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Rechtliche Rahmenbedingen,
Möglichkeiten von Prävention und
Intervention
RA Michael Röcken
www.ra-roecken.de
Inhalt
Woher kommt das Interesse an der
Vereinsarbeit?
Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?
–
–
Aufnahmeverfahren
Ausschlussverfahren und Überprüfung
Satzungsänderung
Interesse von Extremisten an
Vereinsarbeit
Akzeptanz
Potential an
–
–
–
Anhängern
Nachwuchs „Jugendarbeit“
knapp 600.000 e. V. und zahlreiche nicht
eingetragene Vereine
Wie vermeide ich
rechtsextreme Mitglieder?
Verweigerung der Aufnahme
Satzungsregelung entscheidend!
–
Beitrittserklärung
i.
d. R. ist hier die reine Erklärung des neuen Mitgliedes
ausreichend
(eher selten)
–
Aufnahmeantrag (empfehlenswert)
Hier
muss das zuständige Organ entscheiden!
Es sind die vorgeschriebenen Formalien zu beachten
Ihre Satzungsregelung?
Gibt es eine Satzungsregelung?
Gibt es eine Vereinsobservanz?
Wird das dortige Verfahren eingehalten?
Wie sollte eine Satzungsregelung
aussehen?
Gesetzliche Vorgaben:
–
–
§ 58 BGB:
Die Satzung soll eine Bestimmung über den
Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten.
§ 52 AO:
Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet
sein, die Allgemeinheit zu fördern
=> Gemeinnützigkeit!!
Wie sollte eine Satzungsregelung
aussehen?
Zuständigkeit klar regeln (i. d. R. Vorstand)
Formalien klar regeln
–
Sitzung
–
Frist, Form, Einladung
Beschlussfassung
Beschlussfähigkeit,
Protokollierung
Begründung
Wie sollte eine Satzungsregelung
aussehen?
Vereinsinternes Rechtsmittel gegen die Ablehnung?
gegen den ablehnenden Beschluss kann ein
vereinsinternes Rechtsmittel geschaffen werden
Zuständigkeit:
„nächsthöheres“ Organ:
Ausschuss
=> Vorstand
Vorstand
=> Mitgliederversammlung
Formalien (Form und Frist) regeln
Nicht empfehlenswert
Wie sollte eine Satzungsregelung
aussehen?
Aufnahmezwang
Grundsätzlich
AGG?
besteht ein Aufnahmezwang nicht.
(-)
Ein Aufnahmezwang ist rechtlich nur
ausnahmsweise gegeben (Monopolverein)
Ein Aufnahmezwang kann sich auch aus der
Satzung ergeben („… ist aufzunehmen, wenn..“)
Wie sollte eine Satzungsregelung
aussehen?
Der Verein kann Aufnahmevoraussetzungen
schaffen
„Positivklauseln“
„Negativklauseln“
(Unvereinbarkeit der Vereinsmitgliedschaft mit einer
Mitgliedschaft zu einer Organisation oder Partei)
Bsp.: Unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Verein ist die
Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien und
Organisationen wie der NPD oder DVU
Fehlerhafte Aufnahme
Mitglied wird aufgenommen, obwohl die
Voraussetzungen nicht vorliegen
Die Aufnahme ist wirksam!
Ggf. kann die Anfechtung durch den Verein erklärt
werden
Es kann auch ein Ausschlussverfahren in
Betracht kommen.
Ausschlussverfahren
Ausschlussverfahren
Wenn sich erst nach dem Eintritt in den
Verein herausstellt, dass das Mitglied
rechtsextremes Gedankengut pflegt, stellt
sich die Frage des Ausschlusses.
=> Wie ist das in Ihrer Satzung
geregelt?
Ausschlussverfahren
Satzungsregelung:
Keine Regelung
Allgemeine Regelung
Spezielle Unvereinbarkeitsbestimmung
Ausschlussverfahren
Keine Satzungsregelung?
=> Nach § 314 BGB ist eine Kündigung nur aus
wichtigem Grund möglich:
Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem
kündigenden Teil unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls und unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen
die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
bis zur vereinbarten Beendigung oder bis
zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht
zugemutet werden kann.
