 14341:2008-08
Drahtelektroden, Bandelektroden
und Schweißgut zum Schweißen
von nichtrostenden und hitzebest.
Stählen: DIN EN 12072
DIN EN ISO 14343:2007-05
Fülldrahtelektroden zum MetallLichtbogenschweißen:
DIN EN 758
DIN EN ISO 17632:2008-08
Umhüllte Stabelektroden zum
Lichtbogenschweißen von
unlegierten Stählen: DIN EN 499
DIN EN ISO 2560:2006-03
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Änderungen von Normen (auszugsweise):
alt:
neu:
Schutzgase zum Lichtbogenschweißen und verwandte Prozesse:
DIN EN ISO 14175:2008-06
DIN EN 439
Stäbe, Drähte und Schweißgut zum
Wolfram-Inertgasschweißen von
unlegierten Stählen u. Feinkornbaustählen: DIN EN 1668
DIN EN ISO 636:2008-08
DIN EN 13479:2005-03
Keine Ausgabe verfügbar
DIN 4133 Stahlkamine
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Allgemeine Produktnorm für Zusätze und Pulver zum Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe
Anhang ZA: CE-Kennzeichnung !
+DIN EN 13084 Teil 7:2006-06
Freistehende Stahlkamine (mit CE)
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• Auszug aus DIN EN 1090-1
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Z-30.3-6
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DIN EN 10088T.1-3, nichtrostende Stähle: kein Anhang ZA !
z.Z keine CE-Kennzeichnung möglich
Es gilt weiterhin das Übereinstimmungs- (Ü) Zeichen
Zul.Besch.Z-30.3-6 des DIBt
ist in Deutschland rechtsverbindlich
gilt nicht in Europa !
Achtung : DIN EN 10088-5:2009-07(ehem.10088-2)und DIN EN 10088-4(ehem.10088-3)
werden in absehbarer Zeit eingeführt und haben dann auch die CE-Zeichenregelung
Achtung: ist hinsichtlich CE-Zeichenregelung ab 01.05.2011 eingeführt
Die Einführung des EC3 mit EN 1993-1-4 (Nichtrostende Stähle) wird in
Deutschland z.Z nicht erfolgen
Zulassung im bauaufsichtlichen Bereich (Stahlbau)
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DIN 18800-7 (11/2008)
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Zuverlässigkeitsklasse RC
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DIN EN 1090-1:2012-02
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Schweißzertifikat nach
EN 1090-1 (Muster)
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Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen
von metallischen Werkstoffen
nach
DIN EN ISO 3834
auch mögliches Schweißzertifikat für DIN EN 1090-1
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DIN EN ISO 3834-2
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Beispiel: Geltungsbereich für Betriebe mit Schweißfachmann (EWS):
alt:
neu:
(bis 50 mm)
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Schadensfolgeklassen (CC1-3) und
neu: Zuverlässigkeitsklassen (RC1-3)
Festlegung erfolgt nach
EN 1990
Grundlagen der Tragwerksplanung
Anhang B
Behandlung der Zuverlässigkeit im Bauwesen
DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
wird überführt in EC3 (EN 1993-1-1)
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Schadensfolgeklassen
Merkmale
Beispiele Hochbau /
sonstige
Ingenieurbauwerke
CC3
Hohe Folgen für Menschenleben oder sehr große wirtschaftliche, soziale oder
umweltbeeinträchtigende
Folgen
Tribünen, öffentliche
Gebäude mit hohen
Versagensfolgen (z.
B. Konzerthalle)
CC2
Mittlere Folgen für
Menschenleben, beträchtliche
wirtschaftliche, soziale oder
umweltbeeinträchtigende
Folgen
Wohn- und
Bürogebäude,
öffentliche Gebäude
mit mittleren
Versagensfolgen (z.
