Präsentation_Gabelstapler_Rechtliche_Grundlagen

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Lagerlogistik
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25.07.2010
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Lagerlogistik
Geltende Rechtsvorschriften
BGV D 27
Flurförderzeuge (einschließlich ihrer Anhänger)
Für Fahrer und Unternehmer
BGG 925
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von
Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
Für Ausbilder und Unternehmer
BGG 918
Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen
Für Prüfer und Unternehmer
G 25
Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorge „Fahr-,
Steuer- und Überwachungstätigkeiten“
Für Betriebsarzt/Hausarzt und Unternehmer
BGV - Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
BGG - Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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25.07.2010
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Lagerlogistik
Was ist ein Flurförderzeug?
Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach
dadurch gekennzeichnet sind, dass sie:
• mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
• zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt und
• zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten
eingerichtet sind
Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind zusätzlich
dadurch gekennzeichnet, dass sie:
• zum Heben, Stapeln oder „in-Regale-Einlagern von
Lasten“ eingerichtet sind und
• Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.
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25.07.2010
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Lagerlogistik
Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen
Fahrer von Flurförderzeugen müssen ...
 ... mindestens 18 Jahre alt sein,
 ... für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein
körperliche Eignung
• Gutes Seh- und Hörvermögen.
• Ausreichende Beweglichkeit der Gliedmaßen.
geistige Eignung
• Fähigkeit, aufgenommenen Signalen sinnvolle
Handlungen folgen zu lassen.
• Gewähr bieten, verantwortungsbewusst, zuverlässig und
vorsichtig zu handeln.
 ... ihre Befähigung dem Arbeitgeber nachgewiesen haben.
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25.07.2010
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Lagerlogistik
Benutzung von Flurförderzeugen
Flurförderzeuge dürfen nur benutzt werden, wenn
 eine Unterweisung erfolgt und
 eine Beauftragung erteilt ist.
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Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Lagerlogistik
Beauftragung der Fahrer
Die Beauftragung hat schriftlich
durch den Unternehmer bzw.
seinem Bevollmächtigten zu
erfolgen !
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25.07.2010
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Lagerlogistik
Fahrausweise
Beauftragung
Ausbildung
Frau/Herr
Fahrerausweis
ist beauftragt, in unserem Betrieb/Betriebsteil
Datum
Stempel/Unterschrift
Datum
Stempel/Unterschrift
Datum
Stempel/Unterschrift
Datum
Stempel/Unterschrift
für
Flurförderzeuge
das Flurförderzeug
Hersteller
Typ
zu fahren.
Sie/Er ist verpflichtet, die Betriebsanweisungen
und die Unfallverhütungsvorschrift
"Flurförderzeuge" (BGV D27) zu beachten.
BG
Datum
Stempel/Unterschrift
Bestell-Nr.: AW1
Großhandels- und LagereiBerufsgenossenschaft
68145 Mannheim
Ausbildung
Zusatzausbildung
Vor- und Zuname
Frau/Herr
geboren am
ist entsprechend den "Grundsätzen für
Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplernfahrern“
(BGG 925) ausgebildet worden und hat die
Prüfung in Theorie und Praxis bestanden.
in
Datum
Stempel/Unterschrift
Die Ausbildung erfolgte auf
Betriebliche Ausbildung
Gerätetyp:
(Lichtbild)
Betrieb:
Betriebsteil:
Tragfähigkeit:
Gerät:
Die Ausbildung erfolgte auf
Unterschrift des Inhabers
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25.07.2010
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Datum
Stempel/Unterschrift
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Datum
Stempel/Unterschrift
Lagerlogistik
Pflichten des Flurförderzeugführers
Durch das Bewegen des Flurförderzeuges dürfen
Beschäftigte und andere Dritte nicht gefährdet werden.
Vorhandene Rückhaltesysteme sind zu benutzen.
Flurförderzeuge sind bestimmungsgemäß zu benutzen.
Flurförderzeuge und Anhänger dürfen nicht überladen
werden.
Flurförderzeuge und Anhänger so beladen, dass Lasten
nicht herabfallen oder sich verschieben können.
Vor dem Verlassen des Flurförderzeuges ist dafür zu
sorgen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt
wird.
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Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
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Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
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Lagerlogistik
Pflichten des Flurförderzeugführers
Täglich vor Einsatzbeginn das
Gerät auf erkennbare Mängel
überprüfen und während des
Betriebes beobachten.
