Die neue, standardisierte Reifeprüfung

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Transcript Die neue, standardisierte Reifeprüfung

Die neue standardisierte,
kompetenzorientierte
Reifeprüfung
Stand 01. Oktober 2014
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Voraussetzungen für die Zulassung
zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung
• Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der
letzten Schulstufe
• 1 „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis:
positiv → Antritt Haupttermin
WH vor den Klausurarbeiten
negativ → Wiederholung der WH im Herbst
positiv → RP im 1. NT
2
negativ → WH der 8. / 9. Klasse
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Voraussetzungen für die Zulassung
zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung
• 2 Nichtgenügend im Jahreszeugnis:
beide WH positiv → RP im 1. NT
WH im Herbst
Wiederholungsprüfung/en negativ → WH der 8. / 9. Klasse
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung
von Kandidat/inn/en
RPVO §3, Abs. 4:
„Im Falle einer Beeinträchtigung durch eine Körper- oder Sinnesbehinderung, die geeignet ist,
das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung
festzulegen, die ohne Änderung des Anforderungsniveaus eine nach Möglichkeit barrierefreie
Ablegung der Prüfung durch die betreffende Prüfungskandidatin oder den betreffenden
Prüfungskandidaten ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die erforderlichen
Veranlassungen zu treffen.“
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Zeitplan zur skRP
2. Semester 1. Semester
7. Klasse bzw. vorletzte Schulstufe: VWA
Sept. VWA:
Okt.
Nov.
Themenfindung
Themenfestlegung
Erstellung des Erwartungshorizonts
Dez.
Jän.
Einreichung der Themenstellung (Thema und Erwartungshorizont, Ausfüllen des Online-Formulars)
Feb.
März
April
Ende März: Übermittlung der Themenstellung durch die Schulleitung an die Schulbehörde 1. Instanz
(§ 8 Abs. 2 und 3 RPVO)
Ende April: Zustimmung oder Setzung einer Nachfrist durch die Schulbehörde 1. Instanz
(§ 8 Abs. 2 und 3 RPVO)
Mai
Juni
Juli
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Zeitplan zur skRP
1. Semester
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
Jän.
Verfassen der VWA durch den/die
Schüler/in und kontinuierliche
Betreuung durch die Lehrperson
8. Klasse bzw. letzte Schulstufe
Ende November: Bekanntgabe der Themenbereiche für die mündliche RP
(§ 28 Abs. 1 RPVO)
11. Dezember 2014: Modellschularbeit Mathematik für die 8. Klassen
bis 15. Jänner: Wahl der Prüfungsgebiete und Bekanntgabe durch die Prüfungskandidatin / den
Prüfungskandidaten (§ 12 Abs. 3 RPVO oder §27 Abs. 4)
Feb.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Zeitplan zur skRP
8. Klasse bzw. letzte Schulstufe
2. Semester
März
April
Mai
Juni
Juli
zwischen Abgabe der VWA und Ende des Haupttermins:
Präsentation und Diskussion der VWA
(§ 36 Abs. 2 Z 1a)
Feb.
19. Feber 2015: Abgabe der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurgebiete in der
Direktion
bis Ende der 1. Woche des 2. Semsters: Abgabe der VWA (§ 10 RPVO)
26. Feber 2015: Vorlage der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten
Klausurgebiete an den LSR für Tirol
4. März 2015: Probeklausur - Englisch
11. März 2015: Probeklausur - Deutsch
30. April 2015: letzter Schultag der 8. Klassen
4. - 13. Mai 2015: schriftliche Reifeprüfung
21. Mai 2015 (= 11 Tage vor Beginn der Kompensationsprüfungen): Bekanntgabe einer
negativen Klausurnote
bis 3 Tage nach Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: Anmeldung zur
Kompensationsprüfung durch Kandidat/in (§ 26 Abs 1 RPVO)
1. und 2. Juni 2015: Kompensationsprüfungen
mindestens 3 Wochen nach Ende der Klausurprüfungen: mündliche Prüfung
(§ 36 Abs. 4 SchUG)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit
(VWA)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
• Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion
• vgl. Handreichungen des BMBF
„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (November 2013)
„Beurteilungskriterien für das Prüfungsgebiet“ (November 2013)
„Diskutieren“ (2012)
„Präsentieren und Diskutieren“
• für alle Schüler/innen verpflichtend
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Stand 01. Oktober 2014
Thema:
• Themenfindung im Einvernehmen zwischen
Betreuer/in und Schüler/in im 1. Semester der
vorletzten Schulstufe (Thema, nicht Gegenstand)
• jede Lehrperson der Schule als Betreuer/in wählbar
(Voraussetzung: erforderliche berufliche oder
außerberufliche informelle Sach- und
Fachkompetenz für Thema)
• grundsätzlich bis zu 3, höchstens jedoch 5
Arbeiten pro Betreuer/in pro Jahrgang
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• Empfehlung: Einreichung des Themas mit
Erwartungshorizont an Direktion bis Ende
Februar (Zeit für Vorbegutachtung)
• „Erwartungshorizont“:
- von Schüler/in zu verfassen
- Inhalt:
 impulsgebende Medien (obligat)
 angestrebte Methoden (obligat)
 ungefähre Gliederung der Arbeit (obligat)
 optional: Präzisierung der Themenstellung
durch geeignete Leitfragen (möglichst
konkret, bewältigbar)
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• Einreichung des Themas mit im Zuge der
Themenfindung vereinbartem
Erwartungshorizont im Dienstweg an LSR bis
Ende März der vorletzten Schulstufe unter
https://genehmigung.ahs-vwa.at
• Genehmigung des Themas
durch LSR bis Ende April bzw. Neuvorlage
innerhalb einer gesetzten Nachfrist
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Stand 01. Oktober 2014