B. Bürogebäude)
z.Z. noch DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Schadensfolgeklassen
CC1
Merkmale
Niedrige Folgen für
Menschenleben und kleine
oder vernachlässigbare
wirtschaftliche, soziale oder
umweltbeeinträchtigende
Folgen
Beispiele Hochbau /
sonstige
Ingenieurbauwerke
Landwirtschaftliche
Gebäude ohne
regelmäßigen
Personenverkehr (z.
B. Scheunen,
Gewächshäuser)
z.Z. noch DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Tabelle B.1
Empfohlene Kriterien für Bauwerkskategorien
Kategorien
Kriterien
SC1
• Konstruktionen und Komponenten nur für
vorwiegend ruhende Beanspruchung (z. B.
Bauwerke)
• Konstruktionen und Komponenten einschl. deren
Anschlüsse mit Bemessung für Erdbeben in
Regionen mit geringen seismischen Aktivitäten
und in DCL *
• Konstruktionen und Komponenten mit
Bemessung für Ermüdungsbeanspruchung
infolge Kräne (Klasse S0) **
DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Tabelle B.1
Empfohlene Kriterien für Bauwerkskategorien
Kategorien
SC2
Kriterien
• Konstruktionen & Komponenten mit Bemessung
für Ermüdungsbeanspruchung nach EN 1993
(z. B. Straßen- und Eisenbahnbrücken, Kräne
(Klasse S1 bis S9) **, Konstruktionen mit
Vibrationsbeanspruchung durch Wind,
Zwängungen, Maschinenerschütterungen)
• Konstruktionen und Komponenten einschl. deren
Anschlüsse mit Bemessung für Erdbeben in
Regionen mit mittleren oder hohen seismischen
Aktivitäten und in DCM * und DCH *
DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Tabelle B.2
Empfohlene Kriterien für Fertigungskategorien
Kategorien
PC1
Kriterien
• Nicht geschweißte Komponenten, hergestellt aus
Stahl jeder Festigkeitsklasse
• Geschweißte Komponenten, hergestellt aus
Stahlprodukten mit Festigkeitsklassen < S355
DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Tabelle B.2
Empfohlene Kriterien für Fertigungskategorien
Kategorien
PC2
Kriterien
• Geschweißte Komponenten, hergestellt aus
Stahlprodukten mit Festigkeitsklassen  S355
• Maßgebende Komponenten für die
Vollständigkeit der Konstruktion, die durch
Schweißen auf der Baustelle eingebaut werden.
• Komponenten, die warmgefertigt hergestellt
werden oder die eine Wärmebehandlung
während ihrer Herstellung erhalten
• Komponenten von CHS Fachwerkträgern, deren
Endprofile einen Schnitt erforderlich machen.
DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Tabelle B.3
Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen
Schadensfolgeklassen
Bauwerkskategorien
CC1
SC1
Fertigungs- PC1 EXC1
kategorien
PC2 EXC2
SC2
CC2
SC1
SC2
CC3
SC1
SC2
EXC2 EXC2 EXC3 EXC3 a) EXC3 a)
EXC2 EXC2 EXC3 EXC3 a) EXC4
a) EXC4 soll angewendet werden für spezielle Konstruktionen oder
Konstruktionen mit extremen Konsequenzen bei einem
Konstruktionsversagen entsprechend den nationalen Festlegungen
DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen
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Zuverlässigkeitsklasse RC
Schadensfolgeklasse CC
vorwiegend ruhende
Beanspruchung
EXC-Klasse
dynamische
Beanspruchung
EXC-Klasse
RC3 oder CC3
3c
3c
RC2 oder CC2
2
3
RC1 oder CC1
1
2
Produktionskategorien PC1 und PC2 entfallen
Zuverlässigkeitsklassen RC3 – RC1 aus EC0 (EN 1990)
Zuverlässigkeitsklassen entsprechen auch den Schadensfolgeklassen
C:EXC4 nur bei absolut notwendigen Ausnahmefällen
Umstellung der EXC-Klassen von EN 1090-2 in den EC3 (EN1993-1-1)
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Was sind Leistungsmerkmale für das CE-Zeichen ?
