Verfahren AFP - Mueller-List

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Transcript Verfahren AFP - Mueller-List

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
und sein Verfahren in NRW
Auswahl der Anträge, Antragsverfahren, Nachweise
und Abrechnungsverfahren
Vorgestellt von:
J. Pospich
S. Hanebrink
Inhalt
 Rechtsgrundlage
 Förderziel
 Fördergegenstand
 Fördereinschränkungen und -ausschlüsse
 Wer ist antragsberechtigt?
 Welche Förderung kann beantragt werden?
 Förderungshöhe
 Verfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Allgemeines & Rechtsgrundlage
 AgrarinvestitionsFörderungsProgramm
 Bestandteil des Programms „Ländlicher Raum 2007-2013“
 Schwerpunkt 1 „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landund Forstwirtschaft“
 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 (ELERVerordnung) insbes. Artikel 20
 In NRW: RL des MKULNV vom 26.03.2007 –II-3-2114/11 – in
der Fassung vom 10.05.2011
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderziel
 Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von:
 Landwirtschaftlichen Unternehmen
 Gartenbauunternehmen
 durch Zuwendungen für investive Maßnahmen zur
Unterstützung einer
 wettbewerbsfähigen,
 nachhaltigen,
 umweltschonenden,
 tiergerechten,
 und multifunktionalen Landwirtschaft.
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Das AFP Verfahren in NRW
Was wird gefördert?
 Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter die
 der Verbesserung der Gesamtleistung d. Landw. Betriebes dienen.
 der Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang-IErzeugnissen dienen.
 durch Schaffung der baulichen und technischen Vorausetzung
folgenden Zielen dienen:
 Verbesserung von Produktions- und Arbeitsbedingungen
 Rationalisierung/Senkung von Produktionskosten
 Erhöhung betrieblicher Wertschöpfung
 Verbesserung Tierschutz und –hygiene (Anlage 4)
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Das AFP Verfahren in NRW
Das kann sein…
 Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem
Vermögen
 Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft (inkl. z.B. Software)
 allgemeine Aufwendungen (Architektur- und Ingenieurleistungen,
Beratung, Betreuung, Erwerb Patentrechte…)
 zusätzliche Förderungen (JL, Erschließungsmaßnahmen)
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderungseinschränkungen
 Investitionen
 zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Mastschweinen und
Mastgeflügel
 in die Legehennenhaltung
 sind nur förderfähig, wenn nach Abschluss der Maßnahme die Kriterien der
Anlage 4 eingehalten werden.
 in die Tierhaltung
 wenn Zielviehbesatzdichte < 2 GV/ha
 Zieltierbestand unter Schwellenwert nach 4. BImSchV Anhang 7.1 Spalte 2
 In Bereiche mit betrieblichen Referenzmengen (Ausnahme Milchsektor)
 nur im Rahmen der Referenzmenge förderfähig
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderausschlüsse
 Nicht förderfähige Investitionen
 Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren,
Pflanzrechten oder Pflanzen
 Ersatzinvestitionen, Reparaturen und Instandsetzung
 Anlagen zur Erzeugung von Energie, die nicht ausschließlich im
eigenen Betrieb verwendet wird
 Maschinen und Geräte für Innen- und Außenwirtschaft
 Investitionen in Betrieben der Aquakultur und Binnenfischerei
 Investitionen im Bereich der Pelztierhaltung
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderausschlüsse
 Nicht förderfähige Investitionen
 laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten,
Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Gebühren für
Rechtsberatung
 Umsatzsteuer
 manuelle Eigenleistungen
 Investitionen in Wohnungen (auch Unterkünfte für
Saisonarbeitskräfte) und in Verwaltungsgebäude
 Landkauf
 Erwerb von gebrauchten Gegenständen
 Errichtung von Anlagen, welche nicht zur eigenen Produktion
genutzt werden
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Das AFP Verfahren in NRW
In welcher Höhe wird gefördert?
 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit:
 grundsätzlich Zuschuss in Höhe von bis zu 15% des förderfähigen
Investitionsvolumens möglich
 Bei Investitionen in
 Betriebe des ökologischen Landbaus
 Umstellung Anbindehaltung/Laufstall
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Das AFP Verfahren in NRW
25 %
In welcher Höhe wird gefördert?