Durchführung:
• Ziele der VWA: ähnlich wie bei FBA
• Betreuung: kontinuierliche Betreuung in der letzten
Schulstufe; aber Selbstständigkeit muss gewahrt bleiben
• Erstellung eines Begleitprotokolls durch Schüler/in
(jedenfalls Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und
Hilfestellungen)  Beilage zur VWA
• Aufzeichnungen (durch Betreuer/in) über Gespräche im
Rahmen der Themenfindung und Festlegung des
Erwartungshorizontes, im Zuge der Betreuung und nach
Fertigstellung der Arbeit im Hinblick auf Präsentation und
Diskussion  Beilage zum Prüfungsprotokoll
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• Umfang der Arbeit: ca. 40.000 bis 60.000 Zeichen (inklusive
Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis
sowie sonstige Verzeichnisse, inklusive Abstract mit ca. 1.000 bis
1.500 Zeichen) – gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in
• Abstract auf D oder E (ca. 1.000 bis 1.500 Zeichen inklusive
Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der
Fragestellung, der Problemformulierung und der wesentlichen
Ergebnisse
• VWA kann auch in besuchter FS verfasst werden  Präsentation
und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des
Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller
Kommissionsmitglieder
• Abgabe der VWA + Begleitprotokoll: bis Ende der 1. Woche des
2. Semesters der letzten Schulstufe (in digitaler und in zweifach
ausgedruckter Form)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Betreuung und Beschreibung der schriftlichen Arbeit:
• Feedback zu den Zwischenergebnissen im Rahmen
der kontinuierlichen Betreuung in der letzten
Schulstufe (inhaltliche Gestaltung, Stringenz der
Darstellung und Argumentation, formale Kriterien,
sprachliche und orthographische Aspekte), aber
keine Korrekturarbeiten (vgl. Selbstkompetenz)!
• Verwendung einer Plagiatssoftware (siehe VWADatenbank)
• abschließende Korrektur und Beschreibung der
Arbeit, aber noch keine eigene Beurteilung 
jedenfalls Zulassung zur Präsentation und
Diskussion
• bilanzierendes abschließendes Gespräch (Analyse
der Stärken und Schwächen der Arbeit 
Vorbereitung der Präsentation und Diskussion)
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VWA-Beurteilungsraster
Themenstellung der VWA: ____________________________
Kandidat/in: ___________________________
A) Schriftliche Arbeit
• Zeichenanzahl: ____________________________
Begründung im Fall von Unter- bzw. Überschreitung: _______________________________________________
• Sind alle Kompetenzbereiche bei der schriftlichen Arbeit zumindest zum überwiegenden Teil erfüllt? O Nein O Ja
• Besteht Plagiatsverdacht? O Nein O Ja (Bei Plagiatsverdacht: Prüfbericht liegt bei)
Erfüllungsgrad 2
nicht
erfüllt
überwiegend
zur Gänze
Erfüllungsgrad 2
über das
geforderte
Maß hinaus
weit über das
geforderte Maß
hinaus
1. Der Kandidat / die Kandidatin bring sich konstruktiv in die Themenfindung ein.
2. Der Kandidat / die Kandidatin wählt angemessene Methoden zur Bearbeitung des Themas.
Gesamtbeurteilung aus schriftlicher Arbeit, Präsentation, Diskussion: …………………………...……………………………..
----------------------------------------Ort, Datum:
---------------------------------------Unterschrift Betreuer/in
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Präsentation und Diskussion, Beurteilung:
• Präsentation und Diskussion der VWA:
- Termin von LSR festzulegen (SchUG § 36 Abs. 2 Zif. 1a:
nach Abgabe der VWA bis spätestens Ende des HT)
- Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten
(überwiegender Teil der Zeit für Diskussion)
- Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in
• Beurteilung nach 8 relevanten (Teil)Kompetenzen:
 Selbstkompetenz, inhaltl. Kompetenz,
Informationskompetenz, sprachl. Kompetenz,
Gestaltungskompetenz (formale Kriterien) bei der schriftl.
Arbeit
 strukturelle und inhaltl. Kompetenz, Ausdrucksfähigkeit
und Medienkompetenz bei der Präsentation
 Diskursfähigkeit bei der Diskussion
 alle zumindest „überwiegend“ bewertet
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Bei negativer Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA
durch die Prüfungskommission:
• Festlegung und Einreichung einer neuen/modifizierten
Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich)
• Genehmigung durch LSR innerhalb von 2 Wochen (oder
Nachfrist für Neuvorlage)
• keine ausdrückliche Betreuung mehr vorgesehen
• Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche,
erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2.
Semesters)
• trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen
Reifeprüfung möglich
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Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber
fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen)
Reifeprüfung):
• Positiv abgeschlossenes Prüfungsgebiet VWA bleibt
erhalten, auch Präsentation und Diskussion muss nicht
wiederholt werden (wie zuletzt vorgesehen).
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2. Säule: Schriftliche Reifeprüfung
(Klausuren und
Kompensationsprüfungen)
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Klausuren
• 3 Klausuren (D, M, leb. FS mit mindestens
10 Wochenstunden in der OS) obligat
• 4. Klausur (weitere Fremdsprache oder
anderes Prüfungsgebiet) fakultativ
•
Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete
bis 15. Jänner der letzten Schulstufe
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Prüfungsgebiete mit standardisierten
Aufgabenstellungen:
• Deutsch