•
•
•
•
•
•
•
Leistungsmerkmale sind Produkteigenschaften, welche durch die
wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie
festgelegt sind. Für Stahl- und Aluminiumbauteile nach EN 10902 und -3 sind es folgende:
Toleranzen für Maße und Form (EN 1090-2, Anhang D)
Schweißeignung (Verwendung von EN 10025-1)
Bruchzähigkeit (in J) (nicht für Aluminium)
Brandverhalten A 1(Klassifizierung nach EN 13501-1)
Freisetzung von Cadmium und radioaktiver Strahlung
Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz)
Tragfähigkeitsmerkmale (Feuerwiderstand, Ermüdung)
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CE- Zeichen- Deklarationsverfahren
• Deklarationsverfahren:
Es stehen insgesamt 4 Deklarationsverfahren für die CEKennzeichnung nach dem Leitpapier L zur Auswahl:
- Verfahren 1: entspricht ZA. 3.2
- Verfahren 2: entspricht ZA. 3.3
- Verfahren 3b: entspricht ZA. 3.5
- Verfahren 3a: entspricht ZA. 3.4
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(MPCS)
(MPCS)
(MPCS)
(PPCS)
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CE-Kennzeichnung nach dem
Verfahren 3a: Herstellung mit
Bemessung. Hier wird ein Bauprodukt
hergestellt, bei dem die Berechnung und
alle anderen Vorgaben durch den
Bauwerksplaner erfolgte. (Bauherr und
Hersteller sind nicht eingebunden)
KLF = NPD
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Vorschlag einer KOA- Arbeitsgruppe
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Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher
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Veröffentlicht in DIBt - Mitteilungen vom 06.12.2010
Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher
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Veröffentlicht in DIBt - Mitteilungen vom 06.12.2010
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September 2011
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2.3.1 Verantwortlicher für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Der Verantwortliche für die WPK ist vom Hersteller zu benennen
und ist für die Durchführung der WPK nach DIN EN 1090-1
zuständig. Der Verantwortliche für die WPK (oder eine andere
Person) ist vom Hersteller für die Unterzeichnung der
Konformitätserklärungen zu bevollmächtigen.
2.3.2 Personal für die Bemessung
Sofern die Basisberechnung (ITC) durch den Hersteller durchgeführt wird, und als
Deklarationsverfahren für die CE-Kennzeichnung das Verfahren ZA 3.3 „Deklaration
der Festigkeitswerte für das Bauteil“ gewählt wird, ist geeignetes Personal, siehe
Tabelle B.1 der DIN EN 1090-1, nachzuweisen.
Sofern die Basisberechnung (ITC) vom Hersteller untervergeben wird und als
Deklarationsverfahren für die CE-Kennzeichnung das Verfahren ZA 3.3 „Deklaration
der Festigkeitswerte für das Bauteil“ gewählt wird, ist der Unterauftragnehmer in die
Zertifizierung einzubeziehen. Hierzu ist die Qualifikation des Unterlieferanten in
geeigneter Form im Antragsverfahren nachzuweisen.
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2.3.3 Schweißtechnisches Personal
2.3.3.1 Schweißaufsichtspersonen (SAP)
Die erforderliche Qualifikation der Schweißaufsichtsperson richtet sich nach Tabelle
14 und 15 der DIN EN 1090-2 bzw. nach Tabelle 7 der DIN EN 1090-3.
Die Ausbildung und Prüfung von Schweißaufsichtspersonen ist in Richtlinie DVS/IIW
1170 beschrieben.
Bei besonders schwierigen Schweißarbeiten (z. B. eingeschränkter Zugänglichkeit;
besonderen Nahtformen, die bei der Schweißerprüfung nicht erfasst werden) oder
besonderen Güteanforderungen ist die Schweißaufsichtsperson verpflichtet, sich
durch das Auswerten von dokumentierten Arbeitsproben zu vergewissern, dass die
hierfür eingesetzten Schweißer/Bediener/Schweißverfahren die an das Bauteil
gestellten Qualitätsanforderungen erfüllen können.