 Errichtung von Ställen / Anlagen zur besonders tiergerechten
Haltung:
 Zuschuss in Höhe von bis zu 35%
 Zuschuss in Höhe von bis zu 25% bei Investitionen in die
Milchviehhaltung mit einem Bestand von mehr als 150 Kühen im
Zieljahr
 hierbei gelten bes. Voraussetzungen!!
 gesamter Tierbestand gemäß Anlage 4 (evtl. Investitionen in
Altgebäude)
 Bedingungen aus Anlage 4 müssen für den gesamten
Zweckbindungsraum bestehen
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Das AFP Verfahren in NRW
In welcher Höhe wird gefördert?
 Erschließungsmaßnahmen bei Verlegung eines Betriebes
oder von Betriebsteilen in den Außenbereich:
 Zuschuss in Höhe von bis zu 25%
 Voraussetzung: erhebliches öffentliches Interesse
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Das AFP Verfahren in NRW
In welcher Höhe wird gefördert?
 Junglandwirteförderung:
 Zuschuss in Höhe von bis zu 10%, maximal 10.000€
 Landwirt zur Antragsstellung unter 40 Jahre
 Investition innerhalb von 5 Jahren nach erstmaliger Niederlassung
 Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf das
förderfähige Investitionsvolumen (Nettoinvestition)
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Das AFP Verfahren in NRW
Mindestvolumen und höchstens förderfähiges
Investitionsvolumen
 Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000€
(förderfähige Ausgabe)
 Begrenzung auf ein förderungsfähiges Investitionsvolumen
in Höhe von 750.000€  Förderperiode 2007-2013
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Das AFP Verfahren in NRW
Zweckbindungsdauer
 Die dem Förderzweck entsprechende Nutzungsdauer muss
betragen:
 bei Gebäuden und baulichen Anlagen mindestens 12 Jahre ab
Fertigstellung
 bei Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten mindestens
5 Jahre ab Lieferung
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Das AFP Verfahren in NRW
Wer ist antragsberechtigt?
 Unternehmen der Landwirtschaft mit Sitz in NRW
 Kleinst- und Kleinbetriebe od. mittlere Unternehmen
(KMU´s) (2003/361/EG)
 deren Umsatzerlöse zu mehr als 25% aus der Bodenbewirtschaftung
oder der damit verbundenen Tierhaltung stammen
 die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der
Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder
überschreiten
 Außerdem dürfen Investitionen in landwirtschaftlichen
Betrieben, die kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige
Zwecke verfolgen, gefördert werden
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Das AFP Verfahren in NRW
Voraussetzungen für Antragsberechtigung
 Unternehmer
 Berufliche Befähigung (jur. Pers.: mindestens ein Mitglied der
Unternehmensleitung)
 Vorwegbuchführung über mindestens 2 Jahre  angemessene
bereinigte Eigenkapitalbildung (bes. Voraussetzungen für
Existenzneugründer)
 Prosperitätsgrenze darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht
überschritten sein
 Nicht bei Betrieben die kirchliche, gemeinnützige od. mildtätige Zwecke
verfolgen
 Bei juristischen Personen für alle Gesellschafter,
Genossenschaftsmitglieder, Aktionäre (einschließlich ihrer Ehegatten)
bei >5% Kapitalanteil oder hauptberuflicher Tätigkeit im Unternehmen
 Wirtschaftlichkeitsberechnung (Unternehmen & Maßnahme)
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
 Antragsverfahren
 Bewilligungsverfahren
 Auszahlungsverfahren
 Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Was muss der Antragssteller tun?
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Das AFP Verfahren in NRW
Antragstellung & Antragsverfahren
 Antragsstellung bei dem/der Geschäftsführer(in) der
Kreisstelle der LWK als Landesbeauftragter
 inkl. erforderlicher Anlagen
 zwingend erforderliche Anlagen sind
 Investitionskonzept (Maßnahme)
 Kopien von Einkommensteuerbescheiden (3 Jahre)
 Buchführungsjahresabschlüsse
 Bescheinigung der Alterskasse
 aktuelles ZID-Register / -Konto
 Bei Investitionen über 100.00€
 Einholung Stellungnahme des Gutachterausschusses
 zweifache Ausführung des IK
(Kreisstelle/Bewilligungsbehörde)
 Eingangsmitteilung
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Das AFP Verfahren in NRW
weitere mögliche Anlagen
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Das AFP Verfahren in NRW
Neu: Bewilligungsreihenfolge
 Punktevergabe von Investitionsschwerpunkt abhängig
 Milchviehhaltung, Umweltrelevanz, Tierschutzrelevanz,
ökologischer Landbau, Härtefall
 4 Punkte
 Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht, keine AFP Bewilligung seit
2007
 1 Punkt
 Erstellung eines Rankings
 Bewilligung solange Mittel verfügbar sind
 Übernahme ins nächste Jahr
 bei 0 Punkten  Ablehnungsbescheid
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
 Antragsverfahren
 Bewilligungsverfahren
 Auszahlungsverfahren
 Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Prüfung des Antrags
 Antragsstellung (Eingangsdatum, Übereinstimmung mit
InVeKoS-Daten…)
 Betreuung (Betreuungsvertrag, Unterschriften…)
 Nachweis Unternehmen der Landwirtschaft (Umsatzerlöse,
gemeinnützige Zwecke…)
 Gesellschaften (Gesellschaftervertrag, Vollmacht…)
 Einkünfte (ESt.-Bescheide, Prosperitätsgrenze…)
 Berufliche Befähigung (Zeugnisse,
Buchführungsergebnisse…)
 Betriebsflächen (Nachweise, Pachtverhältnisse…)
 Tierhaltung (Nachweise, Verstöße…)
 Förderfähigkeit (Mindest-IV, Förderziel)
 JL-Förderung (Niederlassung, ALG-Bescheinigung)
 Existenzgründung
 Investorförderung (Vollmacht,…)
 Anlagen
 Gültigkeit des Antrages
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Das AFP Verfahren in NRW
Bewilligungsverfahren
 Bewilligungsbehörde (Dir. d. LWK als Landesbeauftragter)
erteilt Zuwendungsbescheid nach dem Muster der Anlage 2
 enthält Durchführungszeitraum sowie eine Vorlagefrist für den
Verwendungsnachweis
 u.U. Erklärung der „Förderunschädlichkeit des
Maßnahmenbeginns“
 auf Antrag
 Maßnahmenbeginn vor Bewilligung möglich
 kein Rechtsanspruch
 Bestimmung 1.3.1 VV zu §44 LHO
 grundsätzlich: bereits begonnene Maßnahmen können nicht
gefördert werden
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
 Antragsverfahren
 Bewilligungsverfahren
 Auszahlungsverfahren
 Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Auszahlungsverfahren
 Auszahlung der Zuschüsse durch Bewilligungsbehörde nach
Vorlage des Zwischennachweises/Verwendungsnachweis auf
angegebenes Konto
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
 Antragsverfahren
 Bewilligungsverfahren
 Auszahlungsverfahren
 Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Verwendungsnachweisverfahren
 Nachweise sind nach Anlage 3 zu führen
 für ein Durchführungsjahr maximal 2 Auszahlungsanträge
 mittels eingereichter Zwischennachweise maximal 75% Auszahlung
 restliche 25% mit Schlussverwendungsnachweis
 Die Zuwendungsempfänger sind dazu verpflichtet,
Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort so zuzulassen, dass
zuverlässig geprüft werden kann, ob die Bedingungen für die Gewährung
der Förderung eingehalten werden
 Inaugenscheinnahme am Ende der Maßnahme obligatorisch
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Das AFP Verfahren in NRW
Diskussion
 Welches Vorgehen gibt es an den verschiedenen
Dienststellen?
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Das AFP Verfahren in NRW
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit
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Quellen
 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 (ELERVerordnung)
 RL des MKULNV vom 26.03.2007 –II-3-2114/11 – in der
Fassung vom 10.05.2011
 LUB- http://www.lub-nrw.de/
 MKULNV- http://www.umwelt.nrw.de/
 Intranet  Bereich Förderung
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