Verfahren AFP - Mueller-List
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Transcript Verfahren AFP - Mueller-List
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
und sein Verfahren in NRW
Auswahl der Anträge, Antragsverfahren, Nachweise
und Abrechnungsverfahren
Vorgestellt von:
J. Pospich
S. Hanebrink
Inhalt
Rechtsgrundlage
Förderziel
Fördergegenstand
Fördereinschränkungen und -ausschlüsse
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Förderung kann beantragt werden?
Förderungshöhe
Verfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Allgemeines & Rechtsgrundlage
AgrarinvestitionsFörderungsProgramm
Bestandteil des Programms „Ländlicher Raum 2007-2013“
Schwerpunkt 1 „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landund Forstwirtschaft“
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 (ELERVerordnung) insbes. Artikel 20
In NRW: RL des MKULNV vom 26.03.2007 –II-3-2114/11 – in
der Fassung vom 10.05.2011
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderziel
Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von:
Landwirtschaftlichen Unternehmen
Gartenbauunternehmen
durch Zuwendungen für investive Maßnahmen zur
Unterstützung einer
wettbewerbsfähigen,
nachhaltigen,
umweltschonenden,
tiergerechten,
und multifunktionalen Landwirtschaft.
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Das AFP Verfahren in NRW
Was wird gefördert?
Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter die
der Verbesserung der Gesamtleistung d. Landw. Betriebes dienen.
der Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang-IErzeugnissen dienen.
durch Schaffung der baulichen und technischen Vorausetzung
folgenden Zielen dienen:
Verbesserung von Produktions- und Arbeitsbedingungen
Rationalisierung/Senkung von Produktionskosten
Erhöhung betrieblicher Wertschöpfung
Verbesserung Tierschutz und –hygiene (Anlage 4)
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Das AFP Verfahren in NRW
Das kann sein…
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem
Vermögen
Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft (inkl. z.B. Software)
allgemeine Aufwendungen (Architektur- und Ingenieurleistungen,
Beratung, Betreuung, Erwerb Patentrechte…)
zusätzliche Förderungen (JL, Erschließungsmaßnahmen)
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderungseinschränkungen
Investitionen
zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Mastschweinen und
Mastgeflügel
in die Legehennenhaltung
sind nur förderfähig, wenn nach Abschluss der Maßnahme die Kriterien der
Anlage 4 eingehalten werden.
in die Tierhaltung
wenn Zielviehbesatzdichte < 2 GV/ha
Zieltierbestand unter Schwellenwert nach 4. BImSchV Anhang 7.1 Spalte 2
In Bereiche mit betrieblichen Referenzmengen (Ausnahme Milchsektor)
nur im Rahmen der Referenzmenge förderfähig
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderausschlüsse
Nicht förderfähige Investitionen
Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren,
Pflanzrechten oder Pflanzen
Ersatzinvestitionen, Reparaturen und Instandsetzung
Anlagen zur Erzeugung von Energie, die nicht ausschließlich im
eigenen Betrieb verwendet wird
Maschinen und Geräte für Innen- und Außenwirtschaft
Investitionen in Betrieben der Aquakultur und Binnenfischerei
Investitionen im Bereich der Pelztierhaltung
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Das AFP Verfahren in NRW
Förderausschlüsse
Nicht förderfähige Investitionen
laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten,
Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Gebühren für
Rechtsberatung
Umsatzsteuer
manuelle Eigenleistungen
Investitionen in Wohnungen (auch Unterkünfte für
Saisonarbeitskräfte) und in Verwaltungsgebäude
Landkauf
Erwerb von gebrauchten Gegenständen
Errichtung von Anlagen, welche nicht zur eigenen Produktion
genutzt werden
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Das AFP Verfahren in NRW
In welcher Höhe wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit:
grundsätzlich Zuschuss in Höhe von bis zu 15% des förderfähigen
Investitionsvolumens möglich
Bei Investitionen in
Betriebe des ökologischen Landbaus
Umstellung Anbindehaltung/Laufstall
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Das AFP Verfahren in NRW
25 %
In welcher Höhe wird gefördert?
Errichtung von Ställen / Anlagen zur besonders tiergerechten
Haltung:
Zuschuss in Höhe von bis zu 35%
Zuschuss in Höhe von bis zu 25% bei Investitionen in die
Milchviehhaltung mit einem Bestand von mehr als 150 Kühen im
Zieljahr
hierbei gelten bes. Voraussetzungen!!
gesamter Tierbestand gemäß Anlage 4 (evtl. Investitionen in
Altgebäude)
Bedingungen aus Anlage 4 müssen für den gesamten
Zweckbindungsraum bestehen
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Das AFP Verfahren in NRW
In welcher Höhe wird gefördert?
Erschließungsmaßnahmen bei Verlegung eines Betriebes
oder von Betriebsteilen in den Außenbereich:
Zuschuss in Höhe von bis zu 25%
Voraussetzung: erhebliches öffentliches Interesse
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Das AFP Verfahren in NRW
In welcher Höhe wird gefördert?
Junglandwirteförderung:
Zuschuss in Höhe von bis zu 10%, maximal 10.000€
Landwirt zur Antragsstellung unter 40 Jahre
Investition innerhalb von 5 Jahren nach erstmaliger Niederlassung
Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf das
förderfähige Investitionsvolumen (Nettoinvestition)
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Das AFP Verfahren in NRW
Mindestvolumen und höchstens förderfähiges
Investitionsvolumen
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000€
(förderfähige Ausgabe)
Begrenzung auf ein förderungsfähiges Investitionsvolumen
in Höhe von 750.000€ Förderperiode 2007-2013
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Das AFP Verfahren in NRW
Zweckbindungsdauer
Die dem Förderzweck entsprechende Nutzungsdauer muss
betragen:
bei Gebäuden und baulichen Anlagen mindestens 12 Jahre ab
Fertigstellung
bei Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten mindestens
5 Jahre ab Lieferung
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Das AFP Verfahren in NRW
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der Landwirtschaft mit Sitz in NRW
Kleinst- und Kleinbetriebe od. mittlere Unternehmen
(KMU´s) (2003/361/EG)
deren Umsatzerlöse zu mehr als 25% aus der Bodenbewirtschaftung
oder der damit verbundenen Tierhaltung stammen
die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der
Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder
überschreiten
Außerdem dürfen Investitionen in landwirtschaftlichen
Betrieben, die kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige
Zwecke verfolgen, gefördert werden
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Das AFP Verfahren in NRW
Voraussetzungen für Antragsberechtigung
Unternehmer
Berufliche Befähigung (jur. Pers.: mindestens ein Mitglied der
Unternehmensleitung)
Vorwegbuchführung über mindestens 2 Jahre angemessene
bereinigte Eigenkapitalbildung (bes. Voraussetzungen für
Existenzneugründer)
Prosperitätsgrenze darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht
überschritten sein
Nicht bei Betrieben die kirchliche, gemeinnützige od. mildtätige Zwecke
verfolgen
Bei juristischen Personen für alle Gesellschafter,
Genossenschaftsmitglieder, Aktionäre (einschließlich ihrer Ehegatten)
bei >5% Kapitalanteil oder hauptberuflicher Tätigkeit im Unternehmen
Wirtschaftlichkeitsberechnung (Unternehmen & Maßnahme)
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
Antragsverfahren
Bewilligungsverfahren
Auszahlungsverfahren
Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Was muss der Antragssteller tun?
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Das AFP Verfahren in NRW
Antragstellung & Antragsverfahren
Antragsstellung bei dem/der Geschäftsführer(in) der
Kreisstelle der LWK als Landesbeauftragter
inkl. erforderlicher Anlagen
zwingend erforderliche Anlagen sind
Investitionskonzept (Maßnahme)
Kopien von Einkommensteuerbescheiden (3 Jahre)
Buchführungsjahresabschlüsse
Bescheinigung der Alterskasse
aktuelles ZID-Register / -Konto
Bei Investitionen über 100.00€
Einholung Stellungnahme des Gutachterausschusses
zweifache Ausführung des IK
(Kreisstelle/Bewilligungsbehörde)
Eingangsmitteilung
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Das AFP Verfahren in NRW
weitere mögliche Anlagen
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Das AFP Verfahren in NRW
Neu: Bewilligungsreihenfolge
Punktevergabe von Investitionsschwerpunkt abhängig
Milchviehhaltung, Umweltrelevanz, Tierschutzrelevanz,
ökologischer Landbau, Härtefall
4 Punkte
Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht, keine AFP Bewilligung seit
2007
1 Punkt
Erstellung eines Rankings
Bewilligung solange Mittel verfügbar sind
Übernahme ins nächste Jahr
bei 0 Punkten Ablehnungsbescheid
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
Antragsverfahren
Bewilligungsverfahren
Auszahlungsverfahren
Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Prüfung des Antrags
Antragsstellung (Eingangsdatum, Übereinstimmung mit
InVeKoS-Daten…)
Betreuung (Betreuungsvertrag, Unterschriften…)
Nachweis Unternehmen der Landwirtschaft (Umsatzerlöse,
gemeinnützige Zwecke…)
Gesellschaften (Gesellschaftervertrag, Vollmacht…)
Einkünfte (ESt.-Bescheide, Prosperitätsgrenze…)
Berufliche Befähigung (Zeugnisse,
Buchführungsergebnisse…)
Betriebsflächen (Nachweise, Pachtverhältnisse…)
Tierhaltung (Nachweise, Verstöße…)
Förderfähigkeit (Mindest-IV, Förderziel)
JL-Förderung (Niederlassung, ALG-Bescheinigung)
Existenzgründung
Investorförderung (Vollmacht,…)
Anlagen
Gültigkeit des Antrages
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Das AFP Verfahren in NRW
Bewilligungsverfahren
Bewilligungsbehörde (Dir. d. LWK als Landesbeauftragter)
erteilt Zuwendungsbescheid nach dem Muster der Anlage 2
enthält Durchführungszeitraum sowie eine Vorlagefrist für den
Verwendungsnachweis
u.U. Erklärung der „Förderunschädlichkeit des
Maßnahmenbeginns“
auf Antrag
Maßnahmenbeginn vor Bewilligung möglich
kein Rechtsanspruch
Bestimmung 1.3.1 VV zu §44 LHO
grundsätzlich: bereits begonnene Maßnahmen können nicht
gefördert werden
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
Antragsverfahren
Bewilligungsverfahren
Auszahlungsverfahren
Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Auszahlungsverfahren
Auszahlung der Zuschüsse durch Bewilligungsbehörde nach
Vorlage des Zwischennachweises/Verwendungsnachweis auf
angegebenes Konto
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Das AFP Verfahren in NRW
Verfahren
Antragsverfahren
Bewilligungsverfahren
Auszahlungsverfahren
Verwendungsnachweisverfahren
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Das AFP Verfahren in NRW
Verwendungsnachweisverfahren
Nachweise sind nach Anlage 3 zu führen
für ein Durchführungsjahr maximal 2 Auszahlungsanträge
mittels eingereichter Zwischennachweise maximal 75% Auszahlung
restliche 25% mit Schlussverwendungsnachweis
Die Zuwendungsempfänger sind dazu verpflichtet,
Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort so zuzulassen, dass
zuverlässig geprüft werden kann, ob die Bedingungen für die Gewährung
der Förderung eingehalten werden
Inaugenscheinnahme am Ende der Maßnahme obligatorisch
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Das AFP Verfahren in NRW
Diskussion
Welches Vorgehen gibt es an den verschiedenen
Dienststellen?
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Das AFP Verfahren in NRW
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit
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Das AFP Verfahren in NRW
Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 (ELERVerordnung)
RL des MKULNV vom 26.03.2007 –II-3-2114/11 – in der
Fassung vom 10.05.2011
LUB- http://www.lub-nrw.de/
MKULNV- http://www.umwelt.nrw.de/
Intranet Bereich Förderung
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