Ausschlussverfahren
„Wichtiger Grund“
Die bloße Mitgliedschaft in einer
entsprechenden Organisation (NPD, DVU u.
ä.) wird für sich allein genommen keinen
„wichtigen Grund“ geben.
Das Verhalten des jeweiligen Mitgliedes
muss in den Verein hineinwirken.
Ausschlussverfahren
Satzungsregelung
–
–
Allgemeine Regelung
(„kann aus wichtigem Grund die Mitgliedschaft beendet
werden“, „wenn das Mitglied gegen die Interessen des
Vereins verstoßen hat“…)
Unvereinbarkeitsbestimmung
(„bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder
fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb oder außerhalb des
Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und
fremdenfeindlichen Parteinen und Organisationen, wie z. B.
der NPD oder DVU“)
Ausschlussverfahren
Allgemeine Regelung
genaue
und sorgfältige Prüfung erforderlich, ob
das „Verhalten“ des Mitglieds die
Voraussetzungen erfüllt.
Dokumentation für ggf. spätere
Rechtsstreitigkeiten
Ausschlussverfahren
Verfahrensablauf
Von entscheidender Bedeutung für die
Wirksamkeit eines Ausschlussbeschlusses
ist das Verfahren!
=> Wie ist das in Ihrer Satzung
geregelt?
Ausschlussverfahren
Zuständigkeit
–
–
i. d. R. Vorstand
!! Wenn ein Vorstandsmitglied ausgeschlossen werden soll!!
Mitgliederversammlung (nicht empfehlenswert)
Verfahren
–
–
–
–
Antragserfordernis?
Zeitnahe Entscheidung!
Rechtliches Gehör!!
Beschlussfassung
–
Frist- und formgerechte Einladung
Beschlussfähigkeit
Protokollierung
Mitteilung an das Mitglied
Ausschlussverfahren
Rechtsmittel
–
–
Interne
Externe
Interne „Instanzen“
–
–
–
–
–
Mitgliederversammlung
Ehrenrat
Schlichtungsausschuss
(…)
Ihre Satzungsregelung?
Ausschlussverfahren
Interne „Instanzen“
–
Formalien beachten!
Antragsfristen,
Antragsform,
Vertretung durch Rechtsanwalt?
Ruhen der Rechte während des Verfahrens?
(ggf. Formalien schaffen oder konkretisieren)
„Ehren- oder Schiedsordnung“ vorhanden?
Ausschlussverfahren
Externe Überprüfung durch ein Gericht
–
–
–
Der Rechtsweg kann nicht ausgeschlossen
werden.
Das Mitglied muss eine Feststellungsklage
erheben
(„es wird festgestellt, dass der Beschluss des XY
nichtig ist“)
Zuständigkeit: Amtsgericht am Sitz des Vereins
Ausschlussverfahren
Externe Überprüfung durch ein Gericht
–
Prüfungsmaßstab:
Besteht eine Satzungsgrundlage und sind deren
Voraussetzungen eingehalten worden?
Ist der Ausschluss grob unbillig?
Ist der Ausschluss willkürlich?
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Satzungsänderung
Satzungsänderung
Gesetzliche Regelung: § 33 BGB
- Zuständigkeit
–
=> grundsätzlich MV
=> Nach § 40 BGB kann die Satzung
abweichen
Erforderliche Mehrheiten
=> ¾ Mehrheit erforderlich
=> Nach § 40 BGB kann die Satzung abweichende
Mehrheitsverhältnisse vorsehen
Satzungsänderung
Verfahren
Formalien beachten!
Anmeldung zum Vereinsregister
=> Öffentliche Beglaubigung erforderlich
=> Konstitutive Wirkung der Eintragung
=> ggf. vorherige Abstimmung mit der
Finanzverwaltung
Herzlichen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit und Mitarbeit!
Noch Fragen?
RA Michael Röcken
Thomas-Mann-Straße 62
53111 Bonn
Tel.: 02 28 – 96 39 98 94
Fax: 02 28 – 96 39 98 95
Mail: [email protected]
Web: www.ra-roecken.de