Flurförderzeuge mit Mängeln,
die die Sicherheit beeinträchtigen,
dürfen nicht in Betrieb gesetzt oder weiter
betrieben werden.
Mängel am Gerät sind umgehend dem Unternehmer zu melden.
Flurförderzeuge sind nur von den bestimmungsgemäß
vorgesehenen Steuerplätzen aus zu bedienen.
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25.07.2010
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Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
Unternehmensberatung, -schulung, -training
Lagerlogistik
Tägliche Einsatzprüfung
Allgemein
•
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Fahrwerk
•
je nach Antriebsart z.B. Kühlwasser,
Motoröl, Batterie
Schäden am Fahrzeug (Leckverluste,
Karosserie)
Beleuchtung, Bremslicht
Warneinrichtungen
•
•
•
Hubeinrichtung
•
•
•
•
Zusatzeinrichtungen
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Führung des Lastaufnahmemittels
Funktion des Hydrauliksystems
Gabelzinken (Zustand, Befestigung)
Tragketten (ausreichende und
gleichmäßige Spannung)
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25.07.2010
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Reifen (Schäden, Fremdkörper,
Luftdruck)
Betriebs- und Feststellbremse
Griffigkeit der Pedale
Lenkung
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Autor:
Fahrerschutzdach (Schäden,
Befestigung)
Lastschutzgitter
Anhängevorrichtung
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Pflichten des Unternehmers
Prüfung
gemäß
AMBV & BGV D27
nächste Prüfung
05
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25.07.2010
Flurförderzeuge, die den Beschäftigten
bereitgestellt werden, müssen den
Rechtsvorschriften entsprechen.
Führer von Flurförderzeugen sind schriftlich zu
beauftragen.
Führer von Flurförderzeugen sollen durch
fachlich geeignete Personen ausgebildet und
regelmäßig unterwiesen werden.
Eine Betriebsanweisung über das Betreiben von
Flurförderzeugen ist in schriftlicher Form zu
erstellen und in der Arbeitsstätte bekannt zu
machen.
Der Arbeitgeber hat sich durch eine Überprüfung
davon zu überzeugen, dass die eingesetzten
Flurförderzeuge korrekt funktionieren.
(Regelmäßig in Abständen von längstens einem
Jahr überprüfen)
Gabelstapler Rechtliche Grundlagen
Autor:
Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher
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Lagerlogistik
TÜV Akademie GmbH
Niederlassung Halle/Leipzig
Betriebsanweisung
Gültig ab: 01.01.2003
Freigegeben: Fachkraft Arbeitssicht
TÜV
Anwendungsbereich
• Lade- und Transportarbeiten mit Gabelstapler
• Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Gefahren für Mensch und Umwelt
• Verletzung von Menschen durch Maschinenbewegung und
transportierter Last.
• Beschädigung von Gebäuden und Anlagen durch Maschinenbewegung
transportierter Last.
• Umweltschädigung durch auslaufende Betriebsstoffe (Dieselkraftstoff,
Motoröl, Bremsflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit).
• Belastung der Atemluft durch Abgase.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
• Die Berufsgenossenschaftlichen Unfallvorschriften zu Flurförderzeugen
sind einzuhalten.
• Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist einzuhalten.
• Für innerbetriebliche Transportarbeiten - Benutzung nur durch
beauftragte Personen.
• Für Ausbildung - Benutzung nur durch Personen, die vom Ausbilder
benannt werden.
• Die Miitnahme von Personen ist untersagt.
• Fahrbereich: alle freigegebenen befestigten Freiflächen,
in Werkhallen nur zu kurzfristigen Transportarbeiten.
• Keine Überlastung des Gabelstaplers - Tragkraftdiagramm beachten.
• Bei unübersichtlichen Lasten Einweiser anfordern.
• Anhänger dürfen nicht gezogen werden.
• Nur ordnungsgemäße Paletten und andere Lastaufnahmemittel
verwenden.
Verhalten bei Unfällen
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•
•
Verletze bergen.
Erste Hilfe leisten.
Unfall melden.
Unfallstelle sichern.
Verhalten bei Störungen
• Bei Nichtfunktion einzelner Baugruppen oder der gesamtem Maschine
ist eine Inbetriebnahme auszuschließen.
• Eine Instandsetzung ist sofort einzuleiten.
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