• Fremdsprachen (E, F, ITA, SPA; L, G) – Bedachtnahme auf
lehrplanmäßige Wochenstundenzahl und Lernjahre
• Mathematik
-
-
Übermittlung der Aufgabenstellungen (mit Korrektur- und
Beurteilungsanleitungen) an eine oder mehrere von der Direktion
namhaft zu machende Person(en) durch physische Übergabe (im
Haupttermin) oder elektronisch (in den Nebenterminen),
möglichst zeitnah zur Prüfung, aber zeitgerecht
Aufbewahrung unter Geheimhaltung
Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor Beginn der
Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en
Aushändigung der Korrektur- und Beurteilungsanleitungen an
Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit
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Bestimmungen für die einzelnen
Klausurgegenstände
• Deutsch/ Unterrichtssprache: www.bifie.at/node/77
• Lebende Fremdsprachen: www.bifie.at/node/78
• Griechisch / Latein: www.bifie.at/node/79
• Mathematik: www.bifie.at/node/80
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Mathematik
• Übungsplattform
• Modellschularbeit am 11. Dezember 2014
• Beurteilung der Klausur (+ 2-stündige Schularbeiten ab
7. Klasse):
- Typ-1-Aufgabe: nur 1 einzelne Grundkompetenz, 0-1Beurteilung
- Typ-2-Aufgaben: 0-1-2-Beurteilung, voneinander
unabhängig, Ausgleichspunkte für Teil 1
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Lebende Fremdsprachen
• Probeklausur Englisch: 4. März 2015
• adaptierter Beurteilungsschlüssel:
- Grenze für positive Beurteilung in jedem Kompetenzbereich
(rezeptiv und produktiv): 50%
- gewisse Kompensation zwischen rezeptivem und
produktivem Teil möglich  Vermeidung von
Härtefällen
- insgesamt aber 60% für positive Beurteilung notwendig
- gilt für Klausur und 2-stündige Schularbeiten
ab 7. Klasse
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Lebende Fremdsprachen
Englisch
• Angebot - Double Rating
- Prof. Mag. Monika Lener (Meinhardinum Stams)
[email protected]
- Prof. Mag. Peter Samuda (Schigymnasium Stams)
[email protected]
- Prof. Mag. Gabriele Schlosser (Meinhardinum Stams)
[email protected]
- Prof. Mag. Michael Schober (PHT & Reithmannstraße)
[email protected]
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Schularbeitenleitfäden und Modellschularbeiten
• Deutsch:
www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_msd_lf.
xml
• Lebende Fremdsprachen:
www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_mslf_lf.
xml
• Mathematik:
www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ptsam.xml
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Unterstützungsangebote
• Modellschularbeit Mathematik: 11. Dezember 2014
• Probeklausur Englisch:
4. März 2015
• Probeklausur Deutsch: 11. März 2015
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Mündliche Kompensationsprüfung
• www.bifie.at/node/2313
Generelle Informationen zum Ablauf der Kompensationsprüfungen
• www.bifie.at/node/2314
Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen
• www.bifie.at/node/74
Downloads zu den Leitfäden der einzelnen Fächer
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Mündliche Kompensationsprüfung:
• gehört zur 2. Säule (Klausurprüfung), ist daher nicht öffentlich (im
Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung)
• Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: 11 Tage vor Beginn der
mündlichen Kompensationsprüfung
• Beantragung durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule
spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen
Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht
standardisiert) mittels Anmeldeformular (www.bifie.at)
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Neue Reifeprüfung AHS
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Mündliche Kompensationsprüfung:
• Alternative: Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten
Termin
• Termin
- wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung vom
bmbf festgelegt
- an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt
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Mündliche Kompensationsprüfung:
• Aufgabenstellungen:
 Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich
kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur
 in Prüfungsgebieten mit standardisierten Aufgabenstellungen:
standardisiert (Übermittlung von 15 Aufgaben an die Schule, wobei
jede Aufgabe dreimal verwendet werden kann; Einteilung und
Zuweisung der Aufgabe durch die Direktion)
 in anderen nicht standardisierten Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in
erstellt
• Durchführung:
 Vorbereitung: mindestens 30 Minuten
 Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten
• Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Prüfer/in,
fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung)
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Mündliche Kompensationsprüfung:
• Konferenzvarianten zur Notenfindung
 Kurzkonferenzen nach jeweils drei Prüfungskandidat/inn/en
 eine Konferenz nach allen Vormittagsprüfungen zu Beginn der
Mittagspause und/oder
 eine Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen
• Beurteilung des Prüfungsgebietes:
Note setzt sich aus negativer Klausur und Kompensationsprüfung
zusammen, daher Beurteilung nicht besser als „Befriedigend“ möglich
• Anmerkung:
kein Vermerk im Reifeprüfungs-Zeugnis
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Mündliche Kompensationsprüfung:
Deutsch / Unterrichtssprache
Kompetenzbereiche, die nachgewiesen werden können:






Lesekompetenz
Argumentationskompetenz
Analyse- und Interpretationskompetenz
Sachkompetenz
Reflexionskompetenz
Sprachbewusstsein
Katalog mit genauer Beschreibung der Teilkompetenzen zu
den Kompetenzbereichen
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Mündliche Kompensationsprüfung:
Deutsch / Unterrichtssprache
Konzeption der Prüfung
 Thema, das in mehrere Teilaufgaben gegliedert ist
 Themengestaltung textbasiert
 Textbeilage(n): fiktionale wie nichtfiktionale Texte sowie lineare und
nichtlineare Texte
 Themenstellung: Anforderungsbereiche Rezeption und Reproduktion
sowie Transfer und Reflexion
 eine Teilaufgabe: situativer Kontext, eine genau definierte
monologische Sprechaufgabe (3 – 5‘)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Deutsch / Unterrichtssprache
Beurteilung der Prüfung
 verbindlicher Beurteilungsraster für jede Themenstellung beruhend
auf dem Katalog der Kompetenzbereiche
 Erwartungshorizont zu (K1) Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher und
struktureller Sicht und (K2) Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer
Sprachrichtigkeit: deckt die Kompetenzbereiche inhaltlich umfassend
ab; ist als Richtlinie bei der Beurteilung heranzuziehen
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Deutsch / Unterrichtssprache
Beurteilung der Prüfung
 Prüfer/in und Beisitzer/in erhalten beide die den Aufgabenstellungen
beigelegten Bewertungs- und Beurteilungsraster
 Beurteilung einer Kompensationsprüfung in der Unterrichtssprache
muss unter Verwendung des standardisierten Beurteilungsrasters
erfolgen
www.bifie.at/node/2316
Leitfaden und Beispiel
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Lebende Fremdsprachen
Überblick über die Prüfungselemente für die mündliche
Kompensationsprüfung (Bereiche Leseverständnis und
Sprechen werden direkt getestet, beide Teile sind gleich
gewichtet)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Lebende Fremdsprachen
Prüfungsteil Leseverständnis
 Erstellung der Aufgaben nach denselben Prinzipien wie in den
schriftlichen Klausuren
 jeweils fünf bis acht Items, abhängig von Länge und Inhalt des Textes
 beide Aufgaben zusammen maximal 13 Items
 jedes Item entspricht einem Punkt
 jede Aufgabe enthält Fragen, die mündlich zu beantworten sind
 jede Aufgabe zum Leseverständnis enthält eine Frage zur Kernaussage
des Textes (mit bis zu drei Punkten zu bewerten)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Lebende Fremdsprachen
Prüfungsteil Sprechen enthält einen Sprechauftrag
 Sprechen zu einer in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Themenstellung
(monologisch)
 situativer Rahmen in drei unterschiedliche Inhaltspunkte gegliedert
 Rolle der Prüferin/des Prüfers: Beschränkung auf das Vorlesen der
Aufgabenstellung und das Zeitmanagement
 Wörterbücher sind nicht erlaubt
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Lebende Fremdsprachen
Ablauf:
www.bifie.at/node/2318
Leitfaden mit einem Beispiel
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Mathematik
Konzeption
 Grundlage: Kompetenzkatalog
 fünf voneinander unabhängige Aufgaben, jeweils in zwei
Arbeitsaufträge gegliedert
 gewohnte Hilfsmittel
 (Grund-)Wissen und (Grund-)Fertigkeiten sind kompetenzorientiert
nachzuweisen
 entscheidende Rolle: Kommunikation über mathematische Inhalte
 unbedingt erforderlich: Kandidat/in kann ohne entsprechende Leitung
durch Prüfer/in seine/ihre Bearbeitung der Aufgaben ausführlich
präsentieren
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Mathematik
Konzeption
 Leitfrage: inhaltlicher und thematischer Bezug auf die
Grundkompetenzen des jeweiligen (der Aufgabe entsprechenden)
Inhaltsbereiches
 eigener Aufgabentyp: einerseits verfahrensbasiert (im
Grundkompetenzteil), sodass die Bearbeitung eine direkte Anwendung
eines (Standard-)Verfahrens verlangt, andererseits (im Bereich der
Leitfrage) verfahrensbildend, d.h. Strategien müssen reflektiert
wiedergegeben bzw. dargestellt werden
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Mathematik
Beurteilung
 Kandidatinnen und Kandidaten, die in dieser Prüfungssituation mit der
Prüferin/dem Prüfer nicht in kommunikativen „Austausch“ treten und
ihre Überlegungen nicht unter korrekter Verwendung der Fachsprache
im Grundkompetenzbereich ausführlich darlegen, kann die
entsprechende Kompetenz nicht bescheinigt werden
 Hinweise zur Leitfrage für Lehrer/innen: Auflistung von Aspekten, die
besprochen werden sollten
www.bifie.at/node/2319
Leitfaden und Beispiel
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
Griechisch/ Latein
www.bifie.at/node/2317
Leitfaden und Beispiel
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mündliche Kompensationsprüfung:
nicht standardisierte Klausuren
Aufgaben
• werden von Prüfer/in erstellt
• beziehen sich auf die Klausur
• überprüfen Kompetenzen der unmittelbar
vorangegangenen Klausur
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
3. Säule: Mündliche Reifeprüfung
47
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
3. Säule: Mündliche Reifeprüfung
(RPVO § 27 bis 30)
- vgl. Handreichung des BMBF „Mündliche Reifeprüfung“
- Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten
https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/
reifepruefung.html#headline121
-
RPVO § 27:
• 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder
3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren)
aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten
(aber z.B. ME und IU oder BE und BGW möglich)
• Prüfungsgebiete frei wählbar
(ohne Vorgaben, außer: Schwerpunkt mit mind. 8 JWST
in der OS muss sich in einer der 3 Säulen abbilden)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Wählbare Prüfungsgebiete:
grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten
(schulautonomen) Gegenstände mit mindestens 4 JWST in der OS
(also auch vertiefende WPG mit 4 JWST) – vgl. Erhebung
• Ausnahmen:
- zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST
- zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWST (aber
-
schulautonomer WPG unter anderem Namen – z.B. „Webdesign“ –
auch 4-stündig wählbar)
ME, BE: 4-jährig in OS (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre
alternativer Pflichtgegenstand; aber vertiefender oder zusätzlicher
WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar)
• Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete:
- bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS
- bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS
- Aufstockung mit vertiefendem WPG möglich
• Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete:
bis 15. Jänner der letzten Schulstufe
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 1:
Themenbereiche
(RPVO § 28)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Themenbereiche:
• Anzahl:
- grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 3, aber
maximal 24 (z.B. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4
JWST: 12)
- Ausnahmen:
4-jährige Fremdsprache (auch L, G): 18
3-jährige leb. Fremdsprache: 12
BE bzw. ME mit 7 JWST: 18
BE bzw. ME mit 8 JWST: 20
vertiefender WGP ME bzw. BE: 10
IU bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke)
WPG Informatik: 12 (+2 für jede weitere JWST in der OS)
- bei schulautonomen Abweichungen: aliquot
- bei PG+WPG: Anzahl aliquot zu Stunden beider Gegenstände
• Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Themenbereiche:
• Festlegung durch die gesamte Fachlehrer/innen-Konferenz
an der Schule für jede Abschlussklasse oder –gruppe (bei nur
1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger
Lehrer/innen):
- gleichmäßige Verteilung auf einzelne Schulstufen nicht
zwingend erforderlich
- für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss durch
Fachlehrer/innen-Konferenz
- vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede Schulstufe
(ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen)
- endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens
Ende November der letzten Schulstufe (vgl. SchUG § 79:
Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei
Schulleitung) – keine vorzeitige Bekanntgabe von
Aufgabenstellungen
- Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 2:
Kompetenzorientierte
Aufgabenstellungen
(RPVO § 29)
53
Direktor/inn/entagung AHS
Oktober 2014
Ergebnisse der Arbeitskreise I