Die im Schweißzertifikat benannte(n) Schweißaufsichtsperson(en) muss/müssen die
Aufgaben und Verantwortungen nach DIN EN ISO 14731 wahrnehmen und
muss/müssen dazu von der Geschäftsleitung schriftlich benannt worden sein.
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2.3.5 Personal für mechanische Verbindungen
Sofern mechanische Verbindungen in Form von vorgespannten
Schraubverbindungen sowohl als Scherlochleibungs-Verbindungen
oder -Passverbindung als auch gleitfeste Verbindungen und
gleitfeste Passverbindungen vom Hersteller selbst ausgeführt
werden, muss er, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen
der DIN EN 1090-1 und -2 nachzuweisen, über geeignetes
Personal für die Ausführung und über Personal für die Kontrolle,
Prüfung und das Durchführen von Korrekturmaßnahmen verfügen.
Sofern das Herstellen von vorgespannten Schraubverbindungen vom Hersteller
untervergeben wird, ist die Qualifikation des Unterlieferanten in geeigneter Form
bereits im Antragsverfahren nachzuweisen.
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2.3.7 Personal für den Korrosionsschutz (Dauerhaftigkeit)
Sofern der Korrosionsschutz vom Hersteller selbst ausgeführt wird,
muss er, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN
EN 1090-1 und -2 nachzuweisen, über qualifiziertes und
erfahrenes Personal für die Ausführung sowie über Personal für
die Kontrolle, Prüfung und das Durchführen von
Korrekturmaßnahmen verfügen. Dieses gilt für alle
Korrosionsschutzverfahren wie z. B. das Beschichten und das
thermische Spritzen.
Sofern der Korrosionsschutz vom Hersteller untervergeben wird, ist der
Unterauftragnehmer in die Zertifizierung einzubeziehen. Hierzu ist die Qualifikation
des Unterlieferanten in geeigneter Form bereits im Antragsverfahren nachzuweisen.
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Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle
3.1 Allgemeines
Die Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle erfolgt nach Anhang B von
DIN EN 1090-1. Die Inhalte der Aufgaben sind in Tabelle ZA.3 festgelegt.
3.1.1 Durchführung der Erstinspektion
Die Erstinspektion erfolgt nach den Tabellen B.1 von DIN EN 1090-1.
Die Erstinspektion ist auf Basis der Anlage 3 (Auditcheckliste) durch eine
Überwachungsstelle durchzuführen.
3.1.2 Durchführung der laufenden Überwachung
Die laufende Überwachung ist nach Tabelle B.2 der DIN EN 1090-1 durch eine
Überwachungsstelle durchzuführen. Die Überwachung ist in Anlehnung an Anlage 3
(Auditcheckliste) durchzuführen. Dabei ist festzustellen, ob die Durchführung der
WPK entsprechend den Vorgaben erfolgt und die Anforderungen von DIN EN 1090-2
bzw. -3 bei den ausgeführten Aufträgen erfüllt worden sind. Veränderungen
gegenüber der letzten Inspektion sind besonders zu berücksichtigen.
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3.1.3 Wesentliche Abweichungen
Als wesentliche Abweichungen kommen in Betracht:
– fehlende angemessene betriebliche Einrichtungen gemäß Umfang der
beantragten Zertifizierung,
– Verantwortlicher für die WPK nicht benannt,
– schriftliche Verfahrensbeschreibungen (Vorgabeunterlagen) für die Durchführung
der WPK liegen nicht oder nicht vollständig vor,
– schriftliche Nachweisunterlagen (z. B. Prüfprotokolle, Werkstoffnachweise, andere
geeignete Aufzeichnungen) für die Durchführung der WPK liegen nicht oder nicht
vollständig vor,
– verantwortliche Schweißaufsichtsperson nicht benannt (sofern SAP erforderlich),
– fehlende Qualifikation des Personals für die relevanten speziellen Prozesse
(aufsichtsführendes und ausführendes Personal),
– fehlende Qualifikation von speziellen Prozessen, z. B. Schweißverfahrensprüfungen.
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3.4.2 Geltungsdauer von EG-Zertifikaten und Schweißzertifikaten
nach DIN EN 1090-1
Die Gültigkeit des Zertifikates beginnt mit der Ausstellung durch die Zertifizierungsstelle.
EG-Zertifikate und Schweißzertifikate sind unbefristet gültig, solange sich die
Bestimmungen der DIN EN 1090-1 nicht ändern und sich die Bedingungen beim
Hersteller hinsichtlich der konstruktiven Bemessung, der Herstellung oder der
werkseigenen Produktionskontrolle nicht wesentlich geändert haben. Dieses ist im
Rahmen der laufenden Überwachungen nach Tabelle B.3 zu überprüfen. Der Zeitraum
zwischen den Überwachungen kann verringert werden, wenn einer der unter B4.1 in
DIN EN 1090-1 genannte Punkte zutrifft.
Bei Änderung des Herstellernamens wird das Zertifikat ohne erneute Betriebsprüfung
übertragen, wenn nachweislich die betrieblichen Einrichtungen und das Personal
übernommen worden sind.
Bei Ausscheiden oder Wechsel des Leiters der werkseigenen Produktionskontrolle oder
der für die angewendeten speziellen Prozesse verantwortlichen Personen hat der
Hersteller die Zertifizierungsstelle unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese
entscheidet, ob eine erneute Inspektion erforderlich wird und/oder das jeweilige
Zertifikat zu ändern ist.
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Anhang A: Anforderungen an Hersteller bzw. Unterauftragnehmer zum
Schweißen von Eisenbahnbrücken
Anforderungen an Hersteller bzw. Unterauftragnehmer zum Schweißen von
Eisenbahnbrücken:
– Hersteller und deren Unterauftragnehmer müssen zum Schweißen von
Eisenbahnbrücken über eine Zertifizierung/Herstellerqualifikation mit Erweiterung
nach DB-Richtlinie 804, Modul 4101 verfügen (ESE).
– Eine Unterauftragsvergabe ist nur mit Zustimmung des Hauptauftraggebers zulässig.
– Eine Untervergabe der Schweißaufsicht (externe Schweißaufsichtsperson) ist nicht
zulässig.
– Bei der Zertifizierung in den Ausführungsklassen EXC 3 / EXC 4 mit ESE hat die
notifizierte Stelle die zuständige EBA - Außenstelle zu informieren. Gegebenenfalls
nehmen EBA - Prüfer an der Inspektion/Überwachung teil. Zertifikat(e) und
Ergebnisprotokoll(e) sind der zuständigen EBA - Außenstelle zu übersenden.
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Häufigkeit der Überwachungen:
Achtung: für Firmen, die nach DIN 18800-7 zugelassen sind, gelten mit
Beginn der Zertifizierung nach EN 1090-1 andere Zeitabstände
Der Hersteller hat zwischen den Überwachungen eine Erklärung
vorzulegen, dass 1-3 nicht eingetreten ist
Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher
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Hinweis: Tabelle wird zukünftig vom DIBt akzeptiert werden
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Grundsätzliche Änderungen in der Fertigung
ergeben sich nicht!
Bereits jetzt geltende Regelungen werden
allerdings durch viele neue Regelungen, die
nicht nur den Bereich Schweißen betreffen,
ergänzt!
Einarbeitung in die zukünftigen Normen
DIN EN 1090- 1 bis -2
wird erforderlich
Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher
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Niederlassung SLV Hannover
Danke für die Aufmerksamkeit und ich hoffe, dass Sie
durch die Fülle der Informationen keine
Kopfschmerzen bekommen haben
Prof. Dr.-Ing. Gerd Kuscher, SLV Hannover
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