Informationen des LSR für Tirol (Dienstbesprechung)

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Transcript Informationen des LSR für Tirol (Dienstbesprechung)

Herzlich willkommen

bei der Dienstbesprechung der Biologielehrer/innen AHS

27. Jänner 2015 Akademisches Gymnasium Innsbruck

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015

Informationen über die neue Reifeprüfung

• • • • -

Klausurprüfung in Biologie und Umweltkunde:

Inhalt und Umfang Einreichung der Themenvorschläge Korrektur und Beurteilung (Punkteschlüssel) Kompensationsprüfung (+ Einreichung der Aufgabenstellungen)

Zwischenkonferenz Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung

-

mündliche Reifeprüfung:

Gestaltung der Aufgabenstellungen Abgabe der Aufgabenstellungen Durchführung (+ Prüfungsmaterialien) Beurteilung 2

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Klausurprüfung in BiU

als

4. (fakultative) Klausur

wählbar; Termin: Mo, 4. Mai 2015

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in Biologie und Umweltkunde (gleich wie in Physik):

(vgl. RPVO § 21) •

drei oder vier voneinander unabhängige Aufgaben

(können in Teilaufgaben gegliedert sein) • aus unterschiedlichen Themenbereichen und Handlungsdimensionen • Aufgaben mit praxisorientierten/experimentellen Komponenten müssen fiktive Messergebnisse beinhalten , die eine Lösung des theoretischen Teils • auch bei fehlerhafter oder ungelöster praktischer Teilaufgabe ermöglichen.

• Verwendung von auch im Unterricht eingesetzten Hilfsmitteln gestattet

Arbeitszeit:

270 Minuten 3

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Klausurprüfung in BiU

Einreichung der Themenvorschläge

(+ Disposition)

:

(vgl. RPVO § 14) • bis Do, 19.2.2015 in Direktion, bis Do, 26.2. an LSR

Korrektur und Beurteilung:

• keine Bindung an zentral vorgegebene Beurteilungskriterien • Vorgaben des SchuG und der LBVO • verbindlicher Punkteschlüssel • Beschluss der Beurteilung durch Kommission (Zwischenkonferenz) • Mitteilung eines „Nicht genügend“ nachweislich spätestens 1 Woche (möglichst 11 Tage) vor Kompensationsprüfung 4

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Punkteschlüssel für naturwissenschaftliche Fächer, Informatik, Sportkunde und Musikkunde bei Schularbeiten und Klausuren

Sehr gut max. 48 Punkte 41 – 48 % (Punkte) 85 (41) max. 100 Punkte 85 - 100 Gut Befriedigend 36 – 40 29 – 35 75 (36) 60 (29) 75 - 84 60 - 74 Genügend Nicht genügend 24 – 28 0 – 23 50 (24)

50 50 – 59 0 - 49

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Mündliche Kompensationsprüfung

www.bifie.at/node/2313

Generelle Informationen zum Ablauf der Kompensationsprüfungen •

www.bifie.at/node/2314

Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen •

www.bifie.at/node/74

Downloads zu den Leitfäden der einzelnen Fächer 6

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Mündliche Kompensationsprüfung:

• gehört zur

öffentlich 2. Säule

(Klausurprüfung), ist daher

nicht

(im Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung) •

Bekanntgabe einer negativen Klausurnote

: möglichst 11 Tage vor Beginn der mündlichen Kompensationsprüfung •

Beantragung

durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht standardisiert) mittels Anmeldeformular ( www.bifie.at

) 7

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Mündliche Kompensationsprüfung:

Alternative:

Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten Termin •

Termin

- wie bei standardisierten Prüfungsgebieten am 1. und 2. Juni 2015 an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt 8

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Kompensationsprüfung:

• • •

Aufgabenstellungen:

 Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur  in nicht standardisierten Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in erstellt 

Einreichung

der Aufgabenstellungen: erbeten bis 19. bzw. 26.2. (gemeinsam mit Themenvorschlägen für die Klausur), spätestens bis Do, 7.5. an Direktion und Fr, 8.5. an LSR

Durchführung:

 Vorbereitung: mindestens 30 Minuten  Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten

Kommission:

Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung) 9

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Kompensationsprüfung:

Konferenzvarianten zur Notenfindung

 Kurzkonferenzen nach jeweils drei Prüfungskandidat/inn/en  eine Konferenz nach allen Vormittagsprüfungen zu Beginn der Mittagspause und/oder  eine Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen •

Beurteilung des Prüfungsgebietes:

Note setzt sich aus negativer Klausur und Kompensationsprüfung zusammen, daher Beurteilung nicht besser als „Befriedigend“ möglich •

Anmerkung

: kein Vermerk im Reifeprüfungs-Zeugnis 10

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Mündliche Reifeprüfung

• Themenbereiche • kompetenzorientierte Aufgabenstellungen • Arbeitsgruppen • Durchführung • Beurteilung 11

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Kompetenzorientierte Aufgabenstellung (RPVO

§

29, Abs. 1):

„ Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich

eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung

,

welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann

, schriftlich vorzulegen . Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen .“

Aufgabenstellung erfolgt durch Prüfer/in; nicht zu umfangreich!

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ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Aus den Erläuterungen:

Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält • eine

Reproduktionsleistung

(Wiedergabe und Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.), • eine

Transferleistung

(Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen ) • eine

Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung

(Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung) 13

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Hauptziel

von kompetenzorientierten Aufgabenformaten • ist nicht die Reproduktion von auswendig gelerntem Daten und Faktenwissen oder von gefälligen, im Unterricht besprochenen oder im Schulbuch präsentierten Inhalten, • sondern der selbstständige Transfer von bekannten auf variable Situationen sowie die adäquate Zuhilfenahme von methodischen Verfahren zur Problemlösung.

Auszugehen ist von den im Lehrplan verankerten

Kompetenzmodellen

.

Abgabe

der Aufgabenstellungen: laut Direktion (bei mehr als 1 Kandidat/in zumindest 2 Aufgaben pro Themenbereich) 14

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems

Operatoren: Verben , die bei den Schülerinnen und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte H

andlungsweisen

auslösen sollen.

zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zugeordnet werden und geben folglich mehr

Transparenz über das Anforderungsprofil

von Prüfungsaufgaben. Operatoren geben einen

Erwartungshorizont

bezüglich der Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern daher die

Beurteilung

. 15

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Arbeitsgruppen (RPVO

§

30, Abs. 1):

„In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können

Arbeitsgruppen

zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat

bis zu vier Unterrichtseinheiten

pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten

Kompetenzanforderungen

im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“ • 4 UE

pro Fach

mit max. 20 Kandidat/inn/en, 21. teilt • Unterrichtsstunden nach Notenschluss 16

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Durchführung (RPVO

§

30): Schulleiter/in:

• Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1 Tag) • Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR) • Prüfungs-, Vorbereitungs- und Aufenthaltsraum • technische Infrastruktur (z.B. Präsentationskamera, Medien) • Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+ Zurücklegen) • Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen • Sichtbarmachen der Aufgaben für Kommission • Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW (vgl. Broschüre) • Veranlassung zur Führung eines Prüfungsprotokolls 17

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Vorsitzende/r

hat für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen: • Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in; Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung) • Überwachung des Ziehungs- und Zuweisungsvorganges • Sicherstellung der Abschirmung der Kandidat/inn/en • kein Dirimierungsrecht mehr • Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP 18

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 RPVO

§

30, Abs. 4:

• angemessene

Vorbereitungszeit

von mindestens 20 Minuten (wie bisher) (

Frage:

Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung variieren → Ziehung der Themenbereiche am Beginn der längst möglichen Vorbereitungszeit) (

Erläuterungen

: längere Vorbereitungszeit z.B. in NW mit Versuchen) •

Prüfungszeit:

10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich 19

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• Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen Teilen

in einer leb. FS

abzulegen → mangelnde Kenntnisse in leb. FS ohne Relevanz für Beurteilung; Vermerk im RP-Zeugnis 20

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Präsentationskompetenz:

• vom

Lehrplan

(allg. Teil) gefordert • Beurteilungsrelevant • beinhaltet Sprache, Auftreten, Adressatenbezug, Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Strukturiertheit • • Einüben im

Unterricht Ausstattung

des Prüfungsraumes (Medien, Karten, Tafel, Präsentationskamera, Zeigestab) • Angebot an

Workshops

zur Präsentationskompetenz 21

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015

• •

Prüfungskultur:

Prüfer/in

je nach Aufgabenstellung bei „geteilten“ Fächern (z.B. modulare WPG); auch 2 Prüfer/innen mögl.

• Beginn: Bekanntgabe der

Beantwortungsstruktur

durch Kandidat/in -

1. Teil

(ca. 5 Minuten): grundsätzlich

monologisch

frühe Unterbrechungen), Darlegen der eigenen Aufgabenbehandlung, Präsentation (ohne

2. Teil

(ca. 10 Minuten): Prüfungsgespräch (

dialogisch

) deutlich mehr Redeanteil für Kandidat/in keine Fülltexte - Eingehen auf verschiedene Kompetenzstufen Beteiligung des Beisitzers/der Beisitzerin möglich 22

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015

• • • • • •

Beurteilung:

Kurzprotokollierung

durch Prüfer/in

Beobachtungs- und Beurteilungsraster

Beisitzer/in und übrige Kommissionsmitglieder (Kriterien, beurteilungsrelevante Bereiche) für fachkundige/n

Erwartungshorizont

Kompetenzstufen) für jede Aufgabenstellung (Bezug zu Beachtung der

Notendefinitionen

gemäß LBVO § 14

Beurteilungsantrag

durch Prüfer/in (in Abstimmung mit fachkundigem/r Beisitzer/in; nur für mündl. Prüfung, keine Gesamtbeurteilung mehr)

Abstimmung

(alle Kommissionsmitglieder außer Vorsitzendem/r; keine Stimmenthaltung; immer ungerade Zahl, daher kein Dirimierungsrecht) 23