Anrecht der Schüler/innen auf bestimmte Betreuungsperson? →
nach Möglichkeit Wunsch erfüllen, zumindest nicht gegen Willen
des Schülers/der Schülerin

Zählen Fußnoten für Zeichenzahl? Ja

Nachfrist für Abgabe der VWA? → aus gerechtfertigten Gründen
(wie bei FBA)

Abgabe der VWA im pdf-Format? Ja

Was passiert mit 2. Fassung der VWA? Teil des Prüfungsprotokolls

eher unkorrigierte VWA (mit Zustimmung des/der
Kandidaten/in) in die Schulbibliothek (evtl. nur die besten VWAs)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §29, Abs. 1:
„Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder
Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im
gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte
Aufgabenstellung, welche in voneinander
unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den
Bereichen der Reproduktions- und
Transferleistungen sowie der Reflexion und
Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich
vorzulegen.
Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur
Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel
vorzulegen.“
Aufgabenstellung erfolgt durch Prüfer/in; nicht zu umfangreich!
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Aus den Erläuterungen:
Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält
• eine Reproduktionsleistung (Wiedergabe und
Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art
des Materials und Entnahme von Informationen aus Material,
Verwendung von Fachtermini, Anwendung von
Arbeitstechniken usw.),
• eine Transferleistung (Erklären von Zusammenhängen,
Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von
Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen)
• eine Leistung im Bereich von Reflexion und
Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und
Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener
Urteilsbildung)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §29, Abs. 2:
„Jede Prüferin und jeder Prüfer hat zu jedem
Themenbereich bei mehr als einer Prüfungskandidatin
oder einem Prüfungskandidaten mindestens zwei
kompetenzorientierte Aufgabenstellungen auszuarbeiten.“
(bei 1 Kandidat/in also nur 1 Aufgabenstellung nötig)
Aus den Erläuterungen: Die Aufgabenstellung soll gewährleisten, dass
die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat
- die Mindestzeit von zehn Minuten und Maximalzeit von 20
Minuten sinnvoll nützen und
- die unterschiedlichen Kompetenzen unter Beweis stellen kann.
Maximale Prüfungszeit von 20 Minuten: am ehesten in „Instrumentalunterricht“ oder „Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung“
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §29, Abs. 3:
„In den Prüfungsgebieten ‚Deutsch‘, ‚Slowenisch‘,
‚Ungarisch‘, ‚Kroatisch‘, ‚Latein‘ und ‚Griechisch‘ haben die
Aufgabenstellung von einem Text auszugehen.“
Aus den Erläuterungen:
„…, wobei der Begriff Text durchaus weiter zu fassen ist
und darunter auch Impulse wie beispielsweise Bilder oder
Hörimpulse zu verstehen sind.“
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §29, Abs. 4:
„In den Prüfungsgebieten ‚Lebende Fremdsprache
(achtjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (sechsjährig)‘, ‚Lebende
Fremdsprache (vierjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache
(dreijährig)‘ und ‚Wahlpflichtgegenstand Lebende
Fremdsprache‘ haben die Aufgabenstellungen je eine
monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.“
-
Beide Aufgaben (zum gleichen Themenbereich) werden am Beginn
der Vorbereitungszeit ausgegeben.
Die Vorbereitungszeit beträgt insgesamt ca. 15 Minuten.
monolog. Teil: Prüfungskandidat/in spricht zu einem Thema, ohne
unterbrochen zu werden. Moderation durch Prüfer/in
dialog. Teil: Dialog mit Prüfer/in über ein Thema
vgl. Sonderbestimmungen für Schulversuch!
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §29, Abs. 5:
„In den Prüfungsgebieten ‚Instrumentalunterricht‘ und
‚Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung‘ ist im
Zusammenhang mit der Aufgabenstellung eine Probe des
praktischen Könnens abzulegen.“
Probe des praktischen Könnens in Zusammenhang mit der
Aufgabenstellung
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Aufgabenstellung:
 Zu einem bestimmten Thema sollen die Schüler/innen mit
einer Auswahl von Materialien, die sie in der
Vorbereitungszeit zur Verfügung haben, schrittweise
selbstständig unterschiedliche Aufgaben lösen.
 Die Materialien sollten inhaltlich weitgehend neu und
nicht bereits im Unterricht verwendet worden sein.
 Die Aufgabe stellt eine fachabhängige Problem- oder
Aufgabenstellung dar, die sich schrittweise über
Teilaufgaben lösen lässt.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Grundstruktur der Aufgabenstellung:
(1) Überschrift:
Themenbereich und Thema angeben
(2) Situations- bzw. Problembeschreibung:
nach Möglichkeit Aufgabe in einen (lebensbedeutsamen) Kontext stellen
(kurzer Eingangstext)
(3) Teilaufgaben:
- nach Möglichkeit steigendes Anforderungsniveau (Empfehlung:
kurzer Einstieg im Anforderungsbereich I, dann kontinuierliche
Steigerung der Schwierigkeit )
- verschiedenen Anforderungsbereichen zuordenbar
- Faustregel: insgesamt drei bis vier Teilaufgaben, die je nach
Anforderungsbereich bei der Bewertung unterschiedlich zu
gewichten sind.
(4) Materialien
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und
inhaltliche Kriterien:
(a) Verwendung sinnvoller Operatoren:
keine W-Fragen, sondern von Operatoren gelenkte Arbeitsaufträge,
deren Lösung bzw. Beantwortung Kompetenzen erfordern, die auch
realistisch erwartet und gezeigt werden können
(b) Sprache:
Aufgabenstellung und Erwartungshorizont in entsprechender
Fachsprache formulieren (Kommunikationskompetenz)
(c) Multiperspektivität und Kontroversität:
Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der
Aufgabenstellung kontrovers dargestellt werden.
(d) Vermeidung suggestiver Lenkungen:
Perspektiven und Argumente werden nicht vorgegeben, sondern zur
Diskussion gestellt (mit Ausnahmen; z.B. Demokratie).
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und
inhaltliche Kriterien:
(e) Beachtung der Schüler/innenrelevanz und Gesellschaftsrelevanz:
z.B. lebensnaher, sinnstiftender Kontext
(f) Passende Materialienauswahl:
- genaue Quellenangaben, notwendige Hinweise zur Analyse oder zu
Interpretationen
- Lesen und Analysieren der Materialien müssen weniger als die Hälfte
der Vorbereitungszeit erfordern.
- Nur Materialien verwenden, die auch tatsächlich bei der
Behandlung der Aufgabenstellung benützt werden.
- Material und Aufgabenstellung müssen zusammenpassen mit den
unterschiedlichen Kompetenzen, die Schüler/innen zeigen sollen.
(g) Übereinstimmung mit dem Lehrplan: Die Aufgabenstellungen müssen
zu den Lernzielen des Lehrplans passen.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Besonders zu beachten - formale Kriterien:
(a) klare und unmissverständliche Formulierung der Arbeitsaufträge:
eindeutige Anweisungen
(b) Anordnung der Teilaufgaben nach gestaffeltem Anspruchsniveau:
- Teilaufgaben zusammenhängend (z.B. thematisch)
- kaum reine Reproduktion, sondern mehrheitlich Anwendung,
Transfer, Problemlösung, Bewertung und Reflexion
(c) Ansprechende optische Gestaltung der Aufgaben:
Lesbarkeit der ausgewählten Materialien (z.B. Zahlen bei Diagrammen)
(e) Zeitaufwand:
Anzahl der Teilaufgaben beschränken und Zeitaufwand (vor allem für
Vorbereitungszeit) für die Einzelaufgaben überprüfen und eventuell
dazuschreiben
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Besonders zu beachten - (nur für Lehrperson)
Erwartungshorizont und Beurteilungsschema sowie
Reflexion formulieren:
 Erstellung eines Erwartungshorizonts: Spielraum der zu
erwartenden Antworten (besonders in Anforderungsbereich
II und III) berücksichtigen
 Angabe eines nachvollziehbaren Bewertungs- bzw.
Punktesystems für einzelne Aufgaben, das sich an den
Anforderungsbereichen orientiert
 Überprüfen: Sind die verwendeten Operatoren zielführend?
 Reflektieren: Inwieweit können Aufgabenstellungen
verbessert werden?
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Zur Kompetenzorientierung am Beispiel GSK/PB:
vgl: Handreichung zur neuen Reifeprüfung für das Fach Geschichte und
Sozialkunde/ Politische Bildung von Irmgard Plattner, Claudia Rauchegger
Hauptziel von kompetenzorientierten Aufgabenformaten
• ist nicht die Reproduktion von auswendig gelerntem
Daten- und Faktenwissen oder von gefälligen, im
Unterricht besprochenen oder im Schulbuch
präsentierten Inhalten,
• sondern der selbstständige Transfer von bekannten auf
variable Situationen sowie die adäquate Zuhilfenahme
von methodischen Verfahren zur Problemlösung.
Auszugehen ist von den im Lehrplan verankerten
Kompetenzmodellen.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems
Operatoren sind eigentlich Verben, die bei den Schülerinnen
und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte
Handlungsweisen zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe
auslösen sollen.
Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden
zugeordnet werden und geben folglich mehr Transparenz
über das Anforderungsprofil von Prüfungsaufgaben.
Operatoren geben einen Erwartungshorizont bezüglich der
Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern
daher die Beurteilung.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Themenbereich: Ordnung und Zugriff – der moderne Staat
Arbeitsaufgabe 16: Absolutistischer und moderner Staat im Vergleich
Aufgabenstellung:
1 Arbeiten Sie aus der Textquelle Aussagen heraus, die Positionen zu
folgenden Aspekten wiedergeben: Legitimation der Macht – Definition von
Souveränität – Verhältnis von Staat und Religion.
2 Stellen Sie die politischen Systeme von Absolutismus und Demokratie
gegenüber und arbeiten Sie Unterschiede heraus, die folgende Bereiche
betreffen: Wirtschaft – Machtverteilung – Repräsentation der Macht –
Machtkontrolle. Beziehen Sie in Ihre Überlegungen neuere
Forschungsergebnisse zum Absolutismus mit ein.
3 Sie leben in einem modernen Staat, der nach dem Politikwissenschaftler
Arthur Benz sechs Kriterien umfasst: ein Territorium, einen
Nationalstaat, Staatsgewalt, Demokratie, Verfassung und die Erfüllung
spezieller Funktionen für die BürgerInnen.
Führen Sie konkrete Beispiele dafür an, wie diese Kriterien Sie als
Individuum, das in diesem Staat lebt, betreffen.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Themenbereich: Das Fremde und das Eigene – Minderheiten in
Österreich
Arbeitsaufgabe 27: Juden und Jüdinnen in Österreich
Aufgabenstellung:
1 Beschreiben Sie die Bildquelle und fassen Sie die Textquellen
zusammen. Geben Sie einen kurzen Überblick über die Geschichte der
jüdischen Minderheit in Österreich vom 12. Jh. bis heute und ordnen Sie
die Materialien zeitlich zu.
2 Dekonstruieren Sie die Bild- und Textquellen und betten Sie sie in das
historische Umfeld ein. Arbeiten Sie die verschiedenen antisemitischen
Begründungszusammenhänge heraus.
3 Nehmen Sie Stellung zum Umgang mit Minderheiten, die derzeit in
Österreich leben. Diskutieren Sie, welche Schlüsse aus der Geschichte
der jüdischen Minderheit in Österreich für die Gegenwart gezogen
werden können.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Anforderungsbereich I: Reproduktion
• Wiedergeben von Sachverhalten (u.a. auswendig
gelerntes Fachwissen oder herausgearbeitete
Inhalte aus Darstellungen) sowie
• rein reproduktives Nutzen von
Arbeitstechniken (z.B. Geschichte: Benennen der
Quellenart, Unterscheidung zwischen Quelle und
Darstellung)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich I:
•
•
•
(be)nennen: auflisten bzw. aufzählen ohne jede/s
Erklärung/Wissen bzw. angelernte Tatsachen
wiedergeben oder Informationen aus beigefügten
Materialien herauslesen
herausarbeiten: Zusammenhänge unter bestimmten
Aspekten aus dem zur Verfügung gestellten Material
erkennen und wiedergeben
ermitteln: anhand von zur Verfügung gestellten
Informationen Sachverhalte bzw. Zusammenhänge
feststellen bzw. herausfiltern
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
•
beschreiben: zentrale Sachverhalte (Kernaussagen,
besondere Beispiele, Schwerpunkte etc.) aus
(Vor)Wissen oder aus dem zur Verfügung gestellten
Material systematisch und logisch möglichst mit
eigenen Worten wiedergeben
•
zusammenfassen: Sachverhalte aus (Vor)Wissen oder
aus dem zur Verfügung gestellten Material unter
Beibehaltung des Sinns auf das Wesentliche reduzieren
bzw. komprimiert und strukturiert darlegen
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Anforderungsbereich II
In diesen Bereich fallen vor allem jene Akte, die
• selbstständiges Erklären, Bearbeiten und Ordnen
von Inhalten (Reorganisation) und
• das angemessene Anwenden von methodischen
Schritten auf unbekannte Zusammenhänge
(Transfer) erfordern.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich II:
•
•
•
analysieren: Sachverhalte oder Materialien
kriteriengeleitet bzw. aspektgeleitet ergründen,
untersuchen und auswerten
erklären: Sachverhalte und Materialien durch eigenes
(Vor)Wissen und eigene Einsichten in einen
Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel) einordnen
und dies begründen
vergleichen: Sachverhalte oder Materialien systematisch
gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten,
Gegensätzlichkeiten, Unterschiede, besondere
Abweichungen und Gewichtungen herauszustellen
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
•
auswerten: Informationen, Daten und Ergebnisse zu
einer abschließenden Gesamtaussage
zusammenführen
•
einordnen/zuordnen: einen oder mehrere Sachverhalte
oder Materialien in einen begründeten
Zusammenhang stellen
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Anforderungsbereich III
In diesen Bereich fallen jene Akte,
• die einen reflexiven Umgang mit neuen
Zusammenhängen bzw. Problemkonstellationen,
mit eingesetzten Methoden und gewonnenen
Erkenntnissen (Reflexion) erfordern, um zu
• selbstständigen Begründungen, Interpretationen
und Bewertungen zu gelangen (Problemlösung).
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich III:
•
rekonstruieren/erzählen/ darstellen: kritisches
Darstellen eines Sachverhaltes in einer selbstständig
begründeten Narration unter Verwendung von
Quellen, Darstellungen und Kenntnissen
•
dekonstruieren: kritisches Durchschauen und
Durchleuchten einer vorgegebenen Erzählung/eines
Textes/… über einen bestimmten Sachverhalt
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
•
beurteilen: innerhalb eines Zusammenhanges den
Stellenwert von Aussagen, Behauptungen, Urteilen,
Vorschlägen etc. bestimmen, um unter Offenlegung
der angewandten Kriterien, unter Verwendung von
Fachwissen und Fachmethoden zu einem begründeten
Sachurteil zu gelangen
•
bewerten: in kontroversen Fragen zu Aussagen,
Behauptungen, Vorschlägen oder Maßnahmen eine
persönliche und damit selbstständige, jedoch auch
fachlich argumentierte Stellungnahme abgeben und
dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Weitere Operatoren zum Anforderungsbereich III (hier wird
es unter Umständen schon sehr fachbezogen):
•
erörtern: (nach einer eingehenden Analyse) einen
Zusammenhang oder Material (z.B. Darstellungen)
durch Pro- und Contraargumente auf die
Stichhaltigkeit hin abwägend überprüfen und daraus
eine selbstständige Stellungnahme entwickeln
•
interpretieren: Sinnzusammenhänge aus Material
methodisch reguliert herausarbeiten und eine
begründete Stellungnahme formulieren, die aufgrund
einer Analyse, Erläuterung und Bewertung erstellt
wurde
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Weitere Operatoren:
darstellen, Stellung nehmen, entwerfen, entwickeln,
diskutieren, (über)prüfen, gestalten, formulieren, verfassen,
kritisieren
Operatorensystem adaptiv erstellt und erweitert v. Ch. Kühberger
nach: Keller 2009; Kultusministerium Baden-Württemberg (2010);
Hessisches Kultusministerium (2010).
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 3:
Durchführung
(RPVO § 30)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §30, Abs. 1:
„In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen
Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung
auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die
Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier
Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet
bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den
Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten
Kompetenzanforderungen im jeweiligen
Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu
analysieren und lerntechnische Hinweise zur
Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“
4 UE pro Fach mit max. 20 Kandidat/inn/en, 21. teilt
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §30, Abs. 2:
„Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die für die
ordnungsgemäße Durchführung der mündlichen
Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Über
den Verlauf der mündlichen Prüfung ist ein
Prüfungsprotokoll zu führen.“
konkret:
• Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1 Tag)
• Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR)
• Prüfungs-, Vorbereitungs- und Aufenthaltsraum
• technische Infrastruktur (z.B. Präsentationskamera, Medien)
• Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+ Zurücklegen)
• Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen
• Sichtbarmachen der Aufgaben für Kommission
• Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW (vgl. Broschüre)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §30, Abs. 3:
„Die oder der Vorsitzende hat für einen rechtskonformen
Ablauf der Prüfung zu sorgen.“
konkret:
• kein Dirimierungsrecht mehr
• Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r,
Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in;
Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung)
• Überwachung des Ziehungs- und Zuweisungsvorganges
• Sicherstellung der Abschirmung der Kandidat/inn/en
• Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §30, Abs. 4:
• angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20
Minuten (wie bisher), in leb. FS mindestens 15 Minuten
(Frage: Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem
Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung
variieren → wann wird gezogen?)
(Erläuterungen: längere Vorbereitungszeit z.B. in IU,
BGW, DG, Informatik, NW mit Versuchen, GSK/PB mit
mehreren Quellen)
• Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15
Minuten; 20 Minuten bes. für IU, BGW); nicht länger als
für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
RPVO §30, Abs. 5:
• Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und
Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen
Teilen in einer leb. FS abzulegen → mangelnde
Kenntnisse in leb. FS ohne Relevanz für Beurteilung;
Vermerk im RP-Zeugnis
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Rechtliche Grundlagen (kursiv: aus den Erläuterungen):
 Auf Fehler, die während einer mündlichen Prüfung
auftreten und die die weitere Lösung der Aufgabe
wesentlich beeinflussen, ist sogleich hinzuweisen.
Es genügt, dass der Schüler oder die Schülerin auf den Fehler
aufmerksam gemacht wird. Der Prüfer oder die Prüferin ist nicht
verpflichtet, auch inhaltliche Hilfestellung zu geben.
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 4:
Präsentationskompetenz
und
Prüfungskultur
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Präsentationskompetenz:
• vom Lehrplan (allg. Teil) gefordert
• beurteilungsrelevant
• beinhaltet Sprache, Auftreten, Adressatenbezug,
Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Klarheit und
Verständlichkeit, Strukturiertheit
• Einüben im Unterricht
• Ausstattung des Prüfungsraumes (Medien, Karten,
Tafel, Präsentationskamera, Zeigestab)
• Angebot an Workshops zur Präsentationskompetenz
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Prüfungskultur:
• Prüfer/in je nach Aufgabenstellung bei „geteilten“
Fächern (z.B. modulare WPG); auch 2 Prüfer/innen mögl.
• Beginn: Bekanntgabe der Beantwortungsstruktur durch
Kandidat/in
• 1. Teil (ca. 5 Minuten): grundsätzlich monologisch (ohne
frühe Unterbrechungen), Darlegen der eigenen
Aufgabenbehandlung, Präsentation
• 2. Teil (ca. 10 Minuten): Prüfungsgespräch (dialogisch)
- deutlich mehr Redeanteil für Kandidat/in
- keine Fülltexte
- Eingehen auf verschiedene Kompetenzstufen
- Beteiligung des Beisitzers/der Beisitzerin möglich
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 5:
Beurteilung
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
• Kurzprotokollierung durch Prüfer/in
• Beobachtungs- und Beurteilungsraster für
fachkundige/n Beisitzer/in und übrige
Kommissionsmitglieder (Kriterien,
beurteilungsrelevante Bereiche)
• Erwartungshorizont für jede Aufgabenstellung (Bezug
zu Kompetenzstufen)
• Beachtung der Notendefinitionen gemäß LBVO § 14
• Beurteilungsantrag durch Prüfer/in (in Abstimmung
mit fachkundigem/r Beisitzer/in; nur für mündl.
Prüfung, keine Gesamtbeurteilung mehr)
• Abstimmung (alle Kommissionsmitglieder außer
Vorsitzendem/r; keine Stimmenthaltung; immer
ungerade Zahl, daher kein Dirimierungsrecht)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Beobachtungsbogen - Reifeprüfung mündlich
in weit über das
Wesentliche
hinausgehendem
Ausmaß erfüllt
Reproduktionsleistung
Sind die Ausführungen umfassend?
Sind die Ausführungen kohärent, gut strukturiert?
Sind die Ausführungen sachlich richtig?
Transferleistung
Sind die Ausführungen eigenständig?
Sind die Ausführungen klar?
Wird ein Verständnis der Sachverhalte deutlich?
Beweist der/die Kandidat/in Analysefähigkeit?
Reflexionsleistung
Beweisen die Ausführungen Flexibilität?
Zeigen die Ausführungen Problembewusstsein?
Zeigen die Ausführungen Kritikfähigkeit?
Präsentation
Ist der Vortrag deutlich gegliedert?
Ist die Sprache korrekt und angemessen?
Ist das Auftreten sicher und überzeugend?
Werden Medien sinnvoll eingesetzt?
Gesamtbeurteilung
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in über das
Wesentliche
hinausgehendem Ausmaß
erfüllt
in den
wesentlichen
Bereichen zur
Gänze erfüllt
in den
wesentlichen
Bereichen
überwiegend
erfüllt
in den wesentlichen Bereichen nicht
überwiegend
erfüllt
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Beurteilung der Leistungen,
Prüfungszeugnisse,
Wiederholung von Teilprüfungen
bzw. von Prüfungsgebieten
(SchUG§ 38 bis 40)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 1:
Beurteilung
der Leistungen bei der
Reifeprüfung
97
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
SchUG§38:
eigene Beurteilung auf Antrag des Prüfers/der Prüferin
durch die jeweilige Kommission für
• Vorprüfung
• VWA (schriftl. Arbeit inkl. Präsentation und Diskussion)
• Klausurprüfung (allenfalls inkl. Kompensationsprüfung)
• mündl. Prüfung
(keine Gesamtbeurteilung pro Prüfungsgebiet mehr!)
• Festsetzen der Gesamtbeurteilung durch Vorsitzende/n
(ausgezeichneter Erfolg, guter Erfolg, bestanden, nicht bestanden)
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 2:
Prüfungszeugnisse
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Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
SchUG§39:
• eigenes Zeugnis über Vorprüfung
• RP-Zeugnis enthält:
-
-
Bezeichnung der Schule (Schulart, Schulform)
Personalien des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin
Bezeichnung des Lehrplanes, nach dem unterrichtet wurde
Themenstellung der VWA
Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Prüfungsgebieten
der Vorprüfung und der Hauptprüfung (VWA, Klausuren,
mündl. Prüfungen) (kein Vermerk bei Kompensationsprüfung)
Gesamtbeurteilung der Leistungen (z.B. ausgez., guter Erfolg)
allenfalls Entscheidung über Zulässigkeit der Wiederholung von
Teilprüfungen
Ort, Datum, Unterschriften (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV),
Rundsiegel
100
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Teil 3:
Wiederholung von
Teilprüfungen bzw. von
Prüfungsgebieten
101
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
SchUG§40:
• höchstens dreimalige Wiederholung von Teilprüfungen
bzw. Prüfungsgebieten (bei negativer Beurteilung oder
Nichtbeurteilung wegen vorgetäuschter Leistungen)
• Wiederholung in der gleichen Art wie ursprüngliche
Prüfung (eigene Regelung für VWA; trotz
Kompensationsprüfung neg. Klausurprüfung muss
schriftlich wiederholt werden)
• 3 Jahre nach erstem Antreten gleichbleibende
Prüfungsvorschriften
• Antrag auf Zulassung zur Wiederholung durch
Kandidat/in, Zuweisung eines Prüfungstermines durch
Direktor/in
102
Neue Reifeprüfung AHS
Stand 01. Oktober 2014
Informations-Konzept

österreichweite Direktor/inn/entagung am Mittwoch, den
3. Dezember 2014 von 10.00 – 16.30 Uhr in Linz

Informationsveranstaltungen zur mündl. RP an jeder
Schule

zentrale bzw. regionale Veranstaltungen für die einzelnen
Fächer (Klausur, mündl. RP)

Fortbildungsangebote zur VWA

Information der Schüler/innen und Eltern

Dienstbesprechung für Vorsitzende
103