Fragen der Direktorinnen und Direktoren

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Transcript Fragen der Direktorinnen und Direktoren

Neue Reifeprüfung 2015
FAQ
Konferenz der AHS-Direktorinnen und
AHS-Direktoren
Linz, 03. Dezember 2014
Operative Abläufe I
Einbindung von DIR und ADMIN in die Planung und
Entwicklung operativer Abläufe
„Spätestens nach dem 1. Durchgang wünschen wir uns eine kritische Rückschau
und eine Einbindung mit dem Ziel der Optimierung der Abläufe, damit die
administrative Vorbereitung der Reifeprüfung nicht wichtiger wird als die
pädagogische.“
 Statistische Erhebung seitens des BMBF in zwei Schritten
• unmittelbar nach der Klausur:
o Klausurnoten auf Basis der Notenvorschläge
o Wahl der Prüfungsgebiete (4. Klausur)
• nach Abschluss der Reifeprüfung (Ende Juni)
o umfassende Erhebung der Ergebnisse (zusammen mit BIFIE)
o Erfahrungen von Schulleitungen und Vorsitzenden –
Rückmeldung über Schulaufsicht
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Operative Abläufe II
Unterstützung durch SOKRATES
„Der protokollarische Ablauf der Reifeprüfung von der Anmeldung der
Kandidaten/innen bis zum Reifprüfungszeugnis und Reprobationen ist
derzeit in Sokrates noch in den „Kinderschuhen“. Bis wann ist mit
einem ausgereiften und sicheren „Reifeprüfungsmodul“ in Sokrates zu
rechnen?“
Betrifft speziell auch die englischsprachigen Zeugnisse für die VBSStandorte (Vienna Bilingual School)
 Wird an die IT-Abteilung (AL Dipl.-Ing. Lückl) weitergeleitet
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Operative Abläufe III
Vorsitz
• Kann ein/e Kandidat/in verschiedene Vorsitzende haben – bei
mündlichen Prüfungen, bei der Präsentation/Diskussion der VWA,
bei der Kompensationsprüfung, etc…… ?
Wird derzeit beispielsweise in großen Schulen so gehandhabt
 Nein
• Nach SchUG §35 (3) kann die/der Vorsitzende nur bei
„unvorhergesehener Verhinderung“ vertreten werden. Dies ist in
der Organisation kaum praktikabel. Ist hier eine Novellierung der
Gesetzesvorlage geplant?
Beispiel: Personalunion von Vorsitz, Schulleitung und Prüfer/innen.
 Soll umgesetzt werden ( SchUG-Novelle)
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VWA I
Beurteilung
• Muss ein/e Kandidat/in bei negativer Beschreibung des
schriftlichen Teils der VWA zur Präsentation / Diskussion antreten?

Ja. Vor der Präsentation / Diskussion gibt es keine „negative“
Beschreibung der Arbeit im Sinne einer Beurteilung
• Bleibt eine positive Gesamtbeurteilung der VWA trotz negativer
Beurteilung der 8. Klasse erhalten?
 Ja. (geplante Novelle SchUG)
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VWA II
Antreten zur Präsentation / Diskussion
Eine Schülerin muss die 7. Klasse wiederholen und hat in diesem Jahr
ihre VWA fertig geschrieben
• Kann diese Schülerin bereits in diesem Jahr (Wiederholung 7.
Klasse) zur Präsentation / Diskussion der VWA antreten?
 Nein.
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VWA III
Die Rolle der Kommissionsmitglieder bei der Präsentation
/ Diskussion der VWA
Welche Kommissionsmitglieder sind berechtigt, welche Fragen zu
stellen?
 Grundsätzlich alle.
 Pädagogisch: Der monologische Teil (Präsentation) sollte nur durch
(Nach-)Fragen zwecks Verständlichkeit unterbrochen werden. An
der Diskussion kann sich die gesamte Kommission beteiligen, es
sollte dabei jedoch zu keinem „Kreuzverhör“ kommen.
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Zeitliche Abläufe und Fristen I
Wiederholungsprüfung
•
insbesondere bei Kandidaten/innen mit negativen Jahresnoten,
Wiederholungsprüfungen, allfälligen Widersprüchen, etc.
Darf ein/e Kandidat/in zur SRP antreten, wenn sie gegen die negative
Beurteilung der Wiederholungsprüfung einen Widerspruch eingebracht
hat? Falls ja, werden die Klausuren ungültig, wenn das Nicht genügend der
Wiederholungsprüfung bestätigt wird?
 Nein. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
 Wird jedoch dem Widerspruch stattgegeben, darf der / die
Kandidat/in ab diesem Zeitpunkt in die Reifeprüfung
einsteigen. Versäumte (Klausur)prüfungen müssen beim
nächsten Termin nachgeholt werden.
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Zeitliche Abläufe und Fristen II
Zeitleiste Klausur - Kompensationsprüfung
•
Wie soll die Zeitleiste zwischen Klausur und Kompensationsprüfung aussehen?
Zwischen letztem Prüfungstag der SRP (13.05.2015) und spätest möglichem Termin
für die Beurteilungskonferenz (22.05.2015) liegen gerade mal 8 Tage.
Klausur – Korrektur (Prüfer) – Einsichtnahme (Vorsitzende/r) – Konferenz – Bescheid
– Widerspruchsfrist – Kompensationsprüfung
 Deutsch 11 Tage, Englisch 10 Tage. Die Zeitknappheit trifft vor allem
Mathematik (6 Tage).
 Erleichternd in M, dass die Korrektur der Arbeiten aufgrund der
Standardisierung einfacher und weniger zeitaufwändig ist.
 Widerspruch/Bescheid vor Abschluss der gesamten Reifeprüfung NICHT
möglich
•
Wann endet der Klausurtermin: Mit dem letzten Tag der Kompensationsprüfung?
 Bezüglich Fristen – derzeit noch mit der letzten Klausurprüfung ( geplante
SchUG-Novelle: Klausurarbeit)
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Zeitliche Abläufe und Fristen III
Überprüfung der Klausur-Korrekturen und Beurteilungen
• Welche Funktion hat der / die Vorsitzende im Zusammenhang mit
Beurteilung resp. Überprüfung der schriftlichen Maturaarbeiten?
 Einsichtnahme wie bisher. Sollte aufgrund der Standardisierung
weniger aufwändig sein.
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Zeitliche Abläufe und Fristen
ein mögliches Modell
Widerspruch / Entscheidung
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24
25
Sa
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30
So
01
Fr
02
Sa
03
So
04
05
RU D
Wiederholungsprüfungen
Beurteilungskonferenz
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Do
15
16
Sa
06
07
08
E SP F
09
Sa
10
So
Klausur
11
M
12
13
I LG
Klausur
letzter Schultag
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18
19
20
So
Korrektur
Abgabe
Korrektur
21
22
23
Sa
24
So
25
26
27
Mo
28
29
30
Sa
31
01
02
So
Vorsitz
Einsicht
Klausurkonferenz
Anmeldung
Kompensationsprfg
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Kompensationsprüfung
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Prüfungsumgebung / Hilfsmittel
Deutschklausur am PC
• Ist bei der Durchführung der schriftlichen RP Deutsch am PC der
Einsatz der elektronischen Korrekturhilfen des verwendeten
Textverarbeitungsprogramms zulässig?
 Ja
• Ist geplant, die Reifeprüfung in allen Fächern in Zukunft am PC
abzulegen?
Wenn ja: Wer übernimmt die Kosten (Hardware und Sicherheit)? Wie stellt
man sich die Durchführung vor?
 Kurzfristig (etwa bis 2018) nicht geplant.
• Ist garantiert, dass die Aufgabenstellungen für die schriftliche RP
vom BIFIE weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt werden?
 Ja
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Prüfungsumgebung / Hilfsmittel
Legasthenie
• Wie ist mit Legasthenie umzugehen?
 siehe „Legasthenie-Schreiben“
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Kompensationsprüfung
schulrechtlich - pädagogisch
• Wie können schriftliche Kompetenzen, die in der Klausur nicht
nachgewiesen werden konnten, nach relativ kurzer Zeit in einer
mündlichen Kompensationsprüfung nachgewiesen werden?
 Die Einführung der Kompensationsprüfung war ausdrücklicher
politischer Wunsch (Parlamentsbeschluss). Grundsätzlich ist nicht
auszuschließen, dass besondere Umstände zu sehr
unterschiedlichen Leistungsnachweisen führen können.
• Wird die Kompensationsprüfung im Zeugnis vermerkt?
 Nein, beste Beurteilung ist jedoch „Befriedigend“
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Vorbereitungszeit auf die MRP
• Für die reduzierte Maturavorbereitung ist klassenübergreifende
Kompetenzschulung angedacht.
Gibt es dafür Unterlagen, oder muss man das selbst
entwickeln?
 Die „Kompetenzschulung“ ist integraler Bestandteil des
kompetenzorientierten Unterrichts
• Gibt es eine Chance, dass die Anzahl der Vorbereitungsstunden
erhöht wird?
 Nein
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Mündliche Reifeprüfung II
Themenpools
• Wie genau müssen die Themenpools („Themenkörbe“) der
einzelnen Klassen schulintern abgestimmt werden? Gibt es
diesbezüglich genauere Bestimmungen?
 Zuständig dafür ist die Konferenz der Fachlehrer/innen (§ 28
Abs. 1). Darüber hinaus gibt es keine schulrechtlichen
Bestimmungen
 Pädagogische Empfehlungen siehe Leitfäden
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Mündliche Reifeprüfung III
Vorsitz – Aufgabenstellungen – Beurteilung
• Müssen die Aufgabenstellungen dem Vorsitzenden / der
Vorsitzenden vorgelegt werden?
• Wie ist vorzugehen, wenn sich während der mündlichen Prüfung
herausstellt, dass die Fragen weder kompetenzorientiert formuliert
sind oder geeignet sind, dass der/die
Prüfungskandidat/Prüfungskandidatin die geforderte Zeit für die
Beantwortung der Frage damit füllen kann?
 Vorlage nur auf Wunsch der/des Vorsitzenden. Diese/r hat nach
§30 Abs. 3 für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu
sorgen. Völlig ungeeignete Aufgabenstellungen sind nach
Möglichkeit bereits im Vorfeld zu erfassen, jedenfalls dürfen sie
nicht die Prüfungssituation der Kandidat/innen erschweren.
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Mündliche Reifeprüfung III
Vorsitz – Aufgabenstellungen – Beurteilung
• Gibt es Richtlinien zur Gewichtung von Reproduktion, Reflexion
und Transfer bei der mündlichen Reifeprüfung?
 Nein, eine quantitative Vorgabe ist nicht zielführend, da die
jeweiligen Fragen unterschiedliche Gewichtungen zulassen können.
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Mündliche Reifeprüfung IV
Beisitzer Religion
Beim fachlichen Beisitz könnten Schwierigkeiten auftreten, wenn
jemand in einer anderen als katholischer Religion antritt.
• Wo soll der Beisitzer/die Beisitzerin herkommen?
• Muss der/die Dir. jemanden auftreiben oder ist das Sache der
Religionsgemeinschaft?
 Die Religionsgemeinschaften wünschen Beisitzer/innen aus den
jeweils eigenen Reihen, und sorgen auch dafür, dass geeignete
Personen zur Verfügung stehen.
 Zuständig ist die Schulbehörde (SchUG § 35). Sollte im Vorfeld
durch die Schulleitung abgeklärt werden.
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Mündliche Reifeprüfung V
Schulversuch „MRP in LFS alternativ“
Heuer wird vielerorts der Schulversuch 'Mündliche Reifeprüfung in
lebenden Fremdsprachen alternativ' durchgeführt.
• Wird daran gedacht, dies allgemein auf Dauer zu ermöglichen?
 Schulversuche nur mehr nach den Regelungen des SchUG § 78
möglich
 Weiterführung für mindestens 3 Jahre
 Evaluation des Schulversuchs
 Unterlagen dafür werden übermittelt
 Kontrollgruppen (mRP laut Regelschulwesen) gesucht
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Beurteilung
standardisierte Klausuren
Konferenz der Direktorinnen und
Direktoren
Linz, 03. Dezember 2014
Beurteilungserlass
Korrektur- und Beurteilungsanleitungen
• Allgemeiner Teil für D, M, LFS, L, G
- Klausurformate
- Beurteilungsraster mit Deskriptoren
- Punkteskalen  Benotung
• Lösungen und Korrekturhilfen zur jeweiligen Klausur
rechtliche Grundlagen
§ 38 Abs. 3 SchUG und § 13 Abs. 1 RPVO AHS
standardisierte
Aufgabenstellung
Abstimmung
auf Basis der LBVO
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korrespondierendes
Beurteilungssystem
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Beurteilung – Deutsch
Struktur
Kompetenzbereiche
Text 1
Inhalt und Textstruktur
Text 2
Inhalt und Textstruktur
Text 1 und 2
Stil und Ausdruck , normative Sprachrichtigkeit
Bewertung der beiden Aufgabenbereiche
durch einen 5-stufigen Beurteilungsraster ( Notendefinitionen)
Beurteilung
• für eine positive Gesamtbeurteilung muss jeder Kompetenzbereich für
sich positiv bewertet sein ( „Ausgleich“ im Kompetenzbereich 3
möglich)
• Die Bewertungen der drei Kompetenzbereiche sind gleich zu gewichten
• Gesamtbeurteilung erfolgt auf Basis eines verbal begründeten
Beurteilungsvorschlags ( Deskriptoren der Kompetenzbereiche)
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Beurteilung – Mathematik
Basis: Grundkompetenzen
Mathematisches Grundwissen und Grundfertigkeiten …
in elementaren und für die
jeweilige Kompetenz typischen
Situationen
… einsetzen können
Teil 1
in komplexeren und neuartigen
Situationen eigenständig und
reflektiert
Teil 2
Beurteilung
Nicht genügend
weniger als 16 Grundkompetenzpunkte
Genügend
16 – 23 Punkte, davon mindestens 16 Grundkompetenzpunkte
Befriedigend
24 – 32 Punkte, davon mindestens 16 Grundkompetenzpunkte
Gut
33 – 40 Punkte, davon mindestens 16 Grundkompetenzpunkte
Sehr gut
41 – 48 Punkte
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Beurteilung – LFS
Kompetenzbereich 1
rezeptiv
Kompetenzbereich 2
produktiv
Lesen
Hören
Sprachverwendung
im Kontext
Schreiben
Anzahl der Items
Anzahl der Items
Anzahl der Items
Stufe im
Beurteilungsraster
Berechnung der erreichten Punkte
pro Aufgabenbereich:
A/B x 25
In den wesentlichen Bereichen überwiegend
A … Anzahl der gelösten Items
bzw. Stufen im Raster
B … Gesamtzahl der Items
rezeptiv
produktiv
Zumindest 25
Zumindest 25
Mindestens 60
In den wesentlichen Bereichen zur Gänze
Mindestens 70
In über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß
Mindestens 80
In weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß
Mindestens 90
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Beurteilung – Latein, Griechisch
Kompetenzbereich 1
Übersetzung
Kompetenzbereich 2
Interpretation
12
Sinneinheiten
18
Checkpoints
Korrektheit in
der
Zielsprache
10 Teilaufgaben
Anzahl der
Sinneinheiten
Anzahl der
Checkpoints
in 3 Stufen
(0-3-6)
Anzahl der gelösten Fragen
In den wesentlichen Bereichen überwiegend
Übersetzung
Interpretation
Zumindest 18
Zumindest 12
Mindestens 30
In den wesentlichen Bereichen zur Gänze
Mindestens 37
In über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß
Mindestens 45
In weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß
Mindestens